Münzgeschichte Pommerns im Mittelalter
Hermann Dannenberg Berlin 1893
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ÜBERSICHT
Einleitung __ S.3 Die Funde __ 9 I. _ Funde Zeitraum 1170-1200. Denare __ 24 II. _ Funde Zeitraum 1200-1250. Brakteaten __ 37 III._ Funde Zeitraum 1250-1325. Kleine Brakteaten neben Denaren __ 46 IV. _ Münzen der Städte 1325-1524 __75 V. _ Münzen des Bistums Cammin 1325-1524 __ 116 VI. _ Münzen der Herzöge 1325-1524 __ 119 VII. _ Unbestimmte Münzen pommerscher Fabrik __ 148 |
Erklärung der Abkürzungen, Literatur __ 0
Vorwort __ 1 Einleitung __ 3 Die Funde __ 9 I. _ Funde, Zeitraum 1170-1200, Denare [4-25a] __ 24 II. _ Funde, Zeitraum 1200-1250, Brakteaten [26-53] __ 37 III._ Funde, Zeitraum 1250-1325, kleine Brakteaten neben Denaren __ 46 • fürstlich [54-90] _ 46 / Anklam [91-99] _ 58 / Colberg [100-101a] _ 59 • Demmin [102-110] _ 59 / Garz [111] _ 61 / Gollnow [112-113] _ 61 • Greifswald [114-121] _ 61 / Pasewalk [122] _ 64 / Pyritz [123-127] _ 65 • Stargard [128-131] _ 66 / Stettin [131a-142] _ 67 / Stralsund [143-154a] _ 68 • Treptow a.d. Rega [155] _ 69 / Usedom [156] _ 70 / Wolgast [157-163] _ 70 • Bistum Cammin [164-170] _ 71 • Fürsten von Rügen [171-172] _ 73 / Herren von Gristow [173] _ 74 IV. _ Münzen der Städte 1325-1524 __ 75 • Anklam [174-184a] _ 75 / Barth [-] _ 80 / Colberg [185-186c] _ 80 • Cöslin [187-188] _ 82 / Damm [-] _ 83 / Demmin [189-198] _ 83 • Garz a.d. O. [199-204d] _ 86 / Gollnow [205-208] _ 87 • Greifswald [Witte: 209-212, Großpf.: 213-214] _ 88 / Gützkow _ 91 • Massow [215-216] _ 91 / Pasewalk [217] _ 92 / Pyritz [218-232] _ 93 • Rügenwalde [-] _ 95 / Stargard [233-245c] _ 95 / Stettin [246-257] _ 98 • Stolp [258] _ 101 • Stralsund [259-275, Hohlpf.: 276-285, Schillinge:286-297, 1/2 Schil.: 298-309] _ 102 • Treptow a.d. Rega [310-313] _ 112 / Treptow a.d. Tollense [-] _ 113 • Ueckermünde [-] _ 113 / Usedom [314-320] _ 113 • Wolgast [321] _ 114 / Wollin [322-329] _ 115 V. _ Münzen des Bistums Cammin 1325-1524 [330-341] __ 116 VI. _ Münzen der Herzöge 1325-1524 [342-344a] __ 119 A. Hezogtum Stettin __ 127 • Svantibor III., 1368-1413 [345-350] _ 128 • Otto II., 1413-1428 [351-351d] _ 130 • Kasimir VI., 1413-1434, allein seit 1428 [352-353e] _ 130 • Kasimir VI., 1428-1451, ohne sein Sohn Joachim [354-356] _ 131 B. Hezogtum Wolgast __ 132 • Ba. Hezogtum Wolgast im engeren Sinne [357-361] __ 132 • Bb. Hezogtum Barth [362-367] __ 134 • Bc. Hezogtum Stolp oder Wolgast jenseits der Swine: • Bogislaw IX. 1418-46 [368-370a] _ 136 • Bogislaw X. 1474-1523, allein seit 1478 [Goldgulden: 371-373, Halbmarkstücke: 374-375, Schillinge: 376-412, Witten: 413-432] _ 137 • Georg I. & Barnim XI. 1523-31 [Schillinge: 433-437, Witten: 438-450] __ 147 VII. _ Unbestimmte Münzen pommerscher Fabrik [451-480] __ 148-150 Inhalts-Verzeichnis Schlusswort Druckfehler u. Verbesserungen Tafeln A - T [Funde] Tafeln I bis XXVIII AUSZÜGE , 2. Teil (Stralsund) IV. Münzen der Städte Der vorige Abschnitt hat uns bis ans Ende des ersten Viertels des XIV. Jahrhunderts gebracht, bis zum Erlöschen des Rügischen Fürstenhauses in der Hauptlinie, 1325. Damals war ein Teil der immer mächtiger emporwachsenden Städte bereits im Besitz des Münzrechts und die übrigen erlangten es in kurzer Zeit, während die Macht der Herzöge immer mehr zusammenschrumpfte und demgemäss auch ihre Prägungen den städtischen gegenüber immer mehr in den Hintergrund traten. