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DIE MECKLENBURGISCHEN MÜNZEN
des Grossherzoglichen Münzkabinetts
2. Teil: DIE WITTENPFENNIGE

O. Oertzen
Schwerin 1902

    ÜBERSICHT
A. Einleitung
B. Die Städte der Herrschaft Mecklenburg
    Wismar   Rostock   Gnoien   Friedland   Neubrandenburg
C. Die Städte der Herrschaft Werle
    Güstrow   Malchin   Parchim   Teterow




AUSZÜGE

A. Einleitung

Die ersten zweiseitigen Münzen zu vier Pfennigen, die sogenannten Witten oder albi sind in Lübeck im Jahre 1325 [1340] geschlagen. Der Name ist herzuleiten von der weissen Farbe, die diese Münzen durch Sieden erhielten, ein Verfahren, das man bisher nicht angewendet hatte. Die Witten sind aus dem Bedürfnis hervorgegangen, eine grössere Courantmünze als die bisherigen Pfennigstücke (Brakteaten und Denare) zu schaffen und haben sich alsbald auch in den Nachbarländern, besonders in Holstein, Mecklenburg und Pommern eingebürgert. Neben den Vierpfennigstücken sind von vornherein auch zweiseitige Viertelstücke zu 1 Pfennig, den grösseren im Gepräge völlig entsprechend und an Wert den alten Brakteaten gleich, aber in geringerer Menge geschlagen. Ausserdem dauerte in beschränktem Maße auch die Ausprägung von Brakteaten fort, doch galten diese "hohlen Pfennige" nur als Scheidemünze und waren hauptsächlich für den Lokalverkehr bestimmt.

Wann in Mecklenburg die ersten Witten geprägt sind, ist nicht festzustellen; urkundlich kommen sie zuerst 1371 in Rostock vor. Die mecklenburgischen Fürsten haben sich an der Ausprägung dieser Münzsorte nur in sehr geringem Maße beteiligt, da nur ein einziger unzweifelhaft fürstlicher Witten auf uns gekommen ist.

Derselbe ist beschrieben und abgebildet von Dannenberg, Z.f.N. XVI, 112.
_ Gewicht 0,98 gr.
Hs.   NOnETAஃDVCVNஃ, Stierkopf mit ausgeschlagener Zunge und Halsfell, zwischen den Hörnern drei Kugeln.
Rs.   NAGnOPOLEnSIVN, Kreuz mit einem Greifenkopf in jedem Winkel.

Da er nach den noch näher zu besprechenden Münzrezessen vor 1379 (oder 1381) geschlagen sein muss und das Halsfell am Stierkopf die Linie Werle ausschliesst, werden wir diesen Witten als eine gemeinschaftliche Münze Albrechts II. von Schwerin (1336-79) und seines Bruders Johann I. von Stargard (1344-93) zu betrachten haben. Albrecht II. hatte sich bekanntlich 1359 bei Verpfändung der Wismarschen Münze das Recht vorbehalten, Goldgulden und grössere Silbermünzen zu schlagen (vgl. oben S.12); da aber derartige Münzen bis dahin nicht ans Licht gekommen sind, muss man annehmen, dass er von diesem Recht weiter keinen Gebrauch gemacht hat, und dass er und die anderen mecklenburgischen Fürsten sich im allgemeinen mit der Ausprägung von Hohlmünzen und Finkenaugen begnügt haben. Evers freilich nahm an, dass die Witten mit den Namen der Städte Parchim, Güstrow, Friedland und Neubrandenburg - die von Gnoien, Malchin und Teterow kannte er nicht - ebenso wie die ältesten Witten von Wismar und Rostock aus fürstlichen Münzstätten hervorgegangen seien, doch hat schon Masch in den Meckl. Jahrb. 6, 52 und 15, 338 diese Ansicht als verkehrt zurückgewiesen. Rostock übte das Münzrecht schon vor Beginn der Wittenprägung aus; Wismar erhielt 1359 die fürstliche Münze als Pfandbesitz und hat also seit dieser Zeit zweifelsohne eigene Münzen geschlagen - über die älteren Wismarschen Münzverhältnisse wird noch weiter unten die Rede sein. Von den übrigen Städten, von denen Witten erhalten sind, sind Münzprivilegien nicht bekannt, und es ist auch nicht wahrscheinlich, dass sie dieselben besessen haben. Sie haben eben Münzen geschlagen, ohne dazu berechtigt zu sein. Für das Bestehen einer städtischen Münze in Parchim hat schon Cleemann in seiner Parchimschen Chronik, S.134, eine Urkunde beigebracht. Diese, datiert vom "sunte Andreas daghe (30. November)" des Jahres 1384 beginnt:
Wr borghermestere vnde ratmanne der stad tho Parchem ... bekennen vnde betughen openbar in desseme breue, dat wy hebben gheorlouet deme beschedene manne Tile van Kampen, vnsen munten, luttike witte penninghe tho slande, der veere enen witten penningh scolen ghelden, de lodighe mark twe schillinghe hogher, wan de van Lübike sloghen, by willkor synes houedes, vp eyn quentin na myn edder mer vnvorbroken.

Dass die älteren dieser Münzen meistens neben dem hanseatischen Kreuz und der Umschrift Moneta Wismariensis, Gustrowiensis u. s. w. auf der andern Seite das Wappen ihrer Landesherrschaft und die Umschrift Civitas Magnopol oder Civitas dni de Werle tragen, spricht nicht gegen ihren Ursprung als städtische Münzen. Die Städte folgten dabei nur dem Beispiel des mächtigen Lübeck, das sich als Civitas imperialis bezeichnete und als Wappen den Reichsadler nahm. Auch die meisten übrigen Städte, die Wittengeld prägten, verfuhren so. Kiel, Oldesloe und Rendsburg wählten das Nesselblatt der holsteinischen Grafen und nannten sich Civitates Holsatiae, während Flensburg bei gleicher Bezeichnung mit den schleswigschen Löwen prägte. Ebenso nahm Ripen die dänischen Löwen und bezeichnete sich als Civitas in regno. Etwas abweichend verfuhren Hamburg und Lüneburg. Ersteres benutzte von vornherein sein Stadtzeichen, die Burg, und zog der Bezeichnung der Landeshoheit einen Denkspruch vor (Benedictus deus). Lüneburg führte zwar den braunschweigschen Löwen, bediente sich aber ebenfalls eines Denkspruches (Sit laus deo patri), und in ähnlicher Weise wie Hamburg und Lüneburg verfuhren die meisten pommerschen Städte.

Von den in Frage kommenden mecklenburgischen Städten gehörten Wismar, Rostock, Gnoien, Friedland und Neubrandenburg zur Herrschaft Mecklenburg, die Umschrift auf ihren Witten lautet demnach Civitas Magnopolonsis - Güstrow, Parchim, Malchin und Teterow dagegen, als zur Herrschaft Werle gehörend, bezeichneten sich als Civitas domini de Werle. Dem entsprechend sind die Wappenbilder: die werleschen Städte führen den Stierkopf ohne Halsfell, die mecklenburgischen den Stierkopf mit Halsfell; nur die Witten von Rostock und Gnoien zeigen von Anfang an den Rostocker Greifen.

Dass der Greif auf den Rostocker Witten das Stadtwappen bedeuten soll, ist von 1403 an selbstverständlich, da der betreffende Münzvertrag das Stadtwappen vorschreibt - nicht so sicher freilich ist dies für die älteren Witten, und da die andern mecklenburgischen Städte wenigstens bis 1387 sämtlich auf der Hauptseite das Landeswappen tragen, hat man bisher angenommen, dass bis zu dieser Zeit auch mit dem Greifen das Wappen der Herrschaft Rostock gemeint sei. Bei dem ausgeprägten Unabhängigkeitssinn, den die Stadt Rostock in alten Zeiten dem Landesherrn gegenüber stets bewiesen hat, scheint mir indessen die Deutung als Stadtwappen (nach dem Vorbild Hamburgs) näher zu liegen. Was für Rostock gilt, gilt für Gnoien selbstverständlich, da Rostock dort die Münzgerechtigkeit besass. Der Greif auf einzelnen Witten der Städte Friedland und Neubrandenburg ist noch unaufgeklärt: wahrscheinlich sind die betreffenden Münzen als Falschmünzenware zu betrachten, die auch zum Umlauf in dem benachbarten Pommern - beide Städte liegen dicht an der Grenze - bestimmt war.

Auf Güstrower Witten findet sich zuweilen statt der Umschrift Civitas domini de Werle der Spruch Deus in Nomine tuo; aus einer Zusammenwürfelung beider Umschriften ist dann das sinnlose Civitas dominus auf einzelnen Witten von Güstrow und Parchim und auf den Güstrower Sechslingen entstanden.


Wie schon in der Einleitung zum ersten Teil (S.9) gesagt ist, nahm im Mittelalter der innere Gehalt des Geldes allmählich, aber stetig ab. Der Grund für diese Erscheinung liegt nicht nur in dem fortwährenden Steigen der Preise für Rohsilber, sondern vor allem in dem Eigennutz der Münzherren, die das ihnen zustehende Münzrecht benutzten, um einen möglichst hohen Gewinn herauszuschlagen. Handel und Wandel aber litten unter diesen Zuständen; deshalb traten mit der Zeit die grösseren Städte der Hansa zusammen, um der immer weiter um sich greifenden Münzverschlechterung Einhalt zu tun. Dies war auch der Zweck des wendischen Münzvereins.

