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Stadt Hall am Kocher (Schwäbisch Hall)

Ch. Binder
in: Württembergische Münz- und Medaillenkunde, S.438ff. Stuttgart 1846.


Eine alte im Jahr 1803 an Württemberg gekommene Reichs- und Salzstadt, und zugleich Vaterstadt der seiner Zeit weitverbreiteten Hellermünze und Hellerrechnung. Die älteste bekannte Meldung von der Haller Münze geschieht in dem Fundationsbrief des Stifts in Oehringen von 1037, in welchem Bischof Gebhard von Regensburg mit seinen Eltern dem zum Schirmvogt des Stifts ernannten Grafen Burkhard von Comburg und seinen Nachfolgern "dimidiam villam Halle cum omnibus appendiciis suis et in villa Orengowe decem talenta illius monetae" verleiht.

Hall hatte schon 1156 bei Einweihung der St. Michaeliskirche von Bischof Gebhard von Würzburg mit Vergünstigung Kaiser Friedrichs I. das Marktrecht erhalten, und der Salzvertrieb führte viel Münzmaterial herbei, es vereinigten sich also viele Umstände, wodurch sich das frühe Erscheinen, das große Ansehen und die weite Verbreitung der Haller Münze erklärt, welche jedoch erst vom 13. Jh. an immer häufiger vorkommt. Boppo Graf von Lauffen übergibt 1208 dem Kloster Schönau bei Heidelberg einen Zehenden gegen 27. denar. Hallensis monetae, dasselbe Kloster berechnet 1219 einen Schaden auf 30 lib. Hallensium. Graf Egeno von Urach macht 1228 eine Schenkung von 80 libris precio Hallensis monetae und 1230 vergleichen sich die Grafen Gottfried und Conrad von Hohenlohe über eine Summe von 108 libris Halens. et 5 solidis Hallens. Diese und eine Menge weiterer Urkunden des 13. Jh.s aus Schwaben und aus Franken und zum Teil aus der Nähe von Hall, in welchen nach talentis, libris, solidis und denariis Hallensibus so wie nach Haller- und Hellermünze, nach Pfunden und Schilling-Heller gerechnet wird, beweisen aber auch, daß darunter keine andere als eine von Hall ausgegebene Münze verstanden sei, sowie auch die Benennungen Byzantiner, Tournosen, Thaler u.s.w. von den Orten entstanden, wo diese Münzsorte zuerst geprägt wurden.

Man wollte aber, anderer sonderbarer Ableitungen nicht zu gedenken, den Namen Heller auch von Hälbling, halber Denar oder halber Pfenning ableiten, indem man nämlich zu kleinen Ausgaben zuerst den alten Denar in zwei Hälften zerschnitten, später aber zu Vermeidung dieses Übelstands Hälblinge geprägt habe. Allein finden sich auch hie und da noch dergleichen zerschnittene Stücke, so werden sie wohl eher von denen bei den Münzstätten und öffentlichen Waagen angestellten Schauern oder Versuchern herrühren, welche die Verpflichtung hatten, jedes ihnen vorkommende geringhaltige Stück zu zerschneiden; und wenn auch eine Unterabteilung des alten Denars bei seinem Wert nichts weniger als überflüssig und da und dort in dem obolus und Hälbling auch wirklich vorhanden war, so kann dagegen die moneta Hallensis nicht durch Hälbling verdeutscht, sondern nur auf ihr Vaterland gedeutet werden, und wenn gegen das Ende des 14. Jh.s der Heller in vielen Gegenden ein Unterabteilung des Pfennigs wurde und meistens auch blieb, so ist doch wohl zu bemerken, daß die libra Hallensium, auch aus 240 Stücken bestand, wie die frühere libra denariorum, und weil der denarius an dem einen Ort mit Pfennig an dem anderen mit Heller übersetzt wurde, ein Pfund Pfennige und ein Pfund Heller ursprünglich den gleichen, dieses also nicht nur den halben Wert von jenem oder von der libra derariorum ausdrückte, demnach der Heller auch nicht der halbe Denar oder der halbe Pfennig war. Der Hälbling dagegen war der obolus, also die Hälfte vom Denar, Pfennig oder Heller, und 1356 befiehlt Kaiser Carl IV. zu 100 Pfund Heller 1 Pfund Hälblinge zu schlagen. Nürnberg erhielt 1432 Münzfreiheit für Heller und Hälblinge, und Basel läßt 1480 und 1498 Hälblinge oder halbe Rappen ausmünzen.