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, die städtischen Münzen gesondert von den herzoglichen, und diesen, welche sich länger fortsetzten, vorangehend zu betrachten und die wenigen bischöflichen zwischen beide einzuschieben. Aber auch noch ein anderer Umstand rät uns, den bisherigen, von dem Äusseren der Münzen entnommenen Einteilugsgrund zu verlassen: die gößere Manigfaltigkeit der Münzsorten nämlich und die bald auftretenden ausführlichen und deutlichen Umschriften. Zunächst zwar setzte sich noch die Denarprägung, sogar mit Ausschluss anderer Münzsorten fort, wesentlich dargestellt durch den grossen Fund von Teschenbusch (S.18), dessen Hauptinhalt um die Mitte des XIV. Jahrhunderts anzusetzen ist, bald aber treten den Denaren ihre Vierfachen, die Witten, hinzu, denen sich dann andere grössere zweiseitige Schriftmünzen, die "grossen Pfennige" oder Sechslinge anschliessen, während die Pfennige, vielfach in der Gestalt von Hohlpfennigen in den Städten des Wittensystems die Rolle der Scheidemünze übernehmen, hier wie in den nur Pfennige prägenden Orten immer mehr an Feingehalt abnehmend. Um die Mitte des XV. Jahrhunderts taucht dann, aber nur in den nahe beieinander gelegenen Städten Garz, Gollnow, Pyritz, Stargard und Stettin, eine neue Art besserer zweiseitiger Münzen, die Vierchen (quadrini) auf. - Von den Bischöfen haben wir lediglich zweiseitige Pfennige. - Die Herzöge in ihrem durch die vielen Teilungen noch mehr geschmälerten Besitz folgen dem Vorgang der Städte, haben aber seit Einführung der Witten fast allein diese Münzart neben einigen wenigen Grosspfennigen und Denaren, wenn nicht etwa daneben hohle Pfennige mit dem Greifen geschlagen, bis Bogislaw X, nachdem er ganz Pommern in seiner Hand vereinige, das Münzwesen gründlich umgestaltete und neben den landesherrlichen nur noch die Stralsunder Münzen duldete. Anklam Demmin Gollnow Greifswald Pyritz Stettin Stralsund
(Stralowe, Sundis, Sund, thom Sunde) ist nach der gewöhnlichen Annahme 1200 oder 1210 von Jaromar I. von Rügen gegründet worden, sicher ist aber und urkundlich, dass Fürst Wizlaw I. 1229 zu ihren Gunsten die Niederlegung der allzu nahen Stadt Schadegard angeordnet und ihr, der Stadt Stralow 1234 dasselbe Recht wie Rostock, d. h. das lübische verlieh. Die nunmehr deutsche Stadt nahm den Namen Stralsund (Sund) an, entwickelte sich in den nächsten Jahren langsam, stieg dann aber desto schneller zu gewaltiger Machtfülle auf, von der der glorreiche Tag am Hainholz (1310) und die siegreichen Kämpfe gegen den Dänenkönig Waldemar Atlterdag glänzendes Zeugnis ablegen. Dass schon vor der Mitte des XIII. Jahrh. in Stralsund von