Vorwort des Bearbeiters.
Über die Münzen und das Münzwesen der Stadt Einbeck besitzen wir eine 1911 erschienene, von Professor Dr. W. Feise verfaßte, und wie ich auf seinen Wunsch hinzufüge, von J. Menadier ergänzte und redigierte Arbeit. Diese, seiner Zeit vielleicht ausreichend, entspricht dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft nicht mehr. Es ist inzwischen das damals im Auslande befindliche Münzkabinett des Gesamthauses Braunschweig-Lüneburg leicht zugänglich gemacht worden, und das von M. v. Bahrfeldt herausgegebene "Niedersächsische Münzarchiv" vermittelt eine viel gründlichere und umfassendere Kenntnis des Münzwesens der niedersächsischen Städte, als sie vorher zu gewinnen war. Es ist deshalb mit Dank und Freude zu begrüßen, daß der Bürgermeister von Einbeck, Herr Dr. Hildebrecht, dem Beispiel der Städte Hannover und Hildesheim folgend, die Mittel bereitgestellt hat, um eine neue Bearbeitung der Münzen und des Geldwesens seiner Stadt in der von dem Beauftragten des Oberpräsidenten der Provinz Hannover für die niedersächsische Landesmünzforschung herausgegebenen Sammlung erscheinen zu lassen. Der unterzeichnete Verfasser hat für manche Förderung und UnterstÜtzung seiner Arbeit zu danken. In erster Linie Herrn Professor Dr. Feise in Einbeck, neben ihm den Leitern der Münzkabinette in Berlin und Braunschweig, Professor Dr. Suhle, Dr. Fink und Professor Dr. Jesse, sowie den Herren Dr. Engelke in Hannover und Lejeune in Frankfurt am Main. Der wertvolle Anteil, den der Beauftragte für die niedersächsische Landesmünzforschung, 0rtwin Meier , an dem Zustandekommen dieses Buches hat, ist von dem Herrn Landeshauptmann schon gekennzeichnet worden. Wie beim Hildesheimer Münzwerk hat Herr Kunstmaler Wilhelm Redemann vom Landesmuseum in Hannover den künstlerischen Entwurf zu der Einbanddecke geschaffen, die Firma Hermann Friedrichs in Hannover den Druckstock für das Wappenbild, die Hannoversche Lichtdruckanstalt Gustav Bekedorf die Münztafeln hergestellt, und die Firma August Lax in Hildesheim mit ihrem bewährten Setzerund Druckerpersonal in mustergültiger Weise wieder die Drucklegung des Buches besorgt. Ihnen allen zu danken ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis. Blankenburg/Harz, 3. Juli 1939. Heinrich Buck. I. Überblick über die Münzgeschichte der Stadt Einbeck Älteste Zeit. Die Erwerbung der Münzgerechtigkeit. Die Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg von der Linie Grubenhagen hatten seit Heinrich dem Wunderlichen (1279-1322) in Einbeck eine landesherrliche Münze. Wann und von welchem Herzoge die Münzgerechtigkeit durch Verpfändung oder Verkauf der Stadt überlassen wurde, ist aus Urkunden nicht zu ermitteln; der große Brand von 1540 hat auch das Archiv vernichtet. Die im Repert Kloster Fredelsloh (Staatsarchiv Hannover) zum Jahre 1297 erwähnten 10 Einbecker Schillinge sowie die 6 solidi usualis monetae Embecensis aus dem Jahre 1315 sind natürlich Prägungen Heinrichs des Wunderlichen, genau so wie es sich bei der moneta Luneburgensis oder den denarii Luneburgenses in der Zeit von 1250-1292, bei den denarii Brunsvicenses 1227 und den denarii Gottingenses 1299 nicht um städtische, sondern um landesherrliche Münze handelt. Auch die Erwähnung von Einbecker Barrengeld, zuerst 1297, oder die Beteiligung der Stadt an dem Abkommen niedersächsischer Städte über den Feingehalt des Barrensilbers von 1382 beweist nicht, daß die Stadt das Münzrecht damals besessen hat, da auch sonst mit der Münzgerechtigkeit noch nicht begabte Städte Barrengeld ausgegeben haben, so Göttingen, Hameln, Hildesheim, Lüneburg. Nach dem alten im Jahre 1340 abgeschlossenen Stadtrechte hat der Einbecker Rat den Geldwechsel gehabt, und die Vermutung liegt nahe, daß er um diese Zeit auch im Besitze der Münze gewesen ist, da der Geldwechsel "doch mit der Münze verbunden war". Gewiß besteht eine enge Verbindung von Wechsel und Münze in dem Sinne, daß wer die Münze hat, auch den Wechsel hat. Aber wenn man auch in der Regel annehmen darf, daß auch umgekehrt wer den Wechsel hat, auch die Münze hat, so gibt es doch hier Ausnahmen. Im Jahre 1188 erlaubte Kaiser Friedrich I. den Bürgern der Stadt Lübeck den Geldwechsel, aber das Münzrecht erhielt die Stadt erst 1226 durch Kaiser Friedrich II. Das gleiche Recht des Geldwechsels bekam Hamburg 1189, das Münzrecht aber frühestens 1255. Die Stadt Helmstedt erlangte 1267 das Wechsel- aber nicht das Münzrecht. Also unbedingt beweiskräftig ist der Besitz des Wechsels für das Recht des Münzens nicht. Dazu kommt noch folgendes. Im Jahre 1387 vermacht Johann Westphal den Augustinerinnen auf der Neustadt in Einbeck 12 lodige Mark Silbers einbeckischer Währung zur Abhaltung von Memorien. Von den Zinsen sollen die Geistlichen und der Opfermann entlohnt werden, diese Entlohnung geschieht aber nicht in einbeckischen - was doch das Naheliegende gewesen wäre, wenn die Stadt damals schon geprägt hätte - sondern in braunschweigischen Pfennigen. Im Jahre 1410 brannte der Goldschmied Remberd in Hildesheim u. a. auch "Embekesche crossen" zur Untersuchung des Feingehalts, und 1421 wurden in Göttingen gute Einbecker Groschen mit 6 Pfennigen bewertet. Nun hat aber um diese Zeit keine der niedersächsischen Städte außerhalb des wendischen Münzvereins Groschen geprägt. Es kann sich daher nur um Groschen der Herzöge von Grubenhagen handeln, die sie in ihrer ihnen damals noch gehörigen Münzstätte Einbeck schlugen. Auch die Funde mit Einbecker Pfennigen - der von Dankersen wurde um 1430, der von Riddagshausen um 1520 vergraben - geben über den Zeitpunkt der Erlangung des Münzrechts über das Jahr 1430 hinaus keinen Aufschluß, und dieser wird in Dunkel gehüllt bleiben, bis neue Funde Licht bringen. Die von Harland ausgesprochene Meinung, die er allerdings später zugunsten einer früheren Ansetzung, jedoch ohne Angabe triftiger Gründe, zurückgenommen hat, daß nämlich die Stadt bald nach 1400 in den Besitz der Münze gelangte, hat nach wie vor manches für sich. • 1382 Juni 29 _ Einbeck beteiligt sich durch seine Bevollmächtigten Tile Hardenberg und Hinric Wedeghen an dem Goslarer Münzvertrage über den Gehalt des Barrensilbers. • 1461 März 13 _ Einbeck beteiligt sich an dem Münzvertrage zu Hildesheim über eine gemeinsame Pfennigwährung und den Preis des rheinischen Guldens. • 1490 Mai 18 _ Einbeck beteiligt sich an dem Münzvertrage niedersächsischer Städte über das Wertverhältnis der Goslarer Münzen zum rheinischen Gulden und zu den gangbaren Groschen und Pfennigen. • 1498 _ Einbeck beteiligt sich an den - vergeblichen - Bemühungen niedersächsischer Städte um eine gemeinsame Münze. • 1498 _ Einbeck prägt seinen ersten Körtling. • 1501 März 19 _ Einbeck beteiligt sich an dem Münzvertrage niedersächsischer Fürsten und Städte in Hildesheim über die Schaffung einer gemeinsamen Groschenwährung. • 1532 _ Der Rat zu Braunschweig verbietet die Goslarer, Hildesheimer und Einbecker Pfennige. • 1532 _ Einbeck beteiligt sich an der Beratung über die geringhaltige Ausprägung durch einige niedersächsische Städte. • 1542 _ Einbeck beteiligt sich an der Beratung der Städte über die Schaffung einer einheitlichen Mariengroschenwährung. • 1545 Febr. 28 _ Einbeck kann an dem am 3. März nach Braunschweig berufenen Münztage der Fürsten und Städte zur Abwehr der Verschlechterung der Münzen durch eine gemeinsame Währung nicht teilnehmen, nimmt aber im Voraus dessen Beschlüsse an. • 1554 _ Herzog Ernst von Grubenhagen bestätigt und erweitert die Privilegien Einbecks. Über Münze und Wechsel heißt es: "Ferner haben wir belehnt und belehnen, als Recht und Gewohnheit ist, Unsern Rath zu Einbeck mit ... Münze, Wechsel. • 1555 April 3 _ Einbeck erklärt sich mit dem Beschlusse von Pattensen vom 18. März, daß keine Mariengroschen mehr geprägt werden sollen, einverstanden. "Wir wollen uns aber unserer fürstlichen Privilegien, Rechte und Gerechtigkeit nichts begeben oder davon abgetreten haben. • 1555 April 26 _ Gründung der Braunschweiger Münzgenossenschaft, deren Mitglied Einbeck wird. • 1555 Oktober 25 _ Einbeck entschuldigt sein Nichterscheinen auf dem Münztage zu Braunschweig. • 1555 Dezember 28 _ Einbeck entschuldigt sein Nichterscheinen auf dem 1. Probiertage zu Braunschweig. • 1556 Januar 23 _ Einbeck erklärt sich mit dem Abschied des Münz- und Probiertages zu Braunschweig einverstanden. • 1556 Mai 22 _ Einbeck lehnt das Präsidium auf dem 3. Probiertage der Münzgenossenschaft ab. • 1556 September 19 _ Einbeck verwahrt sich gegenüber Herzog Heinrich d.J. gegen den Vorwurf, bei sich die nach der neuen Ordnung geprägte Münze des Herzogs verboten zu haben. Es sei ihm auch nicht bekannt, daß jemand in der Stadt die Annahme der neuen Münze zu deren festgesetztem Werte verweigert habe. • 1559 Januar 12 _ Einbeck bedauert, den auf den 15. Januar 1559 ausgeschriebenen Münztag zu Braunschweig nicht besenden zu können. • 1562 Januar 18 _ Braunschweig teilt Hildesheim mit, daß es die neuen minderwertigen Scherfe von Goslar, Göttingen, Northeim, Einbeck, Minden und Hameln verboten habe. • 1564 April 16-18 _ Münztag zu Braunschweig. Von Einbeck sind zugegen Hermannus Biermann Secretari, Hieronymus Arnsburg Münzmeister. • 1567 Februar 5 _ Melchior Huxer, Münzmeister zu Münden, beschwert sich beim Kanzler Joachim Münsinger von Frondeck zu Wolfenbüttel über das münzordnungswidrige Prägen des Münzmeisters Hieronymus Arnsburg in Einbeck und Blankenburg. • 1567 Februar 24 _ Einbeck erhält von den kreisausschreibenden Fürsten den Befehl, Arnsburg zu verhaften. • 1567 März 3 _ Einbeck antwortet, daß Arnsburg sich in Blankenburg aufhalte. Seit dem Kreisabschied von Halberstadt (1566 November 7) habe die Stadt den Hammer ruhen lassen und nur einige wenige Mark Goslarsche gemünzt. • 1568 Januar 31 _ Münz- und Probierordnung des Niedersächsischen Kreises. • 1572 April 26 _ Abschied des Kreistages zu Lüneburg. • 1572 Oktober 9 _ Visitationsbericht des General-Kreiswardeins G. Stumpfeldt auf dem Probationstage zu Braunschweig: Die Stadt Einbeck münzt zur Zeit nicht. • 1572 Oktober 9 _ Abschied auf dem Probationstage zu Braunschweig: Einbeck erhält den Befehl, mit dem Münzen wieder zu beginnen. • 1572 Dezember 19 _ Einbeck nimmt den Hammer wieder auf. • 1573 März 29 - April 2 _ Münzprobationstag zu Lüneburg. Der Münzmeister Jeronymus Arnsburg wird vereidet und die Stadt ermahnt, die Probenzettel für die Fahrbüchse ordnungsgemäß auszustellen. Es wird festgestellt, das Einbeck die Münze selbst verwaltet, den Münzmeister besoldet und statt eines Wardeins Münzherren zur Aufsicht verordnet hat. • 1573 Oktober 3 _ Einbeck ersucht die Münzräte auf dem Probationstage zu Braunschweig um die Erlaubnis zum Prägen von hohlen Pfennigen. Die Antwort ist nicht bekannt. Es übersendet die Fahrbüchse durch seinen Münzherrn Engelke Lohmann. Es wird gerügt, daß der Feingehalt nicht aufgezeichnet und kein Wardein angestellt ist. • 1574 April 18 _ Der General-Kreiswardein Hans Walter berichtet zum Probationstage in Lüneburg, daß Einbeck einen Wardein bestellt hat, der aber dem Kreise noch nicht vereidigt ist. Vertreter ist auf dem Tage Conrad Blome. • 1574 April 22 _ Die Kreisräte lassen an Hildesheim, Hameln, Northeim und Einbeck die Weisung ergehen, das Prägen bis auf weiteren Kreisbeschluß einzustellen. Grund: Die ernstliche Vermahnung in Verfertigung der Münzen werde nicht beachtet, sondern es würden die kleinen Sorten, weil der Münzmeister die Ziehebank nicht gebrauche, auf ein gar ungleich Schrot gemünzt und dadurch dem Auskippen Vorschub geleistet. • 1574 Oktober 14 _ Abschied des Kreistages zu Braunschweig: 8. Ist dem Rathe zu Einbeck auf ihr Ansuchen und Bitten erlaubt, daß sie vor ihrer Stadt zu Entscheidung des gemeinen Mannes kupferne Heller, deren 24 einen guten Fürstengroschen gelten sollen, münzen lassen mögen. Auch sollen sie schuldig sein, solche Heller, wenn es jemand begeren ... würde, um berührten Wert wieder an sich zu wechseln und ander gut ganghaftig Geld dafor zu geben. • 1575 April 12 _ General-Kreiswardein G. Stumpfeldt berichtet auf dem Münzprobationstage zu Lüneburg, daß Einbeck seine Münze selbst verwaltet, desgleichen Wechsel und Silberkauf. Der Münzmeister wird besoldet, statt des Wardeins führt ein Münzherr (Emelke Lohmann) die Aufsicht. • 1585 Oktober 22 _ Die Abgesandten der Städte Hildesheim und Einbeck verwahren sich auf dem Generalprobationstage zu Braunschweig in einem Schreiben an die Kreisräte gegen den Beschluß des Kreistages von Halberstadt vom 3. August d. J., daß die auf dem Kreistage zu Lüneburg 1581 erteilte Erlaubnis des allgemeinen Münzens wiederaufgehoben und das weitere Prägen nur auf den verordneten sechs Kreismünzstätten erlaubt sein solle. Sie bitten daher auf dem jetzigen Tage nichts gegen die Münzgerechtigkeit ihrer Städte zu beschließen. • 1601 August 3 _ Aus einem Schreiben Einbecks an Göttingen geht hervor, daß erstere Stadt vor zwei Jahren mit der Münztätigkeit wieder begonnen hatte. Einbeck behauptet, dies dem Kreiswardein mitgeteilt zu haben. In den Berichten der General-Kreiswardeine ist davon jedoch nichts zu finden. • 1603 Juni 3 _ Auf dem Münzprobationstage zu Halberstadt ist Einbeck mit Proben von 2 Werk im Jahre 1599 geprägter Groschen zugegen. • 1605 Mai 12 _ Aus dem Abschiede des Münzprobationstages zu Lüneburg: 8. Als dann der Rath zu Eimbecke, so eine geraume Zeit hero mit dem Münzen stillgestanden, auf diesen Probationstag wieder einen Münzmeister und Gwardinen zu Continuirung ihrer Münz-Frei- und Gerechtigkeit präsentiret, mit Namen Hans Eickeren (v. d. Ecke) und Joachim Hallensen, und dieselbe in gewohntlichen Eid zu nehmen gebeten und man ihres Handels und Wandels halber sie abzuweisen keine Ursache gehabt, als seind sie zugelassen, jedoch mit dem Beding, weiln der Münzmeister Hans Eickern selber berichtet, daß ihm in seiner Bestallung keine sonderliche Besoldung gemacht, sondern an deren Statt der halbe Gewinst an der Münze, dazu er auch die Hälfte der Unkosten stehen müßte, versprochen und zugesagt, daß er sich Münzens auf eine solche Bestallung und Contract nicht, sondern um eine gewisse Besoldung, wie solches die Ordnung zur Abschneidung aller eigennützigen Finantzien und dahero beim Münzwesen erwachsenden Gefährlichkeiten vermag, unterwinden soll, welches er also in Beisein der anderen Münzmeister und Gwardinen angelobet und darauf nebenst dem Gwardinen den gewontlichen Eid wirklich geleistet. • 1607 Mai 9 _ Zum Münzprobationstage in Lüneburg praesentiert der Rat als Münzmeister Heinrich von der Ecke, den Sohn ihres unlängst verstorbenen Münzmeisters Hans und als Wardein ihren Bürger Hans Marquord. • 1612 Mai 25 _ Einbeck ist auf dem Münzprobationstage zu Lüneburg nur durch seinen Münzmeister Heinrich von der Ecke vertreten, da der Wardein Hans Marquord erkrankt war. 1615 Juni 3 _ Zum Münzprobationstage von Halberstadt präsentiert Einbeck den Münzmeister Heinrich von der Ecke und den Wardein Andreas Einbeck und teilt zugleich mit, daß man seit 3/4 Jahren wieder angefangen habe zu münzen. • 1615 Juni 8 _ Die Kreisräte eröffnen den Städten Einbeck, Northeim, Hameln und Göttingen, die von ihnen präsentierten Münzmeister und Wardeine seien zwar vereidigt worden, doch ständen ihrem Münzen die Kreisbeschlüsse von 1604 und 1609 entgegen, wonach nur sechs Münzstätten zugelassen seien. Die Städte sollen sich mit ihrem Gesuch an den Kreis wenden, bis dahin aber das Münzen unterlassen. • 1622 Juni 12 Aus dem Abschiede des Kreistages zu Lüneburg: 11. Die Münzherren und Münzgenossen, wie auch die Städte, so zwarn im Kreise gesessen und das Münzen hergebracht, aber nit Stände sein, als ... Einbeck ... sollen die Münzen des hlg. Reichs und der Ordnung, der man sich alhier verglichen und künftig ferner vergleichen wird, gemäß verfertigen oder den Hammer liegen lassen. • 1622 Oktober 25 Aus dem Abschied des Münzprobationstages zu Halberstadt: 7. Dieweil ... die Münzmeister und Guardin nicht alle zur Stelle kommen, haben Räthe, Gesandten und Botschaften dahin geschlossen, daß die Städte Magdeburg, Göttingen und Einbeck und andere ... durch ernste Befehl anzuhalten, ihre Münzmeister und Guardin zum längsten binnen vier Wochen an die fürstl. Magdeburgische Canzlei gegen Halle zu sistiren, damit sie daselbst dem Herkommen nach vereidet werden. • 1647 August 19 _ Der Rat beschließt, kupferne Stadtpfennige zu schlagen . • 1656 September 2 _ Einbeck beschwert sich bei Northeim, daß es mit Northeimer Kupfergeld überschwemmt werde, so daß das Silbergeld sich immer mehr verliere. Wenn man in Northeim mit dem Prägen der Kupfermünze fortfahre, so sei zu besorgen, daß davon noch immer mehr nach Einbeck einschleichen werde. Darum verlangen unsere Bürger das Verbot dieser Pfennige. Der Rat will dieser Forderung zwar zur Zeit nicht nachkommen, hofft aber auf Besserung des geschilderten Zustandes. Es ist auch zu befürchten, daß die Kupferpfennige von der fürstlichen Herrschaft auf dem platten Lande verboten würden. • 1656 September 15 _ Northeim antwortet, daß bei ihnen Einbecker Kupferpfennige in größerer Anzahl kursieren als ihre eigenen, man habe sie aber bisher zugelassen und erwarte von Einbeck Gegenseitigkeit. Wir haben das Schlagen der Kupferpfennige auch schon eingestellt, nicht zweifelnd, daß Einbeck dasselbe tun wird. • 1656 Dezember 22 _ Die Regierung zu Osterode rügt, daß in Einbeck entgegen der Verordnung des Herzogs Christian Ludwig vom 30. Oktober schlechte Münze anders als zu dem festgesetzten Werte angenommen und ausgegeben werde, und verlangt Abstellung. • 1657 Dezember 12 _ Aufforderung der Regierung an Bürgermeister und Rat: Weil das Kupfergeld so überhand genommen hat, daß Gold- und Silbermünzen fast ganz aus dem Verkehr gekommen sind, so soll die Stadt sich mit der Kupfergeldprägung in Schranken halten. • 1659 März 7 _ Vertrag des Rates mit dem fürstlich Corveyschen Münzmeister Urban Felgenhauer bei Wiederaufnahme der Münztätigkeit. Dieser soll zunächst Mariengroschen nach des Niedersächsischen Kreises Ordnung, 147 Stück aus der rauhen Mark, dann aber auch ganze, halbe und Ortstaler nach des heil. Röm. Reichs Münzedikt unter Aufsicht des vom Rat bestellten Münzherrn prägen. Für Beschaffung des Silbers, Gesellenlohn, Münzeisen usw. hat er selbst zu sorgen. • 1659 Oktober 19 _ Der Rat an Urban Felgenhauer: Obwohl die Absicht bestand, das Münzen noch eine Zeitlang fortzusetzen, so wurde doch aus erheblichen Ursachen seine Einstellung beschlossen, nur was gerade in Arbeit ist, soll noch fertig gemacht werden. Aus einem weiteren Schreiben des Rats an Felgenhauer vom 22. Oktober geht hervor, daß der Grund für die Einstellung der Münztätigkeit in einem Schreiben von vornehmer hoher Hand liegt, in dem getadelt wird, daß die Einbecker kleine Münze sich gar sehr häuft, und daß die Stadt deshalb das Münzen eine Zeitlang aufgeben möge, weil sonst "eine ernstliche und scharfe inhibition" erfolgen werde. • 1660 Mai 28 _ Herzog Christian Ludwig an Einbeck: Es wird getadelt, daß die Stadt eine Zeitlang die "kleine Stadtmünze nicht allein nicht wichtig genug, sondern auch in solcher Menge hat schlagen lassen, daß unsere Länder damit fast überhäufet werden." Die kleine Münze ist nur als Scheidemünze für den kleinen Verkehr gedacht. Darum ergeht wie an andere Städte so auch an Einbeck der Befehl, mit der Prägung dieser kleinen Münze bis auf weiteres aufzuhören. • 1668 April 17 _ Vertrag des Rates mit Andreas Schele: Er soll Groschen, Vier- und Drei-Pfennige münzen gemäß der Ordnung des Niedersächsischen Kreises. Dafür haftet er mit seinem Hab und Gut. Das Silber muß er sich selbst verschaffen, auch andere Unkosten übernehmen. Von jeder Mark erhält der Rat einen Schlagschatz von 3 Mariengroschen. • 1670 