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Münzgeschichte der österreichischen Neufürsten
mit Beschreibung ihrer Münzprägungen seit Leopold I.

Eduard Holzmair
in: NZ 71 (1946) S.6-74
Hier Auszug ohne Anmerkungen, Literatur und Abbildungen
Münzen gelistet, aber ohne Münzbeschreibungen

Inhaltsverzeichnis
    Vorwort
1. Kapitel: Altfürsten und Neufürsten. Der numismatische Begriff der Neufürsten
2. Kapitel: Das Münzrecht der österreichischen Neufürsten     Palatinat
3. Kapitel: Die einzelnen neufürstlichen Münzherren
    • Auersperg
    • Batthyáni
    • Coloredo-Mannsfeld
    • Dietrichstein:   a) Gräfliche Linie (Pulsgau)   b) Fürstliche Linie (Nikolsburg)
    • Eggenberg
    • Eszterházy
    • Fürstenberg-Stühlingen
    • Hardegg-Glatz
    • Kaunitz-Rietberg
    • Khevenhüller-Metsch
    • Liechtenstein:   a) Karolinische Linie   a) Gundackersche Linie
    • Lobkowitz
    • Mansfeld
    • Montfort
    • Nostitz-Rieneck
    • Orsini-Rosenberg
    • Paar
    • Pernstein-Glatz
    • Porcia-Ortenburg
    • Rosenberg
    • Schlick
    • Schwarzenberg
    • Sinzendorf
    • Sprinzenstein
    • Trautson
    • Wallenstein
    • Widmann-Ortenburg
    • Windischgrätz
    • Zrinyi
Anhang: Die Münzen der geistlichen Fürsten Österreichs seit Leopold I.
    • Bistum Brixen
    • Bistum Gurk
    • Erzbistum Olmütz
    • Erzbistum Wien
Schlußwort:
    Zusammenfassende Charakterisierung der neufürstlichen Münzprägung in Österreich




Vorwort

Der etwas langatmige Titel versucht gewissenhaft das auszudrücken, was diese Arbeit bringen will und von ihr erwartet und gefordert werden kann. Aus dem verstreuten Material - von der umfänglichen Spezialarbeit bis zur einfachen Katalognotiz reichend - soll nach prüfender Sichtung und vermehrt um die Ergebnisse neuer Untersuchungen eine knappe Übersicht über die Münzgeschichte der österreichischen Neufürsten gegeben werden. In diese historische Darstellung, welche die Gesamtheit der als österreichische Neufürsten anzusprechenden Münzherren umfaßt, ist laufend die Beschreibung derjenigen ihrer Münzprägungen hineingestellt, die den spezifisch repräsentativen Charakter der späteren neufürstlichen Münzung an sich tragen. Daß dieser Wesenszug kein Kennzeichen der neufürstlichen Münzung schlechthin bildet, sondern nur der zweiten Phase ihrer Entwicklung, für die das Zeitalter Leopolds I. Zäsur und Übergang bedeutet, eigentümlich ist, scheint mir in der numismatischen Literatur nicht genügend betont zu sein. Wenn die Prägetätigkeit der österreichischen Standesherren auch kaum je eine geldwirtschaftliche Notwendigkeit war, so ist sie doch erst in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege zu einer bloßen Angelegenheit der Repräsentation und der Demonstrierung eines auszeichnenden Rechtes geworden. Und gehört sie vorher noch der Geldgeschichte an, so möchte ich sie in der Form ihrer nachherigen Entwicklung mehr als einen Gegenstand der Kulturgeschichte ansprechen. Es wird Aufgabe der einzelnen münzgeschichtlichen Abschnitte sein, diese beiden deutlich voneinander unterscheidbaren Epochen innerhalb der neufürstlichen Münzprägung in ihren grundsätzlichen Unterschieden festzustellen und zu charakterisieren.

Was unter dem von Verfassungsgeschichte und Numismatik nicht inhaltsgleich verwendeten Begriff "Neufürsten" zu verstehen ist, behandelt der folgende Abschnitt. Als "österreichisch" gelten alle Münzherren, die innerhalb der geographischen Grenzen des österreichischen Kaiserstaates von 1804 (einschließlich Böhmen und Mähren) ihren Sitz gehabt haben. Daß dieser Kaiserstaat als solcher freilich erst am Grabe des alten Reiches erstand, die Münzprägung der Neufürsten dagegen gerade mit dem Untergange des letzteren ihrer Rechtsgrundlage beraubt wurde, ist ein unvermeidlicher Widerspruch, der aus praktischen Gründen hingenommen werden muß.

Diese Arbeit bezieht das Material zu ihren genealogischen, biographischen, heraldischen und weitgehend auch zu den münzgeschichtlichen Ausführungen naturgemäß aus zweiter Hand. Dagegen habe ich mich bemüht, im besonderen hinsichtlich des Münzrechtes auf die Quellen zurückzugehen, wobei auch für mehrere österreichische Münzherren - vor allem für die gräflichen Geschlechter - erstmalig die rechtliche Grundlage ihrer Prägetätigkeit festgestellt werden konnte.

Über den Inhalt und Aufbau der münzkundlichen Abschnitte sowie über den Stoffkreis und die Behandlung der in den beschreibenden Teil aufgenommenen Gepräge, über die herangezogene Literatur und die Auswahl der Zitate usw. berichtet die Einleitung zum dritten Kapitel. Die Beigabe von Abbildungen konnte unterbleiben, da die ausführliche Beschreibung eine genügende Vorstellung von den an sich leicht identifizierbaren neufürstlichen Geprägen vermittelt und für die meisten von ihnen außerdem ein Bildnachweis geliefert werden konnte. Dagegen wurde als ikonographische Beigabe eine Porträtreihe der österreichischen Münzherren aus den auf ihren Münzen gebrachten Bildnissen zusammengestellt und auf einer eigenen Tafel zur Darstellung gebracht.

Den Gegenstand dieser Arbeit bildet die Prägetätigkeit der weltlichen Münzherren. Trotzdem kommt die in der Neuzeit ohnehin spärliche Münzung der geistlichen Fürsten Österreichs in einem Anhang zur kurzen Behandlung, weil sie eindrucksvolle Parallelen zu der Entwicklung im weltlichen Sektor der neufürsflichen Münzprägung zu liefern imstande ist.

Bevor auf die Münzgeschichte der einzelnen Prägeherren eingegangen werden kann, müssen im Interesse einer vertieften Stoffauffassung die folgenden verfassungs- und münzgeschichtlichen Ausführungen vorangeschickt werden.


1. Kapitel:
Altfürsten und Neufürsten. Der numismatische Begriff der Neufürsten

Die Fürsten sind nicht von jeher eine eigene zwischen den Herzögen und Grafen rangierende Standesgruppe gewesen. Der ursprünglich weiter gespannte Begriff umfaßte die Gesamtheit der geistlichen und weltlichen Reichsstände und reduzierte sich allmählich auf diejenigen Standesherren, die seit 1489 im Reichsfürstenrat zusammengefaßt waren und neben den Kurfürsten und Städten vertretungsmäßig eine Einheit bildeten. Erst nach dem Dreißigjährigen Kriege wird "Fürst" zu einem besonderen Titel für diejenigen Reichsfürsten, die keinen anderen führten, und kam im Rang zwischen "Herzog" und "Graf" zu stehen.

Die Trennung der Fürsten in Altfürsten und Neufürsten geht auf eine erst in der Mitte des 17. Jhdts. gemachte Unterscheidung zurück, derzufolge alle vor dem Normaljahr 1582 zu Sitz und Stimme im Reichstag gekommenen Fürsten als Altfürsten, die nachher vom Kaiser mit Zustimmung des Reichstages erhobenen aber als Neufürsten gelten sollten. Den letzteren wurde die Reichsstandschaft nur dann zugänglich gemacht, wenn sie sich in den Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums setzen konnten. Die Neufürsten ohne Reichsstandschaft waren auf diese Weise nur Titularfürsten und standen im Range hinter den reichsständischen Grafen, zu denen alte Geschlechter wie Mansfeld oder Montfort gehörten, zurück. Maria Theresias Obersthofmeister Johann Josef Khevenhüller, selbst ein neufürstlicher Münzherr, zeigt durch eine (leicht vermehrbare) Tagebuchnotiz, wie eifersüchtig von den Beteiligten an diesen Rangunterschieden festgehalten wurde. Er berichtet zur Frankfurter Krönung Josefs II., daß "die unmittelbar regierenden Reichsgrafen den Dekretalfürsten, die nicht regierende Herren waren, im Cortège nicht weichen wollten".

Die fürstlichen Münzherren Österreichs, dessen Landesherr sozusagen der einzige österreichische Altfürst war, zählen alle zu den Neufürsten, sind aber nur zum Teil bloße Titularfürsten gewesen. Mit reichsunmittelbarem Besitz ausgestattet und Inhaber von Virilstimmen waren die Auersperg, Dietrichstein, Liechtenstein, Lobkowitz, Schwarzenberg, seit 1804 auch die Eszterházy und Windischgrätz, während die Colloredo, Khevenhüller und Orsini-Rosenberg auch nach ihrer Fürstung weiterhin dem Reichsgrafenkollegium angehörten. Von den gräflichen Geschlechtern gründeten die Nostitz und Sinzendorf ihre Reichsstandschaft auf reichsunmittelbarem Besitz. Bloße Titularfürsten bzw. Titulargrafen blieben die Batthyani, Paar, Sprinzenstein und Trautson.