den Fürsten von Rügen gemünzt worden, haben wir im II. Abschnitt gesehen (No.48-51). Urkundlich kommen denarii Sundenses aber zuerst 1256 vor. Im Jahr 1319 gewinnt die Stadt Einfluss auf die Münze, denn in ihrem Privileg von diesem Jahr bestimmt Wizlaw III., dass die fürstliche Münze nur in Stralsund sein sollte und verpfändet der Stadt die Münzpfennige daselbst sowie das Münz- und Wechselrecht für das ganze Land, um 1000 Mark wendischer Pfennige, binnen 20 Jahren widerruflich. Nachdem dann dieser letzte Spross des rügischen Fürstenstammes zur ewigen Ruhe eingegangen war, verkaufte Wartislaw IV. von Wolgast 1325 der Stadt Zoll, Münze und Wechsel für 2500 Mark unwiderruflich. Von 1381 ab tritt Stralsunds Verhältniss zur Münze in ein helleres Licht, denn in diesem Jahr schloss sich die Stadt nebst Rostock und Lüneburg dem im Jahr 1379 zwischen Hamburg, Wismar und Lübeck vereinbarten Abkommen über Prägung von Pfennigen und Witten zu 4 Pfennigen auf 3 Jahre an; nach diesem Abkommen sollten diese Münzen auf beiden Seiten, und zwar auf der Kreuzseite mitten in dem Kreuze und auf der anderen Seite am Anfang der Umschrift über dem Stadtzeichen Sterne haben. Dles Gepräge galt also auch für unser Stralsund mindestens auf 3 Jahre. Wir sind aber wohl zu dem Schluss berechtigt, dass schon vor diesen Verträgen die Münze der Vereinsstädte mit Wappen auf der einen und Kreuz auf der anderen Seite bezeichnet waren, denn über die Gepräge bis nach 1410 sind wir durch Urkunden unterrichtet, und Witten 259-259c sind augenscheinlich älter als 1410 und also die Vorgänger der Sternwitten von 1381. - Die Münzeinigungen von 1395, 1425, 1428 und 1433 ist bereits oben S.76 und 89 gedacht. Weiter enthält das Abkommen vom 6. Februar 1403 zwischen Hamburg, Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Lüneburg die Bestimmung, dass auf beiden Seiten das selbe Wappen gesetzt und die Stempel in Lübeck geschnittenI werden sollten. Endlich besitzen wir auch die 1435 von der Stadt ihrem Münzmeister Hans Snydewind erteilte Instruktion, nach welcher noch 1447, 1450 und 1464 geprägt wurde: wir entnehmen aus derselben, dass auch 1425 und 1435 Münzvereine zwischen Stralsund, Anklam, Demmin und Greifswald zu Stande gekommen waren. Dann aber verstummen die Urkunden. Nur das wissen wir noch, dass in dem Rostocker Rezess von 1504 Herzog Bogislaw X., der seinen sämtlichen übrigen Städten die Münzgerechtigkeit entzog, die Stadt Stralsund verpflichtete, nach seinem Schrot und Korn zu münzen und den Münzhammer ruhen zu lassen, wenn er nicht prägte. Es sind uns nun noch zwei Münzverträge aufbewahrt: 1. zwischen Hamburg, Wismar und Lüneburg 1387, über Prägungen mit einem leeren Kreis mitten auf dem Kreuz und 2. zwischen deselben Städten nebst Lübeck 1410, demzufolge das Stadtwappen und ein durchgehendes Kreuz auf die Witten gesetzt werden sollte; obwohl nun Stralsund nicht als Mitkontrahent genannt wird, müssen wir doch annehmen, dass es wenigstens dem letzteren Abkommen später ausdrücklich oder doch stillschweigend beigetreten