Februar 8 _ Herzog Johann Friedrich an Einbeck: Verbot der Prägung kleiner Münzsorten. Will die Stadt weiter münzen, so müssen es Taler und Gute Groschen nach des Reiches Ordnung sein, andere Sorten nur nach Gewicht und Gehalt der in den fürstlichen Münzen im Harz geprägten. Die Münze darf nicht an Juden verpachtet noch von ihnen das Silber beschafft werden. • 1671 Januar 2 _ Mit Berufung auf den bisher nicht befolgten Befehl vom 8. februar 1670 wiederholt Herzog Johann Friedrich das Verbot der Prägung der geringhaltigen Münzen unter Androhung der Privation der Münzgerechtigkeit. • 1671 März 31 _ Einbeck an Herzog Johann Friedrich: Berichtet, daß es dem Befehl wegen der kleinen Münze folge geleistet, von den gestatteten Sorten nur wenig geprägt und das Münzen "jetzo und für dieses Mal" gänzlich eingestellt habe. - Dies entsprach nicht den Tatsachen, denn der Münzmeister Schele hatte ohne Wissen und gegen den Befehl des Rates weiter geprägt, weshalb am 18. Juli 1671 der Befehl, das Münzen einzustellen, wiederholt wurde. • 1672 November 6 _ Der Rat an Richard Bolle in Hildesheim: Sendet seinen Mitbürger (und Münzmeister) Hans Hallensen zu Verhandlungen über den Ankauf von Silber. • 1673 September 17 _ Herzog Johann Friedrich an Einbeck: Wiederholung der Verordnung vom 2. Januar 1671 unter erneuter Androhung des Verlustes der Münzgerechtigkeit. Das Edikt wird Hans Hallensen bekanntgegeben, der seit vier Wochen nicht gemünzt hat (Protokoll vom 11. Oktober 1673). • 1674 November 4 _ Herzog Johann Friedrich an Einbeck: Da Wir erfahren haben, das Ihr trotz unseres Verbotes vom September vorigen Jahres wieder Mariengroschen gemünzt habt, so sind Wir solchem Eigennutz und Mißbrauch der Münzgerechtigkeit länger nachzusehen nicht gemeint und befehlen abermals ernstlich, daß Ihr Euch der wiederholt verbotenen Ausmünzung bis zu Unserer ferneren gnädigen Verordnung gänzlich enthaltet und keine anderen Münzsorten schlagen lasset als welche dem in den Reichssatzungen vorgeschriebenen Schrot und Korn gemäß sind. Im andern falle werden Wir mit der Euch verschiedenlich angedrohten Privation der Münzgerechtigkeit endlich zu verfahren keinen Anstand nehmen. • 1674 November 19 _ Johann Friedrich Crauel (vorjähriger Bürgermeister) an den Rat zu Einbeck: Er ist während seines Aufenthaltes in Hannover zur Rede gestellt, daß in Einbeck trotz des Verbotes auch in diesem Jahre wieder Mariengroschen geschlagen seien. Er fragt deshalb an, ob und wieviel solcher Mariengroschen geprägt seien. • 1674 November 21 _ Antwort des Rates an J. F. Crauel. Nach eingetroffenem fürstlichen Reskript (vom 17. September 1673) haben wir sofort mit dem Prägen eingehalten, bis die Stadt Hannover wieder zu münzen angefangen habe, dann habe man von den beim Eintreffen des Reskripts übrig gebliebenen und schon beschickten Platten einige Mariengroschen geschlagen, im Ausmaße von weniger als 60 Mark. Sonst sind in diesem Jahre nur Sechsmariengroschenstücke geprägt worden. Soeben haben wir ein fürstliches Reskript (vom 4. November) erhalten und Hans Hallensen sofort angewiesen, das Prägen auch dieser Stücke sofort einzustellen. Ende der Münztätigkeit der Stadt Einbeck. II. Das Geldwesen der Stadt Einbeck Wenn auch die urkundlichen Quellen für unsere Kenntnis des Geldwesens der Stadt Einbeck im Mittelalter nur überaus spärlich fließen, so läßt sich doch mit Sicherheit feststellen, daß dort in dieser Zeit ebenso wie in anderen niedersächsischen Städten zweierlei Art von Zahlungsmittel in Brauch war: das ungemünzte Barrensilber und der gemünzte Pfennig. Das Barrensilber [In Niedersachsen war der Silberbarren ein runder Gußkönig mit einer ebenen, ziemlich glatten und einer gewölbten rauhen fläche. Auf die glatte fläche wurden die Stempel eingeschlagen. Durchmesser und Gewicht sind verschieden. Bei den in Blankenburg liegenden Yollbarren der Stadt Braunschweig ist der Durchmesser 65-70 mm, das Gewicht von 26 uns erhaltenen als niedersächsisch erkennbaren Yollbarren schwankt zwischen 132 und 368 g.] (argentum) wurde zugewogen, und zwar mit dem kölnischen Markgewicht (233,856 g), und wurde deshalb in den Verträgen oft auch kurz marca ohne weiteren Zusatz genannt, mit den Unterteilen ferto (verding), loto (Lot) und Quentin. Eine Mark hatte 4 Verding oder 16 Lot oder 64 Quentin. Der Pfennig (denarius) wurde zugezählt und hatte als obere - nicht geprägte - Rechnungseinheiten das Pfund [Das Pfund ist hier also nicht mehr ein Gewicht, sondern ein Zahlbegriff, wie es die Mark später auch wurde.] und den Schilling. Ein Pfund = 20 Schilling, ein Schilling = 12 Pfennig. 1. Das Barrengeld Das Barengeld wird seine Entstehung dem Bedürfnis nach einem größeren Zahlungsmittel zu verdanken gehabt haben, besonders im Großhandel, bei Grundstück- und Häuserkäufen, aber auch bei langfristigen Rentenbriefen, Schuldverschreibungen usw., besonders wo es sich um höhere Beträge handelte, wird man es dem Pfennig vorgezogen haben. Daneben aber hatte seine Verbreitung und große Beliebtheit ohne Zweifel ihren Grund in der fiskalischen Münzpolitik der Landesherren, die Wesen und Zweck der Münze nicht in der Erleichterung und Sicherung des Warenumsatzes sahen, sondern ihre Prägung als ein gewinnbringendes Regal betrachteten. Der fremde Kaufmann, der seine eigenen Pfennige an der herrschaftlichen Wechselbank mit Verlust für ortsübliche Münze umtauschen mußte, der Einheimische, der durch die jährliche Verrufung und Erneuerung der Pfennige und durch den Zwang, die neuen jedesmal gegen die alten mit hohem Agio einzuwechseln, eine regelmäßige sehr fühlbare Steuer zu entrichten hatte, suchten sich solchem Zwangswechsel und Zwangskurs durch den Gebrauch des Barrengeldes zu entziehen. Deshalb waren es auch die das Münzrecht nicht besitzenden Städte, die zur förderung ihres Handels und der Kapitalsbildung durch ihre Bürger den Barrengeldverkehr beförderten, während es im Interesse der Münzherren lag, ihn mit allen Mitteln zu beschränken oder ganz zu unterdrücken. Als das Silber seit etwa dem 2. Drittel des 13. Jahrhunderts allgemein nicht mehr rein, sondern mit einem Zusatz von Kupfer in den Verkehr gebracht wurde, und der Empfänger eine Sicherheit für seinen Gehalt verlangen mußte, waren es deshalb die Stadtobrigkeiten, die diese Gewähr Übernahmen und als Zeichen dafür ihre Stempel auf die Barren schlugen. Es entstanden nun in verschiedenen Gegenden verschiedene Arten von Barrengeld mit verschiedenem Silbergehalt: das argentum Bremense, das hauptsächlich im Flußgebiet der Weser, das argentum usuale, das in der Gegend des nördlichen Harzes zu Hause war, und endlich das argentum purum oder lodige Silber, das wir bei den meisten Städten Niedersachsens verbreitet finden. Das hier über das Barrengeld, das Wesentliche kurz zusammenfassend, Gesagte gilt auch für die Stadt Einbeck. In den Urkunden erscheint es hier als marca, ferto, loto entweder ohne Zusatz (1328, 1376, 1383) oder als marca argenti (1322, 1342, 1369/70) oder als marca puri argenti (1297, 1305, 1311, 1313, 1318, 1327, 1329, 1341, 1343, 1349, 1351, 1420) oder als marca examinati argenti (1309), deutsch: Mark lodiges silvers (1323, 1349, 1360, 1370). Niemals finden wir das argentum Bremense oder argentum usuale, diese Barrengeldarten sind in Einbeck unbekannt. Auch Einbeck hat wie die anderen Städte eigenes Barrengeld ausgegeben, das nach dem vom Rat angeordneten Mischungsverhältnis von Silber und Kupfer (valor, witte, Währung) hergestellt und mit dem Kölner Markgewicht (pondus, wichte), wie es von der Stadt geeicht war, zugewogen wurde. Sicherlich wird der Rat seine Barren auch mit den den Gehalt verbürgenden Stempeln versehen haben. [Einbecker Silberbarren sind bisher leider nicht bekannt geworden.] Gleich beim ersten uns bekannten Auftreten des Barrensilbers in Einbeck finden wir den Abschluß eines Vertrages auf das eigene Barrensilber der Stadt: Michaelis 1297 wird eine Rente von einem halben ferto puri argenti Embicensis warandiae erwähnt, die der Rat dem Stifte Beatae Mariae virginis vor der Stadt jährlich zu geben hat. Dieser Ausdruck warandia tritt in deutscher Fassung auf als Mark lötigen Silbers Einbeckscher Weringe (1376, 1380/83). Es findet sich aber auch der sonst zur Benennung des Silbers eines bestimmten Ortes übliche Ausdruck argentum purum valoris oder ponderis et valoris, lodige Mark witte und wichte oder wichte und were der Stadt Einbeck. Es ist sicherlich nicht ohne Interesse und ohne Wert für die Kenntnis der wirtschaftlichen Bedeutung und der Ausdehnung des Handelsverkehrs der Stadt, zu erfahren, wo und mit wem Verträge auf Einbecker Barrengeld abgeschlossen wurden. Ich stelle deshalb im folgenden die mir bekannt gewordenen Urkunden kurz zusammen. Im Jahre 1334 verpfändet Herzog Ernst von Grubenhagen seinem Bruder Heinrich sein Drittel an der Stadt Duderstadt usw. gegen 200 mark lodiges silvers Eymbekes witte un wichte. In sechs fällen sind es die Gebrüder Bolen und ein Berthold Proyt, Einbecker Bürger, die in den Jahren 1336-1349 beim Rate zu Goslar bezw. zu Hameln ihre Kapitalien durch Kauf von Renten für lodiges Silber Einbecker wichte und witte anlegen. Ein anderer Einbecker Bürger kauft 1336 in Hameln, das Stift S. Alexandri in Einbeck 1340 vom Rate in Goslar, 1364 und 1369 vom Rate
in Göttingen Renten für lodiges Silber Einbecker wichte und witte. Diesen schon von Feise (S.32,33) behandelten Fällen gesellt sich noch eine Anzahl anderer hinzu:
Was nun den Gehalt des mit Kupfer gemischten argentum purum oder lodigen Silbers anlangt, so habe ich bei einer anderen Gelegenheit nachgewiesen, daß die Städte Niedersachsens es bis etwa 1375 allgemein mit 15 Lot fein ausbrachten. Das werden wir auch für Einbeck annehmen dürfen, obwohl dafür ein direkter Beweis nicht zu führen ist. Aus einer Urkundenstelle scheint vielmehr im Gegenteil hervorzugehn, daß das Einbecker Silber um etwas geringer war als das der anderen Städte. Im Dezember 1369 verkauft der Göttinger Rat an Lippold von Lutter, Dekan des Alexanderstifts zu Einbeck, 4 Mark Einbeckischer Wichte und Witte für 64 Mark, mit vorbehaltenem Rechte des Wiederkaufs. Weil dabei 50 Mark braunschweigisches Silber gewesen ist, so ist dann entweder ebensoviel braunschweigisches Silber zu zahlen oder "we mogen de sulve 50 mark verwitten mid einer halven mark Embikessches sulvers". Es ist also auf 50 Mark eine halbe Mark Agio zu zahlen, d. h. 100 Mark braunschweigischen Silbers werden mit 101 Mark Einbecker Silbers bewertet. Es braucht dies jedoch nicht unbedingt zu bedeuten, daß das Einbecker Silber wirklich geringhaltiger als das Braunschweiger war. Dieses letztere hatte in ganz Niedersachsen einen besonders guten Ruf, auf kein anderes Silber wurde so gern und so oft abgeschlossen. Es braucht deshalb in der höheren Einschätzung des Braunschweiger gegenüber dem Einbecker Barrengeld nur der Ausdruck des größeren Vertrauens zu liegen, ohne daß ein tatsächlicher Unterschied zwischen beiden bestanden hätte. Seit etwa 1375 war überall der Gehalt des Barrensilbers in raschem Sinken begriffen, und es wurde deshalb von den Städten der Versuch gemacht, seinen weiteren Sturz zu verhindern. Auf einer Tagung am 29. Juni 1382, an der Goslar, Braunschweig, Einbeck, Hannover, Wernigerode und Osterode teilnahmen, Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben durch Goslar, Göttingen und Hameln durch Einbeck vertreten waren, wurde beschlossen, daß die Mark in jeder Stadt 3 Verding und 3 Quentin, also 12¾ Lot feines Silber enthalten solle. Aber dieser Vertrag erfüllte seinen Zweck nicht, er konnte den weiteren Verfall des Barrengeldes nicht aufhalten, so sank z. B. in Braunschweig sein Gehalt 1384 auf 12, 1400 auf 11, 1403 auf 10⅔ Lot. In Einbeck wird es gewiß nicht anders gewesen sein. Die Zeit des Barrengeldes ist abgelaufen. Der Goldgulden tritt an seine Stelle. 2. Die Münzen Das zweite Zahlungsmittel im Mittelalter neben dem Barrengelde ist der Pfennig. Das gilt nun aber in Einbeck nicht für den städtischen, sondern für den vorstädtischen Pfennig, wie er von den braunschweigisch-Iüneburgischen Herzögen der Linie Grubenhagen oder noch früher etwa von den Grafen von Catlenburg und von Dassel dort geschlagen wurde. Denn als die Stadt etwa im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts das Münzrecht erhielt, war das Barrensilber als Zahlungsmittel nur noch vereinzelt im Gebrauch. Wohl ist in den Urkunden noch oft von Mark Einbecker Währung die Rede, aber es handelt sich nun nicht mehr um die Mark lötigen Silbers sondern um die Mark Geldes. Diese Bezeichnung Mark Geldes einbeckscher weringe finden wir schon ein paarmal am Ende des 14., viel häufiger aber im 15. Jahrhundert bis in das 16. hinein (1387, 1394, 1409, 1412, 1419, 1423, 1457, 1460, 1465, 1467, 1487, 1488, 1494, 1495, 1506 und später). Das bedeutet aber, daß die Mark nun nicht mehr ein Gewichts- sondern ein Zahlbegriff ist, die Rechnungseinheit für eine bestimmte Anzahl von Pfennigen, daß sie also dieselbe Entwicklung durchgemacht hat wie das Pfund. Über das Verhältnis von Zahlmark und Zahlpfund heißt es in einer Urkunde von 1404: 30 mark embekescher weringe, jo vor de mark to rekende twen punt. Da das Pfund gleich 20 Schillingen war, so galt die Zahlmark 40 Schillinge. Es gehen von nun an in Einbeck zwei Rechnungsarten, das Zahlpfund und die Zahlmark, lange neben einander her. Die Zahlmark wird sogar die amtliche Rechnungseinheit, denn in den Kämmereirechnungen der Stadt wurde bis 1616 nach Mark, Schilling und Pfennigen gerechnet. Die von der Stadt zunächst geschlagene Münze ist der Hohlpfennig mit dem gotischen ᗺ als Prägebild. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts hat sie keine andere Sorte ausgebracht. Noch war überall in den niedersächsischen Städten die Pfennigwährung herrschend. Aber schon bald wurde ihr diese Herrschaft streitig gemacht. Denn in weiten Gebieten Deutschlands war man bereits zum Groschen übergegangen, der dem Bedürfnis des wachsenden Geldverkehrs nach einem größeren Silberstück besser entsprach. Und nun begannen seit 1428 die Groschen von Böhmen, Thüringen, Hessen und vom Rhein auch in die niedersächsischen Städte in größeren Mengen einzudringen, um sich neben und an die Stelle des Pfennigs zu setzen. Die Städte setzten sich zur Wehr, und das 15. Jahrhundert wird geldgeschichtlich das Zeitalter des Kampfes zwischen Groschen und Pfennig um die Vorherrschaft. Wenn wir von Braunschweig, das unter allen Umständen seinen guten schweren Pfennig behalten wollte, absehen, galt dieser Kampf nicht so sehr dem Groschen an sich, dessen Wert für den Handel man auch in Niedersachsen sehr wohl erkannte. Haben doch einzelne Städte, vor allem Göttingen, schon früh begonnen, wenigstens Teilstücke des Groschens zu prägen, was dann freilich zunächst bald wieder aufhörte, weil die größeren Münzstätten diesem Beispiel nicht folgten. Aber die Gefahr, die die fremde Münze brachte, lag darin, daß mit den guten auch die schlechten Groschen eingeschoben wurden, und das Volk nicht imstande war, beide von einander zu unterscheiden. Da kamen die Spekulanten, kauften die besseren Groschen und die guten heimischen Pfennige auf, führten sie aus, schmolzen sie ein, prägten sie in geringhaltige Groschen um und führten diese dann wieder in die Städte ein. Die folge war eine wachsende Teuerung. Die Gegenmaßnahmen, die die Städte, zunächst jede einzeln für sich, trafen, bestanden vor allem in dem Verbot der Ausfuhr guten und der Einfuhr schlechten Geldes, in der Festsetzung eines Höchstpreises für den rheinischen Gulden, in Valvationen und in der Gegenstempelung der zugelassenen Groschen. In welchem Umfange sich Einbeck an dieser Abwehr beteiligt hat, suchen wir aus schriftlichen Quellen vergebens zu erfahren, Valvationen und andere Münzedikte sind uns nicht erhalten. Daß aber die Stadt nicht abseits stand und auch selbst von dem Kampfe berührt wurde, das beweisen einmal die auf uns gekommenen Meißnischen Groschen, die den Einbecker Gegenstempel tragen, stets in der Gestalt von zwei ᗺ. Und als dann die Städte sich entschlossen, zur Aufrechterhaltung ihrer Pfennigwährung gemeinsam vorzugehen und am 13. März 1461 in Hildesheim zu einem Münzvertrage sich vereinigten, da war auch Einbeck zur Stelle. Man beschloß die Festsetzung eines Münzfußes für die Pfennige und ein festes Verhältnis zwischen den Pfennigen der einzelnen städtischen Münzgebiete. Dafür wurde die Beibehaltung des in Braunschweig und Goslar einerseits, in Hildesheim und Göttingen andererseits zur Zeit bestehenden Fußes für geeignet erachtet. Braunschweig und Goslar sollten wie bisher 32 Schilling Pfennige aus der 8 lötigen, Hildesheim und Göttingen 48 Schilling aus der 6 lötigen Mark schlagen, so daß 1 schwerer Pfennig von Braunschweig-Goslar soviel galt wie 2 leichte Pfennige von Hildesheim und Göttingen. In diesem Wertverhältnis sollten die Pfennige genannter Städte bei allen Bundesmitgliedern gegeben und genommen werden. Der rheinische Gulden wird mit 9 braunschweig-goslarschen und 18 hildesheim-göttingschen Schillingen bewertet. Dem Leser dieses Vertrages fällt es natürlich sofort auf, daß die Pfennige Einbecks in ihm ebenso wenig erwähnt werden wie die von Hannover und Northeim, die doch ebenfalls zu den Bundesverwandten gehörten, und es erhebt sich ganz von selbst die Frage, nach welchem Fuße hat denn Einbeck seine Pfennige ausgebracht? Die Antwort darauf können wir auch hier nicht aus den Akten holen, wir müssen sie anderswo suchen. Bode nimmt an, daß die Stadt mit Bezug auf ihren Pfennigfuß mit Göttingen in Übereinstimmung gewesen sei. Daß diese Annahme nicht richtig ist, wird m. A. n. schon durch die eine Tatsache hinreichend bewiesen, daß der Einbecker Pfennig im Vertrage von 1461 nicht genannt wird. Dadurch wird ganz unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß er ebenso wie die der beiden anderen Städte nicht auf den Fuß einer der zwei Gruppen geschlagen wurde. Ein weiterer Beweis ist, das der Göttinger Rat in der Verkündigung des obigen Vertrages am 20. Mai 1461 - nicht 1465, wie das Göttinger Urkundenbuch falsch datiert - ausdrücklich bestimmte, daß kein anderes Geld in Göttingen gelten solle als das der vier Städte Goslar, Braunschweig, Hildesheim und Göttingen. Dazu kommt, daß nach demselben Vertrage von 1461 der rheinische Gulden 18 Schillingen Göttinger Pfennige gleichgesetzt wird, während er nach den Berechnungen von Feise, die mir von ihm gütigst zur Verfügung gestellt wurden, in Einbeck 1455 27 und 1462 28 Schillinge der dortigen Pfennige kostete. Wir haben also das Verhältnis von 2 : 3, das wir auch später noch finden. Der rheinische Gulden wurde 1472-1475 mit 20 ß Göttinger und 30 ß Einbecker Pfennige bewertet, 1486 ist das Verhältnis 24 zu 36. Der von Einbeck seit 1498 geprägte Körtling galt dort einen Schilling, d. h. 12 seiner Pfennige, während der dem Einbecker mindestens gleichwertige Göttinger Körtling zu derselben Zeit mit 8 Göttinger Pfennigen berechnet wurde. Demnach müssen wir den Einbecker Pfennig des 15. Jahrhunderts mit zwei Drittel des Göttinger Pfennigs bewerten. Das würde für das Jahr 1461 bei einem Silbergewicht des Göttinger Stücks von 0,152 g für den Pfennig von Einbeck ein solches von 0,152x1/3 = 0,101 g ausmachen. Das ist genau derselbe Gehalt, den die Stadt Hildesheim ihrem ersten, dem sogen. kleinen oder lübischen Pfennig, 1428 gegeben hatte, während sie erst 1434 zum Göttinger Schlage überging. Um in der Ermittlung des Einbecker Pfennigfußes noch weiter zu kommen, werfen wir die Frage auf, ob seine Minderwertigkeit gegenüber dem Göttinger in einer Verminderung des Korns oder in einer Erhöhung des Schrots, d. h. in einer Herabsetzung des Gewichts ihre Ursache hat. Das Sollgewicht des Göttinger Pfennigs seit 1382 bis 1461 ist gleichbleibend 0,406 g. Das Gewicht der uns erhaltenen Einbecker Pfennige bewegt sich zwischen 0,405 und 0,34 g, einige sind noch leichter: 0,28 und 0,27 g. Wir müssen aber bedenken, daß mit der damaligen Technik ein gleichmäßiges Gewicht der Schrötlinge nicht erreicht werden konnte und daß aus gewinnsüchtigen Motiven die schweren Stücke vielfach ausgewippt und wieder eingeschmolzen wurden, so daß nur wenig Exemplare mit dem Sollgewicht auf uns gekommen sind. Das gilt auch von den Einbecker und Göttinger Pfennigen in gleichem Maße. Daher dürfen wir ohne Bedenken annehmen, daß die Einbecker Pfennige dasselbe Schrot gehabt haben wie diejenigen ihrer Nachbarstadt und daß das um 1/3 geringere Feingewicht auf Kosten des Korns zu setzen ist, das demnach mit 4 Lot angenommen werden muß. Ist unsere Annahme richtig, so stellt sich der Fuß des Einbecker Pfennigs um 1461 wie folgt dar: Schrot: 576 Stück aus der kölner Mark, d.h. Rauhgewicht: 0,406 g
