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Das Münzwesen des Deutschen Reiches von 1500 bis 1566

Friedrich von Schrötter
in: Jb. für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft 35 (1911) S.129-172 und 36 (1912) S.99-128
sowie in: Aufsätze zur deutschen Münzgeschichte des 16. bis 19. Jhs., Hrsg. B. Kluge, Leipzig 1991, S.3-76
Hier ohne Einleitung und ohne Fußnoten wiedergegeben.
1. Teil :
I. Die Systeme der rheinischen Goldgulden und der tirolisch-sächsischen Silbergulden
II. Die Reichsmünzordnung von 1524
III. Der österreichische Münzfuß von 1524 und seine Übertragung auf Süddeutschland
2. Teil : (Fortsetzungsseite)
IV. Die Reichsmünzordnung von 1551
V. Der Reichsmünztag zu Speier 1557 und die Reichsmünzordnung von 1559
V. Die Reichsprobierordnungen
Schluß
Anlage I. Der Münzfuß
Anlage II. Valvation fremder Goldmünzen, Nürnberg 1522



I. Die Systeme der rheinischen Goldgulden und der tirolisch-sächsischen Silbergulden

Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts war in Deutschland insofern ein Zustand leidlicher Ordnung eingetreten, als sich einige Groschensysteme für den Handel konsolidiert hatten; so hatte der Rhein seine Albus, der Süden seine Schillinge, der Osten die böhmischen, meißnischen und sächsischen Groschen, der Norden die lübischen Schillinge. Diese Münzen hatten aber die alten Rechnungswerte Pfund, Schilling, Pfennig nirgends verdrängen können; und dann beherrschten den kleinen täglichen Verkehr durchaus Pfennige und Heller, die fast in jedem Gebiet nach einem besonderen Münzfuß geprägt wurden.

Diese Zustände, die überall fühlbare Mangel einer gemeinsamen, zuverlässigen, großen Handelsmünze hatten den Großhandel und Immobilienverkehr zuerst zu dem Gebrauch von geeichten Silberbarren, dann aber zu den bequemeren Goldgulden geführt.

Wir werden im folgenden die beiden großen Münzsysteme kennen zu lernen haben, die bei der Aufstellung der drei Münzordnungen miteinander rangen: das der rheinischen Goldgulden und das der tirolisch-sächsischen Silbergulden. Dazu kommt als sehr einflussreich noch das System der bayerisch-fränkischen Münzvereine der schwarzen und der weißen Pfennige mit den Mittelpunkten Augsburg und Nürnberg, der beiden damals bedeutendsten Städte Deutschlands.

Das älteste und bis zum 16. Jahrhundert wichtigste dieser Systeme war das der Goldgulden in den Münzvereinen der vier Kurfürsten bei Rhein. Die Überzeugung, daß im Münzwesen nur größere Gebiete Gedeihliches erreichen können, gewann in Deutschland Boden, seitdem mit dem Erschlaffen der Reichsgewalt nicht nur das Münzrecht an mehr und mehr kleine und kleinste Stände verliehen wurde, sondern diese auch mit dem Münzfuß nach Willkür schalteten. Besonders seit dem Interregnum bildeten sich Münzvereine, die Bestimmungen über den Münzfuß, den Edelmetallhandel, die Münztechnik und Münzpolitik erließen. Die bekanntesten sind im 14. und 15. Jahrhundert der wendische Verein, die fränkischen Vereine, am Oberrhein der Bund Württembergs mit schwäbischen und Bodenseestädten und der Rappenmünzbund, am Mittelrhein die Vereinigungen der vier rheinischen Kurfürsten seit 1386.

Während aber der Einfluss jener anderen Vereinigungen außer der wendischen auf die Gebiete der Beteiligten beschränkt blieb, wurde der Verein der rheinischen Kurfürsten durch seine Goldmünzen für Deutschland von der größten Bedeutung.

Allerdings sind die Goldgulden fortwährend verschlechtert worden, von 3,47 Gramm Goldgehalt im Jahr 1370 auf 2,50 um 1500, und hat das Bestreben Kaiser Sigismunds, durch die Guldenprägungen in den Reichsmünzstätten Frankfurt, Basel, Nördlingen und Dortmund ihren Verringerung aufzuhalten, nur wenig Erfolg gehabt. Aber bis zum Aufkommen der Silbergulden ist der rheinische Goldgulden eine der zuverlässigsten Handelsmünzen gewesen. Durch ihr Zusammenhalten haben die rheinischen Fürsten der Zerrüttung des deutschen Münzwesens anderthalb Jahrhunderte mit Erfolg entgegengearbeitet. Wie es ohne das hätte gehen können, sehen wir an den Niederlanden, wo bis 1550 eine Unmenge geringhaltigster Goldgulden gemünzt wurden, deren Gehalt bis auf 8 Karat mit einem Wert von 25 statt 72 Kreuzer sank.

Dagegen hielten um 1500 die Goldgulden der rheinischen Kurfürsten 18½ Karat Gold, und 71⅓ Stück wogen eine kölnische Mark, erst in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts wurden sie 18⅓karätig.

Ich möchte zur Ausbreitung der Goldgulden hinzufügen: Geprägt wurden sie in bedeutenden Mengen in Lübeck und seit 1463 in Bremen. In anderen Gebieten waren sie seit etwa 1420 einziges zuverlässiges Zahlmittel und faktisches Währungsgeld, so in Meißen und Thüringen, in Westfalen und Niedersachsen. In Brandenburg, Mecklenburg, Schleswig Holstein, Pommern liefen sie in Menge um.

In Preußen, Polen, Tirol und Schlesien sowie in deren Nachbarschaft wurden neben den rheinischen die feineren italienisch-ungarischen Goldgulden benutzt, in Italien Zechinen, in Deutschland später Dukaten genannt. Während diese in Österreich Wertmaßstab blieben, gewannen in Tirol seit 1420 die rheinischen mehr und mehr Boden, bis endlich Sigmund der Reiche nicht ungarische, sondern rheinische selbst prägte. In Schlesien scheinen die ungarischen auch zuerst überwogen zu haben, doch wurde um 1500 häufiger nach rheinischen gerechnet, ein rheinischer galt ¾ ungarische.

Es ist darüber gestritten worden, ob im 15. Jahrhundert in Deutschland Goldwährung geherrscht habe, was besonders Soetbeer und Grote bejahen, dieser für Westfalen, oder faktische Doppelwährung, die Lamprecht, Kurse und Wiebe annehmen, da ja alle Rechnungsbücher in Silberwerten geführt seien und Silbermünzen keine Scheidemünzen gewesen seien, oder endlich Silberwährung, für die Hanauer eintritt, weil Goldmünzen nur Handelsgeld gewesen wären.

Wenn man denn einmal unsere modernen Begriffe auf jene Zeiten anwenden will, so ist zunächst zu sagen, daß in der deutschen Geschichte niemals bis zum 18. Jahrhundert Goldgeld eine so bedeutende Rolle gespielt hat wie im 14. und 15. Jahrhundert. Silberwährung gab es also gewiss nicht, denn nur Handelsmünze und Ware sind die Goldgulden nicht gewesen. Sie waren in Westfalen das allgemeine Rechnungs- und Zahlmittel, mit ihnen wurden in Basel im Lokalverkehr fast alle Rentenkäufe, Darlehnsgeschäfte und größere Waren- und Güterkäufe abgeschlossen, Löhne und Gehälter gezahlt, Vermögen geschätzt und Steuern bestimmt. Fast ebenso war es am Rhein, wo auch der Zoll nur mit Goldgulden erlegt werden durfte, in den deutsch-österreichischen Alpenländern, in Sachsen, wo noch 1525 der Münzmeister auf dem Schneeberg sagte, Gold sei der Haupt der Münze, durch Gold werde silberne Münze gewürdigt.

Aber dennoch: Goldwährung im modernen Sinne kann man jenen Zustand nicht nennen, am besten bezeichnet man ihn als eine Art von Doppelwährung, denn zu einer Doppelwährung im modernen Sinne fehlte ihr wieder die staatliche Regulierung, die ausgesprochene gegenseitige Vertretbarkeit beider Metalle. Grote und Lexis nennen sie Parallelwährung. Und Scheidemünze waren die silbernen Sorten durchaus nicht, der Begriff "Scheidemünze" war ja noch unbekannt. Für die Doppelwährung spricht, daß die Rechnungsbücher zwar unzählige Geldangaben in Gulden enthalten, ihnen aber auch gewöhnlich der entsprechende Betrag in der silbernen Stadtwährung beigefügt ist. Am Rhein war es der Albus ebenso die Münze des Kleinverkehrs wie in Sachsen der Groschen, die nur deshalb nicht die Oberwähr sein konnten, weil ihr Fuß zu oft verändert wurde und sie sich deshalb für den Handel, für langfristige Kontrakte nicht eignete.

Wenn die Pfalzgrafen im Jahr 1557 nicht zugeben wollten, daß der Silbergulden ebenso wie der goldene "Wehrschaft" sei, so lehnten sie damit das Silbergeld für den großen Verkehr ab, aber damals konnte von Goldwährung doch gar keine Rede mehr sein, wie wir das später sehen werden. -

Sigmund der Reiche von Tirol, von dem wir schon hörten, daß er rheinische Goldgulden münzte, hat auch deren Äquivalent in Silber geschaffen, eine zwar längst bekannte Tatsache, die in ihren Einzelheiten aber erst jüngst aktenmäßig und vortrefflich von Nagel geschildert worden ist. Ich möchte einige seiner Resultate mit ein paar Worten wiedergeben.

Es scheint, daß der Gedanke, den Wert des Goldguldens in Silber auszuprägen, durch die größere Ergiebigkeit der deutschen Bergwerke, das wachsende Silberangebot schon vorher weiteren Kreisen gekommen ist, denn die erste talerförmige Münze, die sich auch im Gewicht (32,49 Gramm) den späteren Silbergulden Sigmunds nähert (31,80 Gramm), ist im Jahr 1477 von Maximilian uns Maria von Burgund in den Niederlanden geprägt worden [falsch]. Dann hat Sigmund 1484 und 1486 seine Silberguldiner gemünzt, die ebenso wie der rheinische Goldgulden 60 Kreuzer galten. Es wurden 8 Stück aus der 15-lötigen Mark ausgebracht oder 8 Fl. 10 Schilling 8 Heller (8 8/15) aus der Tiroler Mark [254,7 g] Feinsilber. Da Sigmund 84 2/3 Goldgulden aus der 18-karätigen Wiener Mark [280,9 g] ausbrachte, berechnet Nagel das Wertverhältnis, in dem Gold und Silber vermünzt wurden, auf 1 : 11,995, ein Verhältnis, das dem Golde viel zu günstig war.

Noch eine Bemerkung ist nötig. Die Aufbringung wurde nach Gulden, Schilling und Heller berechnet. Dieselben Rechnungsmünzen finden wir noch in der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524. Seitdem erst sind sie der Gulden-, Kreuzer- und Groschenrechnung endgültig gewichen. Es waren die alten Karolingischen Rechnungsmünzen, nur daß an Stelle des Pfundes der Gulden getreten war.

Die Goldmünzen verschiedener Länder waren bei ihrer Einführung nichts anderes als Goldäquivalente für die Pfunde des bestehenden Silbergeldes gewesen, so der Florentiner Fiorino im Jahre 1252, der englische Sovereign 1489. In anderen Ländern wie in Deutschland und den Niederlanden wurden diese Goldmünzen übernommen, und es ist noch nicht gewiß, ob der Goldgulden in Deutschland sogleich einem Pfund Pfennige gleichgesetzt worden ist. Jedenfalls hat Kaiser Karl IV. im Jahre 1356 diese Gleichstellung verfügt.