Eine erschöpfende Geschichte desselben ist noch nicht geschrieben, doch steht zu hoffen, dass diesem Mangel von berufener Seite bald abgeholfen wird. Ich muss mich im folgenden begnügen, an der Hand der bekannt gewordenen Urkunden und der Abhandlungen von Grautoff, Gaedechens und M. Bahrfeldt die wichtigsten Tatsachen zusammenzufassen und dabei besonders die mecklenburgischen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Dass der wendische Münzverein schon um 1325 zwischen den vier Städten Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar geschlossen wurde, wie Grautoff meint, ist nicht wahrscheinlich. Bestimmt wissen wir nur, dass Hamburg und Lübeck bereits 1255 sich zusammentaten, um wenigstens für ihr Gebiet Gleichartigkeit im Münzfuss und in der Ausprägung zu erzielen. Lübeck besass das Münzrecht seit 1226, die Hamburger Münze war damals noch Eigentum der Grafen von Holstein, doch stand der Stadt schon seit 1189 durch Privileg Kaiser Friedrichs I. das Recht zu, "die Pfennige der Münzer an Gewicht und Reinheit zu untersuchen". Den im Jahre 1255 geschlossenen Vertrag erneuerten die beiden Städte im Jahre 1305, und zwei Jahre später, 1307, wurden Lüneburg und Wismar von dem Hamburger Senate zu einem Münzkonvent nach Lübeck eingeladen (vgl. Dreyer, lüb. Verordnungen 166, 6). Nun hatte zwar Lüneburg seit 1293 durch Erlass Ottos des Strengen den Mitbesitz der Münze erhalten, von Wismar aber ist uns nichts Derartiges bekannt. Die fürstliche Münze in Wismar war im Anfang des 14. Jahrhunderts an des Fürsten Heinrich von Mecklenburg Gemahlin Anna († 1327) und seit 1349 an Heinrich von Bülow verpfändet, die Stadt erhielt das Münzrecht erst 1359. Wenn trotzdem dieselbe zu dem Konvent von 1307 eingeladen werden konnte, so geht daraus hervor, dass sie auf Grund von Privilegien, die uns nicht bekannt sind, ein ähnliches Aufsichtsrecht über die Münze gehabt haben muss, wie dies oben von Hamburg erwähnt ist. Sie hat aber offenbar noch weitere Rechte erworben, ehe Herzog Albrecht ihr die Münze verpfändete; das zeigt die urkundlich beglaubigte Anstellung städtischer Münzmeister schon im Jahre 1353 (vgl. oben S.12). Nach welchen Grundsätzen während dieser Zeit in Wismar geprägt ist, lässt sich im einzelnen nicht erweisen. Im Jahre 1312 (M. U.-B. 5, 3510) herrschte dort noch die slawische Währung, ebenso 1313 (ib. 6, 3591n.); aber in den zwanziger Jahren des 14. Jahrhunderts beginnt an ihre Stelle die lübische zu treten, denn wo seit dieser Zeit wismarsche Münze neben der lübischen erwähnt wird, ist sie immer gleich gesetzt, nur für Leistungen, die in älteren Zuständen wurzeln, blieb die Rechnung nach wendischen Pfennigen von Bestand, und zwar bis in die zweite Hälfte des 15 . Jahrhunderts. Bei der Verpfändung von 1359 wird ausdrücklich abgemacht, dass die Stadt nach lübischem Fuss schlagen solle.

Rostock hatte 1325 die alleinige Münzgerechtigkeit in der Herrschaft Rostock erhalten mit der Bedingung, in Zukunft nach einem bestimmten Fuss zu prägen (vgl. oben S.11). Diese Beschränkung wurde 1361 von Herzog Albrecht aufgehoben, und die Stadt hat dies sofort benutzt, um schlechtere und leichtere Münzen auszugeben. 1371 aber wurden die Witten nach lübischem Fuss ausgemünzt (vgl. oben S.51). Wahrscheinlich liefen in Rostock beide Währungen neben einander.

Nirgends finden wir in den Urkunden eine Nachricht, dass Wismar - geschweige denn Rostock oder eine andere mecklenburgische Stadt - in den ersten siebzig Jahren des 14. Jahrhunderts einem Münzverein mit Hamburg und Lübeck angehört habe. Die erste Nachricht von einem gemeinsamen Vorgehen stammt aus dem Jahre 1373. Auf der Versammlung, die am 29. Juni dieses Jahres zu Rostock abgehalten wurde (Hanse-Rec. II, 63. 64), beschlossen die neun Städte Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Anklam und Demmin: 1) in ihrem Gebiet nur ihre eigenen Münzen kursieren zu lassen und gegenseitig anzunehmen - 2) das Annehmen, Ausgeben und Einschleppen fremder Münze mit einer Busse von 10 Mark Silber zu belegen - 3) binnen 2 Jahren überhaupt keine neuen Münzen zu schlagen, um den Preis des Silbers herabzudrücken - 4) nach Ablauf dieser 2 Jahre aber die Münze auf ihren alten Stand zu bringen und nach alter Gewohnheit gute Pfennige zu schlagen, nämlich die lötige Mark zu 3 Mark lübisch resp. 4½ Mark sundisch. - Seitdem hören wir nun wiederholt von gemeinsamen Maßregeln wendischer Städte in Münzangelegenheiten, und die Rezesse der Hansetage bilden die wichtigste Quelle für die Münzgeschichte der Zeit. Auf der Lübecker Versammlung vom 21. Mai 1374 (Hanse-Rec. II, 73) sprechen Rostock, Wismar und Stralsund den Wunsch aus, "dat se enes worden mid den van Lubek unde van Hamborg in der munte," sodass hinfort alle fünf Städte ihre Münzen nach gleichem Fuss schlagen könnten. Schon aus diesem Wunsch geht hervor, dass damals weder Wismar noch Rostock dem sogenannten wendischen Münzverein angehörten. Eine Antwort Lübecks und Hamburgs sollte auf der nächsten Tagfahrt zu Stralsund erfolgen. Diese fand bereits am 25. Juli desselben Jahres statt (Hanse-Rec. II, 77), aber über die Münze wurde nicht verhandelt. Auch die nächsten Rezesse (ib. 1I, 113. 115. 120) bringen nichts Entscheidendes; sie enthalten nur Klagen über die schlechten Münzverhältnisse und Aufträge an die Sendboten, in dem Rat ihrer Stadt auf Besserung derselben hinzuwirken, bis dann am 9. Februar 1379 zu Lübeck (ib. II, 172) die drei Städte Hamburg, Lübeck und Wismar einen festen Bund auf 2 Jahre schliessen, der demnach als der Anfang des wendischen Münzvereins zu betrachten ist. Es wird bestimmt, die Witten 12lötig zu schlagen und 152 Stück aus der rauhen Mark - die Viertelwitten 9lötig und 516 aus der Mark; auch das Gepräge wird festgesetzt: ein Stern vor der Umschrift der Hauptseite und ein gleicher Stern auf der Rundung des Kreuzes. Der Vertrag beweist, dass nur der Stadt Wismar der im Jahr 1374 geäusserte Wunsch erfüllt war, da Rostock und Stralsund nicht teilnahmen. Doch erneuerten 1380 in Wismar (II, 220) die beiden letzteren ihr Gesuch - Vortmer so hebben de van Rozstok unde de van dem Zunde ghesproken um de munte, also se dicke ir ghedan hebben -, und am 6. April 1381 auf dem Tage zu Lübeck (II, 229) werden sie nebst Lüneburg in den Münzverein aufgenommen, und zugleich die Abmachung von 1379 auf 3 Jahre verlängert. Eine im Jahre 1384 in Lübeck vorgenommene Valvation der Witten (II, 288) ergab, dass der Münzfuss mit ganz geringen Abweichungen von sämtlichen sechs beteiligten Städten inne gehalten war. Wismar hatte das beste Silber verwandt, dann kamen der Reihe nach Hamburg, Rostock, Lübeck, Stralsund, (Lüneburg?). Über eine Erneuerung oder Abänderung des Vertrages nach Ablauf der dreijährigen Frist ist uns nichts bekannt. Der nächste Rezess fällt in das Jahr 1387 (1. Mai. Mölln. H.-R. II, 340), an dem nur Hamburg, Wismar und Lüneburg sich beteiligten. Lübeck fehlte wegen eines Streites, den es mit Wismar hatte, Rostock und Stralsund aus unbekannten Gründen. Der Rezess, der auf zwei Jahre lautete, änderte am Feingehalt nichts und ist nur wichtig wegen der Festsetzung eines neuen Gepräges: an die Stelle des Sternes auf der Kreuzseite der Witten soll eine leere Rundung treten. Dagegen zeigt uns ein Schreiben des lüneburgischen Rates, das noch um Pfingsten desselben Jahres an den Rat von Hamburg erging (Grautoff, 187), dass man eine Verringerung des Schrotes vereinbart hatte; es sollten nämlich 45 Wurf = 180 Witten aus der Mark geschlagen werden. Von einer Erneuerung, die im Jahre 1389 hätte erfolgen müssen, wissen wir nichts. 1398 finden wir Hamburg, Wismar, Lübeck und Lüneburg wieder vereint, während Rostock und Stralsund sich fernhalten (Grautoff, 190). Die vier Städte beschlossen zu Lübeck, ihre Witten und Viertelwitten beide 13lötig, also besser als bisher, zu schlagen, Witten 193, Pfennige 772 aus der lötigen Mark, ausserdem Hohlpfennige aus 9lötigem und halbe Hohlpfennige aus 8löligem Silber. Erst 1403 (6. Febr. Wismar. Lüb. U.-B. V, 66) treten die sechs Städte des Vertrages von 1381 wieder zusammen: die Witten sollten 12½lötig sein und 192 aus der Mark geschrotet werden; als Gepräge wird für beide Seiten das Stadtwappen bestimmt, und der wünschenswerten Gleichartigkeit wegen sollen alle Stempel in Lübeck geschnitten werden. Obgleich diese Bestimmung für 10 Jahre gelten sollte, einigten sich doch bereits 1406 (31. März. H.-R. V, 310) Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Wismar (und Hannover), die Witten nur 12lötig zu schlagen und 196 aus der Mark. Wenn Rostock und Stralsund wieder fehlen, so ist darum nicht anzunehmen, dass sie der Verringerung nicht zugestimmt hätten. Im Gegenteil scheinen die Rostocker die Abmachungen von 1403 sehr bald ausser Acht gelassen zu haben, denn der Vertrag von 1406 enthält die Bemerkung, dass das Rostocker Geld damals minderwertig gewesen sei; es hatte nur 11¼ Lot fein und verhielt sich zur lübischen Mark wie 14:16, d. h. in lübische Währung umgerechnet fehlten an der Mark zwei Schillinge. Aber es wurde bald noch schlechter: um 1410 (H.-R. V, 727) nahmen die Rostocker zu ihren Witten nur 10lötiges Silber und schroteten 56 Wurf = 224 Stück aus der Mark.