Korn: 4 Lot, d.h. Silber gewicht: 0,101 g Die feine Mark wird ausgebracht zu 2304 Stücke. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß unser Pfennig bei seinem ersten Erscheinen nach einem höheren Fuße ausgebracht worden ist, im Blankenburger Kabinett liegen fünf Exemplare, die nach dem Strich gut 6-lötig sind. Er ist eben im Laufe der Jahre in seinem inneren Werte gesunken, ein Schicksal, das er mit seinen Brüdern überall im Lande teilt. Auch in der Folgezeit ist dieser Hohlpfennig immer wieder geprägt worden, wir können seine Ausbringung bis ins Jahr 1623 verfolgen. Dann wird er durch den sogenannten Schüsselpfennig ersetzt. Er wird uns im weiteren Verlaufe der Darstellung noch mehrere Male begegnen. Dem Vertrage von 1461 war es nicht beschieden, sein Ziel, ein Bollwerk gegen die Flut der eindringenden Groschen zu bilden, zu erreichen, um so weniger, als in den kommenden Jahren die meisten Städte eine nach der andern selbst aus der Kampffront ausbrachen. Sie fingen an, den Fuß ihrer Pfennige, den sie doch stützen sollten, herabzusetzen und so die 1461 aufgerichtete gemeinsame Währung zu untergraben. Und das nicht allein, sie begannen in steigendem Maße selbst Groschen zu schlagen. Im Jahre 1465 nahm Göttingen den Groschenhammer, den es 1436 niedergelegt hatte, wieder auf, einige Jahre später brachte Hildesheim mit seinem kleinen Bernwardgroschen ebenfalls einen Körtling aus, dann folgte Goslar um 1470 mit seinen 6- und 4 ₰- (großen und kleinen Matthias-) Groschen, um 1482 mit dem 12₰- (Simon Judas- oder Bauern-) Groschen, 1482 kam Hannover mit seinem Kreuz-Groschen, und endlich 1498 Einbeck mit einem Körtling nach Göttinger Schlag. Von diesen Groschen erfreuten sich bald die Goslarer allgemeiner Verbreitung und großer Beliebtheit, durch sie wurde der Kampf zwischen Pfennig und Groschen zugunsten des letzteren im Prinzip entschieden. Vor dem endgültigen Siege kam es noch zu einigen Münztagungen der Städte, und jedesmal bezeugte Einbeck seinen Gemeinschaftssinn durch seine Mitarbeit. So 1490, als es galt, den Höchstpreis für den rheinischen Gulden festzusetzen und vor allem die vom Volk und vom Handel viel zu hoch bewerteten Goslarer Groschen auf ihren wirklichen inneren Wert herabzudrücken. So auch 1498, als der vergebliche Versuch zur Herausbringung einer gemeinsamen Münze gemacht wurde. Endgültig entschieden wurde der Kampf erst, als 1499 auch das führende Braunschweig zur Groschenprägung überging. Die Aufgabe, die nunmehr die Städte sich stellten, war, aus der Eigenbrödelei und Zersplitterung herauszukommen und wie 1461 eine gemeinsame Pfennig-, so jetzt eine gemeinsame Groschenwährung zu schaffen. Dies geschah auf einer im März 1501 nach Hildesheim berufenen Tagung, an der sich auch die Landesherren, Bischof Berthold von Hildesheim und die Herzöge Heinrich und Erich I. zu Braunschweig und Lüneburg beteiligten. Anwesend waren außerdem die Abgesandten von sechs Städten, darunter Einbeck, es waren mit Ausnahme von Goslar dieselben Städte, die sich 1461 zum Münzbunde vereinigt hatten. Es wurde bestimmt, daß die sechs Städte - von den Fürsten prägte zur Zeit keiner - nach gleichem Fuße dreierlei Groschen, einen großen, einen mittleren und einen kleinen prägen sollten, 12 der großen, 24 der mittleren, 36 der kleinen sollten einen rhein. Gulden gelten. Nach ihrem Prägebilde werden sie Annen-, Christof- und Kreuzgroschen genannt. Später, am 10. Mai, wurde weiter beschlossen, daß von den daneben auszubringenden Pfennigen 24 einen großen, 12 einen mittleren, 8 einen kleinen Groschen gelten sollten. Damit kamen auf den Gulden 288 Pfennig, und dieser wurde ganz zur Scheidemünze herabgedrückt. Der Groschen wird Währungsmünze. Zugleich wurde auf Grund des Gutachtens von vier Münzmeistern, unter denen sich auch "mester Cortto Emke" befand, das Verhältnis der neuen zur alten Münze festgesetzt und in einer Valvationsliste veröffentlicht. Leider war dieser neuen Ordnung, die den seit Jahrzehnten dauernden, fast unerträglich gewordenen Münzwirren ein Ende machen sollte, nur eine kurze Lebensdauer vergönnt. Der Grund lag darin, daß Goslar nicht mitmachen wollte. Diese Stadt wollte den Gewinn nicht aufgeben, der ihr alljährlich aus dem großen Absatz ihrer Bauerngroschen erwuchs, die von der Masse des Volkes überall im Lande nach wie vor begehrt und zu ihrem Nennwert und darüber hinaus bezahlt wurden, obwohl dieser dem inneren Gehalt längst nicht mehr entsprach. So siegte der Eigennutz über den Gemeinschaftssinn. Damit aber war der Ordnung von 1501 das Todesurteil gesprochen. Denn "der gemeine Mann" war nicht dazu zu bringen, an Stelle der alten Goslarschen die neuen Annen-, Christof- und Kreuzgroschen anzunehmen. Dazu erhoben sich noch Schwierigkeiten wegen der Zins- und Rückzahlung altgeliehener Kapitalien, die sich nicht überall beheben ließen. In Hildesheim kam es bald zu Unruhen, und der Rat mußte auf die Fortsetzung der eben erst begonnenen neuen Ausprägung verzichten. Die anderen Städte folgten diesem Beispiel. "Alse do dut de anderen stede vornemen, alse to Gottingk unde to Embeke, do leyten (ließen) de ock den slach und bleven ock by orem kortling". Zu einer größeren Ausprägung war es naturgemäß in dieser kurzen Zeit nirgends gekommen. Göttingen und Einbeck hatten bisher überhaupt nur den Kreuzgroschen ausgebracht, "der wart geslagen meyst to Hannover unde Hildessem, Gotting und Embeke de slogen ock welcke, men nicht overvele". Darum ist der Einbecker Kreuzgroschen überaus selten. Er muß aber längere Zeit im Umlauf gewesen sein, denn 1517 wurden in Braunschweig die Kreuzgroschen von Einbeck, Hannover und Hildesheim gleichmäßig mit 3 braunschweigischen Pfennigen bewertet. Es war schon oben kurz gesagt worden, daß Einbeck im Jahre 1498 einen Körtling nach Göttinger Schlag ausgebracht habe. Das war für das Münz- und Geldwesen der Stadt insofern ein bedeutsames Ereignis, als wir hiermit die erste dichte Münze erhalten, nachdem bisher nur hohle Pfennige ausgegeben waren. Mit der Wahl des Körtlings war Einbeck dem Beispiel anderer Städte gefolgt, Göttingen hatte schon 1429, Hildesheim nicht lange vor 1468, Goslar um 1470 mit seinem kleinen Matthiasgroschen diese Sorte geprägt. In erster Linie wird natürlich das Vorbild des benachbarten Göttingen maßgebend gewesen sein. Jedoch müssen wir hier einen bei der Besprechung des Pfennigs schon angedeuteten Unterschied feststellen. Göttingen hatte von vornherein seinen Körtling als halben Schillinggroschen geschlagen, also als ein Sechspfennigstück, einen Sechsling, der dann freilich später erst zum Siebenling, dann zum Achtling erhoben wurde. Für Einbeck dagegen war ebenso wie für Hildesheim der Körtling ein ganzer Schillinggroschen, ein Zwölfpfennigstück. Das bedeutet nun freilich nicht, daß er nach einem höheren Fuße als der Göttinger ausgebracht wurde, sondern daß die zugehörigen Pfennige von Einbeck geringeren Gehalt als die von Göttingen hatten. Die Körtlinge beider Städte waren gleichwertig. Diese Gleichwertigkeit wurde sogar zuerst zu Ungunsten Einbecks nicht anerkannt. Denn in einer durch Herzog Heinrich d. Ä. von Braunschweig am 12. September 1499 bekanntgemachten Wardierung fremder Münzen wurde der Einbecker gleich dem Hildesheimer Körtling mit 2¼ der schweren braunschweigischen Pfennige bewertet, während diejenigen von Göttingen und Goslar 2½ Pfennige gelten sollten. Zehn Tage später setzte dann der Rat der Stadt Braunschweig den Wert des Göttinger Körtlings auf 2¼, den des Einbecker auf 2 braunschweigische Pfennige herab. Erst 1501 wurden in Braunschweig die Körtlinge aller vier Städte ganz gleich mit 2¼ Pfennigen bewertet. Dasselbe gilt für die 1501 im Anschluß an den Hildesheimer Münzvertrag vorgenommene Wardierung, in der es heißt: Die Achtlinge oder Körtlinge von Hildesheim. Göttingen, Einbeck und Goslar, die jetzt ganghaftig sind, sind gleich 5½ der neuen Pfennige (des Münzvertrages, von denen 752 Stück aus der 4½ lötigen Mark ausgebracht wurden). 52 Körtlinge und 2 neue Pfennige sind gleich einem rhein. Gulden. So kommt die feine Mark auf 8 Gulden, 33 der neuen kleinsten Groschen (Kreuzgroschen) und 3 Pfennige. Aus diesen Angaben läßt sich das Silbergewicht des Stücks mit etwa 0,478 g berechnen. Weiteren Aufschluß über Schrot und Korn der Einbecker Körtlinge erteilt uns eine Instruktion Heinrichs d. Ä. vom 16. Juni 1510 an seinen Münzmeister Berthold Lücken in Helmstedt. Dieser soll schlagen einen Groschen, "eynem Eymbeckschen Grossen gelick, hundert ses und achtentich Stücke up de Mark gewogen, unnd de Mark schall holden viff Loth myn eyn Quentin"[1 Lot = 18 Grän. 1 Quentin = 4½ Grän]. 1517 wurde in Braunschweig der Einbecker wie der Hildesheimer Körtling mit 2 ₰ bewertet. Eine Münzprobe an demselben Orte 1537 ergab als Schrot 200 Stück, als Korn 4½ Lot, Wert 1¾ braunschweigische Pfennige. 1543 hatte der Einbecker Körtling sich weiter verschlechtert: Schrot 204 Stück, Korn 4 Lot 1 ₰. Nachstehende Übersicht gibt eine Anschauung von der Entwicklung seines Fußes:
Durch das Scheitern des Hildesheimer Vertrages von 1501 waren die Bestrebungen zur Neuregelung des zerrütteten Münzwesens auf einem toten Punkte angelangt. Da machte Goslar das Unrecht, das es durch seine egoistische Absonderung begangen hatte, wieder gut, indem es den herabgekommenen Bauerngroschen endlich fallen ließ und mit der Schaffung des Mariengraschens 1505 seine Währung wieder auf eine gesunde Grundlage stellte. Das sollte bei der führenden Stellung dieser Stadt auch dem ganzen Lande zugute kommen. Denn nun wurde der neue Groschen überall mit derselben Begeisterung aufgenommen wie vorher der Bauerngroschen. Und wie in Goslar der große Matthiasgroschen (Mattier) als Halbstück, der kleine (Körtling) als Drittelstück zur neuen Währung paßten, so gliederten auch die andern Städte ihre kleinen Sorten entsprechend ein. In Einbeck wurde der Kreuzgroschen zum Mattier, der Körtling zum Drittelstück. Dann gingen die Städte noch weiter, indem sie nach und nach anfingen, selbst Mariengroschen zu schlagen [Braunschweig 1510, Göttingen 1514, Hildesheim 1523, Hannover 1535, Northeim 1542, Hameln 1543. Auch in den Münzstätten der braunschweig-lüneburgischen Herzöge wurde seit 1510 die Mariengroschenprägung ausgeübt.]. So entstand ganz von selbst ohne besondere Vereinbarung in Niedersachsen eine gemeinsame Währung. Einbeck hielt sich am meisten zurück, es blieb bei seinen Körtlingen und Pfennigen, die allmähliche Verschlechterung der ersteren hat uns soeben die Tabelle gezeigt, die der letzteren, die ja zwangsläufig mit derjenigen der Körtlinge Schritt halten mußte, beweist die Tatsache, daß sie 1532 vom Rate zu Braunschweig verboten wurden. [Im Jahre 1540 wurde ein Cyriacus Linck wegen Falschmünzerei zu Herzberg gefänglich eingezogen und gestand, falsche Einbecker Pfennige im Betrage von 7 oder 8 Gulden angefertigt zu haben.]. Endlich, im Jahre 1550, gab die Stadt als letzte ihren ersten Mariengroschen aus, der nun zunächst auch jedes Jahr seine Nachfolger erhielt. Freilich war inzwischen der Mariengroschen nicht das geblieben, was er im Anfange gewesen war, seine Blütezeit war zu Ende. Im Jahre 1505 hatte er ein Silbergewicht von 1,461 g, 1550 schwankt dieses bei den Städten zwischen 0,8 und 0,75 g, war also fast auf die Hälfte gesunken. Danach mußte sich natürlich auch der Einbecker Münzmeister richten, den Körtling, der weiter geschlagen wurde, konnte er nun kaum höher als zu 0,25 g ausbringen, der 1501 und seitdem nicht weiter geprägte Kreuzgroschen konnte längst nicht mehr als Halbstück des Mariengroschens dienen, weil er fast dasselbe Silbergewicht hatte wie dieser (0,724 g). Ob die Hohlpfennige jetzt als Gosler, d. h. als Zwölftel des Mariengroschens, oder wie bisher als Unterteile des Körtlings ausgegeben wurden, wissen wir nicht. Zwar hatten die Städte schon seit geraumer Zeit sich dem Abgleiten des Mariengroschens und seiner Teilstücke entgegengestemmt, und an allen dazu einberufenen Tagungen war Einbeck, sei es durch Vertreter, sei es durch Vollmachten beteiligt. Aber die auf ihnen versuchte Stabilisierung der Währung kam nicht zustande. Ebenso scheiterten die Bemühungen, der 1551 in Augsburg verabschiedeten Reichsmünzordnung in Niedersachsen Eingang zu verschaffen. Und doch erforderte die Not dringend Abhilfe. Denn die andauernde Steigerung des Gulden und Talerpreises hatte eine fühlbare Teuerung zur Folge. Der von Hildesheim 1554 vorgeschlagene Ausweg, die Münztätigkeit bis auf weiteres ganz einzustellen, war nichts weiter als ein Zeichen der eingerissenen Mut- und Ratlosigkeit. Da nahm Herzog Heinrich d.J. auf Bitten seiner Stadt Braunschweig die Sache in die Hand, und es gelang ihm, nach vorhergegangenen Verhandlungen zu Pattensen eine Reihe von Fürsten und Städten am 26. April 1555 zur Braunschweiger Münzgenossenschaft zusammenzuschließen. Die wichtigsten Punkte der Vereinbarung waren die Abschaffung des Mariengroschens und seiner Teilstücke und die Einführung der meißnischen Währung. An die Stelle des Mariengroschens tritt der Fürstengroschen mit dem Reichsadler, auf dessen Brust der Reichsapfel mit der Zahl 12, um anzuzeigen, daß er 12 Pfennig galt, an die Stelle des Körtlings der Dreier (Anlage 2). Einbeck hatte sich sowohl an den Verhandlungen zu Pattensen als an der Konstituierung des neuen Bundes in Braunschweig beteiligt, es hatte damit wie die anderen auf einen Teil seiner Münzhoheit freiwillig verzichtet, seine Mariengroschen und Körtlinge blieben zwar zu einem von der Genossenschaft festgesetzten Werte im Umlauf, durften aber nicht mehr geprägt werden. Die Stadt mußte also ihr Geldwesen völlig umstellen. Das scheint ihr schwer gefallen zu sein, denn sie hielt sich zunächst ganz zurück, die Tore ihrer Münze blieben geschlossen, zu den regelmäßig stattfindenden Probationstagen sandte sie keine Vertreter und lehnte auch den ihr, als sie an der Reihe war, zukommenden Vorsitz bei einer solchen Tagung ab. Erst seit 1562 begann auch sie Fürstengroschen zu schlagen, die von nun an regelmäßig jedes Jahr die Münze verließen. Die Dreier dagegen traten ganz zurück. Die in dieser Zeit von der Stadt ausgegebenen Pfennige sollten wohl nach dem Fuße der meißnischen Heller oder Scherfe (Silbergewicht 0,039 g) ausgebracht werden, fanden aber nicht die Billigung der Stadt Braunschweig, sondern wurden dort 1562 verboten, weil eine Probe sie nur 1 Lot 8 Grän statt der vorgeschriebenen 1 Lot 12 Grän fein fand bei einem Schrot von 640 Stück, also mit einem Silbergewicht von nur 0,033 g. Demgemäß heißt es auch im Bericht der Probierer vom 14. Februar 1561, daß Einbeck ebenso wie Goslar, Hameln und Northeim viel hohle Pfennige wider des Reiches Ordnung habe münzen lassen. Das wurde auch in den folgenden Jahren nicht besser, denn am 5. Februar 1567 brachte der Münzmeister zu Münden, Melchior Huxer, das ordnungswidrige Prägen von Hohlpfennigen seitens des Einbecker Münzmeisters Hieronymus Arnsburg zur Sprache: "Es sitzt der Pucher und Schnarker, der Regensteinische Müntzmeister itzunder in Einbeck und machet eitel Goslarsche (12 = 1 Mariengroschen), soviel als 8 oder 10 Gesellen bereiten mügen, das doch vor 3 Jahren auf dem Münztag ausdrücklich verboten ist". Was die Fürstengroschen der Stadt anlangt, so muß auch hier Arnsburg nicht immer ordnungsgemäß gehandelt haben. Zwar fanden die Obersten Probierer bei ihrem Besuch auf der Münze 1564 das Korn gerecht und das Schrot nur um 1/2 Stück zu hoch, aber bei den im Verkehr befindlichen Stücken ist das Urteil nicht so günstig. Denn der Erzbischof von Bremen meldete im selben Jahre ein Schrot von 112 (statt 105) Stück, und der Rat von Braunschweig bewertete 1566 Einbecks Fürstengroschen nur mit 9½ Pfennigen, eine Bewertung, die der Münzvalvationstag von Halle 1572 und der niedersächsische Valvationsdruck von demselben Jahre teilte (116 Stück, 7 Lot 3 Grän statt 7 Lot 8 Grän). Etwas besser war die Bewertung 1568: 10½ Pfennig bei einem Schrot von 114 Stück und einem Korn von 7 Lot 6 Grän (Anlage 4). Inzwischen hatte Kaiser Ferdinand I. am 19. August 1559 eine neue Reichsmünzordnung erlassen, die auch in Niedersachsen das Münzwesen grundlegend umgestalten sollte. Diese Ordnung war dort zwar zuerst demselben Widerstande begegnet wie die von 1551, wurde aber auf dem Reichstage zu Augsburg 1566 in wesentlichen Punkten geändert und den niedersächsischen Bedürfnissen angepaßt. Sie legte die Sorge und Verantwortung für das Münzwesen in die Gewalt der Kreise. Nach langwierigen Verhandlungen auf den Kreistagen wurden auch die zuerst noch widerspenstigen Städte gewonnen, und im Januar 1568 kam es auf dem Münz- und Kreistage zu Lüneburg zu einer Einigung, die ihren Niederschlag in der Münz- und Probierordnung fand (Anlage 3). Von nun an bestimmte der Kreis die zu schlagenden Sorten und ihren Fuß, gab Vorschriften für die Verwaltung der Münze, die Besoldung der Münzmeister, die Anstellung und Aufgaben der neugeschaffenen Wardeine, über Dinge des technischen Betriebs, über Wechsel und Silberkauf. Der Kreis hatte die Kontrolle über die Durchführung seiner Verordnungen in Händen, er ließ durch seine Genera1-Kreiswardeine die Münzstätten bereisen, forderte Nachweis und Proben aller geschlagenen Sorten, rügte Mißstände und verhängte Strafen bis zur Niederlegung des Hammers. Das alles bedeutete die Aufhebung jeder Selbständigkeit in Münzsachen, die die Städte bisher in vollem Umfange besessen und der sie sich nur dann und wann einmal freiwillig begeben hatten. Was tat nun Einbeck? Genau dasselbe, was es 1555 bei der Gründung der Braunschweiger Münzgenossenschaft getan hatte. Es ließ den Hammer, der seit 1566 ruhte, zunächst auch weiter liegen, den Grund dafür werden wir in dem zu teuren Fuß der kleinen Sorten zu sehen haben, bei dem nur ein geringer Gewinn für die Stadt zu erzielen war. Als dann der Reichs-Münz- und Deputationstag zu Frankfurt von 1571 dem Niedersächsischen Kreise auferlegte, diesen Fuß, der sich bisher noch unter der Reichsmünzordnung gehalten hatte, auf der Tagung vom 26. April 1572 noch weiter zu erhöhen (Anlage 4), so daß die kein Silberbergwerk besitzenden Städte jetzt nur mehr mit Verlust arbeiten konnten, da gab es für Einbeck erst recht keine Veranlassung, von seiner bisherigen Haltung abzugehen. Demgemäß berichtet der General-Kreiswardein Stumpfeldt am 9. Oktober 1572 auf dem Probationstage zu Braunschweig: "Die Stadt Einbeck, die zuvor gemünzt, münzt itziger Zeit nicht, ist auch nicht bedacht, daß sie münzen will, sintemal daran kein Gewinn sondern Verlust". Da auch andere Städte mit der Absicht umgingen, das weitere Prägen einzustellen, so hielt der Kreis ein sofortiges Einschreiten für geboten. Er legte der Stadt den Münzzwang auf. Im Kreisabschied vom 9. Oktober 1572 heißt es: "Da einige Städte, wie Göttingen, Northeim, Hameln, Einbeck und andere hierbevor an der leichten Münze allerlei unbilligen Vorteil gesucht und gehabt haben, jetzt aber, da sie vermöge der Reichs- und Münzordnung gute Münze machen sollen, den Hammer niederlegen wollen, so wird ihnen auferlegt, hinfort soviel Mark Silbers in gutem Schrot und Korn zu vermünzen, soviel sie an schlechten Münzen bis daher in den niedersächsischen Kreis verschoben haben". Einbeck blieb nichts übrig als sich zu fügen und nahm am 19. Dezember d.J. seine Münztätigkeit wieder auf. Es fand damit aber auf die Dauer nicht die Billigung der Kreisräte, die die kleinen Sorten, weil nicht mit der vorgeschriebenen Reckebank [Die Reckebank war ein Walzwerk, das die Herstellung gleichmäßig starker Metallbänder (Zaine) und dadurch die Erreichung eines gleichmäßigen Gewichts für die Münzstücke ermöglichte, also ein sehr zweckmäßiges Werkzeug, um den betrügerischen Brauch des Auswippens der schweren Stücke in Zukunft auszuschließen. Die Zaine wurden bisher mit dem Hammer bearbeitet, die Schrötlinge hatten infolgedessen ein ungleiches Gewicht.] bearbeitet, "auf ein gar ungleich Schrot gemünzt" fanden, wodurch dem Auskippen Vorschub geleistet werde. Demgemäß erging an Einbeck, aus dem gleichen Grunde auch an Hildesheim, Hameln und Northeim, schon am 22. April 1574 die Weisung, das Münzprägen bis auf weiteren Kreisbeschluß einzustellen. Jedoch wurde der Stadt auf ihr Ersuchen am 14. Oktober erlaubt, als Scheidegeld kupferne Heller zu schlagen, deren 24 einen Fürstengroschen gelten sollten, mit der Bedingung, daß deren Besitzer sie jeder Zeit gegen gutes gangbares Geld einwechseln könnten. Aber auch sonst setzte Einbeck seine Münztätigkeit bis ins Jahr 1575 hinein ruhig fort. Zur Ausführung des Verbots scheint es gar nicht gekommen zu sein, die Kreiswardeine machten nach wie vor ihre Besuche auf der Münze und prüften auf der Herbsttagung 1575 den Inhalt der Einbecker Fahrbüchse. Woraus man schließen kann, daß die Niederlegung des Hammers, die um die Mitte 1575 stattfand, aus eigenem Entschluß der Stadt erfolgte. Die von der Stadt in der Zeit von Ende 1572 bis 1775 ausgegebenen Münzen sind in erster Linie Groschen, die, wie die zahlreichen Stempelverschiedenheiten beweisen, besonders 1573 in großer Menge geprägt wurden. An die Stelle des Fürstengroschens der Braunschweiger Münzgenossenschaft, der 1568 vom Kreise zunächst übernommen worden war, mit dem Reichsadler und der Zahl 12 im Reichsapfel, war 1572 der sogen. Reichsgroschen [Der Reichsgroschen behielt den Namen Fürstengroschen noch eine Zeitlang bei, sonst wird er auch einfach Groschen, Silbergroschen, Apfelgroschen (wegen des Gepräges) und Guter Groschen (im Unterschied vom Mariengroschen) genannt.]