Wir können aus der Geltung eines Münzpfundes in Gold entnehmen, wie sich das alte karolingische Pfund Silbermünzen (367 Gramm Silber, die im Verhältnis 12:1 etwa 30 Gramm Gold entsprechen würden) im Laufe der Jahrhunderte verändert hat. Am wenigsten war das in England der Fall, wo der ein Pfund Sterling geltende Sovereign 15,47 Gramm Gold hielt. In Deutschland hielt der Goldgulden (= 1 Pfund = 20 Schilling = 240 Pfen.) 2,53 Gramm, in Frankreich entsprach die livre 1475 noch 2,40, 1507 nur noch 1,85 Gramm Feingold. Am stärksten war die Verschlechterung der Silbermünze in Italien vorgeschritten. Der Fiorino stand, wie gesagt, 1252 einer Lira gleich. Bis 1500 war er auf 7 Lire gestiegen. Da er 3,50 Gramm hielt, entsprach die Lira einem Goldgewicht von nur 0,50 Gramm.

Jener Silbergulden Sigismunds war nicht der eigentliche Gegenstand seiner Münzreform im Jahre 1482, der war vielmehr das gleichfeine 6-Kreuzerstück. Auch sein Nachfolger Maximilian I. hat bis zum Jahre 1500 in Hall nur 6-Kreuzer schlagen lassen; erst seit diesem Jahre bis zu seinem Tode auch Silbergulden "in Korn und Grad genau so wie Erzherzog Sigmund seliger". Diese 6-Kreuzer oder Halbpfündner sind unter dem Namen "Innsbrucker" in Süddeutschland sehr beliebt geworden; sie trugen in erster Linie dazu bei, die Tiroler Kreuzerwährung auszubreiten.

Die Silbergulden Maximilians sind dann besonders im Süden Deutschlands und in der Schweiz in sehr schöner Prägung nachgeschlagen worden, jedoch dienten sie mehr als Geschenk- und Schaustücke denn als Kurantgeld. Nur die 1500 in Sachsen beginnende Talerprägung geschah sogleich, um eine Verkehrsmünze zu schaffen.

In Österreich selbst scheint die Prägung unter Maximilian I. äußerst schwach, wenig rühmenswert gewesen zu sein und sich in der Hauptsache auf die Herstellung von Pfennigen beschränkt zu haben, die etwa 1/10 Gramm Feinsilber hielten. Erst Ferdinand I. hat im Jahre 1522 Österreichs Münzwesen auf eine achtunggebietende Höhe gehoben. Inzwischen aber waren in anderen deutschen Gebieten sehr wichtige Ereignisse eingetreten, denen wir zunächst unsere Aufmerksamkeit schenken müssen. Vor allem in Sachsen.

Über das meißnisch-thüringische Münzwesen im 15. Jahrhundert sind wir jüngst in unserer Kenntnis durch einen trefflichen kleinen Aufsatz von Schwinkowski [Die sächsischen Goldgulden und die dt. Guldenprägung im Mittelalter, ZfN 28,1911,317-350] weitergekommen. Eine von Schwinkowski erwähnte thüringische um 1470 verfaßte Denkschrift führt aus, welche überragende Wichtigkeit die Goldgulden im Westen hatten, wo sie "die oberste Währe für alle großen Haupt- und Wiederkäufe" wären, während die Silbermünze nur zur "Entscheidung" für Beträge unter einem Gulden bestimmt in geringer Menge geprägt würde - oder, sagen wir, geprägt werden sollte -, daß hingegen in Thüringen und Meißen Groschen und Pfennige seit Alters gesetzliche Währung gewesen seien.

Schwinkowski schildert den Kampf, den die Wettiner für ihr Silbergeld, die Groschen, gegen die rheinischen Goldgulden führten. Daß dieser Kampf ein erfolgloser war, lag daran, daß die Groschen dem viel wertbeständigeren Goldgulden gegenüber fortwährend im Gehalt geändert wurden und auch ihren Namen wechselten. Daher war es nicht möglich, 20 Groschen auf dem Verkehrswert eines Guldens zu halten und diesen nur als "Beiwähre" der "rechtlichen und faktischen Oberwähr" der Groschen unterzuordnen. Vielmehr blieb als einziges zuverlässiges Zahlungsmittel auch in Sachsen der Gulden die Oberwähre, und sein Kurs stieg in Silbergeld höher, zumal da noch viele schlechtere fremde Groschen im Umlauf waren.

Eine Münzordnung von 1456 suchte gegen die minderwertigen Goldgulden vorzugehen, indem sie sie zur bloßen zu wiegenden Ware machte, obgleich der sachverständigste Mann des Landes, der Erfurter Bürgermeister Hartung Kammermeister, für viel nötiger hielt, sich gegen das schlechte eigene und fremde Silbergeld zu schützen.

Erst gegen Ende des Jahrhunderts wurde eingesehen, daß der Widerstand gegen die Goldgulden vergeblich wäre und wurden in Leipzig bedeutende Quantitäten davon gemünzt; sie wurden damals auf 21 Groschen gesetzt und damit die berühmte meißnische Währung geschaffen. Aber immer noch sollten die Groschen Hauptwährung sein, wozu sie sich doch gar nicht eigneten, da ihr Fuß von 1464 bis 1500 siebenmal verändert ward.

Aber auch die Goldgulden eigneten sich nicht mehr recht als Währungsmünze: zehn Jahre, nachdem der erste in Sachsen geprägt worden war, wurde sein Äquivalent in Silber zum ersten Male als Guldengroschen gemünzt (1500), wobei man bestimmte, daß alle künftigen Zahlungen nur auf Silbergeld gestellt werden dürften. Dennoch wirkte, wie schon bemerkt, der Glaube an die Goldwährung in Sachsen noch lange fort.

Aber überwunden war sie; denn was Sachsen so lange mit den Groschen nicht gelungen war, sie zur Hauptwährungsmünze zu machen, das wurde nun mit den Guldengroschen möglich. Diese Münzen wurden erst durch die starken Prägungen Sachsens allgemein bekannt. Denn bemerken wir wohl, daß die seit 1518 [oder o.J.(1520)] in Joachimsthal in Böhmen geprägten Silbergulden, die den Namen Taler erhielten, den sächsischen Fuß hatten. Daher ist das eigentliche Geburtsjahr der Taler das Jahr 1500, in dem ja auch Kaiser Maximilian diese Prägung anfing. Die früher 1484 und 1486 in Hall geprägten sind nur wenig bekannt geworden, ihrer waren zu wenig, wenn auch der Ruhm der ersten Prägung dieser Münzen dem Erzherzog Sigmund von Tirol bleibt.

Pückert [Das Münzwesen Sachsens 1518-1525. Leipzig 1862] zeigt, daß es ein Fehler war, die Guldengroschen feiner als die Engelsgroschen (1/7 Gulden) und diese feiner als die Groschen auszubringen, und nur den beiden letzteren ein Remedium zuzugestehen. Denn dadurch kam es, daß die Taler im Auslande viel begehrter als die Groschen wurden und aus Sachsen verschwanden. Das wurde im Jahr 1518 dadurch abgestellt, daß man die Feinheit von 15 Lot auf 14 Lot 16 Gran verringerte.

Leider hat Sachsen einen anderen Fehler nicht zu beseitigen verstanden. Die Ordnung von 1500 bestimmte nämlich, daß die Pfennige zu 8 Fl. 17 Gr. 8 Pf. ausgebracht würden [d.h. aus der Mark Feinsilber sollten Pfennige im Wert von 8 Gulden, 17 Gr. und 8 Pf. entstehen], einem wegen seiner Feinheit für diese kleinsten Sorten ganz unmöglichen Münzfuß. Da Sachsen also keine Pfennige prägte - 1521 sagte ein Münzmeister, an 30 Jahre seien keine mehr gemünzt -, so strömten "schlechte" Pfennige von allen Seiten herein, von Mansfeld, Magdeburg, Erfurt, Mühlhausen, Brandenburg, mit denen die sächsischen Taler und Engelgroschen aufgekauft wurden. Um 1520 zahlte man mit diesen fremden Pfennigen große Beträge beutel- und fässerweise.

Auch unter den wenig feinen böhmischen und brandenburgischen Groschen hatte Sachsen zu leiden. Die märkischen Groschen wurden besonders unter Joachim I. (1499-1535) in ganz gewaltigen Massen gemünzt - Bahrfeldt führt für diese Regierungszeit 1022 Groschenstempel an - und zu nur 9 Fl. 11 Gr. 10 Pf. bis 10 Fl. 6 Gr. ½ Pf. ausgebracht. Ebenso prägte Brandenburg bedeutende Mengen Pfennige. Verträge, die Sachsen mit Mansfeld, Magdeburg 1518 bis 1524 schloß und Verhandlungen mit Brandenburg über einen gemeinsamen Fuß bleiben ohne Erfolg.

Im Jahre 1524 wurde vorgeschlagen, den Fuß der Guldengroschen weiter zu verbilligen, vielleicht weil, wie wir sehen werden, Österreich es damals tat. Aber mit dem Rat eines Nürnberger Edelmetallhändlers Christoph Fuhrer und des Grafen Albrecht von Mansfeld, den Fuß um 1 Fl. zu verringern, erklärte sich auf die Dauer nur der Kurfürst Johann einverstanden, während die Städte dagegen waren, worauf auch Herzog Georg davon abstand. Johann suchte in den folgenden Jahren vergebens seinen Vetter dazu zu bewegen; das Verhältnis zwischen beiden wurde, besonders wegen der Glaubensdifferenzen, immer gespannter, bis dann endlich die gemeinsame Berg- und Münzverwaltung in Schneeberg aufgelöst wurde.

Bald darauf, im Jahre 1530, erschienen jene drei bekannten Münzschriften beider Parteien für und gegen die Verbilligung des Silbermünzfußes. Im Jahre 1531 [oder richtig 1534] aber gab Georg etwas nach, indem er die Feinheit auf 14 Lot 8 Gran heruntersetzte. Bei diesem Fuß blieben die Sachsen dann offiziell 40 Jahre.

Sachsen hat weder die erste noch die zweite noch die dritte Reichsmünzordnung befolgt, besonders die beiden letzteren sind ohne seine Mitwirkung oder im Gegensatz zu ihm von südlichen und westlichen Reichständen entworfen worden. Bemerken wir nun sogleich, daß die Goldausbeute schon am Ende des 15. Jahrhunderts in Deutschland schwach wurde, die Ausbeute der Hauptsilbergruben in Tirol, im Erzgebirge und Harz im 16. Jahrhundert aber zunahm, während das amerikanische Silber nicht vor der Mitte des Jahrhunderts auf Deutschland einwirkte, so ist offenbar, da die deutsche Silberausbeute in Taler vermünzt wurde, daß jene Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559 wegen der Ausschließung dieser Taler unmöglich Erfolg haben konnten, wenn die sie Prägenden nicht gezwungen werden konnten, die Reichsmünzgesetze zu beobachten.



II. Die Reichsmünzordnung von 1524

Damals aber, als Sachsen zuerst plante, seinen Talermünzfuß zu verbilligen, als Österreich dasselbe in viel weitergehenden Maße tat, in diesem für das deutsche Münzwesen so wichtige Jahre 1524 kam auch das erste deutsche Reichsmünzgesetz zustande.