ist, da wir Stralsunder Gepräge dieser Art besitzen. Für die Stralsunder Münzen ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Stadt, den sogenannten Strahl, der auch wohl als Fischerstachel bezeichnet wird, im Wappen führt, so wie wir ihn auf dem kunstreichen grösseren Siegel, aber auch auf dem Sekret, beide Taf. XXVI, erblicken. Es ist aber der Strahl wohl nichts anderes als eine germanisierte Form des slavischen Wortes für Pfeil, wie es uns in Stralowe, der ältesten Benennung für Stralsund entgegentritt; wir haben gesehen, dass schon das Abkommen von 1403 das Stralsunder Wappen als Strahl bezeichnet. Daneben bediente sich aber die Stadt, wie bereits S.68 bemerkt ist, auf ihren Münzen auch der Flagge, auffallenderweise dagegen niemals des Greifen, der Grund liegt wohl weniger darin, dass sie ursprünglich Rügisch war, sondern mehr in dem gewaltigen Selbstgefühl der Bürger, die sich als etwas Besonderes, als Stralsunder fühlten. Die Stadt führt auf den Münzen stets den Spruch "Deus in nomine tuo salus", den Anklam von ihr ebenso wie den Strahl entlehnt hat. Unter Zugrundelegung des Gesagten ordnen sich die Witten, die Nachfolger der oben unter No.143-154 aufgeführten Brakteaten, wie folgt: Vor 1381: Strahl. _ Rs. Kreuz mit 1 oder 2 Strahlen in der Mitte.
Statt des T hat ein anderes Exemplar diesen Buchstaben durchstrichen, wie auf der Rs. von No.178.
Wie lange vor 1381 diese Witten geschlagen sind, wissen wir nicht, bezüglich Lübecks aber heisst es in den ältesten Münzbüchern der Stadt: 1325[!] wurden die ersten "groten pennighe von veer pennighe schlan", und dürfen wir daher auch den sundischen (denn das sind die "groten pennighe von veer pennighe") wenn auch nicht ein ebenso hohes Alter zuschreiben, sie aber doch vielleicht bis zur Mitte des XIV. Jahrh. hinaufrücken, um so mehr als sonst eine gar zu auffällige Lücke zwischen den Brakteaten des vorigen Abschnitts (No.143-154) und den Witten bleiben würde. Dem entspricht die Tatsache, dass sie bei Schwiesow in sehr abgegriffenem Zustand vorkamen. Zweifelhaft, ob hierher oder nach Anklam gehörig. ist folgender Witte.
Für Anklam könnte man anführen, dass dort die zwei Punkte in den Kreuzwinkeln vorkommen, bei Stralsund aber nicht, doch will das nicht viel besagen.
Von 1381-1384, (oder 1887) Strahl mit einem 6 strahligen Sterne über demselben. Rs. Kreuz mit eben solchem Stern in einem Kreis belegt.
Gewöhnlich steht sonst auf diesen älteren Witten beim Beginn der Umschrift auf beiden Seiten dasselbe Zeichen (siehe No. 273d). - Eine Abart hat statt des Punktes das Feld unter der Mittellinie des Strahles schraffiert. Von 1387, mit leerem Kreis in der Mitte des Kreuzes, kann ich kein Witten anführen. Der gedachte Vertrag ist auf 2 Jahre geschlossen und es ist wobl glaublich, dass nach dessen Ablauf durch ein neues Abkommen die Ausfüllung des Kreises mit einem Wappen festgesetzt worden ist. Dann hätten wir
nach 1389: Witten mit Strahl _ Rs. Kreuz, in dessen Mitte der Strahl im Kreis.
1403 und später: der Strahl auf jeder Seite.