. getreten, der auf der Rückseite nur den Reichsapfel mit der Zahl 24 hatte, um anzudeuten, daß ihrer 24 auf einen Reichstaler gingen. Daneben wurden Dreier geschlagen. Diese haben in Einbeck im Reichsapfel auffallender Weise nicht die Zahl 96, sondern 84. Es sollten nach der Ordnung 96 Stück auf den Taler und 84 auf den Zahlgulden gehen, der Einbecker Dreier wird also nicht wie sonst üblich als 1/96 Taler sondern als 1/84 Gulden bezeichnet. In analoger Weise bedeutet 21 im Reichsapfel eines Groschens von 1573, daß er = 1/21 Gulden ist. Ob der Stadt ihre Bitte, ihre alten Hohlpfennige weiter zu schlagen, bewilligt wurde, wissen wir nicht, die General-Kreiswardeine haben bei den Besichtigungen Pfennige auf der Münze nicht vorgefunden. Was sie dort an Groschen und Dreiern antrafen und auf den Münztagen aus der Fahrbüchse untersuchten, war von geringfügigen Abweichungen abgesehen im allgemeinen der Ordnung gemäß. Weniger befriedigend lauten die Urteile über die im Verkehr umlaufenden und "aus des Kaufmanns Beutel" zur Probe entnommenen Stücke. Zwar wurden die im Lande kursierenden fast ganz kupfernen Groschen mit einbeckschem Gepräge von den Abgesandten der Stadt auf dem Probationstage im Herbst 1574 als Fälschungen bezeichnet, was sie auch wohl waren. Aber Stumpfeldt fand im Verkehr Groschen, die am Schrot zu leicht und am Korn zu gering waren, und vom Niederländisch-westfälischen Kreise wurden die Groschen der Stadt Einbeck von 1573 als im Gewicht und Gehalt der Reichsordnung ungemäß gerügt. Das wichtigste Ereignis für das Geldwesen der Stadt in dieser Prägeperiode ist nun aber, daß in ihr die erste Großsilbermünze ausgebracht wurde, am 19. Dezember 1572 wurde der erste Reichstaler von Einbeck geschlagen, der im Verlaufe der Zeit noch eine stattliche Reihe Nachfolger haben sollte [Es ist erstaunlich, daß die kleine Stadt Einbeck von 1573-1660 13 Jahrgänge Taler gemünzt hat, darunter wiederholt auch Silberabschläge in doppeltem, und einmal in 1½ fachem Gewicht, während das wirtschaftlich bedeutendere Göttingen nur 3 Jahrgänge ganzer Taler aufzuweisen hat.]. Es ist verständlich, daß nach dem Zurücktreten des Barrengeldes am Anfange des 15. Jahrhunderts in Einbeck das Bedürfnis nach einem größeren Zahlungsmittel geblieben war, das durch den Goldgulden befriedigt wurde. Etwa 100 Jahre später wurde in manchen Gegenden Deutschlands der Goldgulden allmählich durch den Taler verdrängt. In Einbeck finden wir fremde Taler zuerst 1529 . Der rheinische Goldgulden wurde nun ebenso wie früher das Barrensilber zum Zahlbegriff, zu einer Rechnungseinheit, dem sogenannten Gulden Münze. Er galt gleich 20 Mariengroschen, später gab es auch einen Fürsten- oder Herrengulden zu 21 Fürstengroschen. Geprägt wurde der Taler in den braunschweig-lüneburgischen Landen erst seit 1531 durch Herzog Heinrich d. J. von Wolfenbüttel, von den Städten, die mit der Silberbeschaffung Schwierigkeiten hatten, war Goslar die erste, die 1543 Taler ausbrachte, es folgten 1544 Hameln, 1546 Braunschweig und Hildesheim. In Einbeck wurde die Ende 1572 begonnene Talerprägung 1573 fortgesetzt und dann noch einmal 1575 mit den alten Stempeln, indem man nur die Jahreszahl änderte, ausgeübt. Dabei kam es an den Tag, daß der Münzmeister Arnsburg über den ihm von der Stadt erteilten Auftrag hinaus und ohne deren Wissen auch auf eigene Rechnung Taler geschlagen und in den Verkehr gebracht hatte. Arnsburg wurde entlassen (Anlage 7). Aber ein neuer Münzmeister wurde nicht angestellt. Die Stadt wird froh gewesen sein, mit der teuren Groschenprägung aufhören zu können, und fühlte kein Bedürfnis, sie wieder aufzunehmen, solange genügend Kleingeld im Verkehr vorhanden war. So trat eine Ruhe auf der Münze ein, die bis 1599 dauerte. Nur einmal tritt uns in dieser Zeit der Name Einbeck in den Münzakten entgegen. Das hängt damit zusammen, daß im Kreise für die kein Silberbergwerk besitzenden Stände eigentlich nur sechs Münzstätten zugelassen waren, zu denen Einbeck nicht gehörte. Den anderen war es verboten, auf eigner Münze zu arbeiten. Dieses Verbot war zuerst gar nicht zur Ausführung gekommen, weil man alle Münzstätten brauchte, um dem Mangel an kleinen Sorten abzuhelfen, wurde dann 1577 in Kraft gesetzt, 1581 wieder aufgehoben und 1585 wieder in Kraft gesetzt. Obwohl nun Einbeck in dieser Zeit den Hammer gar nicht gebrauchte, so beschloß es, sich gegen diese Beeinträchtigung seines Münzrechts zu wehren und legte zusammen mit Hildesheim auf dem Generalprobationstage zu Braunschweig am 22. Oktober 1585 Verwahrung ein. "Unsere Herren sind nicht gemeinet, von ihrer Gerechtigkeit sich etwas abschwacken zu lassen, noch sich des Münzens zu begeben." Der Rat hatte sogar einen neuen Münzmeister angestellt (der aber gar nicht geprägt hat), und ihn mit dem Wardein Kurt Lohmann zur Braunschweiger Tagung gesandt. Das Verbot wurde dort zwar bestätigt, aber nicht ausgeführt und 1589 auch formell wieder aufgehoben. Inzwischen war im Kreise ein Kampf gegen den zu teuren Fuß der kleinen Sorten entbrannt, der 1591 zu dem amtlichen, aber geheim zu haltenden Beschluß geführt hatte, daß eine um 7 Stück höhere Ausschrotung des Groschens (also 115½ statt 108½) zugelassen werden sollte. Damit hatte man den Weg beschritten, der schließlich zu dem Verderbnis der Kipperei und Wipperei führen sollte. Denn zu der Zufriedenheit darüber, jetzt wenigstens ohne Verlust münzen zu können, gesellte sich sehr bald der Wunsch, den bisherigen Verlust in einen Gewinn zu verwandeln, ein Wunsch, der mit der Zeit immer größer wurde und am Ende keine Grenzen mehr kannte. So wurden im Laufe der Jahre immer mehr Groschen aus der rauhen Mark ausgebracht. Dann mischten sich verbrecherische Elemente ein, gründeten überall im Lande Heckemünzen, ließen die guten Stücke aufkaufen, um sie umzuschmelzen und als elende Groschen und Schreckenberger [Schreckenberger, auch Engelgroschen genannt, seit 1498 aus den Silbergruben des Schreckenberges bei Annaberg geschlagen, ursprünglich sehr beliebte und geachtete sächsische Groschen. Ihr guter Ruf wurde in der Kipperzeit in das Gegenteil verkehrt.] wieder in die Städte einzuschieben. Der Reichstaler stieg immer mehr im Preise und hatte im Herbst 1621 die Höhe von 8 Talern Münze erklommen [Der Reichstaler wurde zuerst mit 24 Reichs- oder 36 Mariengroschen berechnet. Als man aber die Groschen nicht mehr nach dem 1572 vorgeschriebenen Fuß ausbrachte, während der Reichstaler in Schrot und Korn sich gleichblieb, erfuhr der letztere naturgemäß eine Wertsteigerung, und er wurde als Taler in specie mit wechseldem Werte dem Taler Münze, einem sich gleichbleibenden Zahlbegriff von 24 Reichs- oder 36 Mariengroschen, gegenübergestellt. Über die Steigerung des Speziestalers während der Kipperzeit berichtet eine computatio nummorum in einem Bande alter Akten in der Städt. Altertumssammlung (Bd.1) in Einbeck. Danach wurde dieser gerechnet: 1599 zu 36 Mgr., 1606 zu 40, 1614 zu 44, 1618 zu 48, 1619 zu 50, im letzten Quartal zu 60, 1620 bis Ostern zu 72, bis Weihnachten zu 81, 1621 zuerst zu 106 Mgr., bis zum 9. Dezember stieg er auf 288, nach einer anderen computatio sogar auf 360 Mgr.]. In Einbeck hatte man 1599 durch einen dort vorübergehend anwesenden Münzmeister ein paar Werk Groschen und Hohlpfennige verfertigen lassen, gewiß um einem mit der Zelt sich fühlbar machenden Mangel an Scheidemünze abzuhelfen. Die Groschen wurden 4 Jahre später auf dem Münzprobationstage zu Halberstadt durch den früheren Münzmeister Arnsburg und den Wardein Jobst Holthausen vorgelegt und dem Korn nach richtig befunden. 1604 wurde dann wieder ein Münzmeister angestellt, die Tätigkeit mit dem Hammer wieder aufgenommen und von einer Pause 1608 bis September 1614 abgesehen, bis 1621 durchgeführt. Geprägt wurden jahraus jahrein Reichsgroschen, nicht so oft Dreier, in der Blütezeit der Kipperei auch Schreckenberger und kupferne Drei- und Einflitter. für die Jahre 1608 und 1618 werden uns auch Reichstaler, für 1619 wird die Prägung des ersten Goldguldens gemeldet. Allerdings sind der Taler von 1608 und der Goldgulden nur aus der Literatur bekannt und in leiblicher Gestalt noch nicht nachgewiesen, so daß wir an ihrer Existenz zu zweifeln Grund haben. Der Reichstaler von 1618 ist aber wirklich vorhanden, und es ist bemerkenswert, daß mitten in der Kipperzeit, in der sonst nur armseliges Kleingeld die Münze verließ, in einer kleinen Stadt eine Talerprägung stattfindet, die wir in größeren Münzstätten wie Braunschweig, Goslar und Hildesheim vergeblich suchen. Soweit uns Nachrichten über den Fuß der Einbecker Groschen erhalten sind - bis Mai 1617 - ist das Korn noch ziemlich der Ordnung gemäß, das Schrot war aber 1617 schon auf 147¼ Stück gestiegen. Das wurde schlimmer, als die Kipperei weiter fortschritt, bei den im Blankenburger Kabinett liegenden 9 Groschen von 1620 schwankt das Gewicht zwischen 0,97 und 0,64 g gegenüber dem 1572 festgesetzten Sollgewicht von 2,155 g. Nun ist es auffallend, daß die Stadt 1621 keine Groschen mehr geschlagen hat; und da die undatierten Schreckenberger nur bis 1618 geprägt wurden, so kommt man zu dem erfreulichen Ergebnis, daß der Rat die Verderblichkeit einer solchen Münztätigkeit eingesehen und sich von der Kipperei zurückgezogen hat, als diese alle Grenzen zu überschreiten im Begriff stand. Darum sollte die Stadt aber von deren schweren folgen nicht bewahrt bleiben. Als im Herbst 1621 zuerst einzelne Landesherren, dann am 12. Juni 1622 ein Kreisabschied mit der Kipperei Schluß gemacht und den Reichstaler sogleich auf seinen alten Stand von 24 Guten oder 36 Mariengroschen, deren Fuß neu bestimmt wurde (Anlage 5), herabgesetzt hatte, da hatten die Kipper-Groschen und Schreckenberger ihren Wert verloren und waren zu nichts mehr gut, als in den Schmelztiegel geworfen zu werden. Das mußte wie überall auch in Einbeck auf Wirtschaft, Handel und Vermögen der Gemeinde, der Gesellschaften und Einzelpersonen zerstörend einwirken. Der Rat begann nun auf Grund der neuen Kreisvorschriften über Schrot und Korn Ende 1622 eine rege Münztätigkeit, die von einigen kurzen Unterbrechungen abgesehen bis 1641 gedauert hat. Man schlug zunächst die wieder zugelassenen Mariengroschen - aber keine Reichsgroschen -, Dreier und Pfennige, diese letzteren zunächst noch ein letztes Mal in Gestalt von Hohlpfennigen, dann aber als sogenannte Schüsselpfennige [Über das Ausmaß der Prägungen 1623-1625 gibt Anlage 6, über den (vorschriftsmäßigen) Fuß der Mariengroschen und Pfennige Anlage 8 Auskunft.]. Als dann in den ersten Jahren die kleinen Sorten mit Hilfe der eingeschmolzenen Kippermünzen überall in solchen Massen geprägt wurden, daß sie das ganze Land überschwemmten, sah sich der Kreistag zu Braunschweig im März 1624 zu dem Gebot veranlaßt, die Ausbringung von Groschen und Dreiern bis auf weiteres einzustellen. Nun ging Einbeck ebenso wie die meisten andern Münzstätten zur Prägung von Talern und deren Teilstücken bis zum halben Orts-(1/8)Taler hinab über. Von 1624-1636 haben 7 Jahrgänge Taler die Münze verlassen, daneben 1628 und 1629 noch zwei Jahrgänge Goldgulden. Den Bedarf an Scheidemünze aber befriedigte man durch gelegentliche Ausmünzung von Pfennigen. Nach 1636 waren nur noch zweimal (1638 und 1641) Schüsselpfennige ausgegeben worden, dann hörte die Prägung von Silbermünzen für 18 Jahre auf. Den Grund dafür werden wir in der schweren Not zu suchen haben, die der dreißigjährige Krieg mit seinen andauernden Forderungen nach Lebensmitteln, mit seinen fast unerschwinglichen Kontributionen und mit der zweimaligen feindlichen Einnahme (1632 und 1641) der unglücklichen Stadt gebracht hat. Der bürgerliche Wohlstand war damit auf lange Zeit vernichtet. So wird man natürlich auch die Mittel zur Beschaffung des Prägematerials nicht mehr gehabt haben. Als dann der kleine Verkehr dringend die Ausgabe von Scheidemünze verlangte, blieb dem Rate kein anderer Ausweg als die Prägung von Kupfermünzen [Vorher hatte Einbeck zweimal vorübergehend Kupfergeld geprägt: Heller im Jahre 1574 und Drei- und Einflitter 1620/21.]. Unter dem 10. August 1647 wandte er sich an Hameln, das schon 1632 mit der Ausbringung von Kupfermünzen begonnen hatte, mit der Frage, wie sich die Landesherrschaft [Einbeck, seit etwa 1285 gemeinsames Eigentum der verschiedenen Zweige der Linie Grubenhagen des Hauses Braunschweig-Lüneburg, fiel nach deren Aussterben 1596 als Teil des Fürstentums Grubenhagen an Herzog Heinrich Julius aus dem Mittleren Hause Braunschweig und wurde 1617 durch Urteil des Reichskammergerichts dem Neuen Hause Lüneburg zugesprochen, bei dem es bis 1866 geblieben ist. Landesherr war 1647 Friedrich (1636-1648).] dazu gestellt habe. Nachdem man darüber beruhigende Auskunft erhalten hatte, erließ der Rat am 19. August d. J. die nachfolgende Bekanntmachung: "Wir Burgermeistere und Rath dero Stadt Eimbeck fuegen hiemitt unsern Bürgern, Eingesessenen und Jedermenniglichen zu wissen, Demnach leider notorium, waß maßen nicht allein insgemein ein großer geldmangel sich bei menniglich ereuget, besondern auch die thägliche erfahrung bezeuget, das insonderheit im Kauffen, verkauffen, handel und wandel, weil die pfennige und kleinen sorten sich in dieser stadt gantz verlieren, der scheidepfenning merckliche ungelegenheit uns und gemeiner burgerschaft verursachet: So haben wir zur Facilitirung der thäglichen geringen Ausgaben, und herbeischaffung des scheidepfennigs, nicht umbhin können, und gleich wie in Lüneburg und Hameln geschehen, eine geringe Sum kupferne Stadpfennige zum nötigen Schiedepfennig müntzen und machen lassen, dero intention und meinung, das dieselbe alhier binnen unser Stadt gelten, und dieselbe von den Bürgern aufgenommen und begeben werden sollen, jedoch resolvieren wir uns dahin, dafern der ein und ander Bürger deroselben etwa für einen, zwey, drei oder mehr thaler aufnehmen, und in solcher quantität nicht wieder begeben kunte, demselben soll erlaubt sein, und freistehn, sich bei unser Cämerey, Weinschencke oder Zieseker Hans Baland anzufinden, und dieselbe umb guetes Silbergeldt zu verwechseln, Immaßen wir uns dan hiemit anheißig machen, das wir allemahl dieselbe auf erfordern hinwieder an uns loesen, und einem Jeglichen guetmachen wollen: also und dero gestalt, das niemand darunter im geringsten solle gefehret noch beschweret werden. Gestalt wir gemeldten unsern Weinschenken und Zieseker hiemit anbefehlen, das sie einem Jeglichen, der sich bei Ihnen dieser müntz verwechselung angiebt, guetwillig vornehmen, und für unsere kupferne pfenninge guet Silbergeldt wechseln und geben sollen, maßen uns dan dieselbe uff unser Cämerei guete Zalung sein sollen. Begehren demnach an alle unde jede unsere Bürgere, Bürgerin und Eingesessene, daß dieselbe sothane Stadtpfenninge in commerciis, kaufen und verkaufen und thäglichen Ausgaben und Einnahmen ein von dem andern willig aufnehmen, und sich im ubrigen allen nach unser verordnung richten und daran halten sollen. Wir verlassen uns darzu und seindt gemeint Jedermenniglich schadeloes zu halten. Geben unter unserm Stadt Secret den 19. Augusti ao 1647." Dies ist der Ursprung der großen und andauernden Kupfermünzenprägung, die die Stadt seitdem ausgeübt hat. Denn es blieb nicht bei der angekündigten "geringen Sum", auch nicht bei der Geltungsbeschränkung innerhalb der Stadt, denn als der Rat sich 1656 bei Northeim über die Überschwemmung Einbecks mit Northeimer Pfennigen beklagt und in Aussicht stellt, daß er diese werde verbieten müssen, gibt Northeim unter dem 15. September d. J. diesen Vorwurf zurück: Einbecker Kupferpfennige würden so häufig zu ihnen gebracht, "daß deren mehr allhie als an unsrigen zu befinden." Wenn Einbeck in demselben Schreiben die Besorgnis ausspricht, daß bei weiterer übermäßiger Kupfervermünzung seitens der beiden Städte die Landesherrschaft diese Pfennige auf dem platten Lande werde verbieten lassen, so zeigt die Verordnung der Osteroder Regierung vom 12. Dezember 1657, daß diese Besorgnis nicht unbegründet war. Hier wird darauf hingewiesen, daß die Ämter Rotenkirchen und Salzderhelden ebenso wie Einbeck selbst "mit allerhandt liederlicher Kupfermüntze dermaßen angefüllet worden, daß fast weniges Silbergeldt mehr in gemeiner Bezahlung begeben werden wolle." Einbeck soll sich deshalb mit Vermünzung der Kupfersorten in gewissen Schranken halten, die Pfennige sollen nur als Scheidemünze gelten, niemand dürfe gezwungen werden, sie als Zahlung anzunehmen, wo es sich um größere Summen wie viertel, halbe und ganze Taler handle. Der Rat habe die Annahme der Kupfersorten von Hameln und Northeim zu verbieten, da jeder mit seinem Kupfergelde in seinem Distrikt zu bleiben habe. In den Jahren 1659/60 kam es wieder zu einer kurzen Ausprägung von Silbergeld, Reichstaler von besonders zierlicher und reicher Ausführung, ein Jahrgang Mariengroschen und Schüsselpfennige wurden hergestellt. Dann wurden die Tore der Münze auf weitere sieben Jahre