Dass trotz des Beschlusses von 1406, der ungefähr zwei Jahre später erneuert wurde (H.-R. V, 726), in einzelnen Städten der Wunsch rege wurde, den Feingehalt der Witten wieder zu erhöhen, zeigt der Bericht einer nicht genannten Hansestadt an eine andere aus dem Jahre 1410 (ib. 727) - wahrscheinlich Hamburgs an Lüneburg. In demselben wird nämlich erklärt, dass man sich (vermutlich mit Lübeck und Wismar) auf eine Erhöhung des Feingehalts der Witten auf 12¼ Lot nicht einlassen könne, aber bereit sei, auf Verlangen (Lüneburgs) solche auf dessen Rechnung anfertigen zn lassen; "dat arbeid willen ju de muntemestere gerne don umme nicht". Tatsächlich ist aber eine Erhöhung nicht wieder eingetreten. Am 13. December 1410 beschlossen die vier Städte in Lübeck (ib. V, 729), die Witten nach wie vor 12lötig, aber 50 Wurf, d. h. 200 Stück, aus der Mark zu schroten und das Gepräge dahin zu ändern, dass fortan die Rückseite ein durchgehendes Kreuz tragen solle; zugleich wurde der Wert der Rostocker, Stralsunder, Greifswalder und Anklamer Witten auf drei lübische Pfennige festgesetzt. Auch der Vertrag, der im folgenden Jahre, am 29. September 1411, ebenfalls in Lübeck zu Stande kam (ib. VI, 39), bei dem aber Wismar fehlte, verringert den Feingehalt nicht, gestattet aber bereits 52 Wurf = 208 Witten aus der Mark zu schlagen. Somit hatte sich das Gewicht des lübischen Wittens, das 1406 1,193 gr. betrug, ohne Verminderung des Korns im Jahre 1411 auf 1,124 gr. verringert.

Elf Jahre lang schweigen nun unsere Quellen; erst auf der Lübecker Versammlung vom 5. August 1422 (ib. VII, 333) bestimmen die vier Städte wieder, dass die bisher gemünzten Sechslinge, Witten und Dreilinge ihren Wert behalten sollen; es werden also zwei Münzsorten als längst coursierend bezeichnet, von denen bis dahin nicht die Rede war. Es ist sehr wahrscheinlich, dass unter diesen Sechslingen und Dreilingen diejenigen zu verstehen sind, die auf beiden Seiten das Stadtwappen im Schilde führen und von deren Einführung uns ein undatierter Artikel aus der Hamburger Bursprake Kenntnis gibt, den Grautoff (S. 209) fälschlich in das Jahr 1420 setzte. Beide Münzsorten haben sich vielmehr unmittelbar an die Wittenprägung von 1403 angeschlossen, da sie ein ganz ähnliches Gepräge zeigen. Den Grund für die Schaffung dieser neuen Nominale sieht M. Bahrfeldt in dem immer höher steigenden Preis des Silbers, der es unmöglich machte, die Witten in der vorgeschriebenen Feine weiter auszumünzen.

Die Wittenprägung hört nun fast ganz auf, ihre Stelle nehmen die Sechslinge ein. Am 16. Juli 1423 einigten sich die vier Städte zu Lübeck (H.-R. VII, 412) von neuem über die Ausprägung derselben. Sie sollten aus 12lötigem Silber hergestellt werden und die Mark 168 Stück (à 1,392 gr.) enthalten. Rostock und Stralsund sollten aufgefordert werden, sich den vier Städten anzuschliessen. Falls diese der Aufforderung Folge leisteten, sollten sie den Hammer niederlegen van des penninghes weghen, den se aldus lange hebben slan laten; doch sollte dieser Pfennig in ihrer Stadt Geltung behalten, freilich niemand gezwungen sein, ihn gegen seinen Willen anzunehmen. Noch ehe sich Rostock und Stralsund entschlossen, fand am 8. Oktober 1424 in Kopenhagen eine Versammlung statt (H.-R. VII, 498. Evers I, 355), die bereits eine Verschlechterung des Gehalts in Aussicht nahm: die vier Städte und die drei nordischen Reiche wollten zwar Sechslinge von demselben Schrot, wie 1423 bestimmt, aber von 11¼lötigem Silber schlagen. Obwohl noch auf derselben Versammlung Lüneburg nachträglich an dieser Abmachung Anstoss nahm, da ja 1423 beschlossen sei, eine Verschlechterung des Korns nicht eintreten zu lassen, blieb es doch dabei, und am 9. Oktober 1425 schlossen sich auch Rostock, Stralsund und Greifswald dem Vertrag von Kopenhagen an (H.-R. VII, 605. Evers I, 271). Letztere wollten nunmehr schlagen lassen: 1. Sechslinge, 42 Wurf = 168 Stück auf die Mark; 2. Hohlpfennige; 3. Witten, deren 3 = 2 Sechslingen; 4. statt der Hohlpfennige eventuell auch kleine Pfennige, von denen 3 = 2 Hohlpfennigen wären. Wie wenig genau man sich freilich an die Abmachungen hielt, zeigt eine Beschwerde des Hamburger Rates schon wenige Wochen nach diesem Rezess, worin es heisst, Rostock habe 44 Wurf = 176 Stück aus der Mark schroten lassen, es müsse aufgefordert werden, sein Geld dem der andern Städte gleichwertig zu machen. Eine ähnliche Beschwerde richtete zwei Jahre später Lübeck an Lüneburg (Bahrfeldt, l. c., 470).

Der Rezess von 1425 ist der letzte aus dem 15. Jahrhundert, der die Ausmünzung von Witten vorsieht; man kann also die Wittenzeit mit dem Jahre 1425 als abgeschlossen ansehen, wenn auch im Anfang des 16. Jahrhunderts noch einmal vorübergehend Witten geschlagen sind. Im Jahre 1432 beginnt in der Prägung der wendischen Städte eine neue Epoche mit der Schaffung des Schillings als Courantmünze.

Von besonderer Wichtigkeit sind diejenigen der erwähnten Rezesse, die das Gepräge der Münzen vorschreiben, denn nur durch sie ist es möglich, das Alter der verschiedenen Witten, die sämtlich eine Jahreszahl nicht tragen, ziemlich sicher zu bestimmen. Es sind dies die Rezesse von 1379, 1381, 1387, 1403 und 1410.

In denselben sind allerdings nur vertreten Hamburg und Wismar (1379. 1381. 1387. 1403. 1410), Lüneburg (1381. 1387. 1403. 1410), Lübeck (1379. 1381. 1403. 1410), Rostock und Stralsund (1381. 1403), aber wie die erhaltenen Münzen beweisen, haben sich nicht nur die mecklenburgischen und pommerschen Fürsten, sondern auch zahlreiche Städte, darunter die übrigen mecklenburgischen, in der äusseren Form ihrer Münzen den grösseren Hansestädten angeschlossen.

Ich fasse die betreffenden Bestimmungen noch einmal kurz zusammen:

1379. Die Witten und Pfennige sollen auf beiden Seiten Sterne tragen - wie der Befund lehrt, sechsstrahlige Sterne - nämlich a) auf der Kreuzseite in der Mitte des Kreuzes, b) auf der anderen Seite in der Umschrift über dem Adler bzw. der Burg und dem Stierkopf.

1381 schliessen sich Rostock, Stralsund und Lüneburg dieser Vereinbarung an.

1387. An die Stelle des Sternes auf der Rückseite sollen leere Kreise treten. Das Gepräge der Hauptseite wird nicht festgesetzt, doch lehrt der Befund, dass man dazu das Stadtwappen wählte.

1403. Beide Seiten sollen das Stadtwappen tragen.

1410. Die Hauptseite soll das Stadtwappen, die Rückseite ein durchgehendes Kreuz erhalten.

Die selbstverständliche Bezugnahme auf die Münzbilder der Hauptseite und auf das Kreuz der Rückseite im Jahre 1379 zeigt, dass die äussere Gestalt der Witten sich damals nicht änderte, sondern dass sie schon vorher Adler, Burg und Stierkopf auf der einen und ein Kreuz auf der andern Seite trugen. Dass dies Kreuz kein durchgehendes, sondern ein kurzes, d. h. die Umschrift nicht teilendes war, lehrt der Rezess von 1410. Vor 1379 resp. 1381 müssen also alle diejenigen Witten geschlagen sein, die ein kurzes Kreuz zeigen, aber von anderer Art, als die Rezesse von 1379 und 1387 verlangen. Dies sind zunächst

a) alle mit vollem, in der Mitte nicht durchbrochenem Kreuz;

b) alle, die das Kreuz in der Mitte in Gestalt eines Vierpasses durchbrechen.

Ausserdem gibt es nun noch solche, die im übrigen dem Rezess von 1387 entsprechen, aber die leere Rundung durch irgend ein Zeichen - Wappen, Rosetten, Buchstaben - ausfüllen. Masch (M. Jahrb. 15, 341) und ihm folgend Dannenberg (Münzgesch. Pomm., 105) nehmen an, dass diese nicht zu den vor 1379 geschlagenen Witten gehören, sondern erst 1389 nach Ablauf der auf zwei Jahre geschlossenen Verbindung beginnen. Es ist dies nicht mehr als eine Vermutung, aber da die Form des Kreuzes sonst dem Rezess von 1387 entspricht, hat sie viel Wahrscheinlichkeit für sich und ist darum auch für das folgende Verzeichnis akzeptiert.

M. Bahrfeldt, Berl. Mzbl., 455 (1884), bringt sie mit dem Rezess der vier Städte von 1398 in Verbindung, weil dies der nächste nach 1387 erhaltene Rezess ist; Bestimmungen über die Abzeichen der Münzen enthält derselbe nicht.

Daraus ergibt sich nun folgende chronologische Anordnung für die Witten lübischer Währung:

I. Witten mit vollem oder in Form eines Vierpasses durchbrochenem Kreuz sind in Hamburg, Lübeck und Wismar vor 1379, in Rostock, Lüneburg und Stralsund vor 1381 geschlagen.

II. Witten mit sechsstrahligem Stern in der Rundung des Kreuzes und vor der Umschrift der Hauptseite beginnen 1379 bzw. 1381.