Wenn relativ viele österreichische Familien den Reichsfürstenstand erhielten, so hängt dies mit dem Umstand zusammen, daß die Landesherren von Österreich seit dem ausgehenden Mittelalter zugleich Deutsche Kaiser waren. Während sie aber früher keine reichsfreie Stellung innerhalb ihres Territoriums dulden wollten und alle selbständigen Dynasten Schritt um Schritt unter ihre Landeshoheit zwangen, sahen sie sich später angesichts der wachsenden Fürstenmacht im Reiche und des Überhandnehmens der protestantischen Stände veranlaßt, ihren Einfluß im Reichstage durch Kreierung neuer von ihnen abhängigen Reichsfürsten zu stärken. Daß der Reichstag im Jahre 1641 das Recht auf Sitz und Stimme mit dem Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums verknüpfte, konnte nicht mehr zur Quelle irgendeiner Machtbildung des Neufürsten werden, da es sich bei dem anzuschaffenden Reichsgut um kleine Herrschaften handelte, die den damit zu Bewidmenden meist vom Kaiser selbst vorher schon in Pfandschaft gegeben worden waren, wie es z. B. bei Auersperg wegen Thengen und Dietrichstein wegen Tarasp (Trasp) der Fall war. Die Reichsstandschaft der österreichischen Neufürsten, die doch nur als Emissäre ihrer Landesherren angesehen werden können, erweist sich im wesentlichen als bloßes Ehrenvorrecht gegenüber den Standesgenossen.

Die Fürstungen österreichischer Münzherren setzen mit dem Erstarken der landesfürstlichen Macht im Zeitalter der Gegenreformation ein. Von den einzelnen Kaisern sind folgende mit dem Münzrecht ausgestattete Familien erstmalig in den Reichsfürstenstand erhoben worden: Dietrichstein, Eggenberg, Liechtenstein, Lobkowitz und Wallenstein durch Ferdinand II.; Auersperg durch Ferdinand III.; Eszterházy, Porcia und Schwarzenberg durch Leopold I.; Trautson durch Josef I.; Liechtenstein Gundackerscher Linie durch Karl VI.; Batthyáni, Colloredo, Kaunitz und Khevenhüller-Metsch durch Franz I.; Paar durch Josef II.; Orsini-Rosenberg durch Leopold II.; Windischgrätz durch Franz II. In den Veranlassungen zu diesen Standeserhöhungen zeigt sich ein gewisser Wandel der Motive. Ferdinand II. belohnt seine treuen Paladine im Kampfe für Thron und Altar, gegen das aufständische Böhmen und gegen die religiöse Revolution, mit der Erteilung der Fürstenwürde. Mit der Erstarkung der Zentralgewalt und der Ausbildung eines einheitlichen Hofadels wird in zunehmendem Maße neben den Verdiensten um Staat und Dynastie auch der eigentliche Hofdienst in hohen und lang innegehabten Stellungen zur Grundlage von Fürstungen gemacht. So wird es üblich, die Erzieher der kaiserlichen Thronfolger nach dem erfolgreichen Abschluß ihrer Aufgabe in den Reichsfürstenstand aufzunehmen, wie es bei Johann Weikard Auersperg, Karl Batthyáni, Franz Orsini-Rosenberg und Johann Ferdinand Porcia der Fall war. Gerne nahm man auch die Krönungen als äußeren Anlaß zur Kreierung von neuen Reichsfürsten. So wurde Paul Eszterházy anläßlich der ungarischen Königskrönung Josefs (I.) gefürstet, während im Zusammenhang der Frankfurter Krönung Josefs II. außer dem Staatskanzler Kaunitz nicht weniger als drei österreichische münzberechtigte Herren, Karl Batthyáni, Rudolf Colloredo und Johann Josef Khevenhüller die reichsfürstliche Würde erhielten.

Es wurde bereits in der Einleitung erwähnt, daß der verfassungsgeschichtliche Begriff der Neufürsten von dem in der Numismatik gebrauchten abweicht. Dieser Unterschied hat aber nicht immer bestanden. Solange das alte Reich noch eine Realität war und die numismatische Literatur ihre Ordnungssysteme sozusagen nur von der Zusammensetzung des Reichstages abzuschreiben brauchte, werden die Neufürsten als selbständige Kategorie behandelt, die sich nach oben von den Altfürsten und nach unten von den Grafen und Herren abhebt. Als aber nach dem Untergang des Römisch-Deutschen Reiches diese Tatsächlichkeit, an der man sich orientieren konnte, verschwand, verschmolzen die eigentlichen Neufürsten allmählich mit den Grafen und Herren zu einer Gruppe nicht mehr regierender Münzherren, die man den souverän gebliebenen Altfürsten gegenüber stellte. Dieser Angleichungsprozeß, der sich anfänglich noch in den Titelüberschriften kund tat, ist schrittweise vor sich gegangen und hat in jüngster Zeit noch eine hoffentlich zum Welken verurteilte Nachblüte getrieben. Eine einst führende Münchner Münzhandlung hat in ihren letzten Katalogen die Neufürsten ganz über Bord geworfen und sie in die Reihe der Altfürsten hineingemischt.

Es ist hier nicht der Ort auf die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts blühende Bildung numismatischer Ordnungssysteme und ihre Stellungnahme zur Kategorie der Neufürsten näher einzugehen. Ein unglücklicher Griff war jedenfalls die von mehreren späteren Nachfolgern akzeptierte Aufteilung der österreichischen Münzherren auf die einzelnen österreichischen Kronländer, die einer praktischen Arbeit unnötige Hemmnisse in den Weg stellt und sich erfreulicherweise ja auch nicht durchgesetzt hat. Im allgemeinen läßt sich der heute herrschende und auch für diese Arbeit übernommene numismatische Begriff der österreichischen Neufürsten mit Joseph von Bergmann - der selbst eine Arbeit über Münzsysteme geschrieben hat - dahin fassen, daß zu ihnen alle münzberechtigten Fürsten und Grafen im österreichischen Kaiserstaate zu zählen sind, die am besten in alphabetischer Reihenfolge behandelt werden. Mit dieser endgültigen Begriffsbestimmung ist auch die in der Einleitung erst teilweise gegebene Titelinterpretation vervollständigt.




2. Kapitel:
Das Münzrecht der österreichischen Neufürsten

Wie die rechtliche Grundlage der Münzprägetätigkeit bei den einzelnen österreichischen Neufürsten zustande kam und beschaffen war, wird im Rahmen des folgenden Hauptabschnittes gezeigt werden. Hier soll das neufürstliche Münzrecht nur im allgemeinen nach seiner Herkunft, dem Inhalt und der Ausübung zur Behandlung kommen.

Der Kreis der mit dem Münzrecht ausgestatteten österreichischen Neufürsten ist im wesentlichen derselbe, der schon im vorangegangenen Kapitel bei den Standeserhöhungen gekennzeichnet wurde. Die Münzrechtsverleihungen gehen gegenüber den Fürstungen nur in einem Falle (Paul Sixtus Trautson) über Ferdinand II. zurück, schließen aber schon mit Josef II., der eine einzige Verleihung (Paar) vornimmt, ab. Die meisten Münzrechtsvergabungen erfolgen unter Ferdinand II. und Leopold I., wobei zu den von ihnen Gefürsteten aus der Reihe der Grafen bei dem ersteren noch Heinrich Schlick, bei dem letzteren die Sinzendorf und Sprinzenstein hinzukommen. Von Ferdinand III. erhalten auch noch die Grafen Widmann und von Karl VI. die unter Franz II. später gefürsteten Windischgrätz das Münzrecht. Für Nostitz-Rieneck und Orsini-Rosenberg können derzeit nur Vermutungen über die Herleitung ihres Münzrechtes angestellt werden, von denen aber die zeitliche Einordnung abhängig ist.

Die übliche, auch von mir einst vertretene Ansicht, daß das Münzrecht eine gleichsam automatische Folge der Fürstung sei, möchte ich nach der durch das Studium aller Münzrechtsverleihungen gewonnenen vertieften Einsicht nicht mehr beibehalten. Wohl ist die Entwicklung des fürstlichen Münzrechtes seit dem statutum in favorem principum von 1232 über die Goldene Bulle bis zur Wahlkapitulation Maximilians II. von 1562, durch die künftige Münzrechtsverleihungen an die Zustimmung der Kurfürsten gebunden wurden, im Sinne einer fortschreitenden Einengung des kaiserlichen Rechtes der Münzrechtserteilung vor sich gegangen. Auch mögen die altfürstlichen Territorialherren, die den Ursprung ihrer Münzrechte oft gar nicht mehr nachzuweisen imstande waren und diese oft genug weniger ex principis concessione als ex centenaria praescriptione ausgeübt haben, das Münzrecht als Ausfluß ihrer fürstlichen Stellung als solcher empfunden haben. De jure aber ist das Münzrecht immer ein kaiserliches Reservatrecht - wenn auch ein allmählich eingeschränktes (jus reservatum limitatum) gewesen und im speziellen für die vom Kaiser kreierten Neufürsten, die in Österreich außerdem seiner Landeshoheit unterstanden, sicher nicht als ein aus der Fürstung erfließendes selbstverständliches Recht, sondern mehr als kaiserlicher Gunstbeweis anzusehen. Gegen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fürstung und Münzrecht spricht auch der Umstand, daß es Reichsfürsten gegeben hat - z. B. die Fürsten Kinsky -, die nie das Münzrecht besaßen, und andere (Franz Dietrichstein, auch Schwarzenberg), die es erst in einem zeitlichen Abstand von der Verleihung der Fürstenwürde erhalten haben. Die relativ zahlreichen Vergabungen des Münzrechtes an Grafengeschlechter (Trautson, Sinzendorf, Widmann, Sprinzenstein, Windischgrätz) aber zeigen, daß darin auch in der Zeit klarer verfassungsrechtlicher Scheidungen jedenfalls kein ausschließlich fürstliches Standesrecht erblickt worden ist.