Die Reichspolizeiordnung von 1521 hatte dem Reichsregiment aufgegeben, auf die Besserung des Münzwesen zu sehen. Auf dem ersten der beiden Nürnberger Reichstage von 1522 setzte das Regiment einen Ausschuß für die Münzsachen ein, der vom 10.-16. April ein Gutachten anfertigte.

Der Ausschuß wollte den Goldgulden unverändert lassen, sah eine Hauptaufgabe darin, eine gute Silbermünze zu schaffen, die in dem Chaos all der Schilling-, Batzen-, Albus-, Stüber-, Groschen-, Witten-, Pfennig-, Heller- und der großen neuen Silberguldenwährungen einen sicheren, zuverlässigen und allgemeinen Wertmaßstab darstellte. Da nun die Mark Feingold 93 Gulden, eine Goldeinheit aber 11 Silbereinheiten wert sei, müssten aus 11 Mark Feinsilber 93 Silbergulden geprägt werden, aus einer also 8 Fl. 9 Schill. 11/11 Heller. Wir werden sehen, daß es hierbei nicht blieb, sondern ein dem Golde günstigeres Verhältnis angenommen wurde.

Der Ausschuß gab zu, daß die vielen schädlichen kleinen Silbermünzen zu beseitigen und ein bestimmter Fuß der Pfennige ratsam sei, aber einen einzigen Münzfuß derselben im ganzen Reich hielt er für unmöglich, weil die Zinsen und Schulden in den verschiedensten Sorten festgesetzt seien. Eine Umrechnung in neues Geld scheint er gar nicht in Betracht gezogen zu haben. Also, folgerte der Ausschuß, müßten gewisse Münzbezirke nach den verschiedenen Münzarten (Sortenwährungen) wie Oberpfalz, Bamberg, Würzburg, Brandenburg, Nürnberg (Schillinge, Batzen) - Sachsen, Magdeburg, Mansfeld, Stolberg, Schwarzburg (meißnische Groschen) - rheinische Kurfürsten und Hessen (Albus) - Mecklenburg, Lübeck, Holstein (Lübschillinge, Witten) abgeteilt werden: der erste Gedanke der späteren Münzbezirke (1571).

Es ist öfter bemerkt worden, daß es ein Fehler der Reichsmünzordnungen war, neben den Reichsmünzen noch besondere Landmünzen zuzulassen. Auf solche Landmünzen zielte schon diese Meinung des Ausschusses. Aber war die Beseitigung derselben in einem politisch so zerrissenen Staatsgebilde möglich? Nur einem energischen Alleinherrscher hätte ohne Rücksichtnahme auf die Verluste der Territorien, der Städte, des Einzelnen die Vernichtung aller alten Münzen und deren Verwandlung in Reichsgeld gelingen können. Der deutsche Kaiser war dazu viel zu schwach. Man kann wohl behaupten, daß im damaligen Reiche eine Münzeinheit, wie sie in England bestand, in Spanien eben geschaffen war, in Frankreich angebahnt wurde, unausführbar war. Der Ausschuß riet, ganze, halbe und Viertel-Silbergulden, außerdem möglichst überall 1/21-Gulden oder Groschen zu münzen, d. h. die Hauptsorte des meißnischen Fußes. Das Nähere sollte nach Nürnberg zu berufende Münztechniker festsetzen.

Alle diese Münzen sollten auf einer Seite den Adler, auf der anderen das Wappen des Prägenden und die Jahreszahl tragen, damit man sie von den älteren zu tarifierenden Münzen unterscheiden könne. Denn ein Ummünzen der älteren bringe zu viel Verlust. Und da aus dem Vermieten der Münzstätten viel Beschwer und Betrug entstanden sei, sollte das verboten werden. Diese Forderungen sind in das Münzedikt von 1524 übergegangen.

Dies Gutachten des Ausschusses kam auf dem ersten Reichstage von 1522 nicht mehr zur Beratung. Das Regiment ließ aber, dem Vorschlage des Ausschusses folgend, Münzsachverständige nach Nürnberg kommen und von ihnen ein Gutachten abgeben. Dasselbe ist sehr lang, trägt das Datum des 22. Oktober, ist von schwäbischen und fränkischen Münzbeamten verfaßt und bildete die Grundlage für die weiteren Münzverhandlungen auf dem zweiten Nürnberger Reichstage, der vom 17. November 1522 bis zum 9. Februar 1523 abgehalten wurde. Daselbst waren auch eingetroffen der Münchener Münzkämmerer Konrad Gienger und der dortige Münzmeister Anton Hundertpfundt, ferner der Schneeberger Münzmeister Andreas Funk und sein Wardein Hans Mayerhoffer.

Die Bayern stimmten in ihrem Bericht an Herzog Wilhelm in allem dem Gutachten ihrer schwäbischen und fränkischen Kollegen zu, die beiden Sachsen waren zwar auch meistens einverstanden, nahmen aber doch manche Vorschläge nur zur Meldung an ihren Herrn entgegen; sie gaben auch Münzverwaltungseinrichtungen an.

Zwei Punkte waren es, über die die Meinung der Münzmeister verlangt wurde. Der erste betraf das für jedes Land so zu bestimmende Korn und Schrot, "daß das Gold dem Silber, und herwieder das Silber dem Golde allenthalben im Reiche gleichwirdig geacht und gehalten werde".

Gleich die erste Bedingung, die die Franken, Schwaben und Bayern stellten, war jene, über die seitdem der Streit auf lange nicht mehr ruhen sollte und die doch immer unerfüllbar blieb: Die Fixierung des Silberpreises. Wir hörten, daß nach dem Gutachten des ersten Reichstages die Nürnberger Mark Feinsilber zu 8 Fl. 9 Sch. 11/11 Heller auszubringen war. Nun sollte sie nicht über 8 Fl. kosten. Und damit die Herren, die keine Silbergruben besäßen, münzen könnten, sollte wenigstens die Hälfte alles Bergsilbers nicht ins Ausland verkauft werden. Natürlich konnten die Sachsen dies Verlangen nicht billigen, sie wollten zu Hause darüber berichten.

Ganz auf die Seite der süddeutschen Münzmeister stellte sich der klein Ausschuß, der die Monopolien und Münzsachen bearbeiten sollte. An dem Gutachten dieser Reichstagskommission erkennt man sogleich, daß seine Verfasser Süddeutsche, nicht Bergweksbesitzer waren, denn ihre erste Forderung ist, daß die Bergherren nicht weiter nach besonderem Fuß münzen sollten, woraus dem Reiche so viel Schaden erwachsen sei.

Der "besondere Fuß" war aber der der Guldengroschen. Warum diese Münzen den anderen Ständen verhaßt waren, liegt wohl in erster Linie daran, daß diese nun weniger Rohsilber bekamen als früher. Die wendischen Städte klagten später, um 1540, die Hanse bekäme aus den sächsischen Bergwerken keine Silberbarren mehr, sondern nur Taler. In solchen konnten die Bergherren dem Silber leichter den von ihnen gewünschten Preis setzen als in Barren; auch werden die Sachsen ihr Silber lieber an die Fugger und andere Großhändler verkauft haben, die es ausführten und höhere Preise zahlten. Die anderen mochten ihr Gold oder was sie sonst anboten, gegen Taler einwechseln.

Der Ausschuß wollte also ebenso wie seine Münzmeister das Silber billig haben: besonders über Silberkauf, Münzkosten und Schlagschatz müsse mit den Bergherren beraten werden; Sachsen, Österreich und Salzburg seien zu bitten, den Höchstpreis von 8 Goldgulden für die Erfurter Mark Feinsilber zu bewilligen oder wenigstens anzuzeigen, welches der höchste Preis sein sollte. Daß es gar nicht in der Macht jener Fürsten stand, den Silberpreis zu fixieren, fiel niemandem ein, freilich manchen der Bergwerksbesitzer auch nicht.

Der große Ausschuß des Reichstages sah weiter; er befahl, dem kleinen zu überlegen, ob eine Münzordnung errichtet werden könne, ohne daß der "Silberkauf verglichen" werde. Also müssen doch am Reichstage Leute gewesen sein, die ahnten, daß eine Fixierung des Silberpreises nicht werde erreicht werden können. Der Reichstag ging auseinander, ohne daß dieses Thema weiterberaten wurde.

Jedoch ist aus dem Jahre 1524 noch ein höchst merkwürdiger Vorschlag des Nürnberger Edelmetallhändlers Christoph Führer zu erwähnen, desselben, der damals in Mansfeld und Sachsen eine höheren Silberpreis zugunsten der Bergherren anregte, ein Vorschlag, auf den Pückert nur hinweist, der aber in einer Schilderung des Reichsmünzwesens nicht fehlen darf.

Führer riet folgendes: Die Bergherren verkaufen ihre ganze Sliberausbeute zu Nürnberger und Frankfurter Preis dem Reiche. Dieser lässt sie in Reichsmünzstätten (Schwaz, Innsbruck, Annaberg, Freiberg, Eisleben, Nürnberg) so vermünzen, daß außer der Bezahlung der Münzkosten ein Schlagschatz von einem oder einem halben Gulden (auf die Mark?) sich ergibt. Dieser dient zur Erhaltung von Frieden und Recht, auch könnten damit alle anderen Bedürfnisse des Reiches gedeckt werden; denn da die anderen Nationen das deutsche und böhmische Silber nicht entbehren können, müssen sie einen Teil des Schlagschatzes tragen, indem sie nämlich die deutschen Münzen in ihrem Zahlwert annehmen. Zur Erschwerung der Ausfuhr des gemünzten Silbers wird die Hälfte in Kleingeld verprägt.

Dieser Vorschlag Fuhrers ist, wie gesagt, merkwürdig, aber wie die anderen dieses Mannes, eines in der großen Reihe der Projektenmacher im Münzwesen, die die Welt gesehen hat, ermangelte er der praktischen Grundlage. Zunächst mussten die Bergherren zu einem bestimmten Verkaufspreis des Silbers gezwungen werden, das doch ihr und ihrer Untertanen Eigentum war. Und wenn alles vermünzt wurde, so entstand ohne Zweifel "Übermünzung", besonders mit dem kleinen Gelde. Und waren auch die anderen Nationen damals noch auf das deutsche Silber angewiesen, so konnte darum Deutschland den Preis für das Produkt doch keineswegs allein bestimmen. Denn hatten Frankreich, Spanien, England und die Niederlande genug Silbergeld, so stockte die Nachfrage; dann behielt Deutschland seine Silbermünzen, deren Wert musste fallen und damit auch der Schlagschatz verschwinden.

Was den Münzfuß anging, so war auch dieser Ausschuß ganz dagegen, daß die Landmünzen durch die Reichsmünze beseitigt würden. Sodann schnitt er alles auf seine engere Heimat zu indem er Vorträge über die weiße fränkische und die schwarze bayerische Münze hielt, die doch niemand, außer ihn selbst, interessieren konnten.

Richtigerweise hielt sich aber der Reichstag an das Gutachten der Münzmeister. Obgleich diese Süddeutsche waren, in deren Münzstätten die Nürnberger oder Augsburger Mark Grundgewicht war, legten sie doch einsichtig die Kölnische Mark dem von ihnen vorgeschlagenen Münzfuß zugrunde. Und auch die sächsischen Münzbeamten sagten, daß nicht die um 1 Quint schwerere Nürnberger, sondern die Kölnische Mark allgemein zu machen sei, nach der immer die Goldgulden geordnet worden wären. Freilich wog die in Sachsen übliche Erfurter Mark fast genau so viel wie die Kölnische. Die Kölnische wurde durch die Eßlinger Münzordnung das deutsche Münzgrundgewicht und blieb es bis ins 19. Jahrhundert.