III. Witten mit leerer Rundung auf der Mitte des Kreuzes beginnen 1387.

IV. Witten mit gefüllter Rundung beginnen wahrscheinlich 1389.

V. Witten mit Stadtwappen auf beiden Seiten beginnen 1403.

VI. Witten mit Stadtwappen auf der einen und durchgehendem Kreuze auf der andern Seite beginnen 1410.

Nicht hinein in dieses Schema passen die Witten von Wismar, die auf beiden Seiten den mecklenburgischen Stierkopf - teils im Dreipass, teils im einfachen Perlkreis - tragen. Äusserlich gleichen sie völlig den Lübeckern und Rostockern mit Adler bzw. Greif auf beiden Seiten. Während aber diese den Bestimmungen des Rezesses von 1403 entsprechen, ist dies bei Wismar nicht der Fall, da der Rezess ausdrücklich vorschreibt, sie sollten das Stadtwappen "enen halven ossenkop und ere schilt half in beyden siden" tragen. Da nun Witten dieser Art von Wismar nicht auf uns gekommen sind - vermutlich sind gar keine geschlagen -, so hat man sich gewöhnt, jene Stierkopfwitten in das Jahr 1403 zu setzen, offenbar mit Unrecht. Denn es ist - abgesehen von dem klaren Wortlaut des Rezesses - höchst unwahrscheinlich, dass Wismar, nachdem es 1387 den Stierkopf von seinen Münzen hatte verschwinden lassen und an seine Stelle das Stadtwappen gesetzt hatte, späterhin abermals mit dem Landeswappen, noch dazu auf beiden Seiten, geprägt haben soll. Die natürliche Entwicklung ist doch folgende:
1. Landeswappen auf beiden Seiten.
2. Hs. Landeswappen. Rs. Kreuz.
3. Hs. Stadtwappen. Rs. Kreuz.
4. Stadtwappen auf beiden Seiten.

Ich halte darum die in Frage stehenden Münzen für die ältesten. Unterstützt wird diese Ansicht durch folgende Erwägungen. Wismar erhielt das Münzrecht 1359, bis dahin war die Münze landesherrlich, wenn auch die Stadt - wie oben erwähnt - schon vorher einen bestimmenden Einfluss auf die Prägung hatte. Dieser Einfluss konnte sich aber naturgemäss nur auf den inneren Gehalt der Münzen erstrecken, äusserlich mussten sie sich als landesherrliche kennzeichnen. So kam der Stierkopf auf beide Seiten, der sich dann vielleicht auch nach 1359 noch eine Zeit lang hielt, bis er auf der einen Seite dem hanseatischen Kreuz Platz machte. Der ganze Charakter dieser Witten widerspricht der Annahme, sie seien die ältesten, nicht: das Gepräge ist klar und gut, und an Grösse und Gewicht stehen sie den übrigen Witten der älteren Zeit nicht nach, gut erhaltene Exemplare wiegen sogar mehr, als das Durchschnittsgewicht der Witten mit vollem Kreuz beträgt. Wenn ihr Feingehalt nach den angestellten Strichproben zwischen 10- und 13lötig schwankt, so deutet auch dieser Umstand auf eine Zeit hin, wo die durch die Münzrezesse geübte Kontrolle noch fehlte. Auch die Funde widerlegen unsere Bestimmung nicht. Vorgekommen sind die Stierkopfwitten ganz vereinzelt bei Ruhwinkel (2 Ex.), Bremen (1 Ex.) und Gr.-Cordshagen (1 Ex.), wo auch sonst Witten aus der Zeit vor 1379 vertreten waren.

Der Dreipass findet sich nur noch auf Witten von Lübeck, Hamburg und Rostock mit Adler, Burg und Greif auf beiden Seiten, sowie auf Güstrower Witten, die auf der Kreuzseite dem Rezess von 1387 entsprechen. Da der Dreipass eine durchaus eigenartige Erscheinung ist und es überdies wohl ausgeschlossen erscheint, dass die Witten mit Dreipass und die ohne solchen nach demselben Rezess (1403) geschlagen sind, so nehme ich an, dass die Dreipasswitten von Lübeck und Rostock in dieselbe Zeit gehören, wie die entsprechenden Wismarschen, d. h. vor 1379. Dieser Ansicht scheint sich auch Thomsen in der Beschreibung des Ruhwinkler Fundes zuzuneigen.

Wenn oben gesagt ist, dass die übrigen Städte sich den Bestimmungen des wendischen Münzvereins in der Wittenprägung anschlossen, so bleibt noch übrig, hinzuzufügen, dass dies in Bezug auf Schrot und Korn nicht immer der Fall war; vielmehr haben, wie die meisten pommerschen, so auch mehrere mecklenburgische Städte ihre Witten zeitweise auch nach dem schlechteren wendischen oder slawischen Fuss geschlagen. Diese entsprechen im Gepräge ziemlich genau den Witten der lübischen Mark: vor 1379 (1381) tragen sie ein volles oder im Vierpass durchbrochenes Kreuz, seit 1381 ein Kreuz mit Stern auf der Mitte - freilich ist dieser Stern immer fünfstrahlig und steht nicht in einer Rundung, sondern im Vierpass -, seit 1389 die gefüllte Rundung, seit 1410 das durchgehende Kreuz. Man darf schon aus der Gleichartigkeit des Gepräges schliessen, dass diese geringwertigen Witten zu gleicher Zeit, wie die anderen kursierten; bestätigt wird diese Annahme durch einen Rostocker Witten der slawischen Mark, der den Stern im Vierpass führt und durch einen aufgesetzten sechsstrahligen Stern zu einem lübischen gestempelt ist (Verzeichnis No.357). wenn sich dann ergibt, dass einzelne Städte (Rostock, Güstrow, Parchim) zugleich nach beiden Füssen prägten, so kann man nur vermuten, dass das bessere Geld für den Verkehr nach aussen, das schlechtere für den Lokalverkehr bestimmt war. Damit wird es auch zusammenhängen, dass die slawischen Witten viel schlechter und nachlässiger gearbeitet sind. Masch (M. Jahrb. 29, 227) weist darauf hin, dass die Stempel zwar reinlich geschnitten waren, dass aber die Prägemaschinen entweder sehr schwach gewesen sein müssen, oder dass vielleicht die Stücke mit dem Hammer geschlagen sind. Viele zeigen den Stempel gar nicht vollständig, da die Schrötlinge oft zu klein waren, und die Umschriften sind vielfach kaum zu entziffern.


In das folgende Verzeichnis sind ausser den Witten auch die Sechslinge und Dreilinge anfgenommen, die zu gleicher Zeit mit jenen umliefen. Dies sind zunächst diejenigen, die - wie oben S.57 erwähnt - unmittelbar nach 1403 geschlagen sind. Die betreffende Verordnung (Grautoff III, 209) bestimmt:

so is de Raad van Lubeke, van Rosteke, van der Wysmer, Luneborch unde wy (d. i. Hamburg) to rade worden, dat se wyllen slaan ene nyge munte van VI penninghen unde van III penninghen, unde I holen penninghe van enen penninghe, alse oppe vare der munter levent. Unde desse penninghe, alse van VI unde van III penninghen, scholen hebben alse de Lubeschen arne in beyden siden, de Hamborghere ene borch in beyden siden, de van Rosteke enen gryp an enen schilde an beydent siden, de Luneborghere enen lewen oppe beydent siden ...

Dreilinge nach dieser Verordnung sind von allen beteiligten Städten bekannt, Sechslinge dagegen nur von Wismar, Lübeck, Hamburg und Lüneburg, während die Rostocker fehlen. Sie zeigen sämtlich das vorgeschriebene Wappen - Wismar, für welches auffallenderweise das Gepräge nicht angegeben ist, sein Stadtwappen - im dreieckigen Schild, der meist von einem oder mehreren Punkten begleitet ist. Thomsen, der bei der Beschreibung des Ruhwinkler Fundes eingehend über diese Münzen spricht, hat mehrere probieren lassen und gefunden, dass die Sechspfennigstücke ungefähr 13lötig, die Dreipfennigstücke zwischen 11- und 12lötig sind.

In der angeführten Münzordnung ist nur bestimmt, dass Rostock den Greif im Schild führen soll, doch wählten, wie der Befund lehrt, auch die übrigen Städte diese Form. So unterscheiden sich diese Münzen auf den ersten Blick von den Witten von 1403, die auch dasselbe Wappen auf beiden Seiten, aber nicht im Schild, führen.

Mecklenburgische Sechslinge sind ausser den eben erwähnten aus dieser Zeit nur noch von Rostock und Güstrow bekannt. Sie stammen meistens aus den Funden von Gr.-Lantow und Remlin und führen auf der Hs. den Greif resp. den werleschen Stierkopf, auf der Rs. ein durchgehendes Kreuz, das bei den Rostockern mit gotischen r, dem Anfangsbuchstaben der Stadt, belegt ist. Wahrscheinlich sind diese auf Grund des Vertrages von 1425 geschlagen. Dieser verordnete ja ausserdem auch die Ausprägung von Witten, so gut und geschrotet als die Sechslinge der Reiche und Städte, von zwei Sechslingen drei Witten. Da nun die Funde von Remlin und Schwiesow einige Witten von Rostock gebracht haben; die im Gepräge genau jenen Sechslingen entsprechen, so muss man doch wohl annehmen, dass beide auf Grund eines und desselben Vertrages geschlagen sind. Das kann aber nur der Vertrag von 1425 gewesen sein.

* * *

Ich lasse nun eine Übersicht über die hauptsächlichsten Wittenfunde folgen; den jedesmaligen Bestand an mecklenburgischen Münzen weisen die Tabellen nach.

Hier nur Liste der Funde:
1. Fund von Glasow / 2. Fund von Ruhwinkel / 3. Fund von Hagenow / 4. Fund von Zarnekow / 5. Fund von Bremen / 6. Fund von Rust / 7. Fund von Lübeck / 8. Fund von Woldegk / 9. Fund von Gross-Cordshagen / 10. Fund von Schwiesow / 11. Fund von Remlin / 12. Fund von Gross-Lantow / 13. Fund von Ganzlin



B. Die Städte der Herrschaft Mecklenburg
Wismar - Rostock - Gnoien - Friedland - Neubrandenburg



Wismar

Wismar kommt als Hafenort schon 1211, als Stadt zuerst 1229 vor und war von 1256 an über ein Jahrhundert die Residenz der mecklenburgischen Fürsten. Das älteste Siegel von 1256 zeigt ein auf den Wellen gehendes Schiff, an dessen Mast der Stierkopf hängt, das Secret aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts einen gespaltenen Schild: objektiv links ein halber gekrönter Stierkopf, rechts eine vierfach geteilte Flagge (die verdoppelte Hansaflagge).