Das Münzrecht der Neufürsten ist in der Mehrzahl der Fälle im Zusammenhang mit Palatinatsurkunden erteilt worden.
Das Palatinat oder die Hofpfalzgrafschaft dieser späteren Zeit geht auf Kaiser Karl IV. zurück. Der "comes palatinus" oder - wie ihn die deutschen Urkunden nennen - "Kaiserliche Pfalz- und Hofgraf" wurde vom Kaiser bei der Ernennung mit der Comitiva bewidmet, die ihn zur Ausübung verschiedener kaiserlicher Reservatrechte ermächtigte. Nach dem Umfang der übertragenen Rechte unterschied man ein kleines und großes Palatinat, wobei das letztere, meist erblich verliehene und hier ausschließlich in Betracht kommende wieder engeren oder weiteren Inhalt haben konnte. Zu den auf diesem Wege übertragenen Rechten zählte auch vielfach das Münzrecht und das numismatisch ebenfalls interessierende Bergrecht.
Bei den Vergabungen an Grafen war dafür ja kaum eine andere Möglichkeit vorhanden, doch gibt es auch bei den Fürstungen Fälle, wo das Münzrecht in einem gleichzeitig erteilten Palatinatsbriefe niedergelegt ist. Umgekehrt bringt ein Einzelfall (Paar) das Münzrecht im Fürstenbrief bei gleichzeitig erteiltem Palatinat. Wo nur ein Fürstenbrief besteht, ist selbstverständlich in ihm das Münzrecht zur Aufnahme gekommen. Eine Vereinigung von Standeserhöhung, Palatinat und Münzrecht ist im Falle Eszterházy zu verzeichnen. Zu all diesen Möglichkeiten kommt schließlich noch die selbständige Verleihung als Einzelrecht (Kardinal Dietrichstein, Grafen Widmann) und die Form bloßer Bestätigung älterer Rechte.

Einer besonderen Betrachtung bedarf der Rechtsinhalt der Münzrechtsverleihungen, in dem sich ja der eingangs festgestellte Unterschied zwischen der neufürstlichen Münzung vor und nach dem Dreißigjährigen Kriege widerspiegeln müßte. Obwohl die bekannte Tatsache, daß urkundliche Formen einen überholten Rechtszustand oft noch lange festhalten, auch hier nicht außer Acht zu lassen ist, können doch im Formular zwei Typen unterschieden werden, die voneinander in einem kennzeichnenden Merkmal abweichen. Während das Formular durch die ganze Berichtszeit trotz faktischer Veränderungen im wesentlichen gleichbleibt und ganz allgemein die Prägung goldener und silberner, kleiner und großer Münzsorten unter Beobachtung der bestehenden Ausbringungsvorschriften gestattet, darf die Herstellung dieser Münzen nur bei einem Teil der Bewidmeten in eigenen Münzstätten vorgenommen werden. Die Verwendung des älteren Formulars endet genau mit Josef I. und ist zuletzt bei der Münzrechtserteilung für Johann Leopold Donatus Trautson im Jahre 1711 zur Anwendung gekommen, die des jüngeren beginnt entsprechend den geänderten Verhältnissen unter Karl VI.

Nach dem Rechtsinhalt des alten Formulars, d. h. vor allem in eigener Münzstätte, haben nur die böhmischen Rosenberg (seit 1582 in Reichenstein), Carl v. Liechtenstein (seit 1614 in Troppau), Paul Sixtus v. Trautson (seit 1617), die Fürsten Eggenberg (seit 1625), Wallenstein (seit 1626) und die Grafen Schlick (in der zweiten Periode ihrer Münzung ab 1627) zu prägen vermocht, die fast ausnahmslos auch in der Materialbeschaffung auf den Ertrag eigener Bergwerke fußen konnten. Sie gehören alle noch einer Zeit an, wo die Münzprägung noch als gewinnbringende Tätigkeit ausgeübt werden konnte, was ja durch Carl v. Liechtenstein und Paul Sixtus v. Trautson denn auch geschehen ist.

Obwohl das ältere Formular der Münzrechtsverleihung bis einschließlich Josef I. in Verwendung stand, ist die Münzung der österreichischen Neufürsten seit Leopold I. schon praktisch ganz nach den späteren Bestimmungen vor sich gegangen. Unter ihm benützen nicht einmal die am stärksten münzenden Schwarzenberg mehr ihre eigene Münzstätte; sie und alle andern haben ihre Münzen in den kaiserlichen oder reichsstädtischen Münzstätten herstellen lassen. Mit Karl VI. schwindet die Möglichkeit zur Benützung eigener Münzhäuser prinzipiell endgültig und die neufürstliche Münzung wird zu einem (auch von den Bewidmeten so empfundenen) bloß auszeichnenden Recht, dem in seiner Ausübung enge Grenzen gezogen sind. Die Prägeerlaubnis muß schließlich für jeden einzelnen Fall eingeholt werden, bleibt auf ein bestimmtes auszumünzendes Metallquantum beschränkt und darf nur bestimmte Sorten umfassen.

Es mag verschiedene Gründe haben, in manchen Fällen aber auch mit der verloren gegangenen finanziellen Nutzungsmöglichkeit zusammenhängen, daß die nach dem Dreißigjährigen Kriege verliehenen Münzrechte von ihren ersten Inhabern teilweise gar nicht mehr in Gebrauch genommen worden sind. Während von der älteren Gruppe der Neufürsten nur die Lobkowitz erst 170 Jahre nach Erteilung Gebrauch davon machen, umfaßt die jüngere Gruppe eine Reihe von Familien, in denen erst spätere Mitglieder auf das einem Vorfahren verliehene Münzrecht zurückgegriffen haben. So liegt bei den Fürsten Colloredo, Dietrichstein, Eszterhazy, Porcia und den Grafen Sprinzenstein ein Zeitraum von drei bis acht Jahrzehnten zwischen der Verleihung und ersten Ausübung des Münzrechtes. In der Mehrzahl der Fälle freilich kam das Recht, sich mit Bildnis, Inschrift und Wappen auf Münzen verewigen zu können, dem gesteigerten Repräsentationsbedürfnis der Barockfürsten entgegen. So haben - um nur einige zu nennen - die Fürsten Auersperg, Batthyani, Paar und die Grafen Widmann fast unmittelbar nach ihrer Fürstung bzw. Münzrechtsbewidmung auch schon prägen lassen, während andere nur durch verschiedene hindernde Umstände von der sofortigen Ausführung gleichartiger Absichten zunächst abgehalten worden sind.

Für die Prägungen der österreichischen Neufürsten als Reichsglieder war natürlich der Reichsmünzfuß verpflichtend, da das sogenannte erbländische Privilegium des Quintels nur für das Haus Habsburg als Landesherren von Österreich in Betracht kam. Erst nach der Einführung des Konventionsmünzfußes kommt die neufürstliche Münzung Österreichs nach Schrot und Korn in Übereinstimmung mit der kaiserlichen.

Mit dem Ende des Römisch Deutschen Reiches ist der Münzprägetätigkeit der Neufürsten - ausgenommen nur Liechtenstein - die rechtliche Grundlage entzogen worden. In einem einzigen bei Olmütz erwähnten Fall ist noch nach dieser Zeit gemünzt worden, aber selbstverständlich nicht mehr in Nachwirkung des alten Rechtes. Ein Teil der österreichischen Münzherren hatte schon in Auswirkung der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 die. Münzbefugnis verloren.




3. Kapitel:
Die einzelnen neufürstlichen Münzherren

Dieses Kapitel, das den Hauptteil der Arbeit ausmacht, bringt in gesonderten Abschnitten die Münzgeschichte der einzelnen österreichischen Neufürsten mit jeweils beigegebener Beschreibung derjenigen ihrer Gepräge, die dem Typus der späteren neufürstlichen Repräsentativmünzung entsprechen. Im münzkundlichen Teil wird das Wissensnotwendige zur Geschichte des Hauses und seiner Münzherren, über die Erwerbung und Art der Ausübung des Münzrechtes, über die geprägten Sorten und den Umfang der Münzung, über die auf den Münzen vorkommenden Besitztitel und Würden, kurz alles zur Sprache kommen, was zur Erklärung und Verlebendigung des Münzmaterials notwendig ist. Trotzdem ist er von letzterem unabhängig gehalten und bietet in geschlossener Darstellung eine selbständig benützbare Münzgeschichte. In den beschreibenden Teil wurden nur solche Gepräge aufgenommen, die eindeutigen Geldcharakter tragen. Die Beschreibung der Münzen, die sehr ausführlich gehalten ist und die Auflösung der oft stark gekürzten Umschriften bringt, stellt nach der Nennung der Münzsorte die Angaben über Münzstätte, Münzmeister und Stempelschneider an die Spitze, soweit die Münze selbst dafür Anhaltspunkte liefert oder eine indirekte Feststellung mit Sicherheit möglich war. Die chronologisch gereihten Zitate sind reichlich gehalten, nehmen auf die österreichischen Katalogliteratur besondere Rücksicht und legen großen Wert auf den Nachweis von Abbildungen. Das der Zitatenzeile vorausgesetzte Wort "Wien" bedeutet das Vorhandensein des Stückes im Wiener Münzkabinett, andere Standorte werden nicht angegeben. Wo nach der Beschreibung der Vorderseite eine Angabe über eine Abbildung gemacht wird, bezieht sich dieser Hinweis auf das betreffende Bildnis innerhalb der Tafel "Die österreichischen Münzherren im Münzporträt". Die Erklärung der verwendeten Abkürzungen ist am Ende dieser Arbeit zu finden. In der Darstellung der bildlichen Interpunktionszeichen konnte vielfach nur annähernde Ähnlichkeit erreicht werden, da infolge der herrschenden Materialnot eine Neuherstellung von Drucktypen nur in beschränktem Umfang möglich war.




AUERSPERG

Die Familie Auersperg zählt zu den bedeutendsten Geschlechtern des österreichischen Hochadels. Ihren Ursprung von Schwaben herleitend, ist sie schon im 11. Jhdt. in Friaul nachweisbar, hat ihren eigentlichen Ausgang von dem südlich von Laibach gelegenen Auersperg (Turjak, Gottschee) genommen und ist früh zu den höchsten Landesämtern gelangt. Die hier in Betracht kommende Pankrazer Hauptlinie erhielt 1530 die reichsfreiherrliche, 1630 die reichsgräfliche Würde und schließlich 1653 den Reichsfürstenstand nach dem Rechte der Erstgeburt.