geschlossen. Am Ende dieser Zeit trat jedoch ein auch die Stadt Einbeck zur Wiederaufnahme ihrer Münztätigkeit ermutigendes Ereignis ein. Der Kreisabschied von 1622 hatte die erhoffte Sanierung des Geldwesens nicht gebracht, denn er hatte den zu teuren Fuß der Ordnung von 1572 einfach wiederhergestellt. Die Folge war, daß die Stände, die das Silber im Handel teuer kaufen mußten, die kleinen Sorten auch weiter nur mit Verlust münzen konnten, und wenn sie nicht auf deren Ausprägung ganz verzichten wollten, gegen die Vorschrift handeln mußten. So wurden die Groschen immer geringhaltiger und eine zweite Kipperperiode war im Anzuge. Um dieser Gefahr, die sich nicht auf Niedersachsen beschränkte, zu begegnen, vereinigten sich im Jahre 1667 Brandenburg und Kursachsen zu dem Vertrage von Zinna, dem bald darauf auch Braunschweig-Lüneburg sich anschloß, zu dem Zwecke, die kleinen Sorten zu einem billigeren als dem von der Reichsordnung bestimmten Fuße auszubringen. Es wurde vereinbart, die feine Mark beim Kleingeld statt um 9 um 10½ Taler auszubringen. Dieser 10½-Talerfuß wurde 1670 auch für 2/3- und 1/3-Talerstücke angenommen. Es ist verständlich, daß dieser Vertrag auch von den Städten gern angenommen wurde. Auch Einbeck fand 1668 wieder den Mut, den Hammer zu erheben und entfaltete in den folgenden Jahren eine rege Münztätigkeit. An kleinen Sorten gelangten Mariengroschen, seit 1669 auch wieder Reichsgroschen, Vier Gute Pfennige, eine neue Sorte, ferner Dreier und Schüsselpfennige zur Ausgabe. Dann finden wir zum ersten Male auch Stücke, die ein 2-, 4-, 6- und 12-faches des Mariengroschens darstellen. Von diesen ist der Zwölfmariengroschen gleichbedeutend mit dem Dritteltalerstück des Zinnaer Vertrages. Diese Münztätigkeit stand unter keinem guten Stern, sie fand nicht die Billigung des Landesherrn Johann Friedrich. In einem Schreiben vom 8. Februar 1670 verbietet er das weitere Prägen der kleinen Sorten, sofern sie nicht nach des Reiches Schrot und Korn oder ebenso gut wie die in den fürstlichen Münzen im Harz gemachten ausgebracht würden. Im Archiv der Stadt liegt die Abschrift eines Berichtes vom 12. November 1670, der ohne Unterschrift ist, wahrscheinlich aber von einem fürstlich braunschweig-lüneburgischen Wardein für die Regierung erstattet wurde. Danach wurden die Einbecker Groschen zu 140 Stück aus der 7½ lötigen rauhen Mark ausgebracht, statt der vorgeschriebenen 124 aus der 8 lötigen Mark, so daß eine Mark Gute Groschen um 1 Taler höher ausgemünzt werde als sichs gebühre. Auch bei den Mariengroschen mangele es nicht bloß am Gehalt, sondern es würden aus der Mark auch 16 Stück mehr ausgebracht als die vorgeschriebenen 144. "Also werden Landt undt Leute mit solchen Lumpen Guten- und Mariengroschen schendtlich betrogen, nun haben wir die gewisse nachricht, daß ein goldtschmiet aus Hannover nahmens Andreas Schele nebens einem Juden die Müntze zu Einbeck undter handen haben undt lassen die betrüglichen Guten Groschen bey tausenden schlagen." Die Stadt holte nun ihrerseits Gutachten der fürstlichen Wardeine von Zellerfeld und Clausthal ein, die zwar nicht ganz so ungünstig lauten, aber doch auch über die zu geringhaltige Ausbringung der Reichs- und Mariengroschen keinen Zweifel lassen. Die nächsten Jahre bringen einen Briefwechsel zwischen der Stadt und dem Herzoge, in dem der letztere immer eindringlicher die Befolgung seines Befehls vom 8. Februar 1670 fordert und mit der Entziehung der Münzgerechtigkeit droht. Da der Rat sich anscheinend außerstande fühlte, wohl mit Rücksicht auf die hohen Silberpreise, den vorgeschriebenen Fuß einzuhalten, so stellte er im November 1674 die weitere Münztätigkeit ein. Das war das Ende. Die Stadt hat den Hammer für Silbergeld nicht wieder aufgehoben. Nur die Kupferpfennige wurden noch weiter geschlagen und zwar in großen Massen, denn in einem Schreiben vom 16. Februar 1676 klagt die Regierung, wenn man das Grobgeld wechsle, bekomme man nichts als Northeimer Dreier und Einbecker Kupferpfennige. Noch bis zum Jahre 1717 hat die Stadt diese Pfennige geprägt, denn noch in diesem Jahre erscheinen in den städtischen Rechnungen Einnahmen aus der Münze. 3. Fremdes Geld in Einbeck und Einbecker Geld in der Fremde bis zum 17. Jh. Einbeck liegt an der ehemals so wichtigen Heer- und Handelsstraße, die den Norden mit der Mitte und dem Süden Deutschlands verband. Fremde Kaufleute werden deshalb dort eine tägliche Erscheinung, und fremdes Geld kein ungewöhnlicher Anblick gewesen sein. Darum wird die Stadt auch schon so früh das Recht des Wechsels erhalten haben. Soweit kleines Geld in Betracht kommt, fehlen uns urkundliche Nachrichten fast ganz [Das Fehlen älterer Nachrichten ist durch den großen Stadtbrand von 1540 verursacht, der auch das Archiv vernichtet hat.]. Valvationen fremder Münzen, wie wir sie in andern Städten so zahlreich finden, und die uns so viel erzählen können, sind uns nicht erhalten. Aber die meißnischen Groschen mit dem Einbecker Gegenstempel sind Zeugnisse dafür, daß neben den Groschen und Pfennigen der Landesherrschaft auch auswärtiges Geld in der Stadt im Umlauf war. Im Jahre 1387 wurden in Einbeck Braunschweiger Pfennige als Zahlungsmittel verwendet. Wenn Braunschweiger und Göttinger Fuhrleute im Auftrage ihres Rates im 15. Jahrhundert aus Einbeck Bier holten, so bezahlten sie es mit lübischem, d. h. nach lübischem Schlage geprägtem, Gelde. An größeren Zahlungsmitteln finden wir braunschweigisches Barrensilber, seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts den rheinischen Gulden. Sein Wert in Einbecker Pfennigen läßt sich aus wiederkäuflichen Renten, in denen rheinische Gulden eingezahlt und die Renten in Einbecker Münze ausgezahlt werden, unter Zugrundelegung des in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts üblichen Zinsfußes von 6⅔ % berechnen. Danach galt der Goldgulden 1452 24 ß, 1455 27 ß, 1462 28 ß, 1470/71 30 ß, 1472 30-31 ß, 1473/77 30 ß, 1480 33⅓ ß, 1486/87 35 ß, 1494/95 48 ß. Im Jahre 1489 werden einmal 10 Goldgulden gleich 7½ Mark Einbecker Währung, also ein Goldgulden gleich 30 ß geachtet, im Hildesheimer Münzvertrag von 1501 galt er 52 Körtlinge und 2 neue Pfennige, 1511, 1514, 1544 3 Pfund Pfennige = 60 Körtlinge, 1601 40 Mariengroschen. Neben den Goldgulden tritt dann der auswärtige Taler, der uns in Einbeck zuerst 1529 bezeugt wird. Seit der Gründung der Braunschweiger Münzgenossenschaft und mehr noch seit der Einführung der Reichsmünzordnung wird fremde Münze sich in noch stärkerem Maße in unserer Stadt verbreitet haben. Im 17. Jahrhundert sagen uns einige Valvationen Näheres. Am 16. Dezember 1641 verordnet der Rat: Es sollen gelten der Dukat = 2 Taler weniger 3 Gute Groschen, der Dicke Taler (span.-burgund. Philippstaler) = 1 Taler 2 Mariengroschen, englische und spanische Kopfstücke 5 Gute Groschen oder 7½ Mariengroschen. Da man sich bei jetzigem Zustande auch der auswärtigen kleinen Münze schwerlich ganz entschlagen könne - die Stadt prägte um diese Zeit nur einseitige Pfennige - so wird bestimmt, daß gelten sollen der gute auswärtige Groschen = 10 ₰, der auswärtige Mariengroschen = 6 ₰, der Dreier = 2 ₰. Am 26. März 1650 wird weiter verordnet, daß zur Verhütung des Schadens, der durch die Ausfuhr guter und die Einfuhr schlechter Münze angerichtet wird, die Zweipfennige Sparenberger nicht mehr als einen Pfennig und alle ausländischen alten Pfennige einen goslarschen Pfennig, nämlich 12 einen Mariengroschen gelten sollen. Und endlich verfügt der Rat am 28. Juni 1658, daß die brandenburgischen Kopfgutegroschen nicht höher als 10 ₰, die auswärtigen Zweipfennig nur 1 Pfennig gelten und die Northeimer Kupferpfennige verboten sein sollen. Das sind Anzeichen dafür, daß das Gespenst der zweiten Kipperzeit schon umging, gegen das die Stadt sich schützen wollte. Über die Verbreitung Einbecker Münze in der Fremde wissen wir nur wenig. Als Quellen kommen in Betracht Fundorte und auswärtige Valvationen. Funde Einbecker Pfennige wurden in Dankersen bei Minden (Westfalen) und in Riddagshausen bei Braunschweig gemacht. Etwas weiter ist der Kreis bei den Körtlingen, sie lagen in den Funden von Bortfeld bei Braunschweig, Ganzlin (M.-Schwerin), Neubrunn (Thüringen) und Neunstetten (Mittelfranken). Von Göttingen besitzen wir sehr viel Valvationen auswärtigen Geldes, und doch hören wir nur einmal (1421) von Einbecker Groschen und einmal (1488) von Embesch Gelt, das verboten wird. In Hildesheim wurden 1410 Einbecker Groschen auf ihren Gehalt geprüft, 1489 Groschen und Pfennige bewertet. Bei den Groschen von 1410 und 1421 handelt es sich zweifellos um Prägungen der Landesherrschaft. Auffallend ist die Nennung Einbecker Groschen 1489, die ebenso hoch wie die Göttinger und Hildesheimer Körtlinge valviert wurden. Wenn man nicht annehmen will, daß die Stadt schon vor 1498 Körtlinge geprägt hat, die uns nicht erhalten sind, so müssen wir auch in den Groschen von 1489 fürstliche Prägungen aus dem Anfange des 15. Jahrhunderts erblicken, die so lange im Umlauf blieben, weil die Stadt selbst nur Pfennige schlug. Größeres Interesse für die Körtlinge zeigte man in Braunschweig, wo man sie 1499 bis 1543 wiederholt valvierte, sie müssen dort wohl recht gängiges Geld gewesen sein. Ihre weite Verbreitung noch in ziemlich später Zeit bezeugt der Göttinger Bürgermeister Tilemann Friese in seinem Münzspiegel von 1592 (S.169), wenn er schreibt, daß Einbecker Körtlinge noch heutigen Tages gangbares Geld in Preußen, der Mark und in Mecklenburg seien. Weniger beliebt waren die Hohlpfennige, denn sie wurden in Braunschweig 1532 und 1562 verboten. Sonst finden wir noch Einbecker Kreuzgroschen 1517 in Braunschweig, Mariengroschen 1589 und 1593 in Sachsen, Fürstengroschen 1564 in Bremen, ferner im Funde von Obersickte bei Braunschweig, Reichsgroschen 1573 im Rheinisch-Westfälischen Kreise und im Funde von Holzhausen, Schreckenberger aus der Kipperzeit in Bremen, und erst vor wenigen Jahren wurde ein Taler von 1575 in der Lausitz gefunden. - 4. Die Münzschmiede und die Münzverwaltung Die Münzschmiede befand sich 1458 in einem Eckhause des Breils, später, wie der Stadtplan von 1728 zeigt, in der alten Ratsschmiede am Schmiedeplan neben dem Augustinerkloster, darauf an der Münsterstraße in oder an dem spätern Schuster-Gildehause. Über die Verwaltung der Münze ist uns aus der älteren Zeit gar nichts, aus der jüngeren nur sehr wenig bekannt. Wir wissen nicht, ob der Rat Münze und Wechsel in eigener Regie hatte, ob er den Silberkauf besorgte, die Unkosten trug und Münzmeister und Gesellen selbst belohnte, sei es durch eine feste Besoldung oder einen bestimmten Satz von jeder ausgeprägten Mark, oder aber ob er das Münzwesen mehr oder weniger einem Pächter, etwa dem Münzmeister, übergeben hatte, der dann das Risiko von Gewinn und Verlust trug und dem Rate entweder eine feste Pachtsumme oder einen Schlagschatz je nach dem Ausmaß der Prägung entrichtete. Nur das eine ist wohl sicher, daß die Aufsicht über den Betrieb der Münze einem oder mehreren der Ratsherren anvertraut war. Diesen Zustand finden wir vor, als 1568 der Kreis die Aufsicht über das Münzwesen in die Hand nahm. Auch die Verwaltung wurde jetzt einheitlich geregelt, jeder Stand mußte Münze und Wechsel wie den Silberkauf selbst besorgen, Münzmeister und als Aufsichtsorgan einen Wardein bestellen und fest besolden, beide mußten dem Kreis für die Befolgung der Münzordnung eidlich verpflichtet werden. Die Unkosten der Prägung einschließlich Gesellenlohn fielen zu Lasten des Münzstandes. Die General-Kreiswardeine stellten fest, daß Einbeck diese Vorschriften befolgte, nur zunächst statt des Wardeins Münzherren zur Aufsicht verordnet hatte. Seit spätestens 1585 finden wir jedoch auch einen Wardein angestellt. Nicht immer hat sich die Stadt an die Ordnung des Kreises gehalten. 1605 wird festgestellt, daß der Münzmeister statt der festen Besoldung für den halben Gewinn unter gleichzeitiger Tragung der halben Unkosten arbeitete. Er wird vom Kreise erst vereidigt, nachdem er sich zur Änderung seiner Anstellungsbedingungen im Sinne der Reichsordnung verpflichtet hat. Weiteres erfahren wir erst wieder 1659 bei der Anstellung des Münzmeisters Urban Felgenhauer. Der Rat schreibt ihm die Münzen vor, die er unter Aufsicht eines Münzherrn, also nicht mehr eines Wardeins, nach der Ordnung von Reich und Kreis zu schlagen hat. Da er für Silber, Gesellenlohn, Münzeisen usw. zu sorgen hat, wird er wahrscheinlich die Münze gegen einen Schlagschatz in Pacht gehabt haben. Wir sehen, daß die alten Vorschriften nicht mehr befolgt werden, Probationstage hatten ja seit 1625 nicht mehr stattgefunden. Dieselben Bedingungen finden wir bei dem 1668 angestellten Münzmeister Andreas Schele, bei dem die Höhe des Schlagschatzes mit 3 Mariengroschen von jeder Mark festgesetzt wurde. Schele war Münzmeister in Hannover, in Einbeck scheint er den Betrieb einem Juden übergeben zu haben, was den Herzog Johann Friedrich 1670 zu dem Verbote veranlaßte, die Münze den Juden zu verpachten oder von ihnen das Silber beschaffen zu lassen. Über den aus der Prägung erzielten Gewinn erfahren wir nur etwas aus der Zeit der Kupfermünzenprägung. Die Kämmereirechnung der Stadt von 1648 Oktober 25 gibt einen Münzgewinn von 125 Fl. 10 Gr. von 43 Mark 10 Lot geschlagenen Kupferpfennigen an. Daß der Rat mit ihrer Prägung ein gutes Geschäft machte, zeigt z. B. die Kämmereirechnung von 1707. Der Kupferschmied Chr. Böning hatte von 119½ Pfund Kupfer, die ihm übergeben waren, 228 Mark 12 Lot an Pfennigen abgeliefert, welche, die Mark zu 29 Gr. 4 ₰ gerechnet, 184 Rtlr. 9 Gr. ausmachten. Der Preis des Kupfers und alle sonstigen Unkosten betrugen aber nur 98 Rtlr. 15 Gr., so daß der Rat daran einen Nutzen von 85 Rtlm. 30 Gr. hatte. 5. Anlagen 1-9. Anlage 1. Münzfuß der Groschen nach dem Hildesheimer Münzvertrag, 1501 März 19
Anlage 2. Die von der Braunschweiger Münzgenossenschaft am 26. April 1555
Anlage 3. Der Münzfuß des Niedersächsischen Kreises nach dem Beiabschiede
Fl. = Rechnungsgulden zu 21 Groschen gerechnet.
Der Taler soll 24 Fürstengroschen, der rheinische Goldgulden 26 Fürstengroschen 3 ₰ gelten. Anlage 4. Der Münzfuß der kleinen Sorten im Niedersächsischen Kreise nach dem
Gld = Rechnungsgulden.
Auf dem Kreistage zu Braunschweig 1591 Nov.26 wurde beschlossen, in den kleinen Sorten die feine Mark Silber fortan um 7 Groschen höher auszumünzen. Diese Bestimmung wurde auf dem Münzprobationstage zu Braunschweig 1595 Mai 29 wiederholt.
Auf dem Kreis- und Münzprobationstage zu Gardelegen 1609 Nov. 25 wurde der Taler auf 28 Groschen gesetzt. Auf dem Münzprobationstage zu Halberstadt 1615 Juni 9 wurde beschlossen, daß die kleinen Sorten nach dem Fuße des Obersächsische n Probationsabschiedes von 1610 verfertigt werden sollten, derart, daß 133 Groschen aus der 8 Lot f. Silber haltenden Mark ausgebracht werden sollten, so daß die feine Markt zu 12 FI. 14 Gr. vermünzt wurde. Der Fuß der anderen Sorten sollte dem entsprechen. Praktisch hatte man schon seit 1612 so verfahren. Das Silbergewicht des Groschens ermäßigt sich damit auf 0,879 g. Die nicht publizierte Kreismünzordnung von 1617 Sept. 30 wollte für die Groschen ein Schrot von 144 Stück zulassen, der Reichstaler sollte 30 Silbergroschen gelten. Anlage 5. Der Münzfuß der kleinen Sorten nach dem Lüneburger Kreisabschied,
Der Reichstaler gilt wieder 24 Silber- oder Reichsgroschen.
Wir haben beim Silbergroschen und Dreier genau, beim Mariengroschen fast genau den selben Fuß wie 1572. Anlage 6. Einige Nachrichten über die Münztätigkeit der Stadt Einbeck und über
• 1566 _ "Der Einbeckischen Groschen ist einer nicht mehr dann 9 ₰ und 1 Heller werdt" (Braunschweig an Heinrich d.J. 1566 Oktober 2). • 1568 _ Am 31. Januar 1568 wurde bei der Valvation der alten Münzen anläßlich der Einführung der neuen Münzordnung der Einbecker Fürstengroschen bewertet mit 10 ₰ 1 H. meißnischer, 1 ß 1 H. alter und 11 ₰ neuer Lübecker Währung. Schrot 114 St. Korn 7 Lot 6 Grän. • 1572 _ Auf dem Münzvalvationstage zu Halle 1572 Febr. 13-15 wurden die vor 1568 geprägten Einbecker Fürstengroschen wie folgt bewertet: 116 Stück, 7 Lot 3 Grän fein, wird die f. Mark ausgebracht zu 12 Fl. 6 Gr. 11 ₰ 1 H., zu gering 1 Fl. 20 Gr. 11₰ 1 H. Der Wert des Fürstengroschens wurde demnach festgestezt auf 9 ₰ 1 H. (N. M. A. II Nr.125 S.176). So auch im Niedersächsichen Valvationsdruck 1572 S.115. • 1573 _ In einem Schreiben vom 7. Oktober 1573 an Joachim Friedrich, Administrator von Magdeburg, und Julius, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, rügen die Kreisräte auf dem Probationstage des Niederländisch-Westfälischen Kreises, daß einige Groschen des Niedersächsischen Kreises an Gewicht und Gehalt der Reichsordnung ungemäß seien und ersuchen um Besserung. Sie führen als Beispiel u. a. an der Stadt Einbeck Groschen von 1573, wiegen 5 Engels 13 As (1 Mark = 160 Engels, 1 Engels = 32 As = 1,538 g., 1 As 0,048 g.), gehen in die Mark cöln. 112 St.80/173 und halten fein 6 Pfg. scharf und wird die M.f. ausgebracht umb 10 Fl. 37 Kr. 4H. 8/173, kumbt zu hoch aus 17 Kr. 4 8/173 H. (N. M. A. II Nr.242). • 1622 _ In einer kursächsischen Valvation der Schreckenberger 1622 heißt es: Einbeckische Schreckenberger, gehn auf die Mark 84 Stück, hält 1 Mark 6 Lot 12 Grän, kommt die f. Mark auf 40 fl. 6 Gr. 4 ₰ (Aus Dresdner Sammlungen 1891, H.4, S.62). • 1623/25 _ Ein die Zeit vom 19. März 1623 bis 10. September 1625 umfassendes Münzregister im Archiv der Stadt Einbeck (G. B. II,5) sagt über die Münztätigkeit der Stadt folgendes: Es wurden 1623 und 1624 hergestellt von Mariengroschen 5275 Mark 9 Lot weißer Platten in 49 Güssen, von Pfennigen 3241 Mark 5 Lot weißer Platten in 30 Güssen, von Hohlpfennigen (sogen. Goslarschen) 87 Mark 3 Lot weißer Platten in 1 Guß. Außerdem wurden noch in sechs weiteren Güssen geprägt an Mariengroschen und Pfennigen aber ohne weitere Unterscheidung - 634 Mark 13 Lot. Über die Prägung der Taler (und ihrer Teilstücke) im Jahre 1624 heißt es: "Zu diesen vorgeschriebenen (17) Wercken zu Tahlern sein 1991 Mark weißer Platten gewesen, die Mark zu 8 Tahlern, thut 15928 Thlr." Die ganzen Taler und ihre Teilstücke sind hier nicht unterschieden. Für Löhne an Gesellen und Lehrling, Kohlen und andere Unkosten wurden 371 Taler 14 Gr. gezahlt, außerdem erhielt der Münzmeister 41½ Taler. 1625 bis zum 10. September wurden an Talern und Teilstücken des Talers geprägt rund 826 Mark weißer Platten, die Mark zu 8 Talern = 6608 Taler. Anlage 7. Die Münztätigkeit der Stadt Einbeck auf Grund der Visitationsberichte der
1. Berichte der General-Kreiswardeine über den Besuch der Münzschmiede.
2. Probenzettel. Verzeichnis des Inhalts der Fahrbüchse nach dem Befund auf den Probationstagen.
3. Ergebnis der von den General-Kreiswardeinen auf den Probationstagen gemachten Proben aus der Fahrbüchse.
Anlage 8. Die Münztätigkeit der Stadt Einbeck auf Grund der Visitationsberichte der General-Kreiswardeine, des Inhaltes der Fahrbüchse nach dem Befunde auf den Probationstagen des Niedersächsischen Kreises und des Ergebnisses der dort gemachten Proben aus der Fahrbüchse in den Jahren 1604-1625 (Nach M.N.A. IV) 1. Visitationsberichte der General-Kreiswardeine.
2. Probenzettel. Verzeichnis des Inhalts der Fahrbüchse nach dem Befund auf den Probationstagen.
Die Probenzettel aus den folgenden Jahren sind uns nicht erhalten.
3. Ergebnis der von den General-Kreiswardeinen auf den Probationstagen gemachten Proben aus der Fahrbüchse.
Weitere Berichte über Münzproben sind uns nicht erhalten, abgesehen von einem Bericht der General-Kreiswardeine von 1617 über Schrot und Korn Einbecker Groschen: Schrot 146, Korn 8 Lot, die feine Mark ausgebracht zu 13 Fl., zu hoch um 6 Gr. (S.372).