Im Jahr 1315 werden von Kaiser Friedrich III. 200 Mark Silber auf seine Münze in Hall angewiesen. Gegen das Ende des 14. Jh.s wird Hall als kaiserliche Münzstadt das letztemal benutzt, indem Kaiser Wenzel laut Urkunde von Burgleins, Sonntag nach Margaretha 1385 den Befehl erließ, daß wegen der großen in den schwäbischen und fränkischen Reichslanden eingerissenen Unordnungen im Münzwesen in den vier Städten Augsburg, Nürnberg, Ulm und Hall Heller geschlagen werden sollen mit Kreuz und mit Hand, ein Pfund für einen ungarischen oder böhmischen Gulden gerechnet, und zwar zu 49 Schilling und 4 Heller = 592 Heller auf eine rauhe Nürnberger Mark bei ein Drittel fein Silber und zwei Drittel Zusatz, wovon dem Kaiser der Schlagschatz zu entrichten sei. Diese Münze solle in 33 namentlich aufgeführten Städten und in den angrenzenden Ländern und Städten zu Schwaben und Franken allein Lauf haben, dabei die münzberechtigten Stände ihre Heller in ganz gleichem Schrot und Korn münzen, und wollten sie Pfennige zu 2 Heller prägen, dieselbe zu 33 Schilling und 4 Pfennig = 400 Pfennig auf die rauhe Mark bei 8 Lot fein Silber ausmünzen; übrigens habe jede Münzstätte zur Unterscheidung ein "sichtig Zeichen" auf ihre Münzen zu schlagen.

Schon 1356 hatte Kaiser Carl IV. die Städte Frankfurt, Nürnberg, Ulm und Donauwerth auf ähnliche Art zu Ausmünzungen für Franken und Schwaben und die Lande am Rhein bestimmt, von Hellern im Schrot zu 31 Schilling und 4 Heller = 376 Heller auf die rauhe hallische Mark, mit Hand und Kreuz und einem besondern Zeichen zur Unterscheidung. Die Urkunde darüber ist nur noch in Auszügen vorhanden, höchst wahrscheinlich war sie aber von derselben Fassung mit jener von 1385, und vergleicht man diese mit der Fassung der gewöhnlichen Münzprivilegien, so wird sich leicht ergeben, saß dieselbe ein Befehl an die in den genannten Städten befindlichen kaiserlichen Münzstätten war zur Ausprägung einer Reichsmünze für kaiserliche Rechnung und zur Vertreibung der umlaufenden bösen Münze, nicht aber Münzprivilegien an diese Städte erteilt, wie gewöhnlich angenommen wird. Hall erhielt erst 1396, Ulm 1398 ein urkundliches Münzrecht, Nürnberg brachte 1424 oder 1427 die dortige kaiserliche Münze an sich, in Frankfurt bestand um jene Zeit neben der städtischen auch die kaiserliche Münze. Auch in Augsburg ist ein der Stadt zuständiges Münzrecht noch lange nach 1385 nicht nachgewiesen. Zwar finden sich auch keine Nachrichten von Ausmünzungen daselbst im Jahr 1385 für kaiserliche Rechnung gemacht, aber teils ist es nicht bekannt, ob der kaiserliche Befehl in sämtlichen genannten Städten wirklich gefolgt worden, teils hatte der Bischof von Augsburg 1356 das Recht erhalten, Heller zu münzen, der Kaiser konnte sich also leicht mit ihm verständigen zur Ausmünzung der verordneten Heller, und vielleicht sind die bei Beischlag T.VII.6,7,8 abgebildeten Stücke mit dem Buchstaben der bischöflichen Münzstadt Dillingen D in Folge einer solchen Übereinkunft entstanden.

Daraus, daß Hall nicht auch schon 1356, sondern erst 1385 zu solchen Ausmünzungen gewählt worden, wollte man schließen, daß Frankfurt, Nürnberg, Ulm und Donauwerth Haller mit Hand und Kreuz viel früher als Hall geschlagen haben. Wenn aber der Kaiser seine Münzstätte in Hall nicht auch 1356 benützte, so beweist dies nicht, daß dort vor jener Zeit noch keine solche Heller oder überhaupt noch nicht gemünzt worden sei, und so wie die Stadt Hall den Hellern ihren Namen gegeben, so zeigen auch die derselben erteilten Münzprivilegien, daß sie schon lange her und ursprünglich allein die Hand und das Kreuz auf ihren Münzen geführt hat, mit nur wenigen Ausnahmen, von denen weiter unten die Rede sein wird.