Der erste Fürst war Johann Weikard (1615-77), der mächtige leitende Minister Ferdinands III. und Erzieher des nachmaligen Königs Ferdinand IV., dessen Krönung im Jahre 1653 den äußeren Anlaß zur Fürstung seines Mentors abgab. Seinerseits schenkte der Zögling dem Fürsten die Grafschaft Wels, während ihm der Kaiser den Herzogstitel mit den schlesischen Fürstentümern Münsterberg und Frankenstein als Mannslehen verlieh. Um das Votum im Reichstage, in den Johann Weikard schon 1654 als Personalist Aufnahme gefunden hatte, auch real zu begründen, wurde die ihm 1663 verpfändete schwäbische Herrschaft Thengen von Leopold I. im Jahre 1664 zur gefürsteten Grafschaft erhoben. Schließlich gelangte er 1671 noch in den vollen Besitz der heimatlichen Grafschaft Gottschee. Alle diese Besitztitel werden auf den Münzen des Hauses alternierend genannt.

Das dem Fürsten mit der Standeserhöhung gleichzeitig verliehene Münzrecht ist in der einem Tage nach dem Fürstenbriefe ausgestellten Palatinatsurkunde vom 18.9.1653 enthalten und gehört dem Formular nach der älteren Gruppe von Verleihungen an, in denen noch die Erlaubnis zur Errichtung eigener Münzstätten gegeben wird.

Fürst Johann Weikard hat von seinem Münzrecht schon ein Jahr nach der Erteilung Gebrauch gemacht. Von ihm gibt es einen sehr schönen seltenen Taler 1654 aus der landesfürstlichen Münzstätte St. Veit in Kärnten (Nr.1), der nach Köhler (M. B. XI, Vor. S.3) auf seine anläßlich des Augsburger Reichstages erfolgte Einführung in den Reichsfürstenrat geschlagen worden sein soll. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Fürst dieses Ereignis zum Anlaß seiner ersten Prägung genommen hat. Der Taler nennt außer der Reichsfürstenwürde die Grafschaften Gottschee und Wels, aber noch nicht das eben erhaltene Herzogtum Münsterberg. Dagegen steht dieser Titel unberechtigterweise an erster Stelle auf einem von minder geübter Hand nach dem Vorbild des Talers gearbeiteten Dukaten o. J. (Nr.2), der nach Probszt zwar kaum Kärntner Provenienz sein soll, aber mit dem freilich viel späteren, doch nach demselben Gewährsmann aus St. Veit stammenden Dukaten des Fürsten Porcia vom Jahre 1704 (Nr.73) gewisse Punzenähnlichkeiten aufweist. Die Entstehungszeit kann nicht vor 1663 oder 1664 angesetzt werden, da die in das Wappenbild der Münze bereits aufgenommene Herrschaft Thengen erst um diese Zeit mit der Familie Auersperg in Verbindung zu bringen ist.

1. Taler 1654, St. Veit (Details)

2. Dukat o.J. (nach 1663/64)

Nach dieser Prägung des ersten Fürsten hat das Münzrecht der Familie über 100 Jahre geruht. Erst sein Enkel Heinrich (*1696, Fürst seit 1713, †1783), ein hoher Hofwürdenträger, der nacheinander Obersthofmarschall, oberster Stallmeister und Oberstkämmerer war und zwei Frankfurter Krönungen mitgemacht hat, griff wieder darauf zurück und ließ im Jahre 1762 Dukaten (Nr.3) und Taler (Nr.4) in Wien prägen. Die Hauptmünzamtsrechnung verzeichnet 1763 die (wohl nur teilweise) Ausmünzung von 260 Talern. Der Herzogstitel von Münsterberg ist auf diesen beiden Münzsorten wieder ordnungsgemäß dem Reichsfürstentitel nachgestellt, ferner erscheinen die Würden eines Geheimen Rates und Oberststallmeisters und erstmalig der Titel der Herrschaft Thengen, von der Johann Weikards Dukat nur das Wappen aufgenommen hatte.

3. Dukat 1762, Wien

4. Taler 1762, Wien (Details)

Inzwischen war das Münzrecht, das von Haus aus auf den fürstlichen Erstgeborenen beschränkt worden war, zum zweiten mal in die Familie gekommen. Johann Adam, der jüngere Sohn des Fürsten Heinrich, erlangte für sich und seine erstgeborenen Nachfolger im Jahre 1746 ebenfalls den Fürstenstand und mit Palatinat vom 18.7.1746 auch das Münzrecht (nach dem jüngeren Formular), das jedoch von dieser Linie nicht ausgeübt wurde.

Als dritter und letzter der älteren fürstlichen Linie, die zum Unterschied von der eben erwähnten jüngeren auch die herzogliche (nach Gottschee) genannt wird, hat noch Heinrichs Enkel Wilhelm (*1749, Fürst seit 1800, †1822), Generalfeldwachtmeister während der Kriegsjahre, ein Kenner und Förderer der Musik, im Jahre 1805 einen Taler (Nr.5) in Wien schlagen lassen, von dem 972 Stück gemünzt wurden. Die Stempel zu beiden Seiten befinden sich heute noch in der Stempelsammlung des Wiener Münzkabinetts. Für den verlorenen Titel des von dem Vater des Fürsten Wilhelm im Jahre 1791 an Preußen verkauften Herzogtums Münsterberg tritt nun der als Ersatz erhaltene eines Herzogs von Gottschee ein, auch wird die Obersterbmarschallwürde von Krain erstmalig genannt. Der dem Fürsten verliehene hohe bayrische Hubertusorden hängt irrtümlich an der Kollane des Vließordens, dessen Mitgliedschaft er nicht besaß.

5. Taler 1805, Wien (Details)

So endete die Münzprägung der Fürsten Auersperg ein Jahr bevor ihr die rechtliche Grundlage durch das Ende des Römisch Deutschen Reiches entzogen wurde. Die gefürstete Grafschaft Thengen, auf deren Besitz die Stimme im Reichsfürstenrate wie auch im schwäbischen Kreise beruht hatte, kam zunächst unter badische Landeshoheit und wurde 1811 überhaupt an das Großherzogtum verkauft.




BATTHYÁNI

Das ungarische Geschlecht der Batthyáni stammt aus Kövágóörs im Komitate Zala. Von seinen heimischen Würden seien hier nur das Erbgrafentum von Német-Újvár (= Güssing) und die Erbobergespannschaft des Eisenburger Komitates genannt, weil beide auf Münzen vorkommen.

Graf Karl Josef Batthyáni (1697-1772) aus der älteren Linie des Hauses, ein General Maria Theresias und Prinzenerzieher, wurde im Jahre 1764 anläßlich der Krönung Josefs II. zum römisch-deutschen König für seine in fast 50 wechselvollen Jahren erworbenen Verdienste um Hof und Staat in den Reichsfürstenstand erhoben. Unter den vielen Titeln, die ihm sein langes Leben gebracht hat, werden auf seinen späteren Münzen der Generalfeldmarschall und Inhaber eines Dragonerregimentes sowie der Geheime Rat und Staatskonferenzminister genannt. Außerdem erhielt er 1749 das Goldene Vließ, 1764 das Großkreuz des Stephansordens.

Das mit der Reichsfürstenwürde verliehene Münzrecht ist in dem lateinisch abgefaßten Fürstenbrief vom 3.1.1774 niedergelegt. Es ist der einzige mir in diesem Zusammenhang untergekommene Fall, der die Bestimmung bringt, daß die Münzen in einer kaiserlichen Münzstätte oder in einer des Reiches ausgeprägt werde sollen (.. in quadam nostra aut Sacri Romani Imperii monetaria officina ..).

Fürst Karl hat noch im Jahre seiner Standeserhöhung zu prägen begonnen und zwar in einem für Neufürsten beträchtlichen Umfange. Vom Jahre 1764 sind richtige 10 Dukaten (Nr.6) und 5 Dukaten (Nr.7), ferner Dukaten (Nr.8), Taler (Nr.9) und Halbtaler (Nr.10) bekannt. Es folgen dann 1765 Dukaten (Nr.11) und Halbtaler (Nr.12), 1768 Taler (Nr.13), schließlich 1770 Dukaten (Nr.14) und Halbtaler (Nr.15). Die Münzung der Jahre 1764 und 1765 brachte es allein bei den Silberstücken auf je 4000 Taler und Halbtaler, 1770 wurden 300 Taler (wahrscheinlich mit Jahrzahl 1768) und 500 Halbtaler gemünzt. Die nicht eindeutigen Angaben über die Goldmünzprägung (1770/71 mindestens 500 Dukaten) erwähnen auch nicht bekannt gewordene Stücke zu 3 Dukaten.

6. 10 Dukaten 1764, Wien (Details)

7. 5 Dukaten 1764, Wien

8. Dukat 1764, Wien

9. Taler 1764, Wien

10. Halbtaler 1764, Wien

11. Dukat 1765, Wien

12. Halbtaler 1765, Wien

13. Taler 1768, Wien (Details)

14. Dukat 1770, Wien

15. Halbtaler 1770, Wien

Im Fürstenbriefe für Karl Batthyáni war schon festgelegt worden, daß beim Abgang männlicher Erben die Würde auf seinen Bruder Ludwig und dessen Nachkommen übergehen solle. Der nachfolgende Neffe Adam Wenzel (1772-88) hat während seiner sechzehnjährigen Regierung nicht gemünzt. Erst dessen Sohn, also der Großneffe des Fürsten Karl, Fürst Ludwig (*1753, reg. 1788-1806) ist der zweite und letzte Münzherr der Familie geworden. Seine Gepräge, bestehend aus einem Taler 1788 (Nr.17) und dessen Goldabschlag zu 10 Dukaten (Nr.16), einem Halbtaler 1789 (Nr.18), einem Zwanziger 1790 (Nr.19) und einem die Reihe abschließenden Dukaten 1791 (Nr.20), führen den beigefügten Namen Strattmann, der 1755 durch die Brüder Ludwig und Karl von ihrer mütterlichen Familie übernommen worden war. Sichere Ausprägungszahlen lassen sich nur für die Münzung von 1791 geben, die 500 Dukaten umfaßte. Zu erwähnen aber ist, daß in den Jahren 1804/5 mehrere kleinere Posten Dukaten und 300 Halbtaler mit alten Stempeln nachgeprägt worden sind. Als neuer Titel kommt auf den Münzen Ludwigs nur die Würde eines wirklichen Kämmerers vor.