Den Münzfuß der Silbergulden gaben die Münzmeister an, wie er am Anfange des Jahrhunderts in Sachsen gewesen war: 8 Stück aus der 15-lötigen Mark, die kleineren Sorten nach nur wenig billigerem Fuße:

MünzsortenAus der rauhen Mark  Feinheit  Aus der feinen Mark
StückLotFl.  Schill.Heller
Ganze, halbe, viertel Gulden8 (16, 32)158108
1/10-Gulden (Doppelgroschen, Doppelplappart)  80158108
1/21-Gulden (Groschen, Plappart)136128128
1/42-Gulden (Halbgroschen)272128128
oder18288136
Pfennig, Heller- - nicht über: 8¾ Fl. - -

Dieser Münzfuß ging mit nur geringen Änderungen in die Eßlinger Ordnung von 1524 über. Sie wählte als Halbgroschen die leichteren und feineren und schob noch Viertelgroschen oder Gröschlein als Ersatz der im Süden üblichen Halbbatzen ein.

Mit dem vorgeschlagenen Fuß der Pfennige und Heller erklärten die Sachsen sich nicht einverstanden, denn wie wir wissen, hatte sie die Erfahrung gelehrt, daß es unmöglich wäre, die Münzkosten dieser kleinen Sorten bei einem so feinem Fuße aufzubringen. Da gab denn die Eßlinger Ordnung als Höchstgrenze ihrer Ausbringung nicht 8¾, sondern 9 Fl. zu. Aber auch dieser Fuß war noch viel zu fein, als daß die Ausprägung der Pfennige ohne großen Schaden möglich gewesen wäre.

Daß die Reichsordnung von 1524 und auch die späteren bei einem verhältnismäßig teuern Fuße des Kleingeldes blieben, hatte seinen Grund darin, daß sie so nur die zu umfangreiche Prägung desselben verhindern zu können glaubten. Denn es war dann kein Gewinn dabei zu machen. Jedoch nun wurde es überhaupt nicht möglich, den Fuß einzuhalten. Das sah auch der sonst erfahrene Agricola nicht ein, der jedoch sehr verständig riet, Kupfermünzen zu schlagen, womit man damals aber nur in Westfalen begann, im übrigen Deutschland erst zwei Jahrhunderte später.

Das andere Mittel, die zu starke Prägung der Kleinmünzen zu verhindern, war, sie gesetzlich zu beschränken, aber dazu fehlte es eben an der starken Exekutive, und darum fiel Deutschland immer wieder in den Fehler, den reichsgesetzlichen Münzfuß der kleinen Sorten zu kostbar zu machen. In Frankreich, Spanien und den Niederlanden entging man dem durch Ausgabe von Kupfermünzen, jedoch verfiel Spanien und auch zeitweise die Niederlande dem Fluche übermäßiger Kupfergeldmassen, während sich England durch seine ungesetzlichen kupfernen Privattoken, Deutschland durch ungesetzliche Verringerung des Kleingeldfußes half.

Allerdings versuchte die Eßlinger Ordnung zum erstenmal, die Prägung der Pfennige und Heller zu beschränken: so oft eine Obrigkeit 10 Mark in ihnen münzte, sollte sie gehalten sein, 3 Mark in groben Sorten herzustellen - ein merkwürdiges, unseren heutigen Anschauungen nach ganz falsches Verhältnis, das sich wohl nur aus den monetären Zuständen Süddeutschlands erklärt, das bis dahin zumeist mit Goldgulden und Pfennigen verkehrt hatte und sich gegen die Taler sträubte.

Die anderen Punkte in dem Gutachten der Münzmeister waren Ratschläge, wie die Durchführung des Befohlenen zu sichern sei; diese gingen alle in die Reichsmünzordnung über. So sollte kein Stand andere als die gebotenen Sorten münzen, es sollte die Zahl der Münzstätten beschränkt werden, tüchtige Münzbeamte waren anzustellen, das Einschmelzen und Schwächen der Reichsmünzen sollte bestraft, der Wechselunterschied zwischen ihnen einen oder einen halbe Kreuzer nicht übersteigen, was die Bayern auch für den Goldgulden bestimmt haben wollten. Die Silbermünzen aber sind "in aller Bezahlung für Wertschaft anstatt des Goldes uszugeben und zu nemen bei einer Pene".

Dieser Befehl stellte also die Doppelwährung fest, nicht wurde, wie man wohl gemeint hat, die Silberwährung erstrebt. Ja, die Schwaben, Franken und Bayern wünschten, daß nicht zu viel Silbergeld gemünzt werde, weil man sonst des Goldes verlustig gehe, jedem Stand sei das jährlich zu vermünzende Quantum Silber vorzuschreiben. Solche Kontigentierung konnten aber die erfahrenen Sachsen nicht schlechthin billigen; allerdings wünschten sie, daß die Prägung der kleinen schlechten Sorten, die den Wert des Guldens so in die Höhe getrieben habe, beschränkt werde, aber die besseren Sorten müßten zuerst stark gemünzt werden, weil sonst die älteren nicht verboten werden könnten. Die anderen Stände konnten jedoch die Halbheit nicht überwinden, sie lehnten ein solches Verbot wegen des Schadens ab, und so setzte denn auch die Eßlinger Ordnung nur deren Wert fest.

Die Münzmeister wünschten ferner, daß die Obrigkeit sich mit einem mäßigen Schlagschatz begnügten und, wer schlechtes Geld gemünzt habe, des Münzrechtes verlustig gehen oder auf andere Weise bestraft werden sollte. Das befahl denn auch die Ordnung, ja sie verstieg sich sogar zu dem idealen, aber noch ganz unzeitgemäßen Standpunkt, einen Schlagschatz ganz zu untersagen.

Endlich rieten die Münzmeister, jährlich einen Probationstag in jedem der 10 Kreise zu halten. Das bestimmte zwar auch die Eßlinger Ordnung, setzte sogar zwei fest, aber sie nannte nicht die 10 Kreise, sondern die alten sechs: Franken, Schwaben, Bayern, Oberrhein, Niederrhein, Sachsen. Das war wie Pückert sagt, ein Fehler, denn so wurde die bestehende Organisation zerrissen, der schon Jahrhunderte bewährte Bezirk der rheinischen Kurfürsten gespalten und der burgundische Kreis "aus feiger Willfährigkeit gegen den Kaiser" ganz ausgelassen.

Die zweite Forderung, die das Regiment an die Münzmeister stellte, ging dahin, festzusetzen, wie die verschiedenen vorhandenen Landesmünzen miteinander verglichen werden könnten, damit man ohne Verlust handeln könne.

Hierauf gaben die Münzmeister eine Valvation der ihnen bekannten Sorten. Außerdem sprachen sie sich über die Rollenbatzen und die Goldmünzen aus. Über die Batzen werden wir noch eingehend zu reden haben. Die Münzmeister sagten, sie seien an Güte sehr verschieden, zum Teil sehr schlecht, und hätten besonders die Gold- und guten Silbermünzen vertrieben. Wenn das Regiment sie beibehalten wollte, so müßte wenigstens ihre Neuprägung verboten oder es müßten die schlechtesten verrufen werden; die anderen könnten dann 1/17 Fl. gelten.

Gegen ein Verbot aller waren die Bayern, weil das zu viel Verlust verursachen würde; jedenfalls müsse damit gewartet werden, bis genügend viel neue Münze geprägt sei. Dagegen äußerten die Sachsen unwillig, wenn man gar keine alten Sorten abschaffe, werde der Goldgulden weiter an Wert steigen. Alle Lande sein "übermünzt". Die gute, im richtigen Wertverhältnis zum Golde geprägte Münze müsse für die schlechte mit büßen und im Wert gegen das Gold fallen. Das habe Sachsen an seinen Engelgroschen erfahren, in denen der Gulden von 21 auf 22 und 23 Gr. gestiegen sei [1 Goldgulden = 7 Engelgroschen zu 3 Groschen]. So seien sie mit anderem und zwar schlechtem Silbergelde aufgekauft und ausgeführt worden. Aber die Absicht der Süddeutschen drang durch, die Ordnung von 1524 wollte auch die Batzen nur valvieren lassen.

Die beklagte Ausfuhr der Goldgulden sei, sagte man, gegen fremdes Gold deshalb möglich, weil sie "in ihrem Wert etwas Guts besser" als die ungarischen Gulden, Dukaten, französischen Kronen und welschen Gulden seien. Sie würden gebrochen oder als Plantschen [Gußkuchen] nach Frankreich, Niederland in Haufen ausgeführt, wobei man 5-7 % profitiere.

Wir könnten an der Richtigkeit dieser Behauptung zweifeln, da jene fremden Münzen doch alle über 21 Karat fein waren, die Gulden nur 18½, aber die schwäbischen und fränkischen Münzmeister wußten eine Erklärung. Da der deutsche Goldgulden über 3 Katat Silberzusatz enthielt, der ungarische aber über 23 Karat Gold, so schmolz man beide zusammen und erhielt so das 23-karätige Kronengold. Aus einem ungarischen und 2 rheinischen Goldgulden würden in Frankreich 3 Kronen gemacht und diese dann in Deutschland für 4 rheinische Goldgulden gegeben, die sie doch nicht wert seien. Drei Kronen hielten etwa 9,60, 4 gute Goldgulden 9,92 Gramm Gold, demnach wäre die letztere Behauptung der Münzmeister nicht falsch. Jedoch ist auf derartige Ausführungen nicht allzu viel zu geben. Sicher ist, daß alle Länder damals Gold an sich zu ziehen suchten, das im Kriege wegen seines leichten Transports immer so bewährt ist, und jedes Land behauptete, die anderen beraubten es seines Goldes.

Jedenfalls wünschten die Münzmeister, daß die fremden Goldmünzen richtig bewertet würden, die Sachsen gaben eine Valvation derselben. Dabei scheinen sie den sehr bemerkenswerten Wunsch geäußert zu haben, daß lieber ungarische Goldgulden gemünzt werden möchten, welcher Wunsch aber erst in der dritten Reichsmünzordnung, also 25 Jahre später, erfüllt wurde. Allerdings gingen schon manche Fürsten zur Dukatenprägung über, wie die von Münsterberg, die seit 1520 die Goldausbeute des Reichensteins nicht mehr in Goldgulden, sondern in Dukaten vermünzten; und es verschwanden die Goldgulden bis 1533 fast ganz aus Österreich.

Aber wenn auch nicht der Dukat, so wurde 1524 in Eßlingen ein anderer Goldgulden beliebt, der 22 Karat Gold erhalten sollte, während die Legierung dem einzelnen Münzherrn überlassen blieb; 89 Stück sollten eine Kölnische Mark wiegen. So ersparte man den starken, so gut wie weggeworfenen Silberzusatz. Die alten Goldgulden sollten nicht weiter gemünzt werden; was mit ihnen zu geschehen hätte, wurde nicht gesagt. Sie sollten also wohl neben den neuen weiter umlaufen.