Die gedachten Münzprivilegien sind von 1396 und 1397. Das erste lautet allein auf die Ausmünzung von Hellern, und zwar auf 8 Jahre und danach auf Widerruf, das zweite dehnt das Recht auch auf andere Münzsorten und auf ewige Zeiten aus, beide wurden durch den Reichsvikar, Pfalzgraf Ludwig, Mittwoch nach Michaelis 1401 und durch König Rupert Sonntag vor Allerheiligen desselben Jahrs bestätigt. Zwar könnte man aus den Worten der beiden Urkunden "daß si ein munze gehabt haben und noch haben, das si Heller geschlahen und slahen mögen" schließen, daß Hall schon früher ein eigenes Münzrecht gehabt; da jedoch noch 1315 die dortige Münze als eine kaiserliche bezeichnet und 1385 als solche benutzt wurde, so ist mit diesen Worten nur auf dies Verhältnis gedeutet, welches auch mit Übertragung des Münzrechts an die Stadt aufgehört zu haben scheint.

Übrigens werden in den beiden kaiserlichen Edikten von 1356 und 1385 eine Hand und ein Kreuz als eine längst bekannte und beliebte Bezeichnung der Heller für sechs kaiserliche Münzstätten vorgeschrieben, und in den Privilegien von 1396 und 1397 als das eigentümliche Schlagzeichen von Hall und zwar noch zu einer Zeit als solches genannt, in welcher dieselben schon längst als Stadtwappen gebraucht wurden. Das königliche Staatsarchiv besitzt z. B. eine Urkunde von 1309 mit einem Siegel, worin oben das Kreuz und unten die Hand; das selbe Siegel hat auch eine Haller Urkunde von 1312 im fürstlich Hohenloheschen Archiv in Öhringen. Es geht daraus die große Wahrscheinlichkeit hervor, daß das Haller Münzzeichen schon damals im Ruf eines hohen Alters stand; daß es aber in der Zeit, in welcher der Haller Münze zuerst gedacht wird, bereits Münzen mit Hand und Kreuz gegeben, beweisen mehrere Stücke dieser Art, welche in den Jahren 1823 und 1824 mit mancherlei anderen Münzen ohne und mit Umschrift bei zwei verschiedenen Orten in Polen gefunden wurden. Die letztern reichen nicht weiter als bis zum Jahr 1043 herab, und wurden höchst wahrscheinlich wegen der damaligen Unruhen in Polen der Erde anvertraut; darunter sind auch mehrere Münzen von Würzburg und Augsburg, also aus der Nähe von Hall, und jene mit Hand und Kreuz haben die um dieselbe Zeit auch in Schwaben gebräuchliche Prägeart mit dem in der Mitte zusammengeschobenen Viereck, sie werden also wohl für Haller Münzen wenigstens so lange angenommen werden können, bis etwa einmal von einem anderen Ort Hand und Kreuz als Schlagzeichen aus jener Zeit nachgewiesen werden.