Anlage 9. Gutachten der Wardeine Hans Becker in Zellerfeld und Heinrich
Anno 1670 den 18. November. Auf begeren Herrn Johan Duffen eingehendigte Einbecksch Stadgelt probieret und befunden, wie folget: Ao 69 gemüntzet Ein Sechsmariengroschenstück helt die Mark fein 10 loht 2 gren, Zwei gute groschen Ao 70 die Jahrzahl halten 7 10th 13 gren, zwie Mariengroschen mit der Jahrzahl Ao 68 helt die Mark fein 5 loht 11 gren. _ Hans Becker m. p. Guardin Zellerfeld. Einbecksche ggl (= Gute Groschen) heldt die Mark 7 lott 16 gren undt gehen 132 St. uff die Mark, undt kömbt die feine Mark aus umb 11 Rth. 3 ggl. Claustäler undt Zellerfelder (d. h. braunschweig-lüneburgische) ggl. von jetzigem gepräg kommen aus uff 10 Rth. 12 ggl., wehren diesem nach die Einbecksche 15 ggl. geringer. Einbecksche Mgl (= Mariengroschen) halten 6 lott undt gehen 152 uff 1 Mark, kömbt die fiene Mark aus 11 Rth. 9 mgl. _ H. Schlanbusch m. p. Claustahl am 15ten Febr. 1671. Auf begeren Eines Ehrenfesten ... Raht dero Stadt Eimbeck dero stad gelt probieret und befunden wie folget:
Derselbe Hans Becker bezeugt unter demselben Datum, daß er bei zwei anderen Mariengroschen von 1670 einen Feingehalt von 7 Lot 11 Grän und 7 Lot 8 Grän gefunden habe(!) Die von dem Herrn Lic. Berckelman am 14 ten feb. 1671 [übergebenen] in Einbeck gemünzten 4 stücke ggl. sind folgendermaßen befunden: Es heldt derselben 1 Mark an feinem Silber 7 l. 16 gren undt gehen uff die gemischte Mark 132 stücke. _ Sig: Claustahl Heinrich Schlanbusch m. p. Der vom Herrn Lic. Berckelman übergebene Einbecksche mgl ist befunden, daß derer die Mark 6 Lot halten, 152 stück uff die gemischte Mark gehen, Claustahl am 15ten feb: 1671. _ Heinrich Schlanbusch m. p. Beschreibung der Münzen der Stadt Einbeck
![]() Der Münzbeschreibung stelle ich einige Mitteilungen über das Wappen der Stadt und seine Verwendung auf den Münzen voran. Das älteste Siegel der Stadt hängt an einer Urkunde von 1289 (siehe die Abbildung). Es zeigt eine von zwei Zinnentürmen flankierte bezinnte Mauer über einem Torbogen in Kleeblattform, unter dem ein Wasser fließt. Hinter der Mauer ein, Aufbau, auf dem der heraldisch nach links, vom Beschauer aus nach rechts, gewendete welfische Löwe steht. Diese form ist mit stilistischen Veränderungen im wesentlichen auch später beibehalten worden (so auf den Siegeln von 1385, 1434, 1540). Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts finden wir als kleines Wappen an Gebäuden und an einem Kamin im Rathause bloß das gekrönte E. Ebenfalls seit dieser Zeit haben auf dem Vollwappen die Türme bisweilen Dach und Knauf, und hat die Tormauer ein Giebeldach erhalten, über dem nun der Löwe, aber heraldisch nach rechts gewendet, schwebt. Der Schild erhält als Schmuck Helm mit Decken und Zier, letztere in Gestalt des gekrönten E. Das große Stadtwappen ist von wenigen Ausnahmen abgesehen bei den Münzen nicht verwandt worden. Wir finden hier als Stadtzeichen zunächst nur den Anfangsbuchstaben des Namens der Stadt, das gotische E, das erst 1550 auf dem ersten Mariengroschen eine Krone erhält, und seit 1631 zuweilen die Antiquaform E annimmt. Ausnahmen sind nur die Goldgulden und der Taler von 1659. Die Goldgulden von 1628 und 1629 haben das alte Stadtsiegel in zeitgemäßer Gestalt, mit Dach und Knopf über den Turmzinnen und dem Giebeldach über dem Torbogen, darüber der heraldisch nach rechts gewendete Löwe schwebend. Neu ist ein den Torbogen ausfüllendes gekröntes E [Dieses gekrönte gotische E in der Toröffnung hat auch das jetzige Stadtwappen, vergl. H. Ahrens, Hannoversche Landschafts- und Städtewappen. Hannover 1891. S.32, Taf. VII.]. Beim Wappen auf dem Taler von 1659 ist das E wieder aus dem Torbogen fortgelassen, dafür finden wir den Helm mit Decken und Zier. Die Münzmeister der Stadt Einbeck
Übersicht über die bekannten Münzen der Stadt Einbeck,
Goldgulden: 16191), 1628, 1629. Reichstaler: 15732), 1575, 16081), 1618, 1624, 1625, 1627, 16283), 1631, 16334) 16365) 1659, 16606). Halber Reichstaler: 1624, 1625, 1627. Viertel Reichstaler: 1573, 1575, 1624, 1625, 1628. Achtel Reichstaler: 1628. Zwölf Mariengroschen: 1671. Sechs Mariengroschen: 1669, 1671, 1673, 1674. Vier Mariengroschen: 1671. Zwei Mariengroschen. 1671. Schreckenberger (= 12 Kreuzer): o.J. (Kipperzeit). Fürstengroschen (= 12 Pfennige): 1562, 1563, 1564, 1565, 1566, o.J. (Name Ferdinands I), o.J. (Name Maximilians II). Reichsgroschen (= 1/24 Taler): 1572, 1573, 1574, 1575? 1599, 1604, 1605, 1606, 1607, 1614, 1615, 1616, 1617, 1618, 1619, 1620, 16691) 1670, 1671. Reichsgroschen (= 1/21 Gulden): 1573. Mariengroschen: 15501) 1551, 1552, 1553, 1554, 1623, 1624, 1659, 1668, 1669, 1670, 1673, 1674. Kreuzgroschen: 1501. Körtling: 1498, 1499, 1500, 1501, 1503. 1504, 1505. 1510. 1536. 1537. 1538. 1539. 1540. 1541. 15431) 1548, 1552, 1553, 1554, 15551) (?) Vier Gute Pfennige: 1668, 1669, 1673. 1/84 Gulden (Dreier): 1573. 1/96 Taler (Dreier): 1604, 1605, o.J. Dreier: o.J. 1622, 1635, 1668, 1669, 1670, 1672, 1673. Hohlpfennig: o.J. (15. bis 17. Jahrhundert). Einseitiger (Schüssel-)Pfennig: 16221) 1623, o.J. 1624, 1629, 1631, 1632, 1634, 1635, 1638, 16417) 1660, 1668, 1673. Kupfer-Dreiflitter: 1621. Kupfer-Einflitter: 1620, 1621. Kupferpfennig o.J. (1647-1717). 1) Nur aus der Literatur bekannt
2) Auch Silberabschläge in 1½ fachem und in doppeltem Gewicht. 3) Auch Silberabschlag in doppeltem Gewicht. 4) Nur als Kupferabschlag bekannt. 5) Bekannt nur in späteren Abschlägen der Vorderseite aus dem in Einbeck liegenden Stempel. 6) Nur bekannt als Silberabschlag in doppeltem Gewicht. 7) Nur bekannt in neuen Abschlägen in Silber aus in Einbeck liegenden Stempeln. Alte Stempel: In der Städtischen Altertumssammlung zu Einbeck liegen 77 alte Stempel. In vereinzelten Fällen wurde durch sie die Prägung von Münzen festgestellt, die bisher noch nicht zum Vorschein gekommen sind und von denen uns auch die vorhandenen Akten nichts berichten. In den Jahren 1900 und 1901 sind von einer Anzahl dieser Stempel auf der Hamburger Münze Abschläge in Silber, zum Teil in Klippenform, hergestellt worden, was in der Münzbeschreibung jedesmal vermerkt worden ist.
Übersicht nach Nummern geordnet Hohlpfennig o. J. (15. bis 1. Viertel des 17. Jahrhunderts): Innerhalb eines Hochrandes das große gotische ᗺ.Buck 1a
Nr.1: Hohlpfennig Typ I _ Rechts vom ᗺ ein Ringel. (15-19 mm 0,25-0,40 g)
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() a. _ ᙏOnᗺ ⦂ noVA ⦂ ᗺᙏBᗺᗭ ⦂ Sn◦ || AnO ⦂ DnI ⦂ ᙏ ⦂ ᗭᗭᗭᗭ ⦂ XᗭVIII ⦂ b. _ wie vor || AnO ⦂ DnI ⦂ ᙏ ⦂ ᗭᗭᗭᗭXᗭVIII ◦ ![]() a. _ ᙏOnᗺ ⦂ nOVA ⦂ ᗺᙏBᗺᗭ ⦂ Sn ◦ || AnO ⦂ DnI ⦂ ᙏ ⦂ ᗭᗭᗭᗭ ⦂ XᗭIX ◦ b. _ wie vor, aber ⦂ am Ende || AnO ⦂ DnI ⦂ ᙏ : ᗭᗭᗭᗭ XᗭIX ⦂ c. _ wie a. || wie b. d. _ wie b. || wie a., aber ⦂ auch am Ende. Nr.9: Körtling 1500 _ Auf Vorder- und Rückseite das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (17,5-20 mm 0,77-1,23 g) a. _ ᙏOnᗺ ⦂ nOVA ⦂ ᗺᙏBᗺᗭ': || AnnO : DnI ⦂ ᙏ ⦂ ᗭᗭᗭᗭᗭ: (: = Stern über Ringel) b-d. _ Rs. mit Interpunktionsvarianten. Münzmeister: Cort, 1501. erwähnt als Münzmeister der Stadt Einbeck im Hildesheimer Münzvertrag der niedersächsischen Städte vom 14. Mai 1501.
![]() ᙏOnᗺ : nOVA ⦂ ᗺMBᗺᗭᗺnS': || SALVᗺ ⦂ ᗭRVX ⦂ BᗺnIGnA 1701 ◦ (: = Stern über Ringel) Nr.11: Körtling 1501 _ Auf Vs. und Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie sonst. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (20,5 mm 1,27 g) a. _ ᙏOnᗺ * nOVA ⦂ ᗺMBᗺᗭ'* || AnnO ⦂ DnI ⦂ ᙏ ⦂ ᗭᗭᗭᗭᗭ ⦂ I * b. _ wie a., aber ⦂ statt * || wie a. c. _ wie a. || wie a., aber ᗭᗭᗭᗭᗭI * 1503-1510. Münzzeichen eines unbekannten Münzmeisters
![]() Ein ganz ähnliches Münzzeichen in Göttingen von 1510-1512. ![]() ![]() a. _ ᙏOnᗺTA : noVA : ᗺMBIᗭᗺn ![]() b.-e. _ Interpunktionsvarianten. Nr.13: Körtling 1504 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpasse, auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (19,5-21 mm 0,93-1,38 g) a. _ ᙏOnE ⦂ nOVA ⦂ ᗺIMᙖIᗭᗺn ![]() b.-g. _ Interpunktionsvarianten. f. _ EIIBICEN + Nr.14: Körtling 1505 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpasse, auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. Nr.15: Körtling 1510 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpasse, auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (20 mm 1,09-1,24 g) a. _ ᙏOnᗺ ⦂ nOVA ⦂ ᗺᙏBIᗭᗺn ![]() b.-d. _ Interpunktionsvarianten. 1536-1548. Münzzeichen eines unbekannten Münzmeisters
![]() ![]() a. _ MONE ⦂ NOVA ⦂ EIMBECK ⦂ ![]() b.-f. _ Interpunktionsvarianten. Nr.17: Körtling 1537 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rückseite das mit dem ᗺ belegte Kreuz. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (19 mm 1,13 g) MONE ◦ NOVA ◦ EIMBECK ![]() Nr.18: Körtling 1538 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (19 mm 1,05-1,22 g) MONE ◦ NOVA ◦EIMBECK ◦ ![]() Nr.19: Körtling 1539 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. (19 mm 0,90 g) a. _ MONE·NOVA·EIMBECK· ![]() Nr.20: Körtling 1540 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rs. das mit einem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (19 mm 1,05 g) a. _ MONExNOVAxEIMBECK ![]() b. _ INO III (!) statt ANO·DNI und Interpunktionsvarianten Nr.21: Körtling 1541 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (19 mm 0,94-1,12 g) a. _ MONExNOVAxEIMBECKx ![]() Nr.22: Körtling 1543 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz. MONE*NOVA*EIMBEC ![]() Nr.23: Körtling 1548 _ Auf der Vs. das ᗺ im Siebenpass und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (18,5 mm 0,96 g) MONE·NOVA·EIMBECK· ![]() Münzmeister: Valentin Huxer, 1550-1553. Münzzeichen
![]() ![]() Nr.24: Mariengroschen 1550 _ Im Feld auf der Vs. ein gekröntes ᗺ, auf der Rs. Madonna in Flammenglorie mit Kind und Zepter. MONETA NOV·EIMBEC·1550· || MARIA MATER CHRISTI Exemplar unbekannt. Dieser Jg. wurde in einem sächsischen Münzedikt 1589 verboten. ![]() a. _ MONETA*NOVA*EIMBEIC*I55I ![]() b. _ MONETA*NOVA*EIMBEIC I55I ![]() c. _ wie a., aber kleinere Trennzeichen || wie a. d. _ wie c. || *MARIA*MA = TE*CRISTI* ... r. _ weitere Interpunktionsvarianten sowie Schreibfehler. Nr.26: Mariengroschen 1552 _ Auf der Vs. gekröntes ᗺ auf einem Kreuz und auf der Rs. Madonna wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (23 mm 1,57 g) MONETA*NOVA*EIMBEIC*I55Z ![]() Nr.27: Körtling 1552 _ Vs: Im Feld das ᗺ im Achtpass. Rs.: Im Feld das mit ᗺ belegte Kreuz. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (0,92 g) MONE*NOVA*EIMBEIC ![]() Nr.28: Mariengroschen 1553 _ Auf der Vs. gekröntes ᗺ auf Kreuz und auf der Rs. Madonna wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (22 mm 1,40 g) MONETA*NOVA*EIMBEV ![]() Nr.29: Körtling 1553 _ Im Feld auf der Vs. das ᗺ im Achtpass, auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz. Die Umschriften zwischen Strichelkreisen. (18-19 mm 0,75-1,15 g) a.-c. _ MONE*NOVA*EIMBE(I)C ![]() Nr.30: Mariengroschen 1554 _ Vs.: Im Feld das gekrönte ᗺ auf Kreuz, und auf der Rs. im Feld Madonna in Flammenglorie wie sonst. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (22 mm 1,23 g) MONETA*NOVA*EIMBEC ![]() Nr.31: Körtling 1554 _ Auf der Vs. das ᗺ im Achtpass und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz wie sonst. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (19 mm 0,78 g) MONE*NOVA*EIMBEIC ![]() Nr.32: Körtling 1555 (?) _ Auf der Vs. das ᗺ im Achtpaß und auf der Rs. das mit dem ᗺ belegte Kreuz. (Existenz zweifelhaft.) _ MONETA NOVA ENBECC || ANNO DOMINI MCCCCCV Münzmeister: Hieronymus Arensburg, 1562-75. Münzzeichen
Er ist 1564 April 16-18 auf dem Münztage zu Braunschweig anwesend, war eine Zeitlang, 1566-1568, auch Münzmeister der Grafen zu Reinstein in Blankenburg am Harz, wo er 1567 wegen ordnungswidrigen Prägens verhaftet wurde. Das gegen ihn geführte Verfahren endete 1568 mit seiner Begnadigung. Er wird 1573 auf dem Münzprobationstage zu Lüneburg vereidet, jedoch 1575 entlassen, weil er ohne Wissen des Rats auf eigene Rechnung Taler geprägt hat. Von 1576-1582 Münzmeister des Bischofs von Minden, wird er wiederholt beschuldigt, minderwertige Groschen und Pfennige zu prägen und in den Niedersächsischen Kreis einzuschieben. 1584 wird er braunschweig-lüneburgischer Münzmeister in Münden, tritt aber noch in demselben Jahre ab, weil mit Herzog Erichs Tode die Münze dort eingeht. April 1588 wird von ihm berichtet, daß er zu Einbeck wohnhaftig sei, in demselben Monat Münzmeister des Bischofs Anton von Minden wurde, in dessen Diensten er bis 1593 verblieb. 1589 wird von neuem über die schlechte Ausführung seiner Groschen Klage geführt. Zum letzten Male begegnet er uns 1603 auf dem Münzprobationstage zu Halberstadt, wo er im Auftrage der Stadt Einbeck Proben von 2 Werk Groschen überreicht, die 1599 von Daniel Costedt unvollendet zurückgelassen und auf Bitten des Rates von Arensburg fertiggestellt worden waren. Er wird als Bürger Einbecks bezeichnet.
![]() Nr.33: Fürstengroschen 1562 _ Vs.: Im Feld befußtes Kreuz, belegt mit dem gekrönten ᗺ _ Rs.: Im Feld, den inneren Kreis oben und unten durchbrechend, der gekrönte Doppeladler mit Scheinen, auf der Brust den Reichsapfel mit IZ. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (1,79 g) a. _ MONE·NOVA·EIMBECK ![]() b. _ MONE◦NOVA◦EIMBECK ![]() Nr.34: Fürstengroschen 1563 _ Im Feld auf der Vs. das Kreuz, belegt mit dem gekrönten ᗺ, auf der Rs. der Reichsadler mit IZ im Reichsapfel wie vorher. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (25 mm 1,60-1,98 g) a. _ MONE·NOVA·EIMBECK ![]() b. _ MONExNOVAxEIMBECKx ![]() c.-h. _ Interpunktionsvarianten Nr.35: Fürstengroschen 1564 _ Im Feld auf der Vs. das mit dem gekrönten ᗺ belegte Kreuz, auf der Rs. der Doppeladler mit IZ im Reichsapfel wie vorher. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (24 mm 2,02 g) a. _ MONE*NOVA*EIMBEICK ![]() b.-f. _ Interpunktionsvarianten ![]() a. _ MONE*NOVA*EIMBEICK ![]() b.-i. _ Interpunktionsvarianten Nr.37: Fürstengroschen o. J. _ Im Feld auf der Vs. das mit dem gekrönten ᗺ belegte Kreuz, auf der Rs. der Doppeladler mit IZ im Reichsapfel wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (25 mm 2,07-2,23 g) a. _ MPNE+NOVA+EIMBECK+ ![]() b.-e. _ Interpunktionsvarianten Nr.38: Fürstengroschen 1566 _ Im Feld auf der Vs. das mit dem gekrönten ᗺ belegte Kreuz, auf der Rs. der Doppeladler mit IZ im Reichsapfel wie vorher. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (23 mm 1,71-1,98 g) a.-c. _ MON*NOV(A)*EIMBEIC(K)* ![]() ![]() ![]() Nr.40: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1572 _ Vs.: Im Feld befußtes Kreuz, belegt mit dem gekrönten ᗺ. Rs.: Im Feld zwischen 7 = Z der Reichsapfel mit Z4. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (23,5 mm 1,87 g) MONETA·NOVA.EIMBEICK· ![]() ![]() MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·73· ![]() Nr.42: Reichstaler 1573 _ Silberabschlag im doppelten Gewicht. Vs. und Rs. aus denselben Stempeln wie der Reichstaler 1573, Nr.41. Nr.43: Reichstaler 1573 _ Silberabschlag in anderthalbfachem Gewicht. Vs. und Rs. aus denselben Stempeln wie der Reichstaler 1573, Nr.41. (41 mm 43,50 g) Nr.44: Vierteltaler 1573 _ Vs.: Im Feld das gekrönte und auf einem an den Füßen verzierten Kreuze liegende ᗺ _ Rs.: Im Feld, den inneren Kreis oben durchbrechend, der gekrönte Doppeladler mit Scheinen, auf der Brust den Reichsapfel mit 6 Die Umschrift zwischen Strichkreisen. MONETA·NOVA·EIMBEC·73· ![]() Nr.45: Reichsgroschen 1573 Typ I _ Vs.: Im Feld befußtes Kreuz, belegt mit dem gekrönten ᗺ. Rs.: Im Feld zwischen 7 = 3 der Reichsapfel, dessen Kreuz meist den inneren Kreis durchbricht. Im Reichsapfel die Zahl ZI (bei b. ZI mit gespiegeltem Z) = 1/21 Gulden. a. _ MON◦NO◦AR◦CI◦EIMBEC ![]() b. _ wie vor || MAX◦D◦G◦ROMA◦IM◦S◦AVG◦ ![]() a. _ MONETA·NOVA·EIMBEICK· ![]() ... v. _ MONE⚬NOVA⚬CI⚬EIMBECK ![]() ![]() Nr.48: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1574 _ Im Feld auf der Vs. das mit dem gekrönten ᗺ belegte Kreuz, auf der Rs. zwischen 7 = 4 der Reichsapfel mit Z4. Der Reichsapfel bleibt bei a. b. innerhalb des inneren Kreises, durchbricht ihn bei c. d. e. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (21-23 mm 1,83-2,11 g) a. _ MON◦NO◦AR AA(!)◦EIMBEC ![]() b.-e. _ MO◦NO◦AR◦R(E)◦CI(V)◦ EIMBEC ![]() Nr.49: Reichstaler 1575 _ Vs. und Rs. aus denselben Stempeln wie der Reichstaler 1573, aber 3 in 5 geändert. Von diesem Taler hatte der Münzmeister eine Anzahl ohne des Rates Wissen auf eigene Rechnung geprägt. ![]() MONETA·NOVA·EIMBEC·75 ![]() Münzmeister: Daniel Costedt, 1599. Münzzeichen
Costedt oder Kostede stammt aus Minden. Da er schon Altona gegenüber Verpflichtungen eingegangen war, blieb er in Einbeck nur so kurze Zeit, daß er nicht einmal das von ihm begonnene Werk zu Silbergroschen und Straubenpfennigen vollendete. Es wurde auf Bitten des Rates von dem früheren Münzmeister Hieronvmus Arensburg und von Jobst Holthausen fertiggestellt. Costedt wurde in Altona am 13. August 1599 als Münzmeister angenommen und blieb dort bis zum 16. September 1605. Sein Münzzeichen dort war ein Löwe auf einem Zainhaken.
![]() ![]() a. _ MONE·NOVA·EIMBEICKS ![]() ![]() b. _ MON⚬NO⚬AR⚬CI⚬·EIMBEICKS· ![]() c. _ MON⚬NO⚬AR⚬CI⚬·EIMBEIC ![]() Münzmeister: Hans von der Ecke, 1604-05. Münzzeichen Siegelring mit HE (ligiert) darin:
Er wird zusammen mit dem Wardein Joachim Hallensen auf dem Münzprobationstage zu Lüneburg Mai 1605 vereidigt, muß aber bald darauf gestorben sein, denn der General-Kreiswardein SteHen Breuning berichtet am 30. Mai 1606, daß die Stadt einige Mark Groschen habe münzen lassen, aber infolge des Todes von Hans Ecke das Münzen wieder eingestellt habe. Die Probenzettel melden als letztes Prägedatum von 1605 den 3. Mai, und als erstes von 1606 den 18. Oktober.
![]() ![]() a. _ MONETA·NOVA·EIMBECK· ![]() b. _ MONE·NOVA·EIMBECK ![]() c. _ MONE·NOVA·EIMBECKS ![]() d.-g. _ ... B.53a
Nr.53: Dreier (= 1/96 Taler) 1604 _ Vs.: a. Innerhalb eines Perlenkreises das mit dem gekrönten ᗺ belegte, an den Füßen verzierte Kreuz. b. Innerhalb eines Strichkreises das gekrönte ᗺ auf einem an den Füßen reicher verzierten Kreuze. Unten links das Münzzeichen: Siegelring mit HE (lig.). c. Innerhalb eines Strichkreises eine Kartusche, darin das mit dem gekrönten ᗺ belegte, an den Füßen verzierte Kreuz.
![]() ![]() Rs.: a-c. Innerhalb eines Strichkreises zwischen 16 = 04 | o = o der Reichsapfel mit 96. (16-17 mm, 0,57-0,82 g) Nr.54: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1605 _ Vs.: Im Feld bei e und f das an den Füßen verzierte Kreuz, belegt mit dem gekrönten ᗺ. Die Krone durchbricht den inneren Kreis. g wie e, aber vom Kreuze nur der rechte Fuß des Querbalkens gezeichnet. a-d wie g, aber die Krone durchbricht nicht den inneren Kreis. (21 mm, 1,51-1,60 g) Rs.: Im Feld zwischen 16 = 05 der Reichsapfel mit Z4, bei a-d. g ist die Jahreszahl bogig gestellt. a. _ MONETA·NOVA·EIMBECK ![]() b. _ MONETA NOVA·EIMBECK ![]() c. _ MONETA·NOVA·EIMBECCK(!) ![]() d. _ MOONETA(!)·NOVA·EIMBECK· ![]() e.-g. _ ... ![]() ![]() ![]() Nr.56: Dreier (= 1/96 Taler) 1605 _ Vs.: Innerhalb eines Strichkreises das an den Füßen verzierte Kreuz, belegt mit dem verzierten gekrönten ᗺ (15 mm, 0,69 g) Münzmeister: Heinrich von der Ecke, 1606-1618. Münzzeichen zuerst wie sein Vater Hans, Siegelring mit HE(lig.), von 1614-1615 ohne Münzzeichen, von 1616-1618 quer oder schräg geteilter Schild, dessen obere Hälfte einen halben Siegelring enthält, dessen untere Hälfte gegittert ist:
Er wird vom Rat zusammen mit dem Wardein Hans Marquord auf dem Münzprobationstage zu Lüneburg 1607 Mai 9 präsentiert, vertritt die Stadt auf den Tagen zu Lüneburg 1612 Mai 25 allein und zu Halberstadt 1615 Juni 7 zusammen mit dem Wardein Andreas Einbeck. 1617 auf dem Kreis- und Probationstage zu Braunschweig wird er straffällig befunden, weil er die Groschen um 6 Stück zu hoch aus der Mark ausgebracht hatte. Vom 21. August 1618 bis Anfang 1621 war er als Münzmeister in Northeim tätig, von dort aus 1618 und 1619 auch in Göttingen, kehrte dann anscheinend ohne Anstellung nach Einbeck zurück, wo er auf Begehren der fürstlichen Kammer wegen Kipperei verhaftet wurde.