Eine fürstliche Münze hat vielleicht schon 1229 in Wismar bestanden, wenigstens erscheinen unter einer in diesem Jahr dort ausgefertigten Urkunde (M. U.-B. 1, 362) unter den Zeugen des Fürsten die Münzer Enghelbertus, Clemens und Gerwinus. Zwischen 1250 und 1258 wird im Stadtbuch ein Münzer Matthias (ib. 1, 654), zwischen 1260 und 1272 wieder ein Gerwinus (2, 898) genannt, der bis 1279 im Amte blieb (2, 1479. 1546). Sein Nachfolger war der um 1282 erwähnte Hilleward (3, 1601). Denarii Wismarienses kommen zuerst in den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts urkundlich vor (2, 906). 1276 verpfändete Nicolaus, Heinrichs des Pilgers Bruder, sein erbliches Einkommen von der Wismarschen Münze an das Schweriner Domkapitel (2, 1394). 1287 erscheint noch einmal ein Gervinus monetarius (3, 1907). Im Anfang des 14. Jahrhunderts war die Münze an Heinrichs Gemahlin Anna verpfändet, die 1327 starb. Am 15. Juni 1349 verpfändeten die Herzöge Albrecht und Johann gegen Rückgabe von Gadebusch an Heinrich von Bülow Vogtei, Münze, Wechsel und Zoll zu Wismar (10, 6975). 1353 finden sich die ersten städtischen Münzbeamten Peter von Kalkoven, Heinrich Bucking, Hermann Eggers und Engelbert Wippervörde (13, 7765), von denen der zuerst genannte am 8. September 1354 auf ein weiteres Jahr angenommen wird (13, 7980). Am 19. Mai 1359 verpfändete dann Herzog Albrecht seine Münze in Wismar für 800 Mark Wismarsche Denare der Stadt zunächst auf 15½ Jahre (14, 8612), doch ist eine Einlösung seitens der Fürsten nicht erfolgt. Die städtische Münze befand sich in dem Hause Krämerstrasse Ostseite No.10, das im Jahre 1613 von der Kämmerei verkauft wurde (16, 1009).

Katalogteil (No.227-291) fehlt hier.



Rostock

Rostock ist eine alte wendische Ansiedlung am rechten Ufer der Warnow; die deutsche Stadt muss vor 1218 entstanden sein; sie ist bald mächtig emporgeblüht und neben Lübeck das einflussreichste Mitglied der wendischen Hansa geworden.

Rostock war die Hauptstadt der gleichnamigen Herrschaft. Bei der bekannten Landesteilung, die 1229 unter Heinrich Borwins II. Söhnen stattfand, übernahmen zunächst die beiden ältesten Brüder Johann und Nicolaus die Regierung des ganzen wendischen Landes, nämlich Johann den südlichen und westlichen Teil (Mecklenburg, Parchim), Nikolaus den nordöstlichen Teil (Werle, Rostock), und erst als auch die beiden jüngeren Brüder Pribislav und Heinrich Borwin III. heranwuchsen, erhielten diese von den älteren Brüdern ihren gesonderten Anteil, nämlich Pribislav Parchim und Borwin III. Rostock. Aus der Zeit der Verwaltung des Landes Rostock durch Nikolaus von Werle stammt das älteste Siegel der Stadt, der werlesche Stierkopf, das sich als Hauptsiegel bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts erhalten hat. Sobald Heinrich Borwin III. die Regierung selbst antrat, nahm er im Gegensatz zu den drei anderen Linien das alte Greifenwappen an und vererbte es auf seine Nachkommen bis zum Erlöschen seines Hauses 1314. Aus diesem Wappen ging dann der Greif in das Secret der Stadt über, das uns zum ersten Mal an einer Urkunde aus dem Jahre 1300 entgegentritt (Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock III, 1, 48). Der Greif ist seitdem das eigentliche Wahrzeichen der Stadt geblieben, das sich auch auf den Münzen am häufigsten findet.

Abgesehen von den nicht mehr zu identifizierenden Brakteaten des 13. Jahrhunderts (oben S.10) ist die einzige Rostocker Münze, die (neben dem Greifen) den werleschen Stierkopf führt, der auf Tf.II abgebildete Sechsling No.429a.

1367 liessen sich zur Beglaubigung gewisser Quittungen eine Anzahl Hansestädte neue Siegelstempel (Signa) anfertigen, unter ihnen auch Rostock. Dieses Signum zeigt einen dreifach geteilten Schild: im oberen Felde der steigende Greif, das mittlere damasziert, das untere leer. Es ist, wie das Wismarsche Stadtwappen, dem Lübecker Flaggenwappen nachgebildet und hat sich später zu dem sogenannten Ratswappen entwickelt. Auf Witten findet es sich seit 1410 (Verzeichnis 382ff.), jedoch ist hier das Mittelfeld leer, das untere schraffiert; auch ist der Greif schreitend dargestellt.

Ein ähnliches Flaggenwappen: dreigeteilter Schild, in welchem das erste und dritte Feld schraffiert, das mittlere leer ist, zeigen einige Witten, die dem Ende des 14. oder dem Anfang des 15. Jahrhunderts angehören (Verzeichnis 369ff.). Dieses Wappen ist sonst nicht weiter bekannt, nach Hofmeisters Mitteilung hängt in der Marienkirche zu Rostock ein ganz ähnliches Bronzeschildchen aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts, bei dem aber das erste und dritte Feld leer, das mittlere schraffiert ist. Dass auch hier die Hansaflagge dargestellt werden soll, ist wohl ausser Zweifel und wird noch dadurch bestätigt, dass auch Greifswald dasselbe Bild auf seine Witten und Sechslinge setzte. (Dannenberg, Münzgesch. Pomm., 209ff.)

Über die Münzgerechtigkeit der Stadt habe ich ausführlich gehandelt in meinen Beiträgen zur mecklenburgischen Münzkunde, Berlin 1900, S.15ff. Ich bin dort zu dem Resultat gekommen, dass Rostock, gestützt auf seine bedeutende Machtstellung, bereits im 13. Jahrhundert das Münzrecht in ausgedehntester Weise ausgeübt hat, ohne dass es von den Fürsten mit dem Münzprivileg begnadigt war. Die ältesten Rostocker Münzen müssen den werleschen Stierkopf getragen haben. In den bekannten Urkunden Heinrichs II. von 1325 und Herzog Albrechts von 1361 handelt es sich gar nicht so sehr um das Münzrecht in der Stadt, wie um das in der Herrschaft Rostock. 1325 bezahlt die Stadt 1000 Mark 1) für die Überlassung der fürstlichen Münze in Rostock, die dort neben der städtischen bestanden hatte; 2) für die Schliessung aller fürstlichen Münzstätten in der Herrschaft Rostock und 3) für das Recht, nunmehr nicht nur in der Stadt, sondern auch in der ganzen Herrschaft Rostock allein prägen zu dürfen. Dabei muss aber die Stadt die Verpflichtung eingehen, nur nach einem bestimmten, vom dritten Jahr an für alle Zukunft festgelegten Fuss zu münzen. 1361 werden gegen Zahlung weiterer 800 Mark diese Rechte dahin erweitert, dass 1) auch die fürstlichen Münzstätten zu Gnoien und Schwaan geschlossen werden und 2) dass die Stadt an den 1325 festgesetzten Münzfuss nicht mehr gebunden sein soll.

Als städtische Münzmeister werden urkundlich erwähnt: 1260-68 Albert (M. U.-B. 4, 2683), 1306 Wulfhard (5, 3073), 1320-21 Bernhard (6, 4240), 1361-65 Thile von Bremen (15, 8838. 9407), 1366 Herman v. Güstrow (16, 9494), 1371-72 schlägt Thile Hohlpfennige und Heinrich Seehausen und Konrad Witten (18, 10269), 1377 Heinrich Seehausen (19, 11000).
Ausserdem verzeichnet U. Brümmer, Num.-sphr. Auzeiger 1888, 9, noch folgende: 1387 Joh. Schulte, 1419-20 Heinrich Voss (?), 1421- 40 Claus Voge (?).
Münzherren, d. h. Mitglieder des Rates, die für die Münze verantwortlich sind, waren:
1361 Johann von der Kyritz und Johann Grenze (15, 8838), 1364 Johann Grenze und Johann Kahl (15, 9238), 1371-72 Johann Nachtrabe und Johann Löwe (18, 10269), 1373-75 Johann Löwe und Eberhard Holloger (18, 10386).

Katalogteil (No.292-432) fehlt hier.



Gnoien

Gnoien - auf den Witten wie in zeitentsprechenden Urkunden Gnoghen oder Gnogen (Gnooen) - ist im 13. Jahrhundert gegründet und gehörte anfangs zur Herrschaft Werle. In den Streitigkeiten, die der Ermordung Heinrichs I. durch seine Söhne (1291) folgten, kam die Stadt in den Besitz der Rostocker Linie und mit derselben unter dänische Herrschaft. Durch den Vertrag von Nyköping 1323 ging dann mit der Herrschaft Rostock auch Gnoien in den erblichen Besitz des Hauses Mecklenburg über.

Das Stadtwappen zeigt einen gespaltenen Schild: objektiv links eine halbe Lilie, rechts den halben Stierkopf, und die mit diesem Wappen vorhandenen Brakteaten (oben No.106) des Altbauhofer Fundes beweisen, dass sich im 13. Jahrhundert in Gnoien eine fürstliche Münzschmiede befand. Dieselbe existierte noch 1361, wie aus der Urkunde hervorgeht, durch die Herzog Albrecht von Mecklenburg der Stadt Rostock die unbedingte Münzfreiheit überliess (M. U.-B. 15, 8903), In dieser Urkunde verfügte Albrecht die Schliessung der fürstlichen Münze in Gnoien und übertrug der Stadt Rostock das Recht der alleinigen Prägung auch in den Ländern Gnoien und Schwaan. Aus dieser Zeit stammen wahrscheinlich die Witten. Sie tragen den Greif der Stadt Rostock mit der auch in Rostock üblichen Umschrift CIVITAS MAGnOPOL und als Zeichen der Münzstätte die halbe Lilie und die Bezeichnung als MOnETA GnOGEnSlS; sie sind demnach als Rostocker Münzen zu betrachten, die in Gnoien wahrscheinlich von einem Rostocker Münzmeister geschlagen sind.

