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Zinna, Leipzig und die zweite Kipper- und Wipperzeit

Herbert Rittmann
Auszug aus "Auf Heller und Pfennig".

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Hatte man während des Dreißigjährigen Krieges über die Münze keine Klagen mehr gehört, so änderte sich das ab etwa 1660. Wieder häuften sich in den Abschieden der Probationstage Valvationen, Ermahnungen und Aufrufe gegen schlechte und fremde Münzen. Die Reichsgewalt bestand jetzt im »ewigen« Regensburger Reichstag, der seit 1663 als ständiger Gesandtenkongreß tagte und in Münzsachen bis 1806 außer einer erfolglosen Maßnahme im Jahr 1737 nichts mehr zustande brachte.

Insbesondere Österreich sah sich durch die Türkenkriege dieser Jahrzehnte finanziell bedrückt. Hier verfolgte man offen eine inflationäre Kleinmünzenpolitik: Von 1659 bis 1665 und ab 1685 gab man neue, im Feingehalt langsam sinkende Sorten aus, um durch den Münzgewinn das zu erlangen, »was die Steuern nicht mehr bringen« wollten. Es waren die Stücke zu 15 und zu 6 Kreuzer, die als Kriegsgeld in ungeheuren Mengen geprägt und bald auch von anderen Münzständen nachgeahmt wurden, zuerst von denen des österreichischen Raumes (wie Salzburg und Ölmütz), dann auch von anderen, etwa von Brandenburg und Sachsen. Damit war die »Zweite Kipper- und Wipperzeit« in Gang gebracht, eine neue Periode der Münzverwirrung, die freilich das Ausmaß und die Beschleunigung der ersten Kipper- und Wipperzeit nicht erreichte. Aber es gab jetzt wieder Heckenmünzen in großer Zahl. Allerlei unlautere Elemente traten wieder hervor. Die Folge war, daß die Zeit des alten Reichsspeziestalers endgültig zu Ende ging. Bis gegen 1700 verschwand er ganz aus dem Umlauf. Bis dann gegen 1750 neue Talerformen auftraten, wurden die Speziestaler des Fußes von 1566 nur noch als Gedenkstücke oder für Hortung und Ausfuhr hergestellt. In den repräsentativen Prägungen freilich drückte sich beim Münzbild die ganze Pracht des Barocks jener Epoche aus, in der auch der kleinste deutsche Fürst sein Versailles haben und alles Französische nachahmen mußte. Auch für die Kunst der Medaillen war es eine große Zeit.

Das 15-Kreuzer-Stück, der »Fünfböhmer« (der Groschen als 3-Kreuzer-Stück hieß auch »Böhm«), war in der Rechnung ein Sechsteltaler oder Viertelgulden. In der Feinheit sank die Sorte bis auf 9 oder 10 Lot (562,5 bis 625 Tausendteile) und damit auf den Wert von 11 Kreuzern. Aber ihr innerer Wert bestimmte den Wert des landesüblichen Kurant- bzw. Rechnungsgulden. Dazu tauchten nun zunehmend sog. »Stadtmünzen« und »Landmünzen« auf, die in ihrer Aufschrift so bezeichnet waren, offen unterwertig ausgebracht wurden und nach staatlicher Anordnung in ihrem Prägegebiet im Nennwert anzunehmen waren; sie hatten also Scheidemünzencharakter. Aber außerhalb des Gebiets des Münzherrn hatten sie nur den Metallwert, und wer sie annehmen mußte, aber nur im »Ausland« ausgeben konnte, hatte den Verlust zu tragen. Neue Sorten tauchten auf, so neue Batzenarten zu 4 Kreuzer und Stücke zu 6 und zu 2 Kreuzer. Ausländische Sorten aus Spanien, Frankreich, der Schweiz, aus Polen verunreinigten den Umlauf weiter, auch allerlei minderwertige Taler. In der Schweiz, die seit dem Westfälischen Frieden auch rechtlich gar nicht mehr zum Reich gehörte, behielten manche Kantone den Reichsadler auf ihren Münzen bei, um deren Absatz im Reich zu fördern. Das Reich war machtlos, die Kreise oder ihre Gruppierungen und die größeren Stände probierten und tarifierten (»valvierten«) eifrig, aber bis sich das Wissen um die Minderwertigkeit einer neu auftauchenden Sorte verbreitet hatte und ihr Kurs auf den inneren Wert sank, war der Unterschied zum Nenn- oder Ausgabewert schon eingestrichen worden.