Ob die Münzstätte Hall eine besondere Veranlassung zur Annahme dieses Schlagzeichens gehabt, ist nicht bekannt, und von den mancherlei Spielen der Phantasie und Angaben über dessen Bedeutung wird hier nur der Erzählung von Crusius I. 941 gedacht, daß Graf Eberhard der Greiner zum Andenken seiner Rettung aus dem feindlichen Überfall in Wildbad 1367 Münzen mit Hand und Kreuz habe prägen lassen, während doch Heller mit diesem Gepräge um jene Zeit schon längst im Umlauf waren. Ferner wird die Hand von mehreren älteren Schriftstellern für einen Handschuh erklärt. So wie nämlich bei den wegen Übergabe von Gütern an Kirchen u.s.w. stattfindenden Feierlichkeiten die schriftliche Urkunde gewöhnlich noch von einem besonderen Symbol, z.B. einem Stab, einem Stück Rasen, einem Zweig, Strohhalm, Handschuh u. dgl. begleitet gewesen, so sei auch die Concession von Regalien durch Übersendung eines kaiserlichen Handschuhs geschehen, und der Sachsen- und Schwabenspiegel bestimmen ausdrücklich, daß niemand Markt und Münze haben könne, es habe denn der König seinen Handschuh dazu gesandt, zu dessen Ehren man dann die ausgeprägte Münze mit einem Handschuh bezeichnet habe. Allein bei der Haller Münze kann schon deshalb an einen solchen Handschuh nicht gedacht werden, da sie als kaiserlich keiner besonderen Concession bedurfte; auch war, als in den Jahren 1396 und 1397 die Stadt das Münzrecht erhielt, die Förmlichkeit mit dem kaiserlichen Handschuh schon längst verschwunden. Überhaupt finden sich im Ganzen nur wenige Beispiele von einem solchen Respekt vor dem kaiserlichen Handschuh, und die häufige Erscheinung der Hand auf den Hellern vieler Länder ist eine teils willkürliche, teils in zwei Perioden vom Kaiser für sechs Münzstätten anbefohlene Nachahmung des beliebten Schlagzeichens von Hall. Von Raiser in Augsburg erklärt die Hand für die Schwörhand der Münzmeister wegen angelobter genauer Ausprägung bei Verlust der Hand, welcher Meinung jedoch entgegensteht, daß die Hand gewöhnlich flach und nur in wenigen Ausnahmen schwörend mit den eigebogenen zwei letzten Fingern dargestellt ist. Voigt und Lelewel halten sie für die segnende Hand Gottes, dextera dei statt gratia dei, was auch durch die auf böhmischen Münzen beigefügten griechischen Buchstaben A statt Ω bestätigt zu werden scheint. Übrigens wird die Hand am frühestens u. a. auf päpstlichen Münzen des 8 und 9. Jahrhunderts, auf böhmischen Münzen von 980-999, von Ethelred von England von 979-1016, von Bernhard von Sachse †1011, etwas später auf Münzen des Bistums Meaur in Frankreich von 1045-1102, auf trierischen Münzen von 1068-1124 gefunden, und mag auch hie und da als Symbol, vielleicht auch der Haller Münze als Muster gedient haben.

Das Kreuz erhielt zuerst seinen Platz auf römischen Münzen von Kaiser Theodosius II. (408-450) und Valentinianus III. (424-455) und seit jener Zeit auf einer Menge von Münzen christlicher Völker, und hat, wie sich vermuten läßt, ein guter, lange sich gleich bleibender Gehalt zu dem großen Kredit der Haller Münze vieles beigetragen, so war die Hand und das Kreuz, Treu und Glauben dextra fidesque, ein würdiges Symbol derselben.

Neben der Hand und dem Kreuz enthält aber das Haller Wappen noch einen quergeteilten Schild, oben Gold und unten rot. Vielleicht nahm Hall um die Zeit, da es Stadtrecht erhielt (1200), dies Wappen an, fuhr aber auch nach erlangtem eigenem Münzrecht noch lange fort, sich seines alten Zeichens ausschließlich zu bedienen, so wie z. B. Straßburg die Lilie nur als Münzzeichen, nicht aber auch als Wappen gebrauchte.

Brakteaten von Hall gibt es nicht; die beiden in Appels Repertorium IV. Nro. 1275 und 1276 als solche bezeichneten Stücke sind keine Brakteaten, sondern dünne einseitige aber geringhaltige Münzen aus einer viel späteren Zeit. Auch die benachbarte Münzstätte Nördlingen hatte keine Brakteaten, und nur in dem oberen Teil von Schwaben, besonders um den Bodensee waren sie zwar in großer Anzahl aber im kleiner Form, als sie anderwärts vorkommen vorhanden.