16. Goldabschlag vom Taler 1788 zu 10 Dukaten, Wien

17. Taler 1788, Wien

18. Halbtaler 1789, Wien

19. 20 Kreuzer 1790, Wien

20. Dukat 1791 (aus 1790), Wien




COLLOREDO-MANNSFELD

Das Haus Colloredo, von den schwäbischen Herren von Waldsee (Wallsee) abstammend und nach deren Aussterben 1588 auch in ihren Privilegien und Titeln bestätigt, hat seinen Ausgang von Friaul genommen, wo es von dem Patriarchen Poppo von Aquileja (1019-45) mit der Herrschaft und Burg Mels (Melzo, nördl. von Udine) belehnt wurde und 1302 bei der Ortschaft Colloredo (unweit von Mels) seine Stammburg baute. Von dem verzweigten Geschlechte, das vom 17. Jhdt. an in kaiserlichen Diensten zu hohen Ehren und Würden gelangte, kommt für die Münzgeschichte nur die Weikardische Linie in Betracht, die 1693 von ihrem italienischen Stammsitz nach Österreich und Böhmen kam, um das Erbe der ausgestorbenen Asquinischen Linie, vor allem die von dieser 1636 erworbene und als Familienfideikommiß gestiftete Herrschaft Opočno im Königgrätzer Kreise zu übernehmen. Die Brüder Hieronymus (†1726) und Rudolf aus dieser Linie wurden 1724 in den Reichsgrafenstand erhoben. Der Sohn des Ersteren, Graf Rudolf (1706-88), der schon 1737 Reichsvizekanzler wurde und Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsgrafenkollegium bekam, erhielt anläßlich der Königskrönung Josefs II. zugleich mit den Grafen Johann Josef Khevenhüller und Karl Batthyáni, die beide als Münzherren in dieser Arbeit vertreten sind, die reichsfürstliche Würde und in Verbindung mit dem Fürstenbrief vom 29.12.1763 auch das Münzrecht. Fürst Rudolf hat davon keinen Gebrauch mehr gemacht, sondern erst sein Sohn Fürst Franz Gundacker (*1731, Fürst seit 1788, †1807), seit 1772 Vließritter, der neben anderen Würden auch die Nachfolgeschaft seines Vaters im Reichsvizekanzleramte erhielt und dieses bis zum Ausgang des Reiches innehatte.

Von Franz Gundacker haben sich die Prägestempel zu zwei Münzen, einem Spruchdukaten 1792 (Nr.21) und einem Spruchtaler 1794 (Nr.22) im Besitze der Familie auf Schloß Dobřich (Č. S. R.) erhalten. Im Original aber ist bisher nur der Dukat bekannt geworden, von dem im Wiener Hauptmünzamt 500 Stück ausgemünzt wurden. Dagegen gibt es von beiden Stempeln Neuabschläge (vom Dukaten, dessen Abschläge einen halbmondförmigen Stempelschaden aufweisen, auch in Silber und Bronze), die in den 80er Jahren d. 19. Jhdts. von dem Wiener Hof- u.Kammergraveur H. Jauner im Auftrage des Fürsten Josef Colloredo-Mannsfeld angefertigt worden sind.

Als Gemahl der Allodialerbin des letzten Mansfelders vereinigte Franz Gundacker auf Grund einer 1789 bestätigten, noch auf Maria Theresia zurückgehenden Erlaubnis Namen und Wappen beider Familien. Auf seinen Münzen bzw. Münzstempeln, die ganz dem Vorbilde der 1774 in Prag hergestellten Gepräge des Fürsten Heinrich von Mansfeld-Fondi (†1780) folgen, nennt er sich daher Colloredo-Mannsfeld; das Wappen der Colloredo, im schwarzen Felde eine silberne Binde mit dem Reichsadler, ist dem vierfeldigen von Mansfeld (1 u. 4 = Querfurt-Mansfeld, 2 = Arnstein, 3 = Heldrungen) als Herzschild aufgelegt. Von Mansfeld übernimmt das Münzbild auch den Ritter Georg und den Spruch "Bey Gott ist Rath und That". Wegen dieser augenfälligen Abhängigkeit werden in der folgenden Beschreibung den Münzen Franz Gundackers unmittelbar die Gepräge seines Schwiegervaters angereiht, die alle vom Jahre 1774 stammen und einen Spruchdukaten (Nr.23), einen Spruchtaler (Nr.24) und einen Spruchhalbtaler (Nr.25) umfassen. Der genealogische Zusammenhang und die äußerliche Übereinstimmung der Gepräge haben wohl die Veranlassung gegeben, daß Franz Gundacker in der numismatischen Literatur meist als Annex der Grafen von Mansfeld behandelt wird, doch konnte er natürlich nur auf Grund des seiner eigenen Familie erteilten Münzrechtes prägen lassen. Auf den Münzen führt er die Titel Reichsfürst, Reichsvizekanzler, Graf von Waldsee, Visconte von Mels und Marchese von Santa Sofia (Toskana).

21. Spruchdukat 1792, Wien

22. Spruchtaler 1794 (späterer Abschlag) (Details)

23. Spruchdukat 1774, Prag

24. Spruchtaler 1774, Prag

25. Spruchhalbtaler 1774, Prag




DIETRICHSTEIN

Das Haus Dietrichstein, das unter den geistlichen und weltlichen Münzherren Österreichs namhafte Vertreter aufzuweisen hat, ist ein altes Kärntner Geschlecht, dessen Stammburg unweit des heutigen Schlosses Dietrichstein bei Feldkirchen in Kärnten lag. Seit dem 12. Jhdt. stand es im Dienste der Bischöfe von Bamberg, zu deren Kärntner Besitz, auch der Markt Feldkirchen gehörte. Pankraz v. Dietrichtstein (†1508), Pfleger und Landrichter im bambergischen Hartneidstein bei Wolfsberg, erhielt 1506 von Maximilian I. für sich und sein Geschlecht das Erbmundschenkamt in Kärnten, dessen hier Erwähnung zu tun ist, weil das diesem entsprechende heraldische Symbol auf dem Wappen späterer Münzen vorkommt. Seine Söhne Franz (†1550) und Siegmund (†1533) sind die Stifter der beiden Hauptlinien a) Weichselstätten-Rabenstein (Bez. Cilli - Bez. St. Paul i. K.) und b) Hollenburg-Finkenstein (Bez. Klagenfurt - Bez. Villach) von denen die erstere im gräflichen Zweige Pulsgau (Bez. Windisch-Feistritz), die letzter in der fürstlichen Linie Nikolsburg zum Münzrechte kam.


a) Gräfliche Linie (Pulsgau)

Sigismund Ludwig (†1678) aus dem Pulsgauer Aste der Hauptlinie Weichselstätten-Rabenstein, Hofkammerpräsident von Innerösterreich, seit 1631 Reichsgraf, erhielt am 22.4.1637 von Kaiser Ferdinand III. für sich und seine männlichen Nachkommen das Münzrecht oder - besser gesagt - die Bestätigung eines Münzrechtes, das mit dem Besitz der Herrschaft Hollenburg (an der Drau, südlich von Klagenfurt gelegen) verknüpft erscheint, die 1633 von der protestantisch gewordenen Hauptlinie Hollenburg-Finkenstein (s. unter b) an Sigismund Ludwig und dessen Bruder gekommen war. Seine ansehnliche Münztätigkeit (Probszt, S.34), die noch nicht den Charakter bloßer neufürstlicher Repräsentation trägt und auch zeitlich noch vor Leopold I. fällt, umfaßt von 1638-53 eine Reihe Dukaten (darunter 1/4 Dukat 1642), einen Doppeltaler, Taler mit Goldabschlägen zu 10 und 6 Dukaten, Groschen, Kreuzer, Zweier und schließt 1674 mit einem vereinzelten Dukaten ab. Als Münzstätte ist für die überwiegende Mehrzahl Graz, der Amtssitz des Grafen Sigismund Ludwig, anzunehmen. (Der Taler 1640 trägt die Signatur HGP = St. Veiter Mm. H. G. Perro.) Ich begnüge mich hier unter Beibringung eines Münzporträts (Abb.7) mit dieser summarischen Aufzählung der Münzreihe von Sigismund Ludwig, möchte aber erwähnen, daß dem Verzeichnis bei Probszt (s.o.) noch ein im Wiener Kabinett erliegender Groschen 1639 und ein in der Sammlung Hollschek vertretener Zweier 1647 hinzuzufügen sind. Außerdem bringt Reichel 1577 einen nur bei ihm und leider ohne nähere Beschreibung geführten Taler 1652. Der bei Windischgrätz 655 verzeichnete Pfennig 1632 beruht wahrscheinlich auf einem Lese- oder Druckfehler (statt 1652?).

In wesentlich geringerem Umfange als Sigismund Ludwig hat sein Sohn Sigismund Helfried (1636-98), Obersthofmeister der Lieblingsschwester Leopolds I., seit 1681 Vließritter; gemünzt. Von ihm existieren Dukaten (Nr.26) und Taler (Nr.27) aus dem Jahre 1664, als deren Entstehungsort Probszt auch Graz annimmt. Sie führen wie die Münzen seines Vorgängers und dann auch des Nachfolgers neben der gräflichen Würde nur noch den Freiherrntitel von Hollenburg an.