So ging das »Steigen des Talers« weiter. Schon 1665 setzten ihn die Korrespondierenden Kreise auf 96 kr oder 24 Bz (1 fl 36 kr oder 11/15 Zähl- oder Rechnungstaler). 1676 errechnete sich die Aufzahl des Zähltalers mit 9⅗ auf die feine Mark, der Dukat war auf 180 Kreuzer oder 3 Gulden gestiegen; das Wertverhältnis der Metalle betrug bereits 14,5 zu 1. Das mit »15« bezeichnete Stück galt schon 16 Kreuzer.

Das alles begab sich im süddeutschen Kreuzergebiet, das damals auch Österreich umfaßte. Der Norden ging jetzt seine eigenen Wege. Hier hatten sich die Kleinmünzen des Groschengebietes anders entwickelt. Einen Wert von 96 Kreuzer für den Speziestaler hielten Kursachsen und Brandenburg im Jahre 1665 schon nicht mehr für ausreichend. Der Anstoß zum Reformversuch kam hier von Kursachsen. 1665 verbot der Kurfürst 99 Münzsorten und ließ nur noch 23 zu. Das war in der Zeit, in der es abgegrenzte Umlaufsgebiete nicht gab und der Fluß der Münzen sich über die Staatsgrenzen frei hin und her bewegte, ein gravierender Eingriff in das Verhältnis auch zu den Nachbarstaaten. Es kam zu Verhandlungen und im Jahr 1667 zum Rezeß von Kloster Zinna zwischen Kursachsen und Brandenburg, der ersten namhaften Vereinbarung über die Münze unter Reichsständen seit den Verträgen der rheinischen Kurfürsten über den Goldgulden im 14. und 15. Jahrhundert. Angesichts der Ohnmacht des Reiches sollte die deutsche Münzgeschichte bis zu seinem Ende und darüber hinaus bis 1857 im Rahmen solcher Verträge weitergehen.

Im Rezeß von Zinna vereinbarten Sachsen und Brandenburg, am Reichspeziestaler festzuhalten. Aber hinsichtlich der Teilstücke wollte man von der Reichsmünzordnung auch offiziell abgehen. In kleiner Kurantmünze sollten künftig 10½ Reichstaler (Rechnungsmünze, Zähltaler) auf die feine Mark Silber gehen. Der Speziestaler sollte 1 fl 45 kr oder 105 kr (1⅙ Reichstaler) bzw. 28 Gute oder 42 Mariengroschen gelten. Das legalisierte aber nur den bestehenden Zustand, denn an einen Speziestaler von 24 Guten Groschen war nicht mehr zu denken. Es bedeutete, daß künftig 252 Groschen auf die feine Mark Silber gingen.

Die eigentliche Bedeutung des Zinnaer Rezesses aber bestand darin, daß nunmehr Zweidrittelstücke geprägt wurden, wie sie in unseren Sammlungen vielfach überkommen sind. Sie tragen meistens die Wertbezeichnung »2/3« oder »60«, zuweilen »16 Gute Groschen« und »24 Mariengroschen«. Man nannte sie auch 2-Mark-Stücke, weil sie im Gebiet der lübischen Mark, wo der Rechnungstaler 48 Schilling galt, als 32-Schilling-Stücke verstanden wurden. Man findet, daß sie 18,5 bis 19,5 Gramm wiegen; ihr rechnerisches Feingewicht ist 14,8 Gramm. 12 sollten auf die rauhe, 13½ auf die feine Mark gehen. Es wurden auch halbe und Viertelstücke (Aufschrift: 8 und 4 Gute Groschen usw.) geprägt.