Der unter Nro. 1 beschriebene, in neuerer Zeit in der Gegend von Hall gefundene, Heller hat die oben erwähnte, im ersten Abschnitt näher bezeichnete Prägeart mit dem kleinen erhöhten Viereck in der Mitte; er ist dabei von unregelmäßiger weder runder noch viereckiger Form und gehört zu den sogenannten Halbbrakteaten, bei welchen der Münzstempel zuerst auf einer Seite, und nachdem das Prägestück umgewendet worden, auf der anderen Seite aufgehämmert wurde, so daß auf diesen dünnen Münzplatten häufig das Gepräge der einen Seite auf der anderen ebenfalls sichtbar oder auch durch den zweiten Schlag die Figur der entgegengesetzten Seite mehr oder weniger zerstört wurde. So ist auf dem Heller Nro.1 der Umriß der Hand auch auf der Seite des Kreuzes und dagegen das Kreuz auch in der Fläche der Hand ganz deutlich zu erkennen, und augenscheinlich ist auch das Kreuz in der Hand auf dem von seinem Fundort in der Nähe von Hall sogenannten Humberger Heller in Preschers Geschichte von Limpurg I. S.XVVII. T.I. Nro.1, so wie in Wills Nürnberg. Münzbelust. I. 169 auf die gleiche Art entstanden. Die Heller Nro. 2 und 3 sind rund mit aufgetriebenem Rand und vermutlich in Folge des Edikts von 1385 geprägt, indem sie neben der Hand und dem Kreuz statt des weiter vorgeschriebenen besondern Zeichens die Umschrift Halla ganz oder teilweise zeigen.
Über die Entstehung, Verbreitung, Gehalt und Berechnung der Heller, Pfund Heller, Schillinge u.s.w. im Allgemeinen sind im ersten Abschnitt schon mancherlei Nachrichten gegeben worden, dagegen fehlt es gänzlich an unkundlichen Nachweisungen über den Münzbetrieb in Hall selbst, sowohl unter kaiserlichen als unter reichsstädtischer Administration, und wahrscheinlich ist vieles hierher gehörige in dem großen Brand verloren gegangen, der 1728 fast die ganze Stadt verzehrte.
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Der Heller Nro.1 gehört nicht nur nach seinem ganzen Habitus, sondern auch nach seinem mit den Würzburger Pfenningen des 12. und 13. Jh.s gleichen Gewicht in jene Zeit und ist 6-lotig, Nro. 2 und 3 aber halten von 5½ - 3½ Lot fein, und letztere sind vielleicht in Folge der eben erwähnten Convention, von Hall als erste städtische Münze geschlagen. Um das Jahr 1500 soll Hall Pfenninge, 3 auf 1 Kreuzer, um das Jahr 1551 602 Stück Pfenninge auf die rauhe Mark bei 5 Lot fein, um das Jahr 1599 606 Stück bei 4 Lot 17 Gr. und damit auch Heller zu 2 Lot 15 Gr. und 788 Stück auf die rauhe Mark haben prägen lassen. Der Gehalt der Pfenningen und Hellern, die es 1612 prägen ließ, ist unbekannt. Dagegen wurden 1696 auf der Stuttgarter Münze sogenannte Bet- oder Fragepfenninge, welche bei den Catechisationen der Kinder in den Haller Kirchen ausgeteilt wurden, 3 Stück auf 1 Kreuzer zu 3 Lot fein, und 1697 4 Stück auf 1 Kreuzer zu 2 Lot fein verfertigt; dies sind die Nummern 32 und 33 und wahrscheinlich dienten die ähnlichen Nrn, 42, 77, 78, 79 und 87 zu gleichem Zweck.
Nächst Kempten und denen gemeinschaftlich münzenden Städten Ulm, Überlingen und Ravensburg war Hall unter den ersten schwäbischen Reichsstädten, welche, zwar nicht ganze, aber doch halbe und viertel Taler prägten. Es sind, wie Nro.10 und 11 zeigen, sogenannte Dicktaler, von welchen viertel, halbe und ganze Taler mit einem Stempel geprägt wurden. Mit Stempel gleicher Größe sind auch die Münzen Nro. 8, 12 und 12b geprägt, welche das Gewicht von achtel Talern, aber geringeren Gehalt haben, und in Weilmayrs numismat. Lexikon I. 68 Batzen genannt werden. Die Taler von Hall von 1545 wurden auf dem Münzprobationstag von 1551 zu ungefähr 8 Stück auf die rauhe Mark und etwas über 14-lötig befunden und demnach zu 68 Kr. gewertet. Mit Hall haben in den Jahren 1538-49 viele schwäbische Reichsstädte, z.B. Isny, Kempten, Kaufbeuren, Ulm und Donauwörth Taler geprägt, teils zu den Kosten ihrer Teilnahme an dem schmalkaldischen Bund, teils zu denen ihnen nach dessen Auflösung von Kaiser Karl V. auferlegten Strafgeldern. Die späteren Taler von Hall sind nach der Münzordnung von 1566 nämlich zu 8 Stück auf die rauhe Mark bei 14 Lot 4 Gr. fein geprägt, welcher Fuß selbst noch im Jahr 1777, also nach Einführung des Conventionsfußes, beibehalten wurde.
Übrigens ließ Hall von 1705 an seine Geldsorten in Nürnberg prägen, und viele davon sind mit den Chiffren dortiger Münzbeamten gezeichnet. Von den bei Madai Nro. 2292 und mehreren älteren Schriftstellern erwähnten Talern von 1542, so wie von den Zwittertalern bei Köhler M.B. XX. Vorr. VII. hat sich sonst nirgends etwas gefunden.



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