Bald nach 1389 hat die Prägung aufgehört. Die Witten sind alle nach slawischem Fuss geschlagen und wohl nur für den Lokalverkehr bestimmt gewesen. Während sie früher als Seltenheiten galten, haben die Funde von Schwiesow und Remlin (das in der Nähe von Gnoien liegt) grössere Mengen - 92 und 242 Stück - zu Tage gefördert, die leider fast sämtlich stark abgenutzt waren.

Im 17. Jahrhundert richtete Herzog Hans Albrecht wieder eine fürstliche Münze in Gnoien ein, doch hat dieselbe nur kurze Zeit bestanden (1615-1636).

I. Vor 1378 (1381)
1. Sorte: Hs. Greif. Rs. Volles Kreuz, in dessen linkem Oberwinkel eine halbe Lilie.
Witten (5 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 0,73 g.) _ [& = linke Hälfte einer Lilie]

433 _ & CIVITAS⦂ИAGnOPO _ Rs. & ИOnETA⦂GnOG(En)SIS [(En) = En ligiert]
434 _ & CIVITAS⦂ИAGnOPOL _ Rs. wie vor.
2. Sorte: Hs. Greif. Rs. Kreuz, in dessen Mitte ein Vierpass mit Punkt.
Witten (18 Ex.: 16-18 mm, durchschnittlich 0,75 g.) _ [& = linke Hälfte einer Lilie]
435 _ & CIVITAS⦂ИAGnOPO _ Rs. & ИOnETA⦂GNOO(En)SI
436 _ wie vor, aber Rs. mit GnOOEnS (ohne Ligatur)
437 _ & CIG⦂И(A)S⦂ИAGnOPO _ Rs. ?..S⦂ИATA⦂GnOO(En)S
438 _ & G(En)S & И⦂ИAGnOPO _ Rs. & ИOnTAS⦂GnOO(En)S
439 _ & CIVITAS⦂ИAGnOPOL _ Rs. & ИOnETA GnOGhEnSIS
440 _ & CIVITAS & ИAGnOPOL _ Rs. & ИOnETA & GnOGhEnSIS
441 _ wie vor _ Rs. ..TA & GnOnOGnEnSIS

442 _ & wie vor, aber ⦂MAGnOPOL _ Rs. & ИOnETA & GnOGh(En)SI

II. Seit 1389
Hs. Greif. Rs. Kreuz, in dessen runder Mitte eine halbe Lilie.
Witten (11 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 0,87 g.)
443 _ & CIVITAS⦂MAGnOPOL _ Rs. & NOnETA⦂GnOGhEnSIS
444 _ & CIVITAS MAGnOPOL _ Rs. mit GnOGhDnSIS
445 _ wie vor, aber ohne Trennzeichen _ Rs. ohne Trennzeichen und (En) statt En
446 _ wie vor, aber • statt ⦂ _ Rs. & NOnETA GnOGhDnSIS
447 _ wie vor _ Rs. & MOnETA•GnOGhEnSIS

448 _ wie vor, aber &И _ Rs.wie vor, aber Trennzeichen & statt •



Friedland

Friedland (Vredeland) wurde am 6. März 1244 durch die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg gestiftet und gehörte zur Herrschaft Stargard, die 1317 an Mecklenburg fiel. Das Wappen der Stadt besteht aus drei auf einem doppelten Mauerbogen stehenden Türmen; unter dem Doppelbogen die Brustbilder der beiden Stifter, zwischen ihnen der brandenburgische Schild. Auf Münzen kommt dieses Wappen nicht vor. Die Stadt hat, nach den erhaltenen Münzen zu urteilen, nur in beschränktem Maße geprägt und nicht über das 14. Jahrhundert hinaus. Moneta Vredelandensis wird urkundlich erwähnt 1343 (M. U.-B. 9, 6308), und nach Evers I, 203, war 1391 Claus Voss Münzmeister und Ghereke Münzer in Friedland.

I. Vor 1379 (1381)
Hs. Der mecklenburgische Stierkopf.
Rs. Volles Kreuz, in jedem Winkel ein sechsstrahliger Stern.
Witten (3 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 1,07 g.)

449 _ ⦂ИOnETA◦VREDELAn _ Rs. ◦CIVITAS⦂ИAGnOPOL
450 _ ⦂ИOnETA⦂VREDELAn(D) _ Rs. ⦂CIVITAS ИAGnOPOLE

II. Seit 1379 (1381)
Hs. Der mecklenburgische Stierkopf, links im Felde ein Ring.
Rs. Kreuz, in dessen runder Mitte ein sechsstrahliger Stern.
Witten (4 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 0,85 g.)
451 _ ⦂ИOnETA⦂VREDELAn _ Rs. ⦂CIVITAS⦂ИAGnOPOLI

452 _ Hs. wie vor _ Rs. wie vor, aber endet mit POL

III. Seit 1387
Hs. Der mecklenburgische Stierkopf, links im Felde ein Ring.
Rs. Kreuz mit leerer Rundung.

Witten (1 Ex.: 18 mm, 0,85 g.)

453 _ ⦂MOnETA⦂VREDELAn _ Rs. ⦂CIVITAS⦂MAGnOPOL
Die Bestimmung ist unsicher: es ist nicht ausgeschlossen, dass in der Rundung etwas gestanden hat, vielleicht ein Stern. Dann würde dieser Witten zur vorigen Gruppe gehören. Auch ein gleichartiges
454 _ Richtstück zu 2,8 g. (von zweifelhafter Echtheit) mit derselben Legende gibt keine Gewissheit, da die Rundung ebenfalls abgescheuert ist. Doch teilt mir Grimm mit, dass sich in seinem Besitz ein ebensolches Richtstück befindet, das ohne Zweifel die leere Rundung zeigt.

Im Münzfund von Arnswalde, Z.f.N. V, 81, fanden sich folgende Friedländische Witten:

a. _ Hs. Greif, ... ETA⦂VREDEL _ Rs. Kreuz, in der Mitte Vierpass mit Punkt, im 1. OW. 2 Punkte, ИOnETA⦂VREDEL

b. _ Hs. Greif. _ Rs. Kreuz, in dessen Mitte Rundung mit Punkt. Legende wie vor.

Dem Gepräge nach fallen diese merkwürdigen Münzen in die Zeit vor 1379 resp, nach 1387. Über den Greifen vgl. oben S.53.

Die Abbildungen sind - ebenso wie die gleichartigen von Neubrandenburg - nach Gipsabdrücken hergestellt, die das Königliche Münzkabinet in Berlin nach den Originalen hat anfertigen lassen.



Neubrandenburg

Neubrandenburg, ebenfalls zur Herrschaft Stargard gehörend, ist wenige Jahre später wie Friedland, am 4. Januar 1248, durch den Markgrafen Johann gegründet. Wappen: Eine Burg mit zwei Türmen, zwischen denen ein Helm mit Adlerflug steht.

I. Vor 1379 (1381)
Hs. Der mecklenburgische Stierkopf. Rs. Volles Kreuz, im linken Oberwinkel und im rechten Unterwinkel ein sechsstrahliger Stern.
Witten (3 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 1 g.)
455 _ ⦂CIVITAS⦂NAGnOPOLO _ Rs. ⦂:MOnETA⦂BRANDEPO

456 _ Wie vor., Richtstück zu 2,8 gr.

Nach J. Friedländer enthielt der Münzfund von Arnsberg, Z.f.N. IV, 188, zwei solche Witten mit
a. _ ⦂CIVITAS⦂MAGnOPO⦂ _ Rs. ⦂MOnETA⦂BRAnDEBO

Wie von Friedland, so hat auch von Neubrandenburg der Fund von Arnswalde Witten ans Licht gefördert, die auf der
Hs. Greif. Rs. Kreuz, in der Mitte Vierpass mit Punkt, im 1. UW. einen Ring
zeigen, und zwar mit zwei verschiedenen Legenden:

b. _ ◦CIVITAS◦BRAnDEnP _ Rs. DEVS⦂In⦂ИOИInE TVO
bb _ auch mit Fehler: SIVITAS RRAnDEnP
c. _ ★ИOnETA◦BRAnDEn _ Rs. ★CIVITAS◦BRAnDEn



C. Die Städte der Herrschaft Werle
Güstrow - Malchin - Parchim - Teterow


Güstrow

Güstrow, eine sehr alte Ansiedlung, wurde am 1. November 1228 durch die vier Söhne Heinrich Borwins II. zur Stadt erhoben und gehörte seit 1229 dauernd zur Herrschaft Werle. Das älteste Siegel der Stadt aus dem 13. Jahrhundert zeigt einen links gekehrten Stier vor einem Baum; in dem Secret des 14. Jahrhunderts ist der Baum durch einen Rosenstock ersetzt. Denarii Gustrowenses werden zuerst erwähnt in den Jahren 1332 und 1333 (M. U.-B. 8, 5318. 5454).

I. Vor 1379 (1381)

A. Nach lübischem Fuss.
1. Sorte: Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Volles Kreuz ohne Beizeichen.
Witten (1 Ex. 19 mm. 1,3 g.)

457 _ *C.IVIT⨯DnI⨯D WERLE _ Rs. *NOnETA⨯GV...OWE
Viertelwitten (Pfennig, 3 Ex.: 13-14 mm, durchschnittlich 0,4 g.)

458 _ ፨CIVIT⨯DnI⨯D WERLE _ Rs. ፨HOnETA⨯GVSTROWE
459 _ ፨CIVIT:DnI:D WERLE _ Rs. ፨MOnETA:GVSTROWE
460 _ ፨CIVIT◦DnI◦D WEL _ Rs. ፨ᙏOnETA◦GVSTI
2. Sorte: Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen Mitte ein Vierpass mit Zeichen.
a. Im Vierpass ein Punkt.
Witten (8 Ex. 19-20 mm, durchschnittlich 1,7 g.)