1410 und später: Strahl _ Rs. durchgehendes Kreuz.
Von nun an lassen uns die Urkunden bezüglich des Gepräges in Stich. Mir scheinen die ältesten die nächstfolgenden kleinen, die ich als Dreipfenninge, Dreilinge, wie sie namentlich auch Lübeck geprägt hat, ansehen und je nach der Beschaffenheit des Kreuzes, die mit nicht durchbrochenem also den obigen Witten vor 1381, die mit dem gesternten Kreis in der Mitte des Kreuzes denen von 1381-87 anschliessen möchte. Nachweisen kann ich sie nur aus den Funden von Küstrin und Remlin und wohl auch aus dem von Ruhwinkel (No.XXV S.19). Um den Wert dieser Münzsorte festzustellen, fehls es mir aber an Schmelzproben und genügenden Gewichtsermittlungen. (Dreiling?) mit links gewandter Flagge. _ Rs.· Kreuz mit einem Kreis in der Mitte.
(Dreilinge?) mit rechtsfliegender Flagge. Rs. Kreuz.
_ 0,85 g.
Witten mit dem Strahl im Schild auf beiden Seiten. Nach Masch (Berl. Bl. I 303) wären diese Witten nach dem Münzvertrag vom Dorotheentage 1403 (S.76 Anm.) ausgebracht, mir scheint das zweifelhaft und die vorstehende No.263, welche den Strahl frei im Feld zeigt, dem obigen Wortlaut der Urkunde mehr zu entsprechen. Nicht unmöglich aber, dass der Vertrag von 1403 zuerst jene No.263, dann die folgenden mit dem Schild hervorgebracht hat.
In vielen Exemplaren bei Schwiesow gefuuden.
Die Inschrift beginnt hier rechts, auf 267 links am Schild. Besonders zahlreich war diese Münzart bei Remlin, wo sie in vielen Abarten mit 124 Exemplaren vorkam. Ihr Gewicht ist in der Fundbeschreibung mit 0,8 - 1 g angegeben. Ein Beispiel von Gegenstempelung liefert folgendes Stück gleichen Gepräges.
Unbedenklich sind hier die Witten mit demselben Schild und Kreuz (kurzem und langem) auf der Rs. anzuschliessen, also:
Bei den beiden nachfolgenden, welche keinen Stadtnamen haben, kann man wie bei No.260, zweifeln, ob sie hier oder nicht vielleicht in Anklam geschlagen sind, da indess dergleichen Gerpräge (mit dem Strahl im Schild) yon letzterer Stadt nicht bekannt sind, so spricht die Wahrscheinlichkeit für Stralsund:
Nun verlässt die Stadt ohne uns bekannten Grund ihr Wappenbild und prägt Witten mit gotischem S auf beiden Seiten.
Nicht allzuhäufig und nur aus dem kleinen Funde von Lübeck nachweisbar. Dagegen war bei Schwiesow in 18 und bei Remlin in 7 Exemplaren die nachstehende Verbindung
des alten Gepräges des Strahles mit diesem neuen des got. S vorhanden.
Leider fehlt die Gewichtsangabe der Schwiesower, während die Remliner 0,6-0,8 g wiegen. Etwa Dreilinge, nicht Witten? Die nachstehenden Münzen sind sicher Sechslinge oder Grosspfennige, wie sie der gedachte Münzvertrag von 1395 (s. S.76) bezeichnet, doch scheinen die beiden ersten mindestens noch früheren Datums zu sein. Das übereinstimmende Gepräge dieser
Grosspfennige ist: Strahl. Rs. kurzes Kreuz, meist mit Beizeichen.
Von bemerkenswerter Schönheit und Schwere (s. auch 273f, 273g). Das Schwiesower Exemplar zeigt den Strahl im r. O.-W. und l. U.-W.
Es ist eine Ausnahme, wenn, wie hier, das Zeichen am Anfang der Umschriften nicht auf beiden Seiten das gleiche ist, (s. No.261).