Für uns ist die Wertbezeichnung dieser Stücke nicht leicht zu durchschauen. Es waren zwei Drittel des Zähltalers von 90 Kreuzer, der noch mit dem Speziestaler identisch sein sollte. Daß man diesen nun mit 105 kr bewertete, sollte nur »interim und provisionaliter« gelten. Deshalb die Wertzahl »60« oder entsprechend; tatsächlich galten die Stücke aber (2/3 von 105 =) 70 kr oder 18⅔ ggr.

Der Zinnaer Rezeß brachte keine Lösung der Wirren. Auf die damalige Bewertung des Goldes kann nicht eingegangen werden. Der Süden, der den Speziestaler offiziell mit 96 kr bewertete, fürchtete, sein Kurantsilber an den Norden zu verlieren. Manchenorts versuchte man, zum Taler von 90 kr zurückzukehren. Damit galt der Speziestaler je nach Gegend 90, 96 oder 105 kr; der Wirrwarr der Kleinmünzen wurde immer schlimmer. Dazu kam, daß Speziestaler kaum mehr geprägt wurden und die vorhandenen durch Abnützung der Aufzahl von »9 eine feine Mark« gar nicht mehr entsprachen. So wurden ihnen bestimmte niederländische Taler, die auf anderer Gewichtsgrundlage als der kölnischen Mark geprägt und etwas leichter waren als der Reichsspeziestaler, gleichgeachtet. Bald prägte man an manchen Orten in diesem minderen Gewicht sog. »Wechseltaler«, die sich aber auch nicht durchsetzten.

Nach dem Zinnaer Fuß prägten nun viele Münzstände, leider zu viele. Die "Zweite Kipper- und Wipperzeit« bestand auf ihrem Höhepunkt darin, daß eine Vielzahl kleiner und kleinster Münzherren die Prägung dieser Sorten und von Kleinmünzen aufnahm, ohne sich an die in Zinna vereinbarten Gewichte zu halten. Die Heckenmünzen lebten wieder auf. Rasch zeigte sich, daß zwar die Zweidrittel der großen Münzstände wie Braunschweig-Lüneburg, Kursachsen und Brandenburg gut waren, daß aber viele schlechte Stücke den Umlauf verunreinigten. Sie wurden daher unterschiedlich bewertet (z. B. in Süddeutschland zwischen 57 und 49½ kr, die Masse mit 50 kr) und waren als Sorte ganz unzuverlässig. Ein zeitgenössisches Münzbuch bildete rund 175 verschiedene Typen ab. Sayn-Wittgenstein, Solm, Stolberg, Anhalt, Hohenlohe, die sächsischen Fürsten in Thüringen waren die schlimmsten Sünder. Im Rheinland und im Fränkischen Kreis kam es zu umfangreichen Gegenstempelungen der guten Stücke.

So setzte sich dieser Reformansatz nicht durch. Ab 1680 konnte man den Zinnaer Sorten nicht mehr trauen. Schließlich kam es 1690 zu einem neuen Vertrag, dem Leipziger Rezeß, der für die Geldgeschichte den Schritt aus der frühen Neuzeit in die neuere Zeit bedeutet, denn er brachte nun Münzen, die als Sorte ihre Bedeutung bis zur Einführung der Reichswährung behielten. Die Münzen des »Leipziger Fußes« wurden die derjenigen Regionalwährung, die im 19. Jahrhundert als die älteste bestehende in Deutschland zu gelten hatte.

Am Leipziger Rezeß von 1690 nahmen Brandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg teil. Der Anstoß kam von Brandenburg, wo das Bedürfnis nach gleichmäßiger, zuverlässiger Kurantmünze wegen der Soldzahlungen für das stehende Heer eine besondere Rolle gespielt haben soll. Das Leipziger Münzsystem war, gemessen an dem, wohin das Münzwesen im Reich gekommen war, so einfach und klar, daß es noch im 19. Jahrhundert als einfache, zweckmäßige Reichssilberwährung empfohlen werden konnte. Schon vor 1690 war Brandenburg dazu übergegangen, das Kleinkurant so auszuprägen, daß 12 Rechnungstaler oder 18 Rechnungsgulden auf die feine Mark gingen, wobei auf diesen Gulden nach wie vor 60 kr oder 16 ggr gingen. Ein Gulden der Aufzahl »18 eine feine Mark« war nichts anderes als ein halber Reichsspeziestaler, der damit auf 120 kr oder 32 ggr bzw. 48 Mgr zu stehen kam. Der Rechnungstaler war mit 90 kr oder 24 ggr bzw. 36 Mgr drei Vierteln des Speziestalers gleich. 9 Speziestaler galten 288 ggr, und da sie eine feine Mark von 288 Grän Silber enthalten sollten, war damit auch der Gute Groschen gleich dem Grän Feinsilber. Damit erklärt sich, daß viele der Leipziger Gulden neben der Wertangabe »2/3«, »16 Gute Groschen« oder »24 Mariengroschen« auch den Hinweis »1/2« tragen.