26. Dukat 1664 (Graz)

27. Taler 1664 (Graz)

Als letzter der gräflichen Linie hat dann noch Karl Ludwig (1673-1732), Vließritter seit 1749, der Enkel von Sigismund Ludwig und Neffe von Sigismund Helfried im Jahre 1726 Dukaten (Nr.28) und Taler (Nr.29) und noch einmal im Jahre 1731 Kreuzer (Nr.30) und Halbkreuzer (Nr.31) prägen lassen. Da diese Münzen, wie schon Probszt vermutet, in Wien geschlagen sind, steht wohl außer Zweifel, und kann jedenfalls für den Taler durch die Hauptmünzamtsrechnung von 1726 nachgewiesen werden, die den Schlagschatz für 500 gemünzte Stücke verrechnet.

28. Dukat 1726, Wien

29. Taler 1726, Wien

30. Kreuzer 1731, Wien

31. Halbkreuzer 1731, Wien


b) Fürstliche Linie (Nikolsburg)

Siegmund von Dietrichstein (†1533), seit 1514 Freiherr, Stifter der zweiten Hauptlinie Hollenburg-Finkenstein, der bekannte Freund und Vertraute Maximilians I., hätte nach der unter a) erwähnten Münzrechtsbestätigung vom 22.4.1637 in Verbindung mit der von ihm erworbenen Herrschaft Hollenburg schon das Münzrecht besessen, doch sind keine, archivalischen Belege darüber vorhanden. Zwei seiner Gepräge (Domainig, Deutsche Medaille, Nr. 23, 24) tragen den zwitterhaften Charakter der medaillenartigen "Schautaler", doch scheint außer diesen eine Ausgabe wirklicher Verkehrsmünzen nicht erfolgt zu sein. Siegmunds jüngerer Sohn Adam (†1590), der von Kaiser Maximilian II. im Jahre 1515 die Herrschaft Nikolsburg erlangte, begründete den mährischen Zweig der Hollenburg-Finkenstein'schen Hauptlinie. Sein jüngerer Sohn, der als entschiedener Gegenreformator bekannte Kardinal Franz von Dietrichstein (1570-1636), Bischof von Olmütz und seit 1620 auch Statthalter von Mähren, erlangte außer vielen anderen Ehrungen für seine Verdienste um Kaiser und Religion am 26.3.1624 die Reichsfürstenwürde, die am 24.3.1631 seinem von ihm als Nachfolger bestimmten Neffen Maximilian (†1655) bestätigt wurde. Dem Fürstenbriefe von 1624 für Kardinal Franz ist - wahrscheinlich auf dessen weiteres Betreiben - erst am 11.10.1629 die gesonderte Verleihung des Münzrechtes gefolgt, für ihn und die nachfolgenden Regierer der Herrschaft Nikolsburg. Diese Erlaubnis ließ der Kardinal, der wohl in erster Linie seiner Familie das Münzrecht verschaffen wollte, für seine Person unausgenützt; er hat vielmehr als Bischof von Olmütz (1598-1636) gemünzt, wovon eine Reihe von Geprägen - überwiegend kleine Verkehrsmünzen - Zeugnis ablegen.

Der Rechtsnachfolger des Kardinals, sein Neffe Maximilian, hat das Münzrecht ebenfalls nicht gebraucht. Nur dessen Sohn Ferdinand (*1636, reg. 1655-98), Vließritter seit 1668, Obersthofmeister und Inhaber weiterer Würden, hat von den Nikolsburger Fürsten als einziger und auch erst gegen Ende seines Lebens Münzen schlagen lassen. Im Jahre 1684 trat ihm Kaiser Leopold I. die schon 1678 pfandweise überlassene Herrschaft Tarasp (Trasp) im Unterengadin (Graubünden, Schweiz) vollständig ab, wodurch er sich hinsichtlich der Reichsstandschaft, die schon sein Vater als Personalist im Reichsfürstenrate erhalten hatte, nunmehr real qualifizieren konnte. Nachdem ein 1689 bestandener Plan, in Hall in Tirol Münzen schlagen zu lassen, nicht zur Ausführung gekommen war, ließ er im Jahre 1695 von dem Wiener Münzmeister Matthias Mittermayer Taler (Nr.33) mit Goldabschlägen zu 10 Dukaten (Nr.32) und im folgenden Jahre Dukaten (Nr.34) herstellen, die den Namen dieser Herrschaft tragen und in der Numismatik schlechthin als Münzen von oder für Tarasp bezeichnet werden. Von dem Dukaten wurde nach der Schlagschatzverrechnung des Jahres 1695 die beträchtliche Menge von 5758 Stücken gemünzt, was angesichts seiner Seltenheit besonders ungünstige Überlieferungsverhältnisse annehmen läßt.

32. Goldabschlag vom Taler 1695 zu 10 Dukaten, Wien

33. Taler 1695, Wien (Details)

34. Dukat 1696, Wien (Details)




EGGENBERG

Die im Mannesstamme 1717 erloschene fürstliche Familie Eggenberg ist aus kleinen Anfängen rasch zu großem Besitz und Ansehen gekommen. Von dem wahrscheinlich von einem Radkersburger Kaufmanne abstammenden Geschlecht kommt für die Numismatik nur die jüngere Linie in Betracht, die von dem um 1460 als Pächter der Grazer Münze erscheinenden Balthasar Eggenberger (†1493) gestiftet wurde. Sein Enkel Johann Ulrich (1568-1634), der 1598 in den Freiherrnstand erhoben wurde, kam im Dienste Kaiser Ferdinands II. zu einer Fülle von Ämtern und Würden. So wurde er in Krain und Steiermark Landeshauptmann und Inhaber von Landeserbämtern, 1620 auch Ritter des Goldenen Vließes. Im Jahre 1622 erhielt er die dann mit dem Herzogstitel verbundene ehemalige rosenbergische Herrschaft Krumau in Böhmen, die in der Besitzgeschichte der österreichischen Münzherren immer wieder auftaucht und nach dem Aussterben der Eggenberg an die Familie Schwarzenberg gekommen ist. Am 25.2.1623 wurde er für sich und seine Nachkommen in den Reichsfürstenstand erhoben, doch konnte er die Aufnahme ins Reichsfürstenkollegium nicht erreichen. Das Münzrecht wurde ihm - ebenfalls für das ganze Geschlecht - erst zwei Jahre später mit dem Palatinatsbrief vom 24.2.1625 erteilt. Es ist im Formular der im 2. Kapitel charakterisierten älteren Gattung der Münzrechtsverleihungen gehalten. Aus demselben Jahre schon stammt ein Taler und eine im Stempel von diesem abweichende Klippe im doppelten Talergewicht. Die eigentliche Münztätigkeit, die 1629 begann und bis 1633 währte, umfaßt Doppeltaler mit Klippen, Taler mit Goldabschlägen, Dukaten und Groschen. Die Münzstätte ist unbekannt, doch spricht manches für Prag.

Johann Ulrichs Sohn, Fürst Johann Anton (†1610, reg. 1634-49), der seinem Vater als Landeshauptmann von Krain folgte und 1644 das Vließ erhielt, war ein großer Förderer des Bergbaues auf seinen böhmischen und steirischen Besitzungen. Seine erste Prägung sind Taler 1638, deren Herkunft unbekannt ist. Die hauptsächlich von 1642-49 währende Münztätigkeit hat eine stattliche Reihe von Talern mit Vielfachen, Goldabschlägen, doppelten und einfachen Dukaten, halben und Vierteltalern und schließlich Groschen an den Tag gestellt; sie verteilt sich auf die von Johann Anton eingerichtete neue Münze in Krumau (im Unterschied zur "alten" der Rosenberge) und auf das steirische Waldstein. Johann Anton erreichte auch die von seinem Vater vergeblich erstrebte Reichsstandschaft, indem ihm Ferdinand III. im Jahre 1647 gegen Verzicht auf bestehende Forderungen und Aufzahlung das von Görz abgetrennte Gradisca mit Aquileja als gefürstete Grafschaft überließ. Zur Einführung in das Reichsfürstenkollegium ist es aber ebensowenig mehr gekommen wie zur Prägung von Münzen mit dem neuen Titel.

Johann Antons Söhne und gemeinsame Erben Johann Christoph (†1710) und Johann Seyfried (†1713), Nachfolger in den väterlichen Ämtern und Würden, 1694 bzw. 1697 auch Vließritter, standen bis 1664 unter einer Vormundschaft, die auf ihren Namen von 1652-58 den Nominalbetrag von 39.470 Gulden 16 Kreuzern ausmünzte. Die ausgegebenen Münzsorten sind 1, 2, 5, 10, 15 Dukaten, Doppeltaler, Taler mit Klippe, Halb- und Vierteltaler. Eine Groschenmünzung scheint geplant gewesen, aber nicht zustandegekommen zu sein. Im Jahre 1665 brach nach der 1664 erfolgten Großjährigkeitserklärug der Brüder ein Erbschaftsstreit aus, der endgültig erst 1672 mit Besitzteilung endete und in diesem Zusammenhang nur durch die Bestimmung interessant ist, daß die Münzung für Gradisca, das nach dem Tode des älteren Bruders an den jüngeren kommen und dann nach dem Seniorat vererbt werden sollte, auf den Namen beider Brüder in Aussicht genommen war. Zu einer solchen gemeinsamen Münzung ist es aber trotz der noch reichlich zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr gekommen. Lediglich Johann Christian hat in den Jahren zwischen 1677 und 1685 für das ihm jetzt allein gehörige Krumau noch Groschen mit seinem Bild gemünzt.

Die Gepräge der Eggenberg tragen als Besitztitel das Herzogtum Krumau, die Grafschaften Adelsberg (Postonium) und Ehrenhausen und schließlich die gefürstete Grafschaft Gradisca. Das Wappen ist bei den beiden ersten Münzherren geviert (1 = Krumau, 2 = Adelsberg, 3 = Pettau, 4 = Radkersburg) mit aufliegendem Familienwappen (3 fliegende gekr. Geier, die gemeinsam eine Krone tragen) als Herzschild. Unter den Brüdern kommen dann Gradisca (Ankerkreuz auf Halbmond) und Aquileja (ungekrönter Adler, im Gegensatz zu dem gekrönten von Adelsberg) hinzu.