Von ebenso auffallender Schwere ist:
In Verlegenheit sind wir, wie bei den Witten No.260, 269, 269a, so bei folgendem Grosspfennig desselben Gcpräges, aber ohne Stadtnamen, ob wir ihn an Stralsund oder an Anklam geben sollen, doch hat die mächtigere Stadt die Wahrscheinlichkeit für sich:
Es gehört wohl jedenfalls folgende Münze (Dreiling?) noch in die zweite Hälfte des XV. Jahrhunderts; sie ist wegen des ganz abweichenden Gepräges und der ausnahmsweise unorthographischen aber doch anscheinend auf Stralsund zu beziehenden Umschrift bemerkenswert:
Der Greif, der sonst wie bemerkt den Stralsunder Münzen fremd ist, lässt diese Münze noch rätselhaft erscheinen, aber doch wohl nicht in höherem Grade als den Witten des Remliner Fundes, der hier nur erwähnt sein mag, da er doch wohl eine mecklenburgische Nachprägung ist: DEVS In nONinE✶T.. Strahl. Rs. ...TAS:NAGnO ... Kreuz von einem vierblättrigen Kleeblatt durchbrochen. Die Hohlpfennige.
Anscheinend noch ins XIV. Jahrh. gehörig, der No.344a nahe verwandt.
Ein viel grösserer (19 mm) war bei Remlin.
Wir sind hiermit bis an den Ausgang des XV. Jahrh. gelangt. Stralsunds Prägungen nähern sich jetzt denen des Herzogs insofern, als neben die Witten auch Stücke doppelten Wertes, die Schillinge treten. Das Gepräge aber bleibt im Wesentlichen dasselbe, nur werden seit 1503 die Jahreszahlen gebräuchlich. [Nachfolgend erscheint erstmals das ᙏ, das zuvor als И in "MOnETA" und in "nOMInE" auftrat.]
Schillinge: mit Strahl (ohne Beizeichen). Ra. kurzem Kreuz, mit Beizeichen.
_ Berlin.
[Nachfolgend erscheint erstmals das M für ᙏ oder И.]
297) ◦MONETA◦NOVA◦SVnD 15ZZ _ Rs. ✱DEVS⦂IN NOMINE⦂TVO an jedem Ende des Kreuzes ein Ringel. _ Schwerin.
Ohne nähere Beschreibung wird auch ein Schilling von 1524, Bl.f.Mzkde. II 213 erwähnt. Die halben Schillinge (Witten) haben das Gepräge der ganzen: Strahl (ohne Beizeichen). Rs. das Kreuz, meistens mit Beizeichen. Obenan stehen die beiden folgenden ohne Jahreszahl.
Bemerkenswert wegen der rückläufigen Umschriften, deren grosse Buchstaben trotz ihrer Plumpheit noch eine gewisse Verwandtschaft mit den Witten zeigen, während auf den nachstehenden, sowie auf obigen ganzen Schillingen ein anderer neuerer Schriftcharakter wahrnehmbar ist.
Das Münzzeichen (Rosette in Halbmond) verbindet dies Stück mit den Schillingen von 1504-1511. Der älteste 1/2 Schilling mit Jahreszahl wäre der von 1501, von Köhne N. B. 545 erwähnt aber nicht beschrieben, die Lesung wird bestätigt v. Sallet VIII 193.
Nach mehrjährigem Zwischenraum folgt nachstehender unedierter Halbschilling vom Gepräge des obigen ganzen von 1522 und nach Köhne aus derselben Zeit mit ihm:
Die nächsten Gepräge, von 1538, fallen schon über unsere Zeitgrenze hinaus. Zum Schluss die Bemerkung, dass in Pogge's Sammlung sich ein Stael (piedfort) 9/16 Lot schwer befindet, meines Wissens vom Schillingsgepräge und zwar folgendem:
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