Die Silberparität der Leipziger Gulden war 2,3385 Mark. Was ist die Silberparität einer Münze? Diese Zahl gibt den Wert einer Münze in Mark der deutschen Goldwährung des Jahres 1871 an, wenn man ein Wertverhältnis der Edelmetalle von 15,5 zu 1 zugrunde legt, wie es allerdings nur bis 1872 bestand. Es war der Wert, der sich für die Zeit der Einführung der Reichswährung ergab und bei der Einziehung damals vergütet wurde. Die Silberparität macht den relativen Wert der Münze deutlich, wenn man berücksichtigt, daß z. B. der preußische Taler des Fußes von 1750 eine solche von 3 Mark hatte. Da die Kaufkraft des Geldes im Laufe der Jahrhunderte aber auch bei bleibendem Edelmetallgehalt langsam sank, läßt die Silberparität keine Schlüsse auf die frühere Kaufkraft der Münze zu; Fragen der »Kaufkraftparität« sind die schwierigsten, die die Geldgeschichte zu beantworten hat.

Der »Leipziger Fuß«, nach dem fortan besonders von den silberreichen Ständen des Reiches geprägt wurde, wurde zum Erfolg, weil man jetzt nach Kräften und mit Erfolg daran ging, die Heckenmünzen zu bekämpfen. So blieben die Leipziger Gulden und ihre Teilstücke auch mit verschiedenen Münzbildern genau und zuverlässig im Gehalt. Es schadete diesen groben Münzen auch nicht, daß man kurz darauf für die Kleinmünzen den »Torgauer Fuß« vereinbarte, wonach für die Stücke unter dem Dritteltaler Füße von 12⅜ und 12½ auf die Mark gelten sollten; diese Regelung setzte sich nicht durch. In Brandenburg und Kursachsen blieb es beim herkömmlichen Kleinmünzenelend.

Beiläufig sei erwähnt, daß um diese Zeit der Begriff des Fränkischen Gulden entstand. »Gulden« war ja der Begriff von zwei Drittel des Talers, und da der Speziestaler jetzt 120 kr galt, legte man in Franken der Summe von 80 kr die Bezeichnung »Fränkischer Gulden« bei. Münzen dieses Wertes wurden nicht geprägt; aber eine neue Rechnungsmünze war entstanden.

Die Münzen des Leipziger Fußes setzten sich in Norddeutschland rasch durch, auch in Süddeutschland verbreiteten sie sich. Obwohl an sich »Kurantgeld«, Zusammenfassung einer Summe von Kleinmünzen, wurden sie bald auch als Speziesmünze für den Großhandel anerkannt. Über Hamburg gelangten sie als Handelsmünzen in den Ostseeraum und setzten sich in Mecklenburg und Pommern durch; später prägte Preußen diese Sorten besonders für die Ausfuhr in diese Gegenden. Die Harzmünzstätten der Linien des Hauses Braunschweig stellten sie sowohl legiert als auch als Feinsilbermünzen her; vermutlich rechnete man damit, daß diese letzteren ausgeführt und anderswo als Prägematerial verwendet würden. Soweit der Süden den Leipziger Fuß annahm, bedeutete dies aber nicht, daß auch dort Zweidrittel geprägt wurden; es bedeutete nur, daß man nun auch im Süden den Speziestaler mit 120 kr bewertete (so der Kaiser ab 1692 für seine Erblande). Der Dukat galt nun 4 fl in Kurantgeld; das Wertverhältnis betrug schon nahe an 15 zu 1. Die 15-Kreuzer-Stücke galten jetzt 18 kr, die 6-Kreuzer-Stücke 7 kr; da man alle diese Valvationen stets nur als »vorläufig« ansah, änderte sich an den Wertbezeichnungen auch der neu geprägten dieser Nominale nichts. 6⅔ der Fünfzehner entsprachen jetzt einem Speziestaler. Immerhin konnten die kaiserlichen und ungarischen Gulden oder Halbtaler als den Leipziger Zweidritteln gleichwertig angesehen werden. Auch andere der früheren Kleinmünzen wurden höher bewertet. Die 4-Kreuzer-Stücke galten vielfach 5 kr, die Halbbatzen (2 kr) 2½ kr.