Die Frage, auf wessen Vorschlag und warum gerade 22 Karat gewählt wurden, kann ich noch nicht beantworten, vielleicht wählte man den geringeren Feingehalt, um sie gegen die Ausfuhr zu schützen. Zwei Jahre später führte Heinrich VIII. von England auch 22-karätige Goldmünzen ein, ich habe vermutet, aus demselben Grunde und des bequemen Mischungsverhältnisses wegen. Außer den Goldgulden waren alle europäischen Goldmünzen, besonders die französischen, italienischen und spanischen Kronen feiner. Heinrich kann also die Eßlinger Ordnung von 1524 als Vorbild gedient haben. Jedenfalls ist in Eßlingen zum ersten Male die 22-karätige Goldmünze gesetzlich gemacht worden; die dann später (1537) als Pistole von Spanien ausgehend, dann als Louisdor eine der bedeutendsten Weltmünzen werden sollte.

Die Ausfuhr der guten Münzen gab Ende des Jahres 1522 Veranlassung zum Streit am Reichstage. Die Gesandten der Städte warfen nämlich am 26. Dezember die Schuld dafür den Münzmeistern "und anderen" vor, die dadurch zu großer Nahrung kämen, während der gemeine Mann den Schaden davon habe. Diese Beschuldigung wollten sich aber die Münzmeister und auch deren Herren nicht gefallen lassen und antworteten, nur zum kleinsten Teile liege die Schuld bei den Münzmeistern, zum größten bei den Kaufleuen und anderen Städtern. Dem hätten die Städte beizeiten vorbeugen und verhindern sollen, daß die Wechselbanken das Goldgeld zerschnitten, verschlechterten, ausführten und dagegen geringe, böse Münze einführten.

War jedermann gegen solchen Mißbrauch, so war die Meinung der Städte über die Ausfuhr des deutschen Silbers geteilt. Die großen Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm, die an dem Edelmetallhandel ihre größten Gewinne machten, wünschten, daß ein Silberausfuhrverbot nicht erlassen würde, und suchten zu beweisen, daß es den Silbergruben selbst schädlich sein müßte, weil, wenn das Silber sich häufe und nicht verkauft werden könnte, die Bergwerke verfielen. Außerdem könnten viele fremde Waren in Deutschland nicht entbehrt werden; wolle man diese aber nur mit Gold bezahlen, so werde man alles Gold verlieren.

Jedoch die anderen Städte, besonders werden Cöln, Lübeck und Hagenau genannt, wünschten, daß dieser Antrag nur der "etlicher" Städte genannt werde, da sie selbst lieber hätten, dies Silber bliebe im Lande. So richtig nun auch die Ansicht von Augsburg, Nürnberg und Ulm war, so stellten die Fürsten sich doch auf die Seite der anderen. Die Reichsmünzordnung ließ zwar die Ausfuhr zum Zweck der Warenzahlung frei, befahl aber, strenge gegen die gewerbsmäßige Ausfuhr von gemünztem und ungemünztem Edelmetall vorzugehen. Erfolg hatte sie damit natürlich nicht.

Ebensowenig mit dem anderen Vorschlag, die eigenen schlechten Münzen abzuschaffen. Der kleine Ausschuß riet zwar, einen Termin zu setzten, bis zu dem jeder seine schlechte Münze "verschieben" müsse, nicht aber, wohin sie geschoben werden sollte. Denn einen "allgemeinen Kehrichthaufen", wie Irland damals liebevoll in England genannt wurde, wo dies seine schlechten Münzen abladen konnte, besaß Deutschland nicht.

Es folgten endlich die bekannten rigorosen Strafandrohungen, Verlust von Leben und Gut für die Münzbeamten, in die Achterklärung und Verlust des Münzrechts für den Reichsstand bei Zuwiderhandlung gegen die Münzverordnung. Die Saigerer (Kipper) und Ausführer guter Münze sollten mit Geldstrafe, die Verleger und Münzmeister schlechter mit Tod und Vermögensverlust gebüßt werden.

Der Reichsabschied vom 9. Februar 1523 hatte allen Münzberechtigten befohlen, zum 17. Mai ihre Wardeine nach Nürnberg zu schicken, damit die Ordnung definitiv abgeschlossen würde. In Nürnberg erschienen aber nur sehr wenig Münzpersonen, deshalb wurde deren Tagung, ebenso wie es auch mit dem Reichstag geschah, auf Martini verschoben. Pflichtgemäß fand sich hier der sächsische Wardein vom Schneeberg ein, aber nachdem er 9 Wochen gewartet hatte, ohne daß das Münzwesen zur Beratung kam, ließ man ihn heimreisen. Erst Anfang April 1524 kamen die vier Gegenstände Münze, Monopolien, Exekutive und Sache Luther zur Beratung.

Wir finden dann zwar in den Reichstagsakten noch manche Gutachten über die Münze, aber Neues wurde nicht herbeigebracht, allgemein waren die Stände und auch König Ferdinand als kaiserlicher Statthalter der Meinung, daß auf Grund der Gutachten von 1522 die Reichsmünzordnung aufgestellt werde.

Der Reichsabschied vom 18. April 1524 verkündete im 25. und 26. Paragraphen, daß die Räte der 12 Fürsten und "etliche Münzmeister und Wardeine" dies besorgen sollten, daß kein Edelmetall oder Reichsgeld auszuführen und mit den Bergherren über den Silberpreis zu verhandeln sei, daß endlich bis auf weiteres kein Batzengeld geprägt werden dürfe.

Die Stände hatten den Vorbehalt gemacht, daß die neue Ordnung "an ihren Gerechtigkeiten und Regalien der Münz unnachtheilig und unabbrüchig" sei. Zwar hatte der Statthalter sich dagegen ausgesprochen, dann aber nachgegeben, so daß sich dieser Satz doch im Reichsabschiede findet. Dieser Versuch Ferdinands zugunsten der Ordnung war aber nicht ganz aufrichtig, denn der König war, wie wir sehen werden, damals fest entschlossen, die neue Münzordnung in seinen Landen nicht einzuführen.

An demselben Tage, am 18. April 1524, wurde als Ort des nächsten Münztages Eßlingen bestimmt, wohin ja auch das Regiment kam, und hier ist dann am 10. November die erste Reichsmünzordnung erlassen worden.

Wir wissen, daß die Eßlinger Münzordnung von kaum einem Reichsstand befolgt worden ist. Pückert setzt eingehend auseinander, warum das unmöglich war. Er deutet an, was auch in der Tat, wie wir sahen, zutrifft, daß sie fast ganz auf den Gutachten der Süddeutschen von 1522 beruhte. In Eßlingen ist noch drei Wochen über sie beraten worden, es waren dort keine Münzpersonen norddeutscher Stände zugegen. Als der sächsische Wardein eintraf, war schon alles fertig, so daß die sächsischen Fürsten später ihre Ablehnung damit rechtfertigen konnten, daß die Ordnung "hinter ihrem Wissen und Willen aufgerichtet sei".

Jedoch Pückert geht wohl etwas zu weit, wenn er meint, die Ordnung habe auf die norddeutschen Fürsten gar keine Rücksicht genommen. Denn erstens war es doch ein Hauptzugeständnis an diese, daß der Silbergulden zur Reichsmünze erklärt wurde, und zweitens wurde die meißnische Währung angenommen, da der Gulden in 21 Groschen geteilt und diese Groschen ausgemünzt werden sollten.

Den Hauptfehler der Ordnung erblicke ich darin, daß über die Ummünzung der älteren Sorten in neue gar nichts bestimmt wurde. Denn wer sollte wohl die Kosten derselben tragen? Freilich, der Goldgehalt des neuen Goldgulden war geringer als der des alten, so daß dadurch vielleicht die Umschmelzungskosten ersetzt wurden. Aber die Silbergulden sollten von 27,20 Gramm Feingewicht in Sachsen und Joachimsthal auf 27,41 steigen. Konnte man diesen und anderen Ständen, die ebenso gemünzt hatten, zumuten, ihre Taler, die schon überall sich zu verbreiten anfingen, in feinere zu verwandeln? Oder hat man überhaupt nicht daran gedacht, daß die neuen feineren neben den älteren unmöglich bestehen konnten? Wohl kaum, denn eine Tarifierung der älteren findet sich erst in der Reichsmünzordnung von 1551. Jedenfalls fühlten sich die Bergherren arg benachteiligt. Herzog Georg von Sachsen sagte, es sei dabei ungerecht verfahren und die Bürde den Fürsten aufgedrungen, die Bergwerke hätten; es sei unbillig, sie allein mit dem zu beschweren, was vielen zu tun zustehe.

Auch die größeren Kosten, die die Prägung des Kleingeldes erfordert, blieben, wie gesagt, viel zu wenig beachtet; und ich erwähnte den Fehler, daß die Exekutive den alten sechs Kreisen, nicht den neuen zehn übertragen wurde. Nach Pückert war es auch wohl nur durch die Nichtbeteiligung der Silberbergwerksbesitzer möglich, daß der Wert des Goldes so hoch getrieben wurde. Das Wertverhältnis zwischen Silber und Gold war 1522 auf 1 : 11 angenommen worden. Durch die Ordnung wurde es auf 1 : 11,38 und mit dem Agio von einem Gröschlein für den Goldgulden auf 1 : 11,51 gesetzt.

Soviel gibt aber auch Pückert zu: Die Eßlinger Münzordnung von 1524 war das erste Gold- und Silbermünzen umfassende Reichsgesetz, das auch die notwendige Grundlage eines solchen, ein gemeinsames Münzgewicht, die Kölnische Mark, in seinem ersten Paragraphen einführte. Und mochte die Ordnung auch nicht ausgeführt werden, durch die zweijährigen Verhandlungen hatten die Gold- und Silberpartei die Schwierigkeiten kennen gelernt, die noch zu überwinden waren; ein Grund, auf dem man weiterbauen konnte, war gelegt. Wegen der prinzipiellen Aufnahme des Talers unter die Reichsmünzen sieht man heute die Eßlinger Ordnung als den Grenzstein zwischen dem mittelalterlichen und neuen deutschen Münzwesen an.



III. Der österreichische Münzfuß von 1524 und seine Übertragung auf Süddeutschland

Sehr ungelegen kam die Reichsmünzordnung Österreich. Hier wurden damals Silbergulden von zweierlei Art gemünzt, schwere nach sächsischem Fuß in Joachimsthal seit 1518 [o.J.=1520]; diese Münzstätte gehörte bis 1528 den Grafen Schlick; in welchem Jahre ihnen das Prägerecht entzogen wurde. Der König setzte die Prägung fort, doch hatten die Schlick immer noch einige Gerechtsame, erst 1545 traten sie fast alle an Ferdinand ab. Im Jahre 1528 wurde bestimmt, daß "wie bisher" nach sächsischem Fuße gemünzt würde, nämlich 8 Stück aus der 14 Lot 16 Grän feinen Erfurter Mark. Wir können annehmen, daß die Joachimstaler um 1534 ebenso wie die sächsischen Guldengroschen auf 14 Lot 8 Grän Feingehalt verändert wurden, seitdem also auch nur 26,39 Gramm Feinsilber hielten.

Österreich münzte in seinen anderen Münzstätten seit 1524 leichter. Nachdem es im Jahre 1522 im Innern zu einiger Ruhe gekommen war, beseitigte der junge König Ferdinand die überlebte Einrichtung der Münzerhausgenossen, ohne damit freilich das unheilvolle Pachtsystem abzuschaffen, und vereinheitlichte durch Instruktionen vom 15. Februar 1524 das Münzwesen der Erblande auf der Basis eines Silberguldiners, der zu 9¾ Stück aus der 14 Lot 1 Quint [1 Quint = 1/4 Lot] 1 Pfennig (14,312) feinen Wiener Mark auszubringen war. Sein Feingewicht war demnach nur 25,77 Gramm.