Die Münzprägung der Eggenberg stellt noch den vorleopoldinischen Typus dar. Das Privileg gestattet ihnen noch die Einrichtung mehrerer Münzstätten. Sie machen davon auch Gebrauch und münzen mit dem Metall eigener Bergwerke. Ihre umfangreiche Prägetätigkeit ist von dem Gelegenheitscharakter der späteren neufürstlichen Münzung noch weit entfernt. Da sie noch im 17. Jhdt. zu Ende gegangen ist, hat sie diese spätere Phase der Entwicklung, der z. B. selbst die einst doch so ganz anders geartete Münzung der Grafen Schlick oder des Hauses Liechtenstein nicht entgehen konnten, nicht mehr erlebt.




ESZTERHÁZY

Die Eszterházy von Galántha, vielleicht das berühmteste, sicher aber das reichste Geschlecht des ungarischen Hochadels, ist aus der Spaltung der bis 1238 zurückzuführenden Stammfamilie in die Zweige Zerházy und Illésházy hervorgegangen. Franz Zerházy (†1595), der Schloß und Herrschaft Galántha im Komitate Preßburg erwarb und sich seit 1584 Eszterházy nannte, ist der Ahnherr dreier Linien, von denen die 1626 gräflich gewordene zu Forchtenstein (= Fraknó) im damaligen Komitate Ödenburg (heute Burgenland) in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Freiherr, Paul Eszterházy v. Galántha, Erbgraf von Forchtenstein (1635-1713), Palatin von Ungarn, seit 1681 Vließritter, als Feldherr und Staatsmann bedeutend, erhielt anläßlich der Preßburger Krönung des Erzherzogs Josef, für dessen Annahme als erblichen König Ungarns er sich sehr eingesetzt hatte, am 7.12.1687 von Leopold I. die reichsfürstliche Würde, die zunächst zwar noch auf seine Person beschränkt blieb, aber noch zu seinen Lebzeiten 1712 von Karl VI. auf die erstgeborenen männlichen und 1783 von Josef II. auf alle Nachkommen beiderlei Geschlechtes ausgedehnt wurde.

In dem umfangreichen Privileg von 1687, dem auch das große erbliche Palatinat eingefügt ist, erscheint als selbständiger Teil, und auch für sich berechnet (als reine Taxe "pro privilegio monetandi" werden 2000 Gulden genannt), die Verleihung des Münzrechtes für den Fürsten und seinen männlichen Erstgeborenen.

Weder Fürst Paul noch einer seiner drei unmittelbaren Nachfolger hat von dem Münzrechte Gebrauch gemacht. Erst sein Enkel Nikolaus Josef (*1714, reg.1762-90), Geheimer Rat, Kapitän der Ungarischen adeligen Leibgarde und Feldmarschall (diese Titel kommen auf den Münzen vor), 1765 Vließritter und Kommandeur des Maria Theresien-Ordens, hat als einziger der Familie im Jahre 1770 im Wiener Hauptmünzamte 400 Dukaten (Nr.35), 406 Taler (Nr.36) und 500 Halbtaler (Nr.37) prägen lassen. Den besonderen Anlaß zu dieser einmaligen Münzung mag die in dieses Jahr fallende Erlangung der Feldmarschallswürde, verbunden mit der fast gleichzeitigen Fertigstellung des 1766-68 durchgeführten Prachtbaues des neuen Schlosses Eszterház abgegeben haben. Der kunst- und musikliebende Fürst, bei dem Joseph Haydn durch drei Jahrzehnte als Kapellmeister wirkte, hätte damit auf einem Höhepunkt seines Lebens und Schaffens gerade in der Ausgabe von Münzen den besten Ausdruck höchster Repräsentation gesehen.

35. Dukat 1770, Wien

36. Taler 1770, Wien (Details)

37. Halbtaler 1770, Wien




FÜRSTENBERG-STÜHLINGEN

Das alte schwäbische, von den Grafen von Urach abstammende Haus Fürstenberg, dem Numismatiker besonders bekannt durch die berühmte Münzsammlung in Donaueschingen, die leider in jüngster Zeit zur Auflösung gekommen ist, hat das Münzrecht im Jahre 1500 von Kaiser Maximilian I. erhalten. Zwei Palatinate mit Münzrechtsverleihung folgten 1627 für den Begründer der Linie Möhringen Graf Wratislaus I. und 1642 für den Begründer der Stühlinger Linie Graf Friedrich Rudolf. Der Reichsfürstenstand, der erstmalig 1664 in die Heiligenberger Linie kam, wurde nach derem Aussterben 1716 auf beide Zweige der Kinzingtaler Linie übertragen.

Im Rahmen einer Münzgeschichte der österreichischen Neufürsten ist nur die mit dem oben genannten Palatinat vom Jahre 1642 begabte jüngere Kinzingtaler Linie zu Stühlingen zu nennen, die durch Erbgang 1744 den ganzen Besitz der Familie wieder vereinigte und 1762 die Ausdehnung des 1716 erhaltenen Reichsfürstenstandes auf alle Nachkommen erlangte. Aber auch von ihr kommt nur der jüngere Zweig, die fürstliche Sudsidiarlinie in Böhmen in Betracht, und zwar ihr als bedeutender Sammler bekannter Stifter Fürst Karl Egon (1729-87), oberster Burggraf und Gouverneur von Böhmen, 1767 Vließritter. Von ihm stammen ein 1772 geprägter Dukat (Nr.38) und eine dazugehörige seltenere Variante mit der Namensform FYRSTENBERG (Nr.39). Diese Münzung bekommt eine besondere Note dadurch, daß das Material dazu von den boischen Goldmünzen des berühmten im Jahre 1771 gehobenen Fundes von Podmokl (Podmokly), einem Dorfe der ehemals Fürstenberg'schen Domäne Püglitz in Böhmen, stammen soll (E. Fiala, Der Podmokler Goldfund. NZ 34, 1902, S.149ff.). Im Jahre 1772 erhielt Fürst Karl Egon die Erlaubnis, "aus denen auf seinen Gütern gefundenen alten Münzen" 5000 Dukaten in der Münzstätte Prag schlagen zu lassen. Ob für die Prägung der Dukaten auch tatsächlich das aus den Fundmünzen gewonnene Gold verwendet wurde, ist freilich unbeweisbar.

38. Dukat 1772, Prag (Details)

39. Dukat 1772, Prag




HARDEGG-GLATZ

Die Grafen von Hardegg (Hardeck) gehören verschiedenen Familien an. Die hier in Betracht kommende stammt von dem steirischen Geschlecht der Prueschenk aus Cilli ab, das 1480 zu Reichsfreiherren von Stettenberg erhoben wurde und seinen endgültigen Namen von der 1495 erkauften Herrschaft Hardegg im nördlichen Niederösterreich erhielt. Im Jahre 1499 wurde es mit dem Titel "Grafen zu Hardeck und im Machlande" in den Reichsgrafenstand erhoben und der Reichsmatrikel als eines der wenigen reichsunmittelbaren Geschlechter Österreichs einverleibt.

Graf Ulrich zu Hardegg kaufte im Jahre 1500 von der Familie seiner Frau die schlesische Grafschaft Glatz, mit der er 1503 von Kaiser Maximilian I., dessen Hofkammerpräsident er war, auch förmlich belehnt wurde. Am 20.5.1507 erhielt er auch das Münzrecht, das ihm Kaiser Karl V. am 19.6.1523 bestätigte. Von dem Grafen Ulrich, den Friedensburg als "eifrigen Nachpräger von Münzen seiner Nachbarn" kennzeichnet, sind außer den Geprägen vom Typus der böhmischen Weißpfennige (Donebauer 3389/90, Taf. L) die durch neue Funde jetzt besser belegten Pfennige von 1511 und 1512 nach österreichischem Typus (NZ 1873, S.157, Abb.; S.-J., Taf. XXXVI, 7, 8) in erster Linie zu nennen. Sie tragen die nebeneinander gestellten Wappen von Hardegg-Machland (Löwe - 2 Pfähle) und Glatz (2 gebogene Schrägpfähle), darüber die Jahreszahl, darunter H(ardegg). Der neueste Bearbeiter der Glatzer Münzgeschichte bringt auch noch einen schlesischen Heller (Albert, a. a. O., S.7, Abb.3) und die nur in zwei Exemplaren bekannten Goldgulden, von denen der eine (heute leider verschollene) ohne Jahreszahl (Albert, S.38, Abb.1) und der andere, der im Münzkabinett von Gotha liegt und daher derzeit auch nicht nachprüfbar ist, vom Jahre 1512 (Albert, S.38, Abb.2) datiert ist.

Im Jahre 1525 verkaufte Graf Ulrich die Grafschaft Glatz an seinen Bruder Johann († 1535), einem tapferen, auch bei der Verteidigung Wiens 1529 beteiligten Kriegsmanne, von dem ein nur aus dem Berg'schen Münzbuch (Fol.32 verso, Abb.5) bekanntes und dort im Hardegg'schen Wappen verzeichnetes Gepräge in der Art der Pfennige Ulrichs; aber mit G(latz) unter den beiden Wappen, bekannt ist (S.-J., Taf.XXXVII, 10; Albert, S.44). Falls mit der Existenz dieses Stückes überhaupt zu rechnen ist, könnte es auch noch von Graf Ulrich stammen, da dieser sich bei dem Verkaufe der Grafschaft das Münzrecht vorbehalten hatte.