![]() Wardein war 1615-1617 Andreas Einbeck, 1617 zugleich auch in Northeim. Den Münzmeister Einbecks in der Kipperzeit kennen wir nicht. Nr.57: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1606 _ Vs.: Im Feld das verzierte gekrönte ᗺ. Die Krone durchbricht den inneren Kreis _ Rs.: Im Feld zwischen (bogig) 16 = 06 der den inneren Kreis oben durchbrechende Reichsapfel mit Z4. Bei b ist die Jz. nicht bogig. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. Münzzeichen: Siegelring mit HE (lig.). (20-21 mm, 1,45-1,87 g) a. _ MONE·NOVA·EIMBECK· ![]() b. _ wie a. || ·RUDOL·II·ROM·IM·SEM·AV· c. _ MONE NOVA EIMBECK ![]() d. _ wie c. || ·RUDOL II ROM·IM·SEM·AV· e. _ MO NO MOM(!) SEMBECK(!)· ![]() ![]() Nr.58: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1607 _ Vs.: Im Feld das verzierte gekrönte ᗺ wie vorher. _ Rs.: Im Feld zwischen (bogig) a. b. ·16 = 07·, c. 16 = 07 der Reichsapfel mit Z4 wie vorher. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (20 mm, 1,55-1,88 g) a. _ MONE NOVA EIMBECK ![]() b. _ MONE·NOVA·EIMBECK ![]() c. _ MONE NOVA·EIMBECK· ![]() Nr.59: Reichstaler 1608 (?) _ Auf der Vs. gekröntes ᗺ, auf der Rs. Doppeladler mit Reichsapfel auf der Brust. Münzzeichen: Ring mit HE (lig.). Madai 4850. Dieser Taler ist m. W. sonst nicht bekannt. MONETA NOVA EIMBEC·1·6·0·8·Mzz. || RVDOLP·II·ROM·IMP·SEMP·AVGVST Nr.60: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1614 _ Vs.: Im Feld das gekrönte verzierte ᗺ, den inneren Kreis oben durchbrechend _ Rs.: Im Feld zwischen (bogig) 16 = 14 der den inneren Kreis oben durchbrechende Reichsapfel mit Z4. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. (19-20 mm, 1,22-1,60 g) a. _ MONETA NOVA EIMBECNS(!) || ·MATIAS·DG ROM·IMP·SE·AVG· b. _ wie a. || MATIAS DG·ROM·IM SEM AVG· c. _ MONETA NOVA EIMB///// || MATIAS DG·ROM·IM·AVG· d. _ ·MONETA·NOVA·EIMBECEN· || wie a. e. _ MONETA·NOVA+EIMBECK· || ·MATIAS DG ROM IMP·SEM·AVG· f. _ MONETA·NOVA·EIMBECK· || ·MATIAS DG ROM·IM·SE·AVG· g. _ wie f. || ·MATIAS·DG·ROM·IMP·SEM·AVG· h. _ MONE NOVA EIMBECEN || MATIAS DG ROM IM SE AVG Nr.61: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1615 _ Vs.: Im Feld das gekrönte verzierte ᗺ wie vorher. _ Rs.: Im Feld der den inneren Kreis oben durchbrechende Reichsapfel mit Z4. Die Umschriften zwischen Strichkreisen. Bei b. die Jz. 16 = 15 im Feld. (19-20 mm, 1,16-1,42 g) a. _ MONE NOVA EIMBECENS || MATIAS D G RO IM SE AV 16 = 15 b. _ MONE NOVA EIMBECEN || MATIAS D G ROM IM SE AV c. _ wie b, || MATIAS D G RO IM SE A 16 = 15 d. _ MONA NOVA EIMBECEN || MATIAS D G RO IM SE AV 16 = 15 e. _ ·MONE·NOVA·EIMBEC· || wie d. f. _ wie e. || MATIAS D G ROM IM S A 16 = 15 g. _ MONE·NOV·EIMBECEN· || MATIAS D G RO IM SE A 16 = 15 h. _ MONE NOV EIMBECEN || MATIAS D G RO IM SE AV 16 = 15 i. _ MONE NOVA EIMBECE || wie h. ![]() a. _ ·MONETA NOVA EIMBECEN || MATTHIAS DG RO IM SE AVG ![]() b. _ MONETA·NOVA EIMBECEN: || ·MATTHIAS DG RO IM SE AVG ![]() c. _ ·MONETA·NOVA·EIMBECEN: || wie a. d. _ ·MONETA·NOVA·EIMBECEN· || MATTHIAS DG RO IM SE AV ![]() e. _ MONETA·NOVA EIMBECEN || MATTHAS(!) DG RO IM SE AVG ![]() f. _ wie e. || MATTHIAS DG RO IM SE AV ![]() ... r. _ MONE NOVA EIMBECEN || MATTHIAS DG IM SE AVG ![]() ..., y. Nr.63: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1617 _ Vs.: Im Feld das gekrönte und verzierte ᗺ wie vorher. _ Rs.: Im Feld zwischen (bogig) 16 = 17 der Reichsapfel mit Z4. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (20 mm, 1,24-1,56 g) a. _ MONETA NOVA EIMBECEN: || MATTHIAS DG // // // AVG ![]() b. _ wie a. || ·MATTHIAS·DG RO IM·SE·AVG ![]() c. _ ·MONETA NOVA EIMBECEN: || MATTHIAS·DG RO IM·SE·AVG ![]() ... l. _ MONETA·NOVA·EIMBCEC(!) || MATTHIAS DG RO IM SE AVG ![]() ... o. _ MONETA·NOVA·EIMBEC || MATTHIAS DG RO IM SE AV ![]() p. _ MONETA NOVA EIMBEC || MATTHIAS DG RO IM SE AVG ![]() ![]() MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·ANNO·16I8 ✠ || MATTHIAS D:G·ROMAN:IMP:SEMP:AVGVST ![]() ![]() a. _ MONETA*NOVA*EIMBEC/// || **FERDINAN*II*ROM*S*A b. _ MONETA*NOVA*EIMBEC* ![]() c. _ wie b. || *FERDIN·II·ROM·IM·SE·AV* d. _ MONETA·NOVA·EIMBECENSI· ![]() e. _ MONETA*NOVA*EIMBECENI* ![]() f. _ MONETA*NOVA*EIMBECE* ![]() Nr.66: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1618 _ Vs.: Im Feld das den inneren Kreis oben durchbrechende gekrönte und verzierte ᗺ. Die Krone bei e. von anderer Zeichnung als bei a-d. _ Rs.: Im Feld der den inneren Kreis oben durchbrechende Reichsapfel mit Z4, bei a. c. d. zwischen · = ·, bei e. zwischen (bogig) 16 = 18. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (19 mm, 0,85-1,12 g) a. _ MONE·NOVA·EIMBEC· || MATTHAS(!)·R·IM·S·AV·16 = 18· b. _ wie a. || MATTHIAS·R·IM·S·A·16 = 18· c. _ MONE NOVA EIMBEC || MATTHIAS·R·IM·AV·16 = 18· d. _ MONE·NOVA·EIMBE: || MATTHIAS·R·IM·S·A 16 = 18· e. _ MONETA NOVA EIMBECE || MATTHIAS DG R IM S AV:16 = 18· Nr.67: Goldgulden 1619 (?) _ Vs.: Das Stadtwappen. _ Rs.: Der Reichsadler mit dem Reichsapfel auf der Brust. (nicht bezeugt) ·MONETA NOVA AVREA EIMB·1619 || FERDI·II·RO·IM·S·A· Nr.68: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1619 _ Vs.: Im Feld das den inneren Kreis oben durchbrechende gekrönte und verzierte ᗺ. _ Rs.: Im Feld der den inneren Kreis oben durchbrechende Reichsapfel; bei d. und f. zwischen · = · mit Z4. _ Umschriften zwischen inneren Linien- und äußeren Strichkreisen. (18 mm, 0,89-1,34 g) a. _ MONE NOV EIMECE || MATTHIA·R·IM·S A·16 = 19 b. _ wie a. || MATTHI R IM·SE·A·16 = 19 c. _ MONE·NOV·EIMEC: || MATTHI·R·IM S·16· = ·19 d. _ wie c. || MATTHI·R·IM SE·A·16 = 19 e. _ wie c. || MATTHI·R·IM SE·AV 16 = 19 f. _ MONE·NOV·EIMEC || MATTHI·R·IM SE·A·16 = 19 g. _ MONE·NOV·EIME: || MATTHI·R·IM S·A·16 = 19 h. _ wie g. || MATTHI·R·IM S·AV 16 = 19 ... n. _ MONE NO·EIMBECEN || MATTHI·R·IM·S·A·16· = ·19 o. _ MON NO EIMBECE || MATTHI·R·IM·S·AV 16· = 19 p. _ MON·NO·EIMBECE || MATTHI·R·I·S·A·16 = 19 q. _ wie p. || MATTHI·R·I·S·AV 16 = 19 Nr.69: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1620 _ Im Feld auf der Vs. das ᗺ und auf der Rs. der Reichsapfel, im Reichsapfel bei d. Z4, sonst 24. Bei a. und x. durchbricht die Krone nicht den inneren Kreis. (17-18 mm, Durchschnitt 0,77 g) a. _ MONE NO EIMBECENS*(?) || FERDI·II·ROM·IM· 62 = 0· b. _ MONE·NO·EIMBCENS(!)* || wie a. c. _ ·MONE·NO·EIMBECE· || FERDI·II RO·IM· 162 = 0 d. _ MONE NO·EIMBECE || MATTHI·R·IM·S·A·16 = 02·(!) e. _ MONE·NO·EIMBECE || FERDINA·II·RO·IM 2 = 0 f. _ MONE·NO·EIMBEC: || wie e. g. _ ·MONE·NO·EIMBEC || FERDINA·II·RO·IM·2 = 0· h. _ MONE·NO·EIMBEC || wie g. i. _ ·MONE·NO·EIMBEC· || FERDI·II·ROM·IM 2 = 0· k. _ wie i. || FERDI·II·ROM·IM·62 = 0 l. _ ·MONE·NO EIMBEC || FERDI·II·ROM·IM:2 = 0· m. _ MONE·NO·EIMBEC || FERDI·II·ROM·IM·62 = 0· n. _ ·MONE·NO·EIMBEC || FERDI II·RO·I·162 = 0 o. _ wie n. || FERDI·II·RO·IM·61(!) = 0· p. _ ·MONE·NOVA·EIMBEC· || FERDI II·ROM·IM·62 = 0 ... x. _ ·MONE·NOVA·EIMBECI· || FERDI·II·ROM·IM·62· = 0· y. _ ·MONE·NOVA·EIMB· || ·FERDI·II·ROM·IM·2 = 0 Buck 70a
Nr.70: Kupferflitter 1620 _ Vs.: a-c.: Innerhalb eines Linienkreises zwischen zwei Kleekreuzen das gekrönte und verzierte ᗺ. Unter den Kleekreuzen und unter dem ᗺ je ein Punkt. _ d. e.: Innerhalb eines Strickkreises das gekrönte und verzierte ᗺ, zu den Seiten der Krone je ein Punkt, über ihm zwei Punkte. _ f. g.: Innerhalb eines Strichkreises das gekrönte und verzierte ᗺ, ohne Kreuze und Punkte. _ Rs.: Innerhalb eines Strichkreises:
![]() ![]() a.f._ ·I· | ·FLIT· | TER· | ·620· b._ ·I· | ·FLIT· | TER· | 620 c._ ·I· | ·FLIT· | TER· | ·620· | ··· d._ Im Feld ·I·, zwischen Strichkreisen: FLITTER·1·6·20· e.g._ wie d., aber 1620. (15 mm, 0,55-0,87 g) ![]() Rs.-Feldinschrift: a.f.g.h._ III b.-d._ * | III | * l.-o._ * | III | * i._ III k._ * | III e._ der Reichsapfel mit 3 Rs.-Umschrift: a.-e._ FLITTER*16Z1* f._ FLITER*1Z61(!)* g.h._ FLITTER·1·6·2·1·* i._ FLITTER*1621** k._ FLRTTER(!)·1·6·21*· l._ FLITTER·1621* m.-o._ FLITTER 1621* Nr.72: Kupferflitter 1621 _ Vs.: das gekrönte und verzierte ᗺ __ a.b. ohne Beizeichen. __ c.d. Zwischen kleinen fünfblättrigen Rosetten. __ e-h. Zwischen zwei Punkten. __ i. umgeben von fünf fünfblättrigen Rosetten (2 oben, 1 links, 2 rechts). Rs.: Im Feld I, über I bei b. d. ein Punkt, bei h. eine fünfblättrige Rosette. _ Umschriften zwischen Strichkreisen, nur bei b.d.h. anscheinend zwischen Linienkreisen: a.-e._ FLITTER·1621· f._ FLITTER*1621* g._ FLITTER 21 h._ FLITTER*1612(!)** i._ FLITTER 1612(!)* (13-15 mm, 0,43-0,61 g) ![]() ![]() Nr.75: Einseitiger Pfennig 1622 (?) _ Nur bezeugt im Katalog Leitzmann 4195. Münzmeister: Hans von der Ecke, Bruder von Heinrich, 1623-1625
Er war vorher Münzmeister des Herzogs Christian zu Braunschweig-Lüneburg zuerst in Andreasberg 1619, in Callenburg 1621, darauf des Grafen von Schwarzburg bis 24. Juli 1622, dann wieder des Herzogs Christian 1622, in Osterode, wo wir ihn auch 1625 noch tätig finden. 1621 wurde er mit anderen Münzmeistern der braunschweig-lüneburgischen Herzöge wegen Kipperei vor das Kaiserliche Kammergericht geladen. Ende 1622-1623 war er Münzmeister in Northeim, 1623-1625 in Einbeck. Er muß den Dienst in Northeim und Einbeck gleichzeitig mit dem in Osterode versehen haben. Er starb noch vor 1628.
Münzzeichen: Siegelring im Schilde, ![]() ![]() Wardein war 1623-1625 Joachim Hallensen. ![]() a._ MON·NOVA·EIMBEC 16Z3 || MARIA M = AT DOMI b._ MON·NOVA·EIMBE·16Z3· || MARIA·M = AT·DOM c._ MON NOVA EIMBE 16Z3 || wie b. ![]() ![]() Ø 43 mm
Nr.79: Reichstaler 1624, Typ I _ Vs.: Im Feld das gekrönte und verzierte ᗺ in einem unten spitz zulaufenden, mit Linienornament reich verzierten Schild. In der Schildverzierung oben ein Engelskopf _ Rs.: Im Feld, den inneren Kreis oben durchbrechend, der gekrönte Doppeladler mit Scheinen, auf der Brust den leeren Reichsapfel. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (43 mm, 28,6 g)
![]() MONETA:NOVA:EIMBECSIS:ANN:16Z4: || FERDINAND:II:D:G:ROM:IMP:SE:AV: 43 mm
Nr.80: Reichstaler 1624 Typ II _ Vs. wie Typ I, aber ohne Engelskopf in der Schildverzierung _ Rs. wie Typ I. (43-44 mm, 28,85 g)
![]() a._ MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·AO:·1624· ![]() b._ wie a. || ·FERDINANDVS·II·D:G·ROM·IMP·SEM·AV· c._ wie a. || ·FERDINANDVS·II·D:G·ROM:IMP:SEMP:AVG· 43 mm
Nr.81: Reichstaler 1624 Typ III _ Vs.: Im Feld das verzierte Kreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ o h n e Schild. _ Rs.: Wie Typ I. Die Rs. von a. und b. aus demselben Stempel wie die Rs. von Typ IIa. (43-44 mm, 29,13 g)
![]() a._ ·MONETA·NOVA·EIMBECENISIS(!)+1624 ![]() b._ ·MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1624· ![]() c._ wie b. || ·FERDINANDVS·II·D:G·ROM·IMP·SEM·AV· ![]() ·MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1624 ![]() ![]() ·MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1624· ![]() Nr.84: Mariengroschen 1624 _ Vs.: Im Feld das an den Füßen verzierte Kreuz, belegt mit dem gekrönten, verzierten ᗺ, die Krone durchbricht den inneren Kreis. _ Rs.: Im Feld gekrönte Madonna in Flammenglorie, den inneren Kreis oben und unten durchbrechend, Mutter und Kind ohne Schein. (22 mm, 1,83 g)_ Umschriften zwischen Strichkreisen: MON·NOVA·EIMBE·16Z4· || MARIA·M = AT·DOM· Nr.85: Einseitiger (Schüssel-) Pfennig 1624 _ Im Perlenkreise Schild, darin das verzierte ᗺ unter 16Z4, rechts vom ᗺ eine Kugel. (12-13 mm, durchschnittlich 0,26 g) Nr. 86: Reichstaler 1625 _ Vs.: Im Feld das verzierte (Blumen-) Kreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ. _ Rs.: Im Feld der gekrönte Doppeladler mit Scheinen wie sonst, auf der Brust den leeren Reichsapfel. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (43-44 mm, 29,20-29,60 g) a. _ ·MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1625· ![]() b. _ wie a. || ·FERDINANDVS·II·D:G·ROM·IMP·SEM·AV· c. _ wie a. || ·FERDINANDVS· II·D·G·ROM·IMP·SEM·AV d. _ MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·16Z5 ![]() e. _ ·MONETA·NOVA·EIMBECENS·1625 ![]() Nr.87: Halbtaler 1625 _ Vs.: Im Feld das Blumenkreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ. _ Rs.: Im Feld, den inneren Kreis mit der Krone durchbrechend, der Doppeladler ohne Scheine, auf der Brust den leeren Reichsapfel. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (34 mm 14,20 g) MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·625 ![]() Nr.88: Vierteltaler 1625 _ Vs.: Im Feld das verzierte Kreuz, belegt mit dem gekrönten verzierten ᗺ. _ Rs.: Im Feld der Doppeladler wie vorher, aber ohne Scheine. Aus demselben Stempel wie Jg.1624. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (Einbeck 30,5 mm, 6,85 g) ·MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·625 ![]() Nach dem Bericht des General-Kreiswardeins Jobst Brauns wurden von ihm 1625 auch Achteltaler im Prägen vorgefunden, aufgezogen und probiert (Anlage VIII). Sie sind bisher noch nicht bekannt geworden.
26x26 mm
Nr.89: Klippe 1625 _ Vs.: Im Feld das verzierte Blumenkreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ. _ Rs.: Im Feld, mit der Krone den inneren Kreis durchbrechend, der Doppeladler mit Scheinen, o h n e Reichsapfel. _ Umschriften zwischen innerem Perlen- und äußerem Strichkreise. Münzzeichen: Im halbrunden Schilde zwei parallele Linien schräg von links unten nach rechts oben, über den Linien ein Punkt ![]() ![]() MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1625 ![]() (26x26 mm 7,88 g) Das Stück macht den Eindruck einer Fälschung, das Münzzeichen ist ganz mißverstanden. Schon von R. Lietzmann wurde seine Echtheit bezweifelt, ... Nr.90: Reichstaler 1627 _ Vs.: Im Feld das verzierte (Blumen-) Kreuz, belegt mit dem verzierten und gekrönten ᗺ. _ Rs.: Im Feld der gekrönte Doppeladler mit Scheinen, auf der Brust den leeren Reichsapfel. Aus demselben Stempel wie die Rs. des Talers 1624 Typ IIa. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (43 mm, 28,65 g) MONETA*NOVA*EIMBECENSIS*16Z7 * || ·FERDINANDVS·II·D:G:ROM:IMP:SEM:AV: Nr.91: Halbtaler 1627 _ Vs.: Im Feld das mit dem gekrönten und verzierten ᗺ belegte Blumenkreuz. _ Rs.: Im Feld der gekrönte Doppeladler wie sonst, ohne Scheine und mit leerem Reichsapfel. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (34-35 mm, 14,33-14,45 g) a._ MONETA*NOVA*EIMBECENSIS*16Z7* || ·FERDIN:II·D:G:ROM:IMP·SE:AVG· b._ ·MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·16Z7· || wie a. c._ wie b. || ·FERDIN:II·D:G:ROM:IMP·SE:AVG: Münzmeister: Georg Krukenberg, 1628
Vorher, 1619-22, war er Münzmeister des Herzogs Christian in Clausthal, 1634-35 war er dort ohne Wissen des Herzogs Wardein. Seine Bemühungen 1660 fg., in Hildesheim Münzmeister zu werden, zerschlugen sich.
Münzzeichen abnehmender Mond von einem Zainhaken durchstochen: ![]() ![]() MON·NO·AVR·EIMBECEN = SIS || FERD·II·DG·ROM·IMP·SE·AV Nr.93: Reichstaler 1628 _ Vs.: Im Feld das Blumenkreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ _ Rs.: Im Feld, mit der Krone den inneren Kreis durchbrechend, der Doppeladler mit Scheinen, auf der Brust den leeren Reichsapfel. Die Rückseiten beider Exemplare aus demselben Stempel. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (Einbeck 43 mm 28,51 g) (·)MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·16Z8· ![]() Von der Vs. von a. gibt es auch einen Stempelabschlag in Silber in Klippenform, 1900 in der Hamburger Münze gefertigt. Nr.94: Doppeltaler 1628 _ Silberabschlag des Reichstalers 1628 in doppeltem Gewicht. Stempel wie 93a (Vs.) u. 93b (Rs.). ![]() a. _ MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·6Z ![]() b. _ MONETA NOVA EIMBECENSIS 6Z8 ![]() ![]() a. MONETA·NOVA·EIMBECENSIS· || FERDIN·II·D G·RO·IM·S·A·16 = Z8· b. wie a. || FERDIN II·D G·RO·IM·S·A·16 = Z8· c. wie a. || FERDIN·II·D·G·RO·IM·S·A·16 = Z8· d. wie a. || FERDIN·II·D·G·RO·IM·SE A·16 = Z8· Münzmeister: I·K 1629. Münzzeichen auch ᄾ (Zainhaken)
Ein Johann Krieg, der mit I = K zeichnete, war 1645 fg. Münzmeister in Stolberg.
![]() a. _ *MONETA·NOVA·AVR·EIMBECENSIS·16Z9: || FERDI·D·G·ROM· = ·IMPER·SEMP·AV b. _ *MON·NO·AVR·EIMBECENSIS·16Z9: || wie a. ![]() a. _ MONETA·NOVA·AVR·EIMBECENSIS 16Z9* || ·FERDI D:G:ROMA: = ·IMPER·SEMP:AV: b. _ wie a. || FERDI·D:G·ROMA· = IMPER·SEMP·AV: Es gibt auch zwei neuere Stempelabschläge der Vs. in Klippenform, einen in Silber und einen in Gold, verfertigt 1900 und 1901 in der Hamburger Münze. Nr.99: Goldgulden 1629 Typ III _ Dieser Typ unterscheidet sich auf der Vs. von Typ I dadurch, daß die Jz. 1 = 6 = Z = 9 neben und zwischen den Türmen steht wie beim Goldgulden 1628. Auch hat die Umschrift der Vs. das Münzzeichen ᄾ ·MON·NO·AVR·EIMBECEN = SISᄾ· || FERD·II·DG·ROM·IMP·SE·AV ![]() Nr.101: Reichstaler 1631 _ Vs.: Im Feld das auf einem Blumenkreuz liegende gekrönte und verzierte ᗺ _ Rs.: Im Feld gekrönter Doppeladler mit leerem Reichsapfel. Aus demselben Stempel wie Jg. 628. _ Umschriften zwischen Strichkreisen. (44 mm, 28,85 g) MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1631· || ·FERDINANDVS·II·D:G·ROM·IMP·SEM·AV· ![]() Nr.103: Schüsselpfennig 1632 _ Im Perlenkreis das gekrönte E zwischen (bogig) 16 = 32 (11 mm, 0,28 g). Nr.104: Reichstaler 1633 _ Nur bekannt in einem Kupferabschlag in Slg. Lejeune Frankfurt a. M. Nr.105: Schüsselpfennig 1634 _ Im Perlenkreis das gekrönte E zwischen (bogig) 16 = 34 12,5 mm, 0,30 g) ![]() Nr.107: Schüsselpfennig 1635 _ Im Perlenkreis gekröntes Einbeck zwischen (bogig) 16 = 35 Nr.108: Reichstaler 1636 _ Vs.: Im Feld das auf einem Blumenkreuz liegende gekrönte und verzierte ᗺ. _ Umschrift zwischen Strichkreisen. Vs.: MONETA·NOVA·EIMBECENSIS·1636 Vorhanden ist nur ein Abschlag der Vs. in Silber als Klippe, gefertigt 1900 in Hamburg. Stempel liegt in Einbeck. Nr.109: Schüsselpfennig 1638 _ Im Perlenkreis das gekrönte E zwischen (bogig) 16 = 38·. (11 mm, 0,33. 0,23 g). Nr.110: Schüsselpfennig 1641 _ Im Perlenkreis das gekrönte E zwischen (bogig) 16 = 41. Davon liegen in Einbeck vier Stempel. Es gibt neue Abschläge in Silber, davon einer in Klippenform, aus der Hamburger Münze 1900 und 1901. Münzmeister: Urban Felgenhauer, 1659. Münzzeichen V = F und VF (lig.)