461 _ ፨CIVIT⊙DnI⊙D:WERLE _ Rs. ፨MOnETA⊙GVSTROWE
462 _ ፨CIVIT⁑DnI⨯D:WERLE _ Rs. ፨MOnETA⁑GVSTROWE
463 _ ፨CIVIT:DnI·WERLC _ Rs. ፨MOnETA:GVSTROWE
b. Im Vierpass ein kleines Kreuz.
Witten (3 Ex. 18-19 mm, durchschnittlich 1,12 g.)

464 _ ፨CIVIT:DnI·D WERLE _ Rs. ፨MOnETA:GVSTROWE
c. Im Vierpass zwei kleine Kreuze.
Witten (1 Ex, 19 mm, 0,95 g.)
465 _ ፨CIVIT DnI·D WCRLE _ Rs. ፨MOnETA:GVSTROWE

B. Nach slawischem Fuss.
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Volles Kreuz ohne Beizeichen.
Witten (2 Ex.: 17 mm, durchschnittlich 0,72 g.)

466 _ ✠CITAS DnI DE WERLE _ Rs. ✠MOETA GVSTROWE

II. Seit 1379 (1381)

A. Nach lübischem Fuss.
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen runder Mitte ein sechsstrahliger Stern.
Witten (3 Ex.: 18-19 mm, durchschnittlich 1,2 g.)

467 _ ⨯CIVITAS⨯DnI D WERLC _ Rs. ⨯ИOnETA:GVSTROWE
468 _ ⁑CIVITAS DnI⁑D WERLC _ Rs. ⨯HOnETA·GVSTROWE
469 _ ⨯CIVITAS DnI D WERLE _ Rs. ⨯MOnETA GVSTROWE

B. Nach slawischem Fuss.
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Blumenkreuz, in dessen runder Mitte ein fünfstrahliger Stern.
Witten (1 Ex.: 17 mm. 0,75 g.)

470 _ *NOnETA◦GVSTROWC _ Rs. *DEVS⦂In⦂nONinE⦂T

III. Seit 1387
Hs. Der werlesche Stierkopf im Dreipass. Rs. Ein Kreuz, dessen senkrechter Balken aus Blumen besteht, in der Mitte Rundung mit Punkt.
Witten (3 Ex.: 18 mm, durchschnittlich 0,93 g.)

471 _ ⦂CIVITAS⦂DnI⦂D WERLE _ Rs. ∵IIOnETA◦GVSTERROWE
472 _ wie vor, aber EVITAS statt CIVITAS und MOnETA statt IIOnETA
473 _ :MOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. ∵CIVIT⦂DnI⦂D WERLE
474 _ ⦂MOnETA◦GVSTROWE _ Rs. ∵ИOnETA GVSTCROWE

Bei Arnsberg und bei Woldegk, Z.f.N. IV, 187 (V, 205) und XX, 130, No.7, befanden sich Witten dieser Art mit:
a. _ ⦂CIVITAS⦂DnI D WERLE _ Rs. ∵CIVIT⦂DnI⦂D WERLE
die wegen des Dreipasses und des eigenartigen Kreuzes sicher nach Güstrow gehören.

IV. Seit 1389
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen runder Mitte ein Zeichen.
a. In der Rundung eine Rosette.
Witten (2 Ex.: 18 mm, durchschnittlich 1,1 g.)

475 _ ✠CIVITAS DnI D WERLE _ Rs. ⁑MOnETA GVSTROWE
Viertelwitten (Pfennig. 3 Ex.: 13-14 mm, durchschnittlich 0,33 g.)

476 _ ⨯CIVITAS DnI D WERLE _ Rs. ⨯MOnETA·GVSTROWE
477 _ wie vor, aber ፨ statt ⨯ und : statt ·
b. In der Rundung drei Punkte übereinander.
Viertelwitten (Pfennig. 1 Ex.: 13 mm. 0,4 g.)

478 _ CIVITAS DnI·D WERLE _ Rs. ⨯MOnETA GVSTROWE
c. In der Rundung der Buchstabe L
Witten (2 Ex.: 19 mm, durchschnittlich 1,3 g(!))

479 _ CIVITAS·DnI DE WERLE _ Rs. ⁑MOnETA GVSTROWE
480 _ wie vor, aber ✠CIVITAS·DnI D WERLE
Viertelwitten (Pfennig. 1 Ex.: 11 mm. 0,4 g.)

481 _ ·CIVITAS Dn·DE WERLE _ Rs. ·MOnETA GVSTROWE

V. Seit 1410
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Schmales durchgehendes Kreuz.
Witten, 1. Art (10 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 0,78 g.)
a. Ohne Beizeichen.

482 _ ✠CITAS DnI DE WERLE _ Rs. ᙏOE - TAG - VST - ROW
483 _ wie vor, aber nOE - GVS - TRO - En
484 _ wie vor, aber WERL
b. Im rechten Unterwinkel ein sechsstrahliger Stern.

485 _ *CIVITAS·DOI DE WERL _ Rs. MOn - ETA - GVS - TRO
c. Im rechten Oberwinkel ein sechsstrahliger Stern.
486 _ *CIVITAS·DO DE WER _ Rs. MOn - ETA - GVS - TRO
Witten, 2. Art (17 Ex.: 17 mm, durchschnittlich 0,78 g.)
a. Ohne Beizeichen.
487 _ *ИOnETA:GVSTROWE _ Rs. DEV· - Inn - OИI - E·TV*
488 _ *ИOnETA·GVSTROWE _ Rs. DEV⦂ - Inn - OИI - E·TV*
489 _ *ИOnETA:GVSTROWE _ Rs. DEV - S·In - nOИI - nE*:
490 _ wie vor _ Rs. DEVS - In:n - OИI - nE*:
491 _ wie vor _ Rs. DEV - S:In - nOИ - InE*:

492 _ :*NOnETA:GVSTROWE _ Rs. DEVS - In:n - ONI: - nE:T
493 _:*ИOnETA:GVSTROWE _ Rs. DEVS - In:n - ONI - nE:T
494 _ wie vor _ Rs. DEV - S:In - nOI - IIn*
b. Im linken Unterwinkel ein fünfstrahliger Stern.
495 _ *NOnETA⦂GVSTROW _ Rs. CIVI - TAS - DON - InVS
c. Im linken Oberwinkel ein fünfstrahliger Stern.

496 _ *NOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. CIVI -TAS -DON -InVS

VI. Nach 1425
Hs. Der werlesche Stierkopf im Schild. Rs. Schmales durchgehendes Kreuz.
Sechslinge (15 Ex.: 20-21 mm, durchschnittlich 1,32 g.)
a. Ohne Beizeichen.
497 _ *ᙏOnETA◦GVSTROWEE _ Rs. CIVI - TAS⦂ - DON - InVS
498 _ *ᙏOnETA⦂GVSTROWEI _ Rs. CIVI - TAS⦂ - DON - I◦nVS
499 _ wie vor _ Rs. CIVI◦ - TAS⦂ - DON - InVS
500 _ ⦂*ᙏOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. CIVI - TAS⦂ - DON - InVS
501 _ wie vor _ Rs. CIVI - TASD - ONI - nVS⦂

502 _ ✶ᙏOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. EVI - TASD - ONI - nVS⦂
b. Im linken Unterwinkel eine fünfblättrige Rose.

503 _ ✱ᙏOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. CIVI - TASD - ONI -nVS⦂
c. Im rechten Unterwinkel eine fünfblättrige Rose.
504 _ ⦂✱ᙏOnETA⦂GVST⦂OWE⦂ _ Rs. CIVI - ..ON - ...⦂ - InVS⦂
d. Im rechten Oberwinkel eine fünfblättrige Rose.
505 _ ✱ᙏOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. CIVI - TASD - ONI◦ - nVS⦂
506 _ wie vor, aber Rs. CIVI⦂ - TAS⦂ - DON - InVS
e. Im linken Oberwinkel eine sechsblättrige Rose.

507 _ ✱ᙏOnETA GVSTROWEE _ Rs. CIVI - TASD - ONI - nVS⦂
f. Im rechten Oberwinkel eine sechsblättrige Rose.
508 _ ✱ᙏOnETA⦂GVSTROWE _ Rs. CIVI - TAS⦂ - DON - InVS
509 _ wie vor, aber - DOI - I◦nVS



Malchin

Malchin ist am 7. April 1236 von Nikolaus von Werle gestiftet. Das älteste uns erhaltene Siegel stammt aus dem Jahre 1346 und zeigt einen gekrönten Stierkopf zwischen zwei schlanken Türmen, über dem Stierkopf ein grosses ausgebogenes Kreuz. Man nimmt an, dass die Stierkopf-Brakteaten mit solchem Kreuz zwischen den Hörnern aus einer fürstlichen Münze in Malchin stammen (vgl. Verzeichnis No.4). In Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts wird Malchin'sches Geld nicht erwähnt.

I. Vor 1379 (1381)
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen Mitte Vierpass mit Punkt.
Witten (4 Ex.: 18-19 mm, durchschnittlich 1,09 g.)
a. Im linken Oberwinkel ein kleines A.

510 _ ⦂CIVITAS.DnI:D.WERLE _ Rs. ◦MONETA◦MALChIn
b. An beiden Seiten des Stierkopfes und im linken Oberwinkel ein Punkt.

511 _ ፨CIVIT.DnI·D WERLE _ Rs. ፨MOnETA:MALChInCn
512 _ ፨CIVIT:DnI·D WERLE· _ Rs. ፨NOnETA:HALEhInCn
513 _ ፨CIVIT:DnI·D WERLE _ Rs. ፨MOnETA:ИALChnEn

Aus dem Fund von Lübeck beschreibt M. Schmidt, Z.f.N. VII, 190, noch folgenden Witten dieser Art:
a. _ ⦂NOnETA NALChIn _ Rs. ◦CIVITAS⦂DnI*DE WER _ 0,96 g.