Nun sagt Newald, die Reichsstände seien durch diese Prägung in hohem Grade beunruhigt worden, da sie ihre geringhaltigen Münzen nicht weiter in Österreich hätten absetzen können; sie hätten daher mit seltener Übereinstimmung beschlossen, Ferdinands Münzpläne zu durchkreuzen oder aufzuheben. Diese Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen. Dafür, daß die deutschen Reichsstände gegen Ferdinands Münzfuß Stellung nehmen wollten, ist kein einziger Anhalt in den Akten zu finden.

C. v. Ernst [NZ 38, 1906] macht darauf aufmerksam, daß Ferdinand ja jene Instruktion vom 15. Februar 1524 in Nürnberg erließ, wo gerade der Reichstag versammelt war, der die Eßlinger Ordnung zum Abschluß zu bringen suchte; daß der König also sehr wahrscheinlich vor deren Publikation ein fait accompli im Interesse seiner Silberausbeute schaffen wollte, auch weil er, wie Kenner zeigt, zur Prägung nach dem neuen Fuß schon alles vorbereitet hatte. Ferdinand hat dann seinen Gesandten in Eßlingen befohlen, kein höheres Korn zu bewilligen als in seiner Instruktion bestimmt sei und gegen alle anderen Beschüsse zu protestieren. Er widerstrebte der Eßlinger Ordnung aus demselben Grunde, aus dem sie auch die Sachsen ablehnten.

Dazu kommt nun ein höchst wichtiges prinzipielles Moment. Als das Reichsregiment die Eßlinger Ordnung festgesetzt hatte, bewog Ferdinand seinen in Madrid weilenden Bruder, den Kaiser Karl, dieselbe für Österreich zu annullieren. Ein kaiserliches Mandat befahl darauf, indem es an frühere Exemtionen Österreichs von den Reichsgesetzen erinnerte [das bekannte Privilegium minus], daß der Beherrscher dieses Landes auch im Münzwesen souverän sei und demnach die Eßlinger Münzordnung für Österreich keine Verbindlichkeit habe.

Dies Mandat war seitdem für das österreichische Münzwesen von größter Bedeutung, denn hinfort konnten dessen Herrscher, wenn es ihnen paßte, die deutschen Münzgesetze bei sich einführen, wenn nicht, nicht. Allerdings hat Ferdinand I. die ihm ungünstigen Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559 gewissenhaft zu befolgen gesucht. Nach seinem Tode aber sind die österreichischen Taler wieder nach dem billigen Fuß von 1524 ausgebracht worden.

Schon 1526 begann Ferdinand wieder Verhandlungen mit den Reichsständen, und am 24. August beschlossen er und der sächsische Kurfürst Johann, Ende des Jahres in Nürnberg durch Münz- und Bergwerksverständige beraten zu lassen, wie die Eßlinger Ordnung umgearbeitet werden müsse, damit die Bergherren auf ihre Kosten kämen.

Auf diesem Tage zu Nürnberg, wo auch Gesandte des Herzogs Georg von Sachsen, des Bischofs von Salzburg und der Grafen von Mansfeld erschienen waren, wurde von Ferdinand und Salzburg vorgeschlagen, die Kölnische Mark zu 9 1/6 Fl., von Sachsen und Mansfeld, sie zu 10 Fl. auszubringen, statt nach der Eßlinger Ordnung zu 8 8/15 Fl. Man einigte sich auf 9½ Fl. Ob nach diesem Fuß gemünzt wurde, ist nicht bekannt.

Die Türkengefahr und die Religionsstreitigkeiten machten die ferneren Besprechungen resultatlos. Solche fanden in den Jahren 1527, 1528, 1530, 1531 und 1532 statt, im letztgenannten Jahre begnügte sich das Reich mit dem Beschluß, "nur auf einige Jahre sich einer ziemlich leidlichen und beständig wehrhafften Münze zu vergleichen".

Im Mai 1533 kam man wieder zu einer Münzberatung in Speier zusammen. Aber auch sie verlief ergebnislos, und zwar wohl in erster Linie, weil der König in nichts nachgeben wollte, sondern auf seinem Münzfuß von 1524 bestand, indem er sich auf die Exemtion seiner Lande von den allgemeinen Münzordnungen des Reichs berief. Wenn sein Münzfuß in Speier vom Reiche angenommen werde, dann wollte er mit allem Fleiß dafür sorgen, daß er in Österreich auch ferner pünktlich befolgt werde; wenn aber ein anderer beliebt werde, so werde er sich daran nicht kehren, sondern seinen alten beibehalten.

Die Gesandten Sachsens, Mansfelds und Bayerns verließen am 1. Juni den Tag, indem sie zwar nicht diesen Starrsinn des Königs, sondern als Grund dafür angaben, daß viele Stände gefehlt und der Kaiser sein Versprechen, ihn von seiten der Niederlande zu beschicken, nicht gehalten hätte. Diese Nichtbeteiligung des burgundischen Kreises an den Reichssmünzverhandlungen bildete seitdem eine stets wiederkehrende Klage. Die Vorwürfe, die sich Deutschland und die Niederlande wegen schlechten Münzens machten, hätten sie gerade zu einem Zusammengehen im Münzwesen führen sollen, jedoch war das niederländische schon längst eigene Bahnen gewandelt und zu sehr von dem englischen und französischen beeinflußt, als daß auch der Kaiser, wenn er gewollt hätte, die dortigen Stände zum Anschuß an die deutschen Münzordnungen hätte bewegen können.

Gelang es Ferdinand nicht, im Jahre 1533 seinen Münzfuß zur Annahme zu bringen, so traten damals in Süddeutschland Spaltungen im Münzwesen ein, die sich der König zunutze machend seinen Willen hier durchsetzte. Damit gelangen wir zu den dritten Münzsystem, das auf die deutschen Münzgesetzte von Einfluß war. Wir haben schon gesehen, daß die Eßlinger Ordnung in der Hauptsache ein Werk der Süddeutschen war.

Freilich wurde Gold und Silber im 16. Jahrhundert in Süddeutschland nur noch wenig produziert, aber im Handel standen dessen Städte an der Spitze, und auch die politischen Zentren Deutschlands waren Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Worms und Speier. In Augsburg und Nürnberg wohnten die größten Kapitalisten der Welt, ohne deren Vorschüsse weder manche deutsche Bergwerke betrieben noch große Münzreformen wie die englische der Königin Elisabeth ausgeführt werden konnten.

In demselben Jahre, als der Speirer Münztag auseinander gegangen war, bildete sich ein Münzverein mehrerer süddeutscher Stände, dessen Seele Bayern und dessen Zusammenkunftsort Augsburg war. Ihm trat bald ein anderer Verein mit dem Versammlungsort Nürnberg gegenüber.

Der Augsburger Verein bezeichnete sich öfter als den der schwarzen Münze, der Nürnberger als den der weißen. Unter schwarzer Münze verstand man solche Pfennige, die vor der Ausgabe nicht weißgesotten waren. Es ist sicher, daß Bayern vom 14.-17. Jahrhundert seine Pfennige ohne Weißsud ausgab. Ob dieses Beispiel auf Österreich wirkte, oder ob Bayern es Österreich nachahmte, ist nicht festzustellen, soviel ist aber gewiß, daß Österreich seit der Mitte des 14. Jahrhunderts schwarze Pfennige ausgab. Während aber Bayern seitdem nur schwarz münzte, hat sich Österreich um Mitte des 15. Jahrhunderts in der Hauptsache wieder dem Weißsud zugewandt.

Die schwarzen Pfennige waren meist zweiseitig geprägt, die weißen meist einseitig. Die Wiener Pfennige sind zweiseitig, ebenso die bayerischen, Augsburger, Regensburger und Neuburger; es sind das die Bezirke, die später den Bund der schwarzen Münze bildeten. Dagegen hatten die "nach Franken neigenden" Territorien wie Amberg, Neumarkt, Eichstädt, Öttingen, Nördlingen (Reichsmünze), aber auch Passau und zum Teil Salzburg einseitige Pfennige. Von diesen sind nur einige dem Bunde der weißen Münze beigetreten wie Amberg, Neumarkt, den anderen war wohl der österreichisch bayerische Einfluß zu stark.

Da also die schwarzen Pfennige in Österreich zugelassen, in Bayern dagegen einziges Kleingeld waren, so kam es, daß beide Länder sich im Gegensatz zu den fränkisch-oberpfälzischen Gebieten, die weiße Münzen hatten, aneinander schließen konnten. Aber die Hauptsache war, daß die Genossen der schwarzen Münze die Batzen nicht weiter dulden wollten, die zwar auch von ihnen, besonders aber von den anderen in großer Menge gemünzt wurden. Die politisch-religiösen Gegensätze haben dann gewiß die Spaltung befördert; war doch das Haupt des fränkischen Münzbundes, Markgraf Georg von Brandenburg, eine der festesten Stützen des Protestantismus.

Die Batzen hatten sich seit etwa 1500 von der Schweiz aus über Süddeutschland verbreitet und waren dann von vielen Ständen nachgemünzt worden. Die Hauptsilbermünzen in Süddeutschland waren im 15. Jahrhundert die Schillinge gewesen, von deren seit Anfang des 16. 28 auf einen Gulden gerechnet wurden, so daß einer 2 1/7 Kreuzer wert war. Er hielt etwa 1 Gramm Feinsilber. Dagegen hielt der Batzen etwa 1,65 Gramm Feinsilber. Dementsprechend hätte der Batzen, da der Schilling 2 1/7 Kreuzer wert war, nur 3½ Kreuzer gelten müssen, statt daß er überall zu 4 Kreuzern umlief.

In der Tat waren die Schillinge wohl meist stark abgenutzt, die Batzen aber, immer weiter geprägt, besser erhalten und sehr handlich. Die Hauptursache für die Verbreitung der Batzen aber war, daß damals die Kreuzerwährung von Tirol aus wegen der sehr starken Prägung der 6-Kreuzerstücke, die ich schon erwähnte, immer mehr in Aufnahme kam. Zu ihr paßten aber die Batzen und Halbbatzen viel besser als der Schilling. Im Jahre 1525 sagte der sächsische Münzmeister Funk auf dem Schneeberg, da die Batzen nun nicht mehr in zu großer Menge geschlagen würden, sei keine Münze "draußen" werter und dem Golde in ihrem Nennwert gleichmäßiger geachtet als der Batzen.

Luschin stellt dar, wie Bayern seit 1506 die "Rollopatzen" zu valvieren suchte, indem es die besseren Konstanzer und schwäbischen von 16 auf 13, die Schweizer auf 12 Schwarzpfennige setzte. Bis zum Jahre 1520 aber änderte sich die Sachlage. In diesem Jahre beklagten sich zwar Kurpfalz, Bamberg, Brandenburg hart über die Rollbatzen, aber Nürnberg wollte sie dulden, weil die Käufer aus Bayern und Schwaben meist diese Münzen brachten. Und obgleich der Herzog von Bayern seinen Ständen vorstellte, wie sehr die Batzen im Wert verringert seien, so daß kaum 19 bis 27 einem Gulden gleichständen, hielten die Stände doch für besser, nur in Gemeinschaft mit anderen die Batzen zu verbieten und diese Angelegenheit an den Reichstag zu bringen. Wir hörten, daß dieser 1522 und 1524 beschloß, sie weiter gelten zu lassen, und die bayerischen Münzbeamten sagten, es werde mindestens ein Jahr dauern, bis genügender Ersatz geschaffen sei. Im Jahre 1529 hat schließlich Bayern einige verboten, vor anderen gewarnt, da die landläufigen nicht über 10 statt 16 Pfennig wert seien.