Im Rheinland setzte sich der Leipziger Fuß gegen einige Widerstände durch. Hier bewirkte dies, daß die erwähnten Wechsel- oder Bankotaler, die in Anlehnung an die niederländischen Albertustaler etwas leichter als die Reichsspeziestaler geprägt worden waren, ohne Bedeutung blieben. Die Albertustaler fanden im Ostseeraum und seit der Zeit Peters d. Gr. auch in Rußland Eingang, wo sie besonders im Baltengebiet bis gegen 1800 als Handelsmünzen Bedeutung erlangten. Ihre Aufzahl betrug etwa 9⅔ auf die feine Mark.

Im Zusammenhang damit ist auf die erwähnte Hamburger Bank von 1619 näher einzugehen. Diese hatte in der ersten Kipper- und Wipperzeit den Hamburger und Lübecker Kaufleuten Silbergirokonten eröffnet und damit den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland eingeführt, übrigens nach dem Vorbild der Amsterdamer Bank, die 1609 gegründet worden war. Die Hamburger Bank nahm als Einlagen nur Reichstaler des Fußes von 1566 an, deren jeder mit dem Wert von 48 Schilling oder 3 »Mark Banco« gutgeschrieben wurde. Die »Mark Banco« war also eine Rechnungswährung, die nur im Giroverkehr der Hamburger Bank eine Rolle spielte und als Einheit das Drittel des Silbergehalts eines Speziestalers wert war. Da die Taler aber gegen 1700 nicht mehr »9 eine feine Mark«, sondern im Durchschnitt nur noch »95/24 eine feine Mark« wogen, ergab sich für die Bankmark eine Aufzahl nicht mehr von 27, sondern nur noch von 27⅝ auf die feine Mark. Damit aber entsprach der Hamburger Banktaler fast genau dem niederländischen Albertustaler. Als das bekannt wurde, mußten die besseren der noch vorhandenen Reichstaler nach dem Greshamschen Gesetz aus dem Umlauf verschwinden. Bestrebungen, den Albertustaler im Reich förmlich einzuführen, scheiterten; der Leipziger Fuß setzte sich durch.

Während bis dahin die Reichsspeziestaler keinerlei Wertbezeichnung enthalten hatten, kam es nun bei den vereinzelten Prägungen, die noch vorgenommenen wurden, manchmal zu Aufschriften wie »NACH ALTEN REICHS SCHROT UND KORN« oder »REICHSFUSS«, um sie von den Albertus-, Banko- oder Wechseltalern zu unterscheiden. Die Hamburger Bankmark blieb bis zur Einführung der Reichswährung. Die Hamburger Bank wurde 1875 eine Zweiganstalt der Reichsbank, die nach ihrem Vorbild den unbaren Giroverkehr auf das ganze Reich ausdehnte. Im Hinblick auf den Stadtbrand, der vom 5. bis zum 8. Mai 1842 wütete und ein Viertel der Innenstadt vernichtete, dichtete Heinrich Heine in »Deutschland, ein Wintermärchen« (Kaput XXI):
Die alte Börse ist verbrannt,
wo unsere Väter gewandelt,
und miteinander jahrhundertelang
so redlich als möglich gehandelt.
Die Bank, die silberne Seele der Stadt,
und die Bücher, wo eingeschrieben
jedweden Mannes Banko-Wert,
Gottlob! sie sind uns geblieben!

Der zweite dieser Verse ist dem Leser jetzt eher verständlich.

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