II. Seit 1379 (1381)
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen Mitte ein Stern.
Witten. - Im Kabinett nicht vorhanden; Z.f.N. IV, 188 verzeichnet aus dem Fund von Arnsberg folgenden:
b. _ CIVITAS CnI D WERLE _ Rs. .+MOnETA MALChIn



Parchim

Parchim, als befestigter Platz schon 1170 genannt, wurde um 1225 von Heinrich Borwin II. zur Stadt erhoben. In der Landesteilung von 1229 fiel es an die Herrschaft Richenberg und war eine Zeit lang Residenz der Richenberger Fürsten. Nach der Abdankung Pribislavs II., 1270, kam die Stadt zunächst an die Grafschaft Schwerin und nach mehrmaligem Besitzwechsel 1273 dauernd an das Haus Werle. Das älteste Siegel von 1293 zeigt ebenso wie das Secret von 1369 einen ungekrönten Stierkopf, zwischen dessen Hörnern ein Hirschgeweih von acht Enden hervorwächst.

Einen genau diesem Siegelbild entsprechenden Brakteaten erhielt der Fund von Bünstorf (Z.f.N. VII, Tf.V, 13); das Bestehen einer fürstlichen Münzstätte in Parchim um die Zeit von 1230-1240 ist dadurch gesichert. Ich hatte nun in den Berl. Mzbl. 2708 die Ansicht vertreten, dass auch die öfter vorkommenden ungekrönten Köpfe mit Hirschgeweih (oben No.12. 61) nach Parchim zu verlegen seien, während Dannenberg dieselben als Hirschköpfe auffasst und sie den Herren von Gristow zuerteilt. Dass die Dannenberg'sche Bestimmung unwahrscheinlich ist, glaube ich am angegebenen Orte nachgewiesen zu haben. Nun hat sich aber auch Menadier (Z.f.N. XXIII, 128) gegen meine Auffassung erklärt; er vermag nicht zu glauben, dass die mecklenburgischen Stempelschneider jemals ihre Stierköpfe mit einem Geweih statt der Hörner geschmückt haben sollten und sieht in dem Kopf der betreffenden Münzen um so mehr einen Hirschkopf, als wir auch Pfennige besitzen, die lediglich das Hirschgeweih tragen. Ich kann diese beiden Gründe nicht für beweisend halten; warum sollten die Stempelschneider nicht grade das charakteristische Hirschgeweih, das sie auf den Siegeln sahen, angewandt haben? Das Fehlen der Hörner ist nicht auffallend; schon der Bünstorfer Fund enthielt einen Stierkopf ohne Hörner (Z.f.N. VII, Tf.V, 5) und in späteren Funden kommen sehr oft solche vor (vgl. oben 33ff. 112ff.). Noch weniger will mir der zweite Grund einleuchten. Was für mich ausschlaggebend ist, die genannten Münzen als Stierköpfe aufzufassen, bleibt der Umstand, dass die Zeichnung der Köpfe mit Hirschgeweih, wie sie die Funde von Kanneberg, Altbauhof und Malchow enthielten, bis ins einzelne mit den unzweifelhaften Stierköpfen derselben Funde übereinstimmen.

Die Urkunde, die für das Jahr 1384 das Bestehen einer städtischen Münze in Parchim beweist, ist oben S.52 mitgeteilt. Städtischer Münzmeister war damals Tile von Kampen.

I. Vor 1379 (1381)
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen Mitte ein Vierpass, meistens mit Punkt.
Witten (10 Ex.: 19-20 mm, durchschnittlich 1,2 g.)
514 _ ⁑CIVITAS⨯DnI⨯D⨯WERLE _ Rs. ፨MOnETA⁑PARChEM
515 _ :CIVITAS·DnI·D WERLE _ Rs. wie vor

516 _ wie vor _ Rs. ፨MOnETA:PARChEM
517 _ ፨CIVITA⦂DnI⦂D WERLE _ Rs. ፨NOnETA⦂PAREhEN
518 _ ፨CIVIT⊙DnI⊙D:WERLE _ Rs. ፨MOnETA⊙PARChEM
Viertelwitten (Pfennige. 9 Ex.: 13-14 mm, durchschnittlich 0,397 g.)

519 _ ⁑CIVITAS⨯DnI⨯D WERLC _ Rs. ፨MOnETA⨯PARChEM
520 _ :CIVITAS DnI D WERLE _ Rs. ?NOnETA:PARChEM
521 _ ፨CIVIT◦DnI◦D WERLE _ Rs. ፨NOnETA◦PAREhEN
522 _ ✠CIVIT:DnI:D:WERL _ Rs. ✠HOnETA:PARChEH

II. Seit 1379 (1381)
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz in dessen runder Mitte ein sechsstrahliger Stern.
Witten. (5 Ex.: 19-20 mm, durchschnittlich 1,02 g.)
523 _ ✶CIVITAS·DnI·D·WERLE _ Rs. ⨯NOnETA✶PARCHEN

524 _ :CIVITAS:DnI:D·WERLE _ Rs.✱MOnETA⨯PARCHEM

525 _ ✠CIVITAS DnI D WERLE _ Rs. ✠MOnETA:PA?ENE?

Der Stern im Kreise erscheint hier mit abgestumpften Spitzen. Fast scheint es, als ob der Stern später erst aufgesetzt wäre und ursprünglich im Kreis ein anderes Zeichen gestanden hätte. Denselben Eindruck der Überprägung machen einzelne Buchstaben der Umschrift.


526 _ Wie vor, der Stern von einer Rosette kaum zu unterscheiden.

III. Seit 1389
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen runder Mtte ein Zeichen.
a. In der Rundung eine Rosette.
Witten (4 Ex.: 18-19 mm, durchschnittlich 1,1 g.)
527 _ ⁑CIVITAS⁑DnI⁑D WERLE _ Rs. ⁑MOnETA⁑PARChEM

528 _ wie vor, aber CIVITA statt CIVITAS
Viertelwitten (Pfennige. 3 Ex.: 12-13 mm, durchschnittlich 0,33g.)

529 _ ⨯CIVITAS·DnI·D WERLE (ER ligiert) _ Rs. ⨯NOnETA PARChEN
530 _ ⨯CIVITAS·DnI·D WERLE _ Rs. ⨯MOnETA⊙PARChEM
b. In der Rundung der Buchstabe G.
Viertelwitten (Pfennig. 1 Ex.: 12 mm. 0,35 g.)

531 _ CIVITAS DnI D WERLE _ Rs. ⨯NOnETA PARChEN

IV. Seit 1410.
1. Sorte: Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Schmales durchgehendes Kreuz, in dessen runder Mitte eine Rosette.
Witten ( 6 Ex.: 17-18 mm, durchschnittlich 0,74 g, alle Ex. mangelhaft erhalten)

532 _ +CIVITA+DnI+D WERLE _ Rs. MO? - ETA - ... - ChE
2. Sorte: Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Schmales durchgehendes Kreuz.
Witten (4 Ex.: 17 mm, durchschnittlich 0,71 g.)
a. Im rechten Oberwinkel ein fünfstrahliger Stern.

533 _ ★NOnETA⦂PARChAИ _ Rs. CIVI - T.AS - DON - InVS
534 _ ★NOnETA⦂PARChAN _ Rs. CIVI - TAN - DON - InVS
535 _ wie vor _ Rs. CIVI◦ - ... -
b. Im linken Oberwinkel ein fünfstrahliger Stern.
536 _ ★NOnE.. ..RChAN _ Rs. ... - TAS - DON - InVS

Von Wunderlich (Remliner Fund II, 1) wegen seines geringen Gewichtes von 0,55 gr. als halber Witten bezeichnet. Das Ex. ist aber nur zu 2/3 erhalten.

c. Im linken Unterwinkel ein fünfstrahliger Stern.
537 _ ★NOnETA⦂P...N _ Rs. CIVI - TAS - ... -InVS

Teterow

Teterow kommt urkundlich zuerst 1271 vor. Das älteste Siegel aus dem Ende des 13. Jahrhunderts zeigt den einfachen werleschen Stierkopf, das Secret von 1353 einen Helm mit zwei gekreuzten Pfauenrosen darüber.

Vor 1379 (1381)
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz, in dessen Mitte Vierpass mit Punkt.
Witten (1 Ex. 18 mm. 1 g.)

538 _ ፨CIVIT:DnI.D WERLE (ER ligiert)_ Rs. *MOnETA*TETEROV Zu beiden Seiten des Stiekopfes ein Punkt.
Viertelwitten (Pfennig. 1 Ex.: 13 mm. 0,3 g.)

539 _ ?CIVITAS DnI D WER _ Rs. ?MObETA:TET...

Vgl. Thomsen 7113. Z.f.N. VI, 145 und XVI, 113 werden noch folgende beschrieben:

a. _ CIVITAS DnI D WE.. _ Rs. MOnETA∵ThETROW
b. _ wie vor _ Rs. mit :TETEROW

Unbestimmte Münzen


540 _ Viertelwitten vor 1379.
Hs. Der werlesche Stierkopf. Rs. Kreuz. in dessen Mitte Vierpass mit Punkt.
EIVTT D DI WER _ Rs. CIVI..DE WC·RC _ 12 mm. 0,35 g.
Auf diese kleine Münze können sämtliche Städte der Herrschaft Werle Anspruch machen. Doch ist zu bemerken, dass von Malchin sonst überhaupt keine Viertelwitten und von Güstrow keine von dieser Art bekannt sind. Mit grösserer Wahrscheinlichkeit ist also die Münze nach Parchim (oder Teterow) zu legen.

541 _ Witten nach 1379.
Hs. Greif. Rs. Kreuz, in dessen Mitte Vierpass mit Stern .
፨NOnETA⨯ROSTOKCES _ Rs ፨NOnETA:GVSTROWE _ 18 mm. 1,12 g.
Anscheinend also von Rostock und Güstrow gemeinsam geschlagen.

542 _ Witten nach 1379.
Hs. Der Strahl von Stralsund. Rs. Kreuz, in dessen Mitte Vierpass mit Stern.
(DEVS) IN nONInE⨯T(VO) _ Rs. (CIVI)TAS⦂NAGnO.. _ 18 mm. 0,8 g.
Aus dem Remliner Fund S.234, 52. Vgl. Dannenberg, Münzgeschichte Pommerns, zu 275, der die Münze für eine mecklenburgische Nachprägung hält.

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