Die Wertsetzung ist nicht wörtlich zu nehmen, Bayern hat wohl mit Absicht die Batzen viel zu ungünstig beurteilt; andere Tarife stimmten durchaus weder mit diesem noch untereinander überein.

Luschin bricht seine Erzählung in dem Zeitpunkt ab, als sich die Sonderbündnisse bildeten. Ich füge noch hinzu, daß selbst Bayern im Jahre 1530 ganze und halbe Batzen (Gröschel) in großer Menge prägte, die Stadt Regensburg, nachdem sie 1523 vom Reichsfiskal wegen ihrer Batzenmünzung beim Reichsregiment verklagt, davon abgestanden hatte, im Jahre 1532 diese Prägung wieder aufnahm, weil es dahin gebracht sei, daß sie deswegen keine Sorge zu haben brauche; daß Baden und Württemberg sowie der Rappenmünzbund durchaus nicht in der Lage waren, die Batzen zu entbehren.

Gegen die schlechten Münzen, die bösen Zehnkreuzer, Batzen und Gröschlein vereinigten sich aber Ende 1533 die Herzoge von Bayern, die Bischöfe von Augsburg und Eichstädt, der Pfalzgraf von Neuburg und die Städte Augsburg und Ulm in Augsburg; einige Monate später traten noch bei der Bischof von Regensburg, der Landgraf von Leuchtenberg und die Stadt Regensburg. Diese Gebiete reichten nördlich nur wenig über die Donau hinaus, lagen vielmehr zum weitaus größten Teil im heutigen Oberbayern und bildeten einen für einen Münzverein gut geeigneten Komplex.

Es handelte sich für ihn nicht mehr darum, die alten Schillinge wieder zu münzen, denn diese hatten ihre Rolle als Hauptsilbermünze ausgespielt, sondern das schlechte Geld fernzuhalten und das gute fremde Silbergeld keinen zu hohen Verkehrswert gegen die Goldgulden gewinnen zu lassen.

Am 11. Dezember 1533 erließen die Verbündeten eine Münzordnung. Es wurde zwar die Prägung der Zehnkreuzer, ganzen und halben Batzen erlaubt, aber nur nach gutem Fuße. Den Ständen, die an der Zusammenkunft nicht teilgenommen hatten und Batzen und Gröschlein münzten, sollte geschrieben werden, sie möchten denselben Fuß befolgen, ansonst man sich gegen sie schützen müsse.

Aber trotzdem wurden von Salzburg und Ludwig von Stolberg-Königstein, dem Pächter der Reichsmünzstätte Nördlingen, ja selbst von dem Bundesmitglied Leuchtenberg weiter große Massen von schlechten Batzen und Gröschlein geprägt. Öttingen und die Bodenseestädte ließen melden, daß sie auch wieder damit anfangen müßten, wenn es so weitergehe.

Die beiden mächtigsten Fürsten in Franken und der Oberpfalz aber, Georg von Brandenburg und Pfalzgraf Friedrich II. (seit 1544 Kurfürst), die seit 1530 bedeutende Mengen von Batzen und Pfennigen geschlagen hatten, taten sich zusammen und behaupteten, jener Münzfuß sei unmöglich zu befolgen, denn der Silberpreis sei dafür zu hoch, und die danach gemünzten Sorten seien nicht festzuhalten. Sie wollten das beweisen und den König um einen allgemeinen Reichsmünztag bitten, denn es könne nur Sache des Kaisers sein, fremde Sorten zu valvieren und eine Münzordnung aufzurichten. Besonders müßte dann auch der Silberpreis auf 9 Gulden herabgesetzt werden. Wenn aber nichts zu erlangen sei, wollten sie über die weiße Münze mit Eichstädt, Bamberg und Nürnberg verhandeln und Sachsen heranziehen, das auch weiße Münze schlage und den Silberkauf in Händen habe.

Dazu kam, daß die beiden Herzoge von Bayern die ungarischen und anderen weißen Pfennige und Heller eben verboten hatten. Darum mußten Georg und Friedrich auf der Hut sein. Auch Salzburg fand den Augsburger Fuß zu kostbar, wollte sich aber dem bayerischen Verein anschließen.

Im Oktober 1534 traten dann Gesandte der Augsburger und Nürnberger Partei zusammen, konnten sich aber nicht einigen, denn der Wunsch der Augsburger, die Batzen auf 13 schwarze Pfennige zu setzen, wurde von den Gesandten Friedrichs, Georgs und auch der Bischöfe von Augsburg und Eichstädt nicht angenommen. Darauf wurde von den anderen allen Ständen, die Batzen und Gröschlen münzten, die Beschlußfassung mitgeteilt und dem Könige das seit 1533 Vorgefallene geschildert.

Friedrich war mit dem Verfahren der Augsburger Partei einverstanden, nur sei der Münzfuß dem seinigen nicht ganz gleich, er müsse auf einem Münztage verglichen werden, zu dem wohl auch Sachsen und andere Bergherren zu laden seien. Aber auf dem in Donauwörth abgehaltenen Tage fanden sich nur Gesandte des Königs, Bayern, der Städte Ulm und Augsburg ein.

Ferdinand versprach hier, keine Batzen mehr münzen zu lassen, und es gelang ihm, seinen eigenen Münzfuß, den er am 23. Januar 1533 erlassen hatte, den anderen aufzunötigen. Die Vertragschließenden waren der König, die Herzoge Wilhelm und Ludwig von Bayern, die Pfalzgrafen Otto Heinrich von Neuburg und Philipp, Bischof von Freising, die Städte Augsburg und Ulm.

Der Münzfuß des Königs von 1533 entsprach fast ganz dem von 1524, und ebenso war nun der des Vertrage von 1535:

MünzenAus der Nürn-  
berger Mark
Aus der  
Wiener Mark
FeinheitAus der feinen
Nürnberger Mark
Aus der feinen
Wiener Mark
Feinsilber
pro Stück
StückStückGramm
Guldiner (60 Kr.)(etwa 8¼)14 Lot 1 Q. 1 Pf.  9 Fl. 15 Kr.10 Fl. 54 Kr.25,69
½ Guldinder (30 Kr.)  (etwa 16½)19½"""12,84
12-Kreuzer41⅓48¾"""5,14
6-Kreuzer82⅔97½"""2,57
Groschen (3 Kr.)93½1108 Lot9 Fl. 21 Kr.11 Fl.1,27
Kreuzer250294½7 Lot9 Fl. 31 Kr.12 Fl. 12 Kr.0,41
Wiener 2-Pfennig-4319/165 Lot-11 Fl. 30 Kr. 2 Pf.  0,20
Pfennig (1/4 Kr.)-7044 Lot10 Fl. 6 Kr.11 Fl. 44 Kr.0,09
Etschvierer (1/5 Kr.)-64023/128 Lot--0,077

Nachdem der König diese Münzordnung den süddeutschen Ständen mitgeteilt hatte, erschienen Ende Juni 1535 Gesandte Ferdinands, Bayerns, Salzburgs, der Bischöfe von Regensburg und Freising, des Pfalzgrafen von Neuburg und der Städte Augsburg, Ulm und Regensburg in Regensburg, um den Vertrag zu vollziehen. Es sollte außer ihren eigenen Zehnkreuzern, ganzen und halben Batzen nur die von Passau, Kempten, Isny und Konstanz erlaubt sein, alle, auch ihre eigenen Stempel zu diesen Münzen zerstört werden. Nur ein Viertel des zu Gebote stehenden Silbers sollte in kleine Münze verprägt werden, aber nicht eher als bis drei Viertel in grober ausgemünzt seien; ein großer Fortschritt gegen die Eßlinger Münzordnung. Wenn es auch für unnötig gehalten wurde, denen, die abgelehnt hatten, zu antworten, so sollten doch nochmals zum Beitritt eingeladen werden die Markgrafen Georg und Albrecht von Brandenburg, Pfalzgraf Friedrich von Amberg, Leuchtenberg, Nürnberg, Ulm (!), St. Gallen und Schaffhausen.

Wie und von wem diese Münzordnung in Süddeutschland befolgt worden ist, wäre noch zu erforschen. Jedenfalls war sie das offizielle Gesetz der Augsburger Verbündeten von 1535 bis zur Reichsmünzordnung von 1551.

Zunächst trachteten die Kompaziszenten, ihren Bund zu vergrößern, was auch bald gelang. Schon im Dezember 1535 hören wir vom Beitritt der Städte Basel, Freiburg, Kolmar, Breisach und Thann, nachdem sie sich lange gesträubt hatten. Denn der Rappenmünzbund, der eben diese Städte und Vorderösterreich umfaßte, war im Jahre 1533 zur Batzenprägung übergegangen, also gerade damals, als sich der Augsburger Bund gegen die Batzen bildete. Diesem schrieben die Rappenbündler am 18. März 1534, sie würden sich nur einer allgemeinen Reichsmünzordnung fügen, ja steigerten sogar ihre Batzenproduktion bedeutend. Jedoch als dann der König beigetreten war, konnten sie nicht mehr widerstehen. Als sie versuchten, bei ihrer Sonderwährung zu bleiben, befahl ihnen Ferdinand einfach, die bisher geflogenen ungebührliche Eigennützigkeit abzustellen, sonst sollten ihre Batzen sofort verrufen werden. Daraufhin mußten sie sich fügen und traten dem Augsburger Bunde bei.

So bildete nun alles deutsche Land zwischen Alpen und Donau von Wien herauf bis nach Ulm und daran anschließend einige Städte des Breisgaues und Elsaß den Augsburger Münzverein, dessen Seele Bayern bleib. Dieses verbot am 25. Oktober 1535 wiederum die weißen Pfennige, weil sich unter den 5 Heller oder 2½ Pfennig geltenden alten Regensburger Pfennigen ein Haufe weißer Doppelpfennige eingeschlichen hätte, und am 1. November publizierte es die neue Münzordnung, indem es dem Kreuzer einen Wert von 3½ schwarzen Pfennigen gab. Die Tiroler Kreuzerwährung war in Süddeutschland legalisiert!

Wenn die Nürnberger Verbündeten, wenn der Rappenmünzbund nur von einer Reichsmünzordnung Vorschriften entgegennehmen, nicht sich die Tarifierungen eines Sondermünzbundes gefallen lassen wollten, so waren sie damit formell im Rechte, denn Ferdinand gehörte dem Augsburger Verein ja nicht als kaiserliches Statthalter, sondern als König von Böhmen oder Erzherzog von Österreich an. Es handelte sich nur noch darum, wer die größere Macht hatte, und da waren die Augsburger viel stärker.

Die anderen hielten aber auch nicht mehr viel von der Batzenprägung. Am Dreikönigstage 1536 versammelten sich in Nürnberg die Vertreter von Ansbach und Bayreuth, Oberpfalz, Leuchtenberg und Stadt Nürnberg und beschlossen, daß sie binnen 8 Tagen ihr vorrätiges Silber in ganze und halbe Batzen vermünzen, dann aber mit dieser Prägung ebenso wie der Augsburger Bund aufhören wollten. In der Tat gibt es keine Batzen und Halbbatzen dieser Stände mit einer späteren Jahreszahl als 1535. Die Grafen von Henneberg, Öttingen und Stolberg (Nördlingen) aber, die haufenweise Batzengeld und weiße Pfennige prägten, sollten abgemahnt werden.