Am 7. März 1659 auf vierwöchentliche Kündigung aufgenommen, kehrte er nach beendetem Münzwerke nach Höxter zurück, wohin ihm am 19. Oktober desselben Jahres die Kündigung des Dienstes gesandt wurde.
Unter denen, die am 12. Februar 1623 zu Strafgeldern verurteilt wurden, weil "sie sich verbotenen Münzens oder Geldwechselung gebrauchet", wird auch Urban Felgenhauer, Münzmeister zu Uslar mit seinem Schwiegervater Jobst Rosenbaum genannt. Später war er Münzmeister in Bonn, 1631, 1635, 1649, 1652-1654 in Waldeckschen Diensten, 1655-1657 in Höxter. ![]() Vs.: MONETA Arabeske NOVA* = *EIMBECENSIS* Rs.: LEOPOLDVS*I*D*G*ROM*IMP*SEM*AVGVSTVS·1·6· = ·5·9· Nr.112: Mariengroschen 1659 _ Vs.: Im Feld das an den Füßen verzierte Kreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ. Die Krone durchbricht den inneren Kreis. _ Rs.: Im Feld, den inneren Kreis oben und unten durchbrechend, die gekrönte Madonna in Flammenglorie, mit Zepter und Kind. (20 mm, 1,25-1.56 g) a. _ MON:NOVA EIMBEC 1659 VF(lig) || MARIA* = MAT:DO: b. _ MON·NOVA EIMBEC 1659 VF(lig) || MARIA* = MAT·DO: c. _ MON:NOVA EIMBEC:1659 VF(lig) || wie a. d. _ MON NOVA EIMBEC 1659 VF(lig) || MARIA* = MAT·DO e. _ MON:NOVA EIMBE 1659 VF(lig) || MARIA✼ = MAT·DO Nr.113: Doppeltaler 1660 _ Die Vs. ist aus demselben Stempel wie der Taler von 1659. Rs.: LEOPOLDVS*I*D*G*ROM*IMP*SEM*AVGVST*16 = 60* Nr.114: Schüsselpfennig 1660 _ Im Perlenkreis das gekrönte ᗺ zwischen (bogig) 16 = 60 Münzmeister: Andreas Schele, 17. April 1668-1671. Münzzeichen A = S.
Früher Goldschmied in Hannover war er 1666-1674 Münzmeister dort und versah von Hannover aus seinen Dienst auch in Einbeck. Am 16. Februar 1675 wurde er herzoglich Braunschweig-Lüneburgischer Münzwardein im Dienste des Herzogs Johann Friedrich.
Nr.115: Mariengroschen 1668 _ Vs.: Im Feld das gekrönte und verzierte ᗺ, zu seinen Seiten und unter ihm je eine fünfblättrige Rosette. Das Münzzeichen A = S bei a. b. unter den Seitenrosetten, bei c. zu den Seiten der unteren Rosette. _ Rs.: Im Feld Madonna in Flammenglorie. _ Beiderseits äußerer Strichkreis. (20-21 mm, 1,29-1,49 g) a. _ MON:NOVA·EIMBEC 1668 || MARIA·MA: = DOMINI· b. _ wie a. || MARIA·MA· = DOMINI c. _ wie a. || MARIA·MAT = DOMINI· d. _ MON·NOV·EIMBECK·1668 || MARIA·MA· = DOMINI· Nr.116: Vier Gute Pfennige 1668 _ Vs.: Im Feld das gekrönte und verzierte ᗺ _ Beiderseits äußerer Strichkreis. (16 mm 1,03. 0,77 g) a. _ ·MO·NO·EINBECK·1668· || * | *IIII* | GUTE | A PF·S | * b. _ MO·NO·EINBECK·1668· || * | *IIII* | GUTE | A·PF·S | * Nr.117: Dreier 1668 _ Vs.: Im Strichkreis das gekrönte und verzierte ᗺ, bei b und c rechts von ihm ein Röschen. (14-15 mm 0,75. 0,40. 0,69 g) Vs.: a. _ EIMBEC*1668· b. EINBECK*1668· c. EIMBEC 1668 Rs.: Im Strichkreis der Reichsapfel, worin 3, zwischen a.c. A = S b. A -= S | * = * ![]() a. _ Zwischen A = S das gekrönte und verzierte ᗺ, zu den Seiten (bogig) ·16 = 68· b. _ wie a., aber ohne A = S. Strichkreis. (13-12 mm, 0,28. 0,20 g). ![]() Rs.: Im Feld vierzeilig: *VI* | MARlEN | GROS | *** Die Umschriften zwischen innerem Strick- und äußerem Strichkreise. (28,5-30 mm, 5,07-5,42 g) a. _ *EINBEKCENSIS·* || MONETA NOVA*1669* b. _ *EINBECENSIS * || wie a. Nr.120: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1669 _ Vs.: Im Feld das gekrönte, auf einem Kreuze liegende ᗺ, zu dessen Seiten unten A = S. _ Rs.: Im Feld der Reichsapfel mit 24, oben zu jeder Seite ein Röschen. MO·NO·EIN = BECK·1669· || LEOPOLD·I·D·G·ROM·IM·S·A· Das Stück ist im Original bisher nicht bekannt geworden, sondern nur in der Literatur bezeugt. ![]() a. _ MON·NOV·EINBECK·1669 || MARIA·MA· = DOMINI b. _ wie a. || MARIA MA· = DOMINI c. _ wie a. || MARIA·MA = DOMINI d. _ MON·NOV EINBECK 1669 || MARIA·MA· = DOMINI· e. _ MON·NOV E·INBECK 1669 || MARIA·MA = DOMINI f. _ MO·NOV·EINBECK·1669 || wie a. Nr.122: Vier Gute Pfennige 1669 _ Vs.: Im Feld das gekrönte ᗺ. Beiderseits äußerer Strichkreis. MO·NO·EINBECK·1669 || * | *IIII* | A PF S | * (17 mm 0,64 g). ![]() ![]() ![]() a. _ MO·NO·EIN = BECK·1670· || LEOPOLD·I·D·G·ROM·IM·S·AU· b. _ wie a. || ... ·I·M·S·A· c. _ wie a. || ... ·IM·S·A· d. _ wie a. || LEOPOLD·I·D G·ROM·IM·S·A· e. _ MO·NO·EIN = BEC*1670 || LEOPOLD·I·D·G·ROM·IM·S·A· f. _ wie e. || wie d. g. _ MON·NOVA·EINBEC·1670 || wie e. h. _ wie g. || wie a. Nr.125: Mariengroschen 1670 _ Vs.: Im Feld das gekrönte und verzierte ᗺ, zu seinen Seiten und unter ihm je ein fünfblättriges Röschen, das untere Röschen zwischen A =- S. _ Rs.: Im Feld die gekrönte Madonna in Flammenglorie mit Kind und Zepter wie sonst. _ Beiderseits äußerer Strichkreis. Zwei geringe Verschiedenheiten. (20 mm, 1,32-1,25 g) MON·NOV·EINBECK·1670 || MARIA·MA· = DOMINI Nr.126: Dreier 1670 _ Vs.: Im Strichkreis das gekrönte und verzierte ᗺ, rechts davon ein kurzgestieltes fünfblättriges Röschen. Umschrift: a. EINBECK*1670· b. EINBEC*1670 Rs.: Im Strichkreis zwischen A = S | * = * der Reichsapfel mit 3. _ (14 mm, 0,70-0,59 g). ![]() Rs.: Im Feld fünfzeilig: a. _ *XII* | MARlEN | GROSCH | 1671 | *** b. _ ... | 1671· | · c. _ ... | 1671 | * Beiderseits äußerer Strichkreis. (30 mm, 7,15 g) a. b. _ MON·NO·EINBECENSIS· || VON FEINEM SILBER *** c. _ wie a. || ... SILBER·*** Von a. gibt es auch einen in der Hamburger Münze 1901 verfertigten Stempelabschlag in Silber. Dort ist noch ein weiterer Stempelabschlag eines Zwölfmariengroschens von 1671 gemacht, der aber in Wirklichkeit nicht existiert, denn die Vs. des Abschlags gehört zu einem Sechsmariengroschen von 1673 mit dem Münzzeichen des erst 1672 angestellten Münzmeisters Hans Hallensen.
Nr.128: Sechs Mariengroschen 1671 Typ I _ Vs.: Im Feld, den inneren Kreis oben und unten durchbrechend, das gekrönte und verzierte gotische ᗺ auf Blumenkreuz, zu den Seiten des unteren Kreuzschenkels A = S _ Rs.: Im Feld vierzeilig: *VI* | MARlEN | GROS | * _ Umschriften zwischen inneren Strick- und äußeren Strichkreisen. (28,5 mm 4,90 g.) *EINBECENSIS* || MONETA NOVA*1671* ![]() a. _ *VI* | MARlEN | GROSCH | 1671· | · b. endet 1671 / * c. endet 1671 | · Beiderseits äußerer Strichkreis. (24 mm 3,56 g) a.c. _ MO·NO·EINBECENS· || VON FEINEM SILBER * b. _ wie a. || VON FEINEM SILBER·* ![]() a. _ ·IIII· | MARlEN | GROS | ·*· b. _ ·IIII· | MARlEN | GROS | * c. _ ·IIII· | MARlEN | GROS· | ·*· Beiderseits äußerer Strichkreis. (23 mm 2,33-2,39 g) a.c. _ MO·NO·EINBECENS·1671 || VON FEINEM SILBER * b. _ wie a. || VON FEINEM SILBER·* ![]() a. _ MO·NO·EINBEC·1671· || VON FEINEM SILBER * b. _ wie a. || VON FEINEM SILBER·* Nr.132: Reichsgroschen (= 1/24 Taler) 1671 _ Vs.: Im Feld das Blumenkreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ _ Zu den Seiten A = S _ Rs.: Im Feld zwischen * = * der Reichsapfel mit 24 _ Beiderseits äußerer Strichkreis. (21 mm 1,51 g). MO·NO·EIN = BEC*1671 || LEOPOLD·I·D·G·ROM·IM·S·A· Die Einerzahl aus 0 geändert. Münzmeister: Hans Hallensen, 1672-1674. Münzzeichen HH (lig.) und H = H
Vorher war er Wardein der Stadt. Nr.133: Dreier 1672 _ Vs.: Im Strickkreise das gekrönte ᗺ, rechts davon eine Rosette _ Umschrift: EINBEC*1672 _ Rs.: Im Strickkreise zwischen HH = * der Reichsapfel mit 3. (14 mm 0,53 g). Nr.134: Sechs Mariengroschen 1673 _ Vs.: Im Feld Blumenkreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ. Die Krone durchbricht den innern Kreis. Der untere Kreuzfuß zwischen H = H. _ Rs.: Im Feld vierzeilig: a.c. _ *VI* | MARlEN | GROS | *** b. _ *VI* | MARlEN | GROS | * Die Umschriften zwischen innerem Strick- und äußerem Strichkreise. (Varianten mit 5- oder 8-blättrigen Rosetten) *EINBECENSIS* || MONETA NOVA*1673* (29 mm 4,9-5,5 g) ![]() a. _ MON·NOV·EINBEC·1673 || MARIA·MA· = DOMINI b. _ wie a. || MARIA·MA: = DOMINI ![]() MO·NO·EINBEC·1673 || * | *IIII* | GUTE· | H·PF·H | * Es gibt einen neuen Abschlag aus der Hamburger Münze, aus zwei nicht zusammengehörigen Stempeln verfertigt. Die Vs. ist aus einem Stempel des Dreiers 1622 Typ I, die Rs. aus einem solchen der Vier Guten Pfennige 1673.
Nr.137: Dreier 1673 _ Vs.: Im Perlenkreis das gekrönte und verzierte ᗺ, rechts davon *. Umschrift: EINBEC*1673. _ Rs.: Im Perlenkreise zwischen a. HH = * bzw. b. H = H | * = * der Reichsapfel mit 3. (14 mm 0,60 0,76 g). Nr.138: Schüsselpfennig 1673 _ Im Strichkreise zwischen H = H das gekrönte E, an den Seiten (bogig) 16 = 73. (11 mm 0,27 g). Nr.139: Sechs Mariengroschen 1674 _ Vs.: Im Feld Blumenkreuz, belegt mit dem gekrönten und verzierten ᗺ _ Die Krone durchbricht den innern Kreis. Der untere Kreuzfuß zwischen H = H _ Das Münzzeichen bei b. c. e. f. kleiner, auch die Krone dort von anderer Zeichnung. _ Rs.: Im Feld vierzeilig: a.b. _ *VI* | MARlEN | GROS | *** *EINBECENSIS* || MONETA NOVA 1674* Interpunktionsvarianten a.-i. (5- & 8-blättrige Rosetten) Nr.140: Mariengroschen 1674 _ Vs.: Im Feld verziertes Kreuz, belegt mit dem verzierten gekrönten ᗺ. Über der Krone H = H _ Rs.: Im Feld gekrönte Madonna in Flammenglorie mit Kind und Zepter wie sonst. Beiderseits äußerer Strichkreis, auf der Vorderseite innerer Linienkreis. (20 mm 1,44 g). MON·NOV·EINBEC·1674 // MARIA·MA· = DOMINI Die Kupferpfennige (Stadtpfennige) o. J. (1647-1717).
Eine chronologische Ordnung der zahlreichen Stempelverschiedenheiten ist nicht möglich, sie sind daher im folgenden nach den verschiedenen Formen des ᗺ und innerhalb der ᗺ-Typen nach den Abweichungen in Um- und Inschrift geordnet.
Gemeinsam ist allen Stücken auf der Vorderseite das gotische ᗺ und als Umschrift der Name der Stadt Einbeck in verschiedenen Schreibweisen und mit wechselnden Schlußzeichen, auf der Rückseite die Inschrift I | STAT | PEN in verschiedenen Abweichungen. Größe zwischen 14 und 18 mm. Durchschnittsgewicht bei 20 gewogenen Stücken 0,89 g. ![]() a. _ EINBECK* || *I* | STAT | PEN | ·*· b. _ EINBECK* || I | STAT | PEN c. _ EINBEC@ || @I@ | STAT | PEN | @ (@ = Eckpunkte eines Fünfecks) d. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | * e. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN f. _ EINBEC* || I | STAT | PEN g. _ EINᗺEC* || I | STAT | PEN Nr.142: Cu-Pf. Typ II. _ Wie Typ I, aber statt des Querstrichs ein Oval im ᗺ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | * Nr.143: Cu-Pf. Typ III. _ Ähnlich Typ I, aber die drei Punkte nicht gestielt. a. _ EINBEC * || *I* | STAT | PEN | ·*· b. _ EINBECK* || I | STAT | PEN (4 Varianten) c. _ EINBECK፨ || I | STAT | PEN (፨: 7 Pkte.) d. _ EINBECK፨ || I | STAT | PEN (፨: 6 Pkte.) e. _ EIMBECK* || I | STAT | PEN f. _ EIMBEC* || I | STAT | PEN Nr.144: Cu-Pf. Typ IV. _ Ähnlich Typ III, aber statt des Querstrichs eine Volute. a. _ EINBECK* || I | STAT | PEN b. _ EIMBECK* || I | STAT | PEN ![]() EINBEC* || *I* | STAT | PEN [| ·*·?] Nr.146: Cu-Pf. Typ VI. _ Ähnlich Typ I, aber der Querstrich setzt sich außen rechts in einer kurzen Linie fort, die in einer Spitze, einem Punkte oder in einem Kreuzchen endigt. a. _ EINBECK@ || I | STAT | PEN @ = Pkte. im 6-Eck. b. _ EINBECK@ || I | STAT | PEN @ = Pkte. im 5-Eck. c. _ EINBECK@ || I | STAT | PEN @ = Rosette f. _ EINBEC@ || wie a. @ = Pkte. im 5-Eck. g. _ EINBEC¤ || *I* | STAT | PEN h. _ EINBEC¤ || @I@ | STAT | PEN | @ = Pkte. im 5-Eck. ![]() EINBEC* || *I* | STAT | PEN Nr.148: Cu-Pf. Typ VIII. _ Das ᗺ wie vorher von feinen Doppellinien gebildet, aber der Querstrich setzt sich nicht nach außen fort. a. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN b. _ EINBEC* || I | STAT | PEN Nr.149: Cu-Pf. Typ IX. _ Wie vorher, aber statt des horizontalen Querstrichs ein von oben rechts nach unten links schräg gezogener Strich. EINK(!)EC* || *I* | STAT | PEN | * Nr.150: Cu-Pf. Typ X. _ Das von feinen Doppellinien gebildete ᗺ ohne Querstrich. EINBECK || I | STAT | PE ![]() EINBEC@ || *I* | STAT | PEN @ = Vierblatt Nr.152: Cu-Pf. Typ XII. _ Wie vorher, drei Punkte, aber :·, zwei Punkte, ein Punkt. EINBEC✠ || ·I· | STAT | PEN | ஃ Nr.153: Cu-Pf. Typ XIII. _ Wie vorher, Doppelquerstrich, aber keine Punkte: a. _ EINBEC✠ || *·I* | STAT | PEN | ·*· b. _ wie a. || *·I* | STAT | PEN | * Nr.154: Cu-Pf. Typus XIV. _ Wie Typ XII, aber nur ein Querstrich. a. _ EINBEƆ* || *I* | STAT | PEN | ·*· b. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | * c. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN d. _ EINBEC· || *I* | STAT | PEN | ·* Nr.155: Cu-Pf. Typ XV. _ Wie vorher, aber statt der drei Punkte rechts außen fünfblättrige Rosette EINBEC* || *I* | STAT | PEN Nr.156: Cu-Pf. Typ XVI. _ Wie vorher, aber rechts außen ein liegendes Kreuz: X EINBEC* || *I* | STAT | PEN Nr.157: Cu-Pf. Typ XVII. _ Wie vorher, aber rechts außen ein Punkt. a. _ EINBEC* || ·*I*· | STAT | PEN | ·*· b. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | ·*· c. _ EINBEC* || ·I· | STAT | PEN d. _ EINBEC* || I | STAT | PEN e. _ EIИBEC· || *I* | STAT | PEN | ·*· f. _ EIИBEC· || ·I· | STAT | PEИ Nr.158: Cu-Pf. Typ XVIII. _ Wie vorher, aber rechts außen kein Zeichen. a. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | ·*· b. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN c. _ EINBEC· || ·I· | STAT | PEN Nr.159: Cu-Pf. Typ XIX. _ Das ᗺ wie bei Typus XI-XVIII aus einer einfachen starken Linie gebildet, aber statt des geraden Querstrichs ein liegendes S: ᦠ. Außen rechts drei ins Dreieck gestellte Punkte :· EINBEC* || *I* | STAT | PEN | ·*· ![]() a. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | · b. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | * c. _ EINBEC· || *I* | STAT | PEN | * d. _ EINBEC· || ·I· | STAT | PEN | · e. _ EINBEC· || ·I· | STAT | PENN | · Nr.161: Cu-Pf. Typ XXI. _ Wie vorher, aber das liegende S verkehrt: ᦟ, außen rechts ein Punkt. EINBEC + || ·I· | STAT | PEИ(!) Nr.162: Cu-Pf. Typ XXII. _ Wie vorher, aber statt des Querstrichs zwei durch eine leicht gebogene Linie verbundene Punkte. Außen rechts wieder ein Punkt. EINBEC* || *I* | STAT | PEN | · Nr.163: Cu-Pf. Typ XXIII. _ Das ᗺ wie vorher aus einer einfachen starken Linie gebildet, statt des Querstrichs eine leicht gebogene Linie, rechts außen drei Punkte :· a. _ EINBEC· || ·I· | STAT | PEN | · a. _ EINBEC* || *I* | STAT | PEN | * Nr.164: Cu-Pf. Typus XXIV. _ Wie vorher, aber rechts außen nur ein Punkt. a. _ EIИBEC* // *I* | STAT | PEИ b. _ EINBEC+ || +I+ | STAT | PEN | + c. _ EINBEC+ || +I+ | STAT | PEN | · d. _ EINBECx || ·I· | STAT· | PEN e. _ EINBEC· || ·I· | STAT | PEN | · f. _ EINBEC || ·I· | STAT | PEN | · g. _ EINBEC· || ·I· | STAT | PEN h. _ EINBEC || ·I· | STAT | PEN i. _ EIИBEC· || ·I· | STAT | PEИ | · k. _ EIИBEC· || ·I· | STAT | PEИ l. _ EIИBEC· || ·I· | ST·AT | PEN m. _ EIИBEC· || ·I· | STAT | PEN | · Nr.165: Cu-Pf. Typus XXV. _ Wie vorher, aber der Punkt außen rechts ist gestielt. a. _ EINBEC* || ·I· | STAT | PEN | · b. _ EIИNBEC· || ·I· | STAT | PEN Nr.166: Cu-Pf. Typus XXVI. _ Wie vorher, aber statt des Punktes außen rechts ein Kleeblatt. EINBEC* || *I* | STAT | PEN | ·*· Nr.167: Cu-Pf. Typus XXVII. _ Wie vorher, aber im ᗺ statt der Querlinie ein Doppelpunkt :, außen rechts kein Zeichen. EINBEC+ || ·I· | STAT | PEN Nr.168: Cu-Pf. Typ XXVIII. _ Wie vorher, aber statt der Querlinie ein einfacher Punkt. EINBEC+ || +I+ | STAT | PEN Anhang: Fremde Groschen mit Einbecker Gegenstempel
![]() Nr.170: Groschen des Markgrafen Friedrich III. (1349-1381) von Meißen _ Als Gegenstempel zweimal ᗺ. ![]() Nr.172: Groschen des Markgrafen Wilhelm I. (1349-1407) von Osterland _ Als Gegenstempel zweimal ᗺ. Nr.173: Groschen des Markgrafen Wilhelm I. _ Als Gegenstempel zweimal ᗺ und einmal h. Nr.174: Meißner Groschen Wilhelms III. (1428-1482) _ Als Gegenstempel zweimal ᗺ Nr.175: Meißner Groschen mit verwischter Legende _ Als Gegenstempel zweimal ᗺ und einmal h. Nr.176: Meißner Groschen mit verwischter Legende _ Als Gegenstempel zweimal ᗺ. Marken der Stadt Einbeck ![]() ![]() Bekannt nur in Abschlägen in Silber, die von dem in Einbeck liegenden Stempel 1901 auf der Hamburger Münze verfertigt wurden. |
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