Zugleich wurde dieser Beschluß dem Augsburger Verein mitgeteilt (13. Januar 1536) mit dem Hinzufügen, daß die Differenzen beider Münzvereine darin beständen, daß jene ihr System auf die mit weißen Münze gar nicht übereinstimmende schwarze begründeten. Aber auch hierüber wollten sie sich mit den Augsburgern vereinigen, die nur ihre, der Nürnberger Vereinigten, Batzen und weiße Münze nicht herabsetzen oder verbieten möchten.

Aber auf dem Münztage des Augsburger Bundes im März 1536 erreichte der oberpfälzische Rat Dr. Pottenstein mit der Verlesung dieses Schreibens nichts; auch der König, an den man sich noch besonders wandte, sagte, er könne ohne seine Münzgenossen nichts zusagen, nur einen allgemeinen Münztag verhieß er auszuschreiben.

In der Hauptsache beschloß der Nürnberger Verein nachzugeben, er wollte seine weiße Münze nach dem Fuß der Augsburger prägen, wenn nur jene den Batzenverruf zurücknähmen, er erlaubte sogar auf einer anderen Tagung den Seinigen, sogleich nach der königlichen Ordnung zu münzen.

Aber die Hauptvertreter der Nürnberger waren mit Recht über die Unnachgiebigkeit der Gegenpartei, die noch immer die weiße Münze nicht erlauben wollten, erbittert. Freilich waren beide Vereine darin einig, daß man das Treiben der Grafen von Stolberg nicht länger dulden dürfe, die in den Reichsmünzstätten Augsburg und Nördlingen noch immer fortfuhren, schlechtes Batzen- und Pfenniggeld zu prägen, und es gelang, diese Münzstätten zum Stillstand zu bringen, die dann 1536-1544 ruhten. Der Augsburger Verein nahm Stolberg auf, dessen Münzen aber im verminderten Zahlwert galten. Jedoch wegen der fortdauernden Verrufung der eigenen Münzen verbot Georg von Brandenburg die böhmischen Pfennige als zur fränkischen Währung nicht passend.

Während er von nun an seine eigenen Wege ging, scheint der König auf einem Münztage, der am 6. Juni 1536 stattfand, durchgesetzt zu haben, daß beide Vereinigungen sich verpflichteten, mit dem Münzen zu pausieren, bis das Reich eine allgemeine Ordnung aufgestellt haben würde. Es ist zweifelhaft, ob das überall eingehalten wurde, aber von Bayern wissen wir, daß es nach der Ordnung von 1535 nur Sechskreuzer im Jahre 1536, dann 14 Jahre lang überhaupt nicht prägte. Soviel war jedenfalls erreicht, daß die Herstellung der unzuverlässigen Batzenmünzen beendet wurde.

Jedoch war damit nicht viel gewonnen, wenn man nicht für Ersatz sorgte. Das scheint nur ganz unzulänglich geschehen zu sein. Und da hatte Georg von Brandenburg ganz recht, daß er, da ihm der König im Frühjahr 1537 wie vor einem Jahr die Wiederaufnahme der Prägung abschlug, sich nicht weiter daran kehrte und eine umfangreiche Talerprägung begann.

Da aber die meisten anderen Süddeutschen diesem Beispiel nicht folgten, so fehlte es überall an dem Ersatz für die Batzenmünzen. Besonders bat der Rappenmünzbund, wieder Batzen prägen zu dürfen, denn in Frankfurt wollte man außer Goldgulden nur Batzen in Zahlung nehmen; da sonst nur schlechtes Silbergeld zu haben sei, so sei der Preis des Goldes und aller Waren gestiegen. Im Jahre 1537 baten die Rappenbündler, entweder wieder Batzen oder Zwölf- und Sechskreuzer, diese aber um 1 Quint weniger fein als in der Münzordnung von 1535 bestimmt sei, prägen zu dürfen. Aber weder jetzt noch später wurde ihrer Bitte gewillfahrt. Doch hatten diese Vorstellungen sowie der Umstand, daß die Guldengroschen über ihren Nennwert von 15 Batzen (60 Kreuzer) stiegen, zur Folge, daß der Kaiser auf Juni 1539 wieder einen Münztag ausschrieb.

Die Einladung aber wies Georg von Brandenburg schroff von der Hand. Er könne sich nicht nur nach denen von der schwarzen Münze richten, müsse auch auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Er habe genug gebeten, daß nicht weiter durch Absonderungen andere geschädigt würden, sondern durch eine gemeinsame Reichshandlung eine einhellige Münzvergleichung geschaffen werde. Den Münztag beschicke weder er noch sein Neffe Albrecht.

Georg handelte mit dem Beginn der Talerprägung klug und energisch; er wird erkannt haben, daß man diese Sorte schlagen müsse, die eben im Zahlwerte stieg, wenn man überhaupt Geld haben wollte. Auch hatte er sich mit Sachsen und anderen Ständen weißer Münze über den Wert der beiderseitigen Sorten verglichen. Auch die Pfälzer ließen sich auf weitere Verhandlungen nicht ein. Es handelte sich jetzt überhaupt weniger um Batzen, weiße oder schwarze Münze, sondern die Talerfrage war wichtigste auch im süddeutschen Münzwesen geworden.

Die Taler hatten im Süden und Westen Deutschlands doch nur langsam Boden gewonnen, es scheint eine Abneigung gegen dieses große, den meisten wohl unförmlich erscheinende Silberstück geherrscht zu haben, mit dem man fürchtete, betrogen und besonders der altbewährten Goldgulden beraubt zu werden. Vor den dreißiger Jahren sind sie hier nur stellenweise und wie zur Probe oder als Geschenkstücke gemünzt worden.

Als der Kurfürst von der Pfalz im Jahre 1525 seine Söldner im Bauernkrieg bezahlen mußte, es ihm an anderem Gelde fehlte und er deshalb Taler prägen ließ, wurde ihm auf dem kurrheinischen Probationstage vorgeworfen, er habe "Nebenmünzen" von Silber schlagen lassen, die zu 1, ½, ¼ Goldgulden ausgegeben seien. Seine Gesandten entschuldigten ihn damit, daß diese Prägung nicht aus böser Absicht, sondern nur aus hoher Notdurft im Kriege, auch keineswegs nach dem kaiserlichen Mandat, sondern nach kurfürstlichem Gehalt geschehen sei. Ob dieses Gehalt reicher oder ärmer als der der Eßlinger Ordnung war, erfahren wir nicht [Kull sagt, diese Münzen seine genau nach der Eßlinger Ordnung geprägt worden, deren vorgeschriebenes Gepräge sie auch ziemlich genau zeigen. Ich glaube also, daß die Absicht bestanden hatte, die Reichsmünzordnung zu befolgen (MBNG 1, 1882)].

Solche Prägungen blieben wie gesagt vereinzelt, und nur die brandenburgischen Markgrafen und Württemberg haben seit 1537 einen umfangreichen Talerschlag betrieben.

Auf dem sehr gut besuchten Augsburger Münztage im Juni 1539 nannte man es eine große Beschwerde, daß die Silbergulden über 60 Kreuzer gestiegen seien. Alles, Sechser, Blafarte, selbst Batzen und Gröschlein würden in Silbergulden umgemünzt [Die älteren 6-Kreuzer waren ja 15-lötig, also feiner als die späteren Taler, konnten demnach wohl mit schlechteren Münzen zusammengeschmolzen und in Taler umgemünzt werden.], man könne gar keine kleineren Sorten schlagen, denn sie verschwänden sofort; schon 68-70 Kreuzer gälten die Silbergulden, deren Prägung man verboten haben wollte, wogegen sich natürlich die Gesandten des Königs aussprachen, dessen Interesse in der Talerfrage doch das gleiche wie das des Brandenburgers war.

Die Joachimstaler, sagten die Gesandten der Stadt Augsburg, seien ja besser und könnten 64 Kreuzer gelten, diese möge der König weiter in Böhmen prägen lassen.

Wir wissen, daß die Silbergulden von Joachimsthal in Böhmen nach besserem Fuße als die österreichischen und Tiroler gemünzt wurden und zwar nach sächsischem. Sie wurden auch immer höher als die anderen geschätzt; in einer Valvation für die Löhnungen der Türkenhülfe im Jahre 1542 setzt der König sie auf 17 Batzen 2 Kreuzer, die anderen auf 17 Batzen. Die Türkenhülfe hat gewiß die Talerprägung in Deutschland bedeutend gefördert, denn diese große Münze war billiger herzustellen als die kleine, und für das nötige Kleingeld sorgte der König durch massenhafte Dreikeuzerprägung. Auch der Rappenmünzbund wandte sich damals der Talerprägung zu; die kursierenden wurden meist zu 9 Stück aus der 14 Lot 4 Grän feinen Mark gemünzt gefunden.

Im Jahre 1539 wurden noch zwei Münztage abgehalten, auf denen besonders gegen das Körnen, das heißt Einschmelzen der Münzen, gesprochen wurde; dann aber hielt auch der Augsburger Verein wohl keine mehr ab. Zwar hatte ein Ingoldstädter Abschied vom 3. Oktober 1535, über den wir keine nähere Kunde haben, die Abhaltung von zwei jährlichen Münztagen verordnet, aber es scheint, daß 1539 die letzten stattfanden. Der Regensburger Reichsabschied vom 29. Juli 1541 erklärte, man habe zu keiner Münzordnung kommen können, aber Anfang 1542 sollte ein Reichsmünztag auf Grundlage der Eßlinger Ordnung und eines Speierer Ratschlages eine solche zustande bringen. Dann werde sich auch der Kaiser über den Anschluß der Niederlande äußern.

Aber es waren wohl die Kriege, die es dazu nicht kommen ließen. Auch eine geplante Zusammenkunft Ferdinands mit dem Kurfürsten und dem Herzog Moritz von Sachsen sowie dem Grafen Albrecht von Mansfeld in Prag zur Besprechung von Münz- und Bergwerksfragen scheint nicht ausgeführt worden zu sein. Unsere Nachrichten beginne erst wieder in Jahre 1548. Bevor ich aber hier wieder anknüpfe, möchte ich kurz im Zusammenhange die wenigen Angaben erwähnen, die über die Goldmünzen vorliegen.

Bis etwa 1535 waren die Goldgulden wohl unangefochten Währungsmünze des großen Verkehrs in Süddeutschland gewesen, wenn auch die Eßlinger Münzordnung eine Doppelwährung der goldenen und silbernen Gulden verordnet hatte. Die Frage nach dem Wertverhältnis beider Metalle zueinander war noch keine brennende, es ist sehr wenig davon die Rede. Man hielt noch immer das Wertverhältnis 1:11 für das richtige.

Im Jahre 1533 suchten die Genossen der weißen und der schwarzen Münze ihre Silbersorten vor dem Aufkauf mit fremdem Golde zu schützen, sahen aber ein, daß die besseren Kronen, besonders die französischen, nicht zu entbehren seien und valvierten sie deshalb höher.

Unzweifelhaft stiegen die Goldmünzen im Zahlwert, das taten aber auch die Silbergulden, da sie 1539 68 bis 70 Kreuzer in Augsburg galten, das heißt ebensoviel wie damals die Goldgulden, so daß von einer Zurücksetzung eines von beiden bis dahin nicht zu reden ist. Auch in anderen Gegenden war es so. In Westfalen standen sich beide Münzen bis 1530 im Zahlwerte gleich, seitdem erst begann der Goldgulden allmählich schneller zu steigen als der silberne.



Teil 2: Fortsetzung

IV. Die Reichsmünzordnung von 1551.
V. Der Reichsmünztag zu Speier 1557 und die Reichsmünzordnung von 1559.
VI. Die Reichsprobierordnungen.
Schluß unt Tabellen.


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