Nach Johanns Tode wurde Glatz von seinem Sohne Christoph zunächst an Ferdinand I. verpfändet und im Jahre 1537 mit Vorbehalt des gräflichen Titels völlig verkauft. Obwohl die reichsständischen Rechte der Familie sich auf das Grafendiplom von 1499 gegründet haben dürften, so bot der Wiederverkauf der Grafschaft Glatz für Ferdinand I. doch einen Anlaß, im Zuge seiner Mediatisierungsbestrebungen das Geschlecht 1548 unter seine Landeshoheit zu bringen.

Von einem späteren Nachkommen, dem Grafen Geog Friedrich zu Hardegg-Glatz, kaiserlichen Kämmerer, stammt ein talerartiges Stück vom Jahre 1613 im Typus der Mansfelder Taler (Heroldts Münzvergnügen, Nr. LXXX, S. 343, Abb.; NZ 50, 1917, S.1, Abb; Albert, S.47, Abb.), dessen Rückseitenumschrift "Moneta argentea a veteri recusa" von Bergmann und noch entschiedener von Nagl als Versuch interpretiert wurde, die vorliegende Münzung mit dem 1507 erhaltenen Münzrecht zu motivieren und dieses damit wieder aufleben zu lassen. Die Wiederaufnahme der Münzung aber wurde dem Grafen Georg Friedrich ausdrücklich untersagt und so hat dieses Nachspiel Hardegg'scher Münzprägung bald ein Ende gefunden.




KAUNITZ-RlETBERG

Der klingende Name Kaunitz soll in der Reihe der Österreichischen Neufürsten nicht ungenannt bleiben, doch kann er im Sinne dieser Arbeit nicht zugleich einen österreichischen Münzherrn vertreten. Als der berühmteste Sprosse dieser uradeligen mährischen Familie, der Staatskanzler Wenzel Anton Kaunitz (1711-94) ob seiner großen Verdienste, worunter die von ihm zustandegebrachte große Koalition gegen Friedrich II. von Preußen ("wornach die Europäischen Staatsangelegenheiten eine neue Gestalt genommen") besonders erwähnt wird, am 5.1.1764 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, erfolgte keine gleichzeitige Begabung mit dem Münzrechte. Dieses war vielmehr schon durch die im Jahre 1726 erfolgte Erwerbung der im westfälischen Kreise gelegenen Grafschaft Rietberg in die Familie gekommen, die dem Vater des Fürsten, dem Grafen Maximilian Ulrich (†1746) in Durchsetzung der Erbansprüche seiner Frau gegen Preußen und Liechtenstein gelungen war. Da aber Fürst Wenzel Anton, von dem ein schöner doppelter Fleißprämientaler für seine Grafschaft bekannt ist (Montenuovo 2802), keinerlei Reichsmünzen, sondern einzig und allein im Jahre 1766 kupferne, nur für den lokalen Geldverkehr der Grafschaft Rietberg bestimmte Landmünzen zu 2 und 1 Pfennig schlagen ließ, muß in diesem Zusammenhang die bloße Erwähnung genügen.




KHEVENHÜLLER-METSCH

Das berühmte Geschlecht der Khevenhüller, von dessen bedeutenden Sprossen hier nur Graf Franz Christoph (†1650), der Verfasser der "Annales Ferdinandei" und dessen Enkel Feldmarschall Ludwig Andreas (†1744) genannt seien, stammt ursprünglich aus Franken. Sie waren Lehensleute von Bamberg und sind nach Kärnten wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem dortigen reichen Streubesitz des Hochstiftes gekommen. Urkundlich ist ihre Anwesenheit in Kärnten seit dem 15. Jhdt. nachweisbar. Im Jahre 1519 spaltete sich das Geschlecht in zwei Linien, eine ältere, die ihren Namen von dem 1431 verliehenen Stammsitz Aichelberg im Gebiete von Treffen (Bez. Villach) und der nachmaligen Grafschaft Frankenburg (Bez. Frankenmarkt, O.-Ö.) als Aichelberg-Frankenburg'sche führte, und eine jüngere, die später fürstliche, die sich nach dem 1571 erkauften Osterwitz bei Klagenfurt die Hohen-Osterwitz'sche nannte. Durch die Gegenreformation wurden zahlreiche Mitglieder des Hauses aus Österreich vertrieben und starben zum größten Teil fern der Heimat. Mit dem Freiherrn Ehrenreich (†1675), dem Sohne des Hauptes der Emigration, der nach Österreich zurückkehrte und 1673 Reichsgraf wurde, setzte wieder ein rascher Aufstieg der Familie ein. Sein Sohn Sigismund Friedrich (†1742), Vließritter, Geheimer Rat und Statthalter von Niederösterreich, gelangte 1737 in das schwäbische Reichsgrafenkollegium, und wieder dessen Sohn Johann Josef (1706-76), Vließritter, später auch Großkreuz des Stephansordens, bis 1765 Oberstkämmerer Franz' I. und nachher Obersthofmeister der Kaiserin Maria Theresia, war der erste Reichsfürst der Familie. Er erhielt diese Würde mit Diplom vom 30.12.1763, gleichzeitig mit den Grafen Karl Batthyáni und Rudolf Colloredo und im Zusammenhang mit der römischen Königskrönung Josefs II.

Fürst Johann Josef ist nicht erst durch diese Standeserhöhung in die Reihe der münzenden Neufürsten getreten. Unter den österreichischen Münzherren ist er der einzige, der sowohl als Graf wie auch als Fürst Münzen aufzuweisen hat. Mit dem Grafentitel sind dies Dukaten (Nr.40) und Taler (Nr.41) vom Jahre 1761, mit dem Fürstentitel nur Taler vom Jahre 1771 (Nr.42). Aus diesem Tatbestand erwächst die Frage, ob schon vor der Fürstung ein Münzrecht vorgelegen hat. Der zeitgenössische Joachim erzählt in dem 1761 erschienenen zweiten Bande seiner "Münzbelustigungen" (S.269), daß das Münzrecht vermutlich von Ferdinand III. erteilt worden sein dürfte und der besondere Anlaß für die Prägung von 1761 der Wunsch des Kaisers Franz gewesen sein soll, in seiner Münzsammlung auch Gepräge des Grafen Khevenhüller vertreten zu haben, der als Oberstkämmerer übrigens auch der mittelbare Chef der kaiserlichen Sammlungen war. Ein solcher Wunsch des Kaisers mag immerhin bestanden haben und geäußert worden sein. Die rechtliche Grundlage dieser Münzung aber ist wohl in dem Erbe zu suchen, daß dem Grafen Johann Josef durch seine Frau, die Erbtochter des Reichsgrafen Metsch, zugekommen ist. Der Reichshofvizekanzler Graf Johann Adolf Metsch hatte mit dem ihm am 23.9.1739 verliehenen großen Palatinat zugleich auch die kaiserliche Bewilligung erhalten, daß alle darin erteilten Rechte in Ermanglung männlicher Stammhalter auf seinen Tochtermann Johann Josef Khevenhüller und dessen Erben nach Erstgeburtsrecht übergehen sollten. Nachdem Graf Metsch im Jahre 1740 und auch seine Neffen kinderlos gestorben waren, vereinigte Johann Josef mit kaiserlicher Bewilligung vom 11.3.1751 Namen und Wappen der Familie Metsch mit den seinigen. Die Bevorzugung des Metsch'schen Anteils, die auch in der Reihenfolge der Namen geplant war; ist schließlich nur im Wappen (Stellung als Haupt) zum Ausdruck gekommen.

Unter den Rechten des Palatinats vom Jahre 1739 befindet sich auch das Münzrecht (nach dem jüngeren Formular), das wie alle anderen Rechte auf den Erben übergegangen ist, und auf Grund dessen Johann Josef im Jahre 1761 gemünzt haben wird. Mit der Tatsache eines schon in der gräflichen Zeit besessenen Münzrechtes stimmt es nun auch überein, daß der Fürstenbrief von 1763 eines solchen nicht mehr Erwähnung tut. Johann Josef hat als Graf und Fürst auf der durch seinen Schwiegervater geschaffenen Rechtsgrundlage gemünzt.

Über den Umfang der Münzung steht mir nur für den Taler von 1771 eine Notiz zur Verfügung, derzufolge am 13.5.1770 zweihundert Stück geprägt worden sind. Es bleibt dahingestellt, ob damit die ganze Emission erfaßt ist.

40. Dukat 1761, Wien (Details)

41. Taler 1761, Wien

42. Taler 1771, Wien (Details)




LIECHTENSTEIN

Die Fürsten von Liechtenstein sind die einzigen ehemals münzberechtigten österreichischen Standesherren, die über das Ende des Römisch Deutschen Reiches hinaus und dann als Souveräne eines bis heute selbständig gebliebenen Staates gemünzt haben. Das Geschlecht ist urkundlich im 12. Jhdt. nachweisbar und hatte seinen Stammsitz bei Mödling in Niederösterreich. Schon 1249 erhielten sie die später wieder verkaufte Herrschaft Nikolsburg in Mähren. Für die Numismatik kommt die 1484 gestiftete Linie Feldsberg (Mähren) in Betracht, die sich ein Jahrhundert später in zwei Zweiglinien, die Karolinische und die Gundacker'sche aufspaltete. Beide haben gemünzt, doch ist der Charakter ihrer Prägetätigkeit untereinander ganz verschieden.


a) Karolinische Linie

Der Begründer dieser Linie war der mährische Landeshauptmann und spätere Statthalter von Böhmen Carl von Liechtenstein (1569-1627), der tatkräftige und erfolgreiche Vertreter der kaiserlichen Sache gegen die böhmische Rebellion, der 1608 von König Mathias den Fürstenstand und 1613 das ihm verpfändete Fürstentum Troppau mit dem Herzogstitel erhielt, wozu als Lohn für seine Verdienste unter Ferdinand II. nebst der 1620 erfolgten Bestätigung der Fürstenwürde im Jahre 1623 noch das dem geächteten Hause Brandenburg abgenommene Fürstenturn Jägerndorf kam. Vor all diesen Erwerbungen aber hatte er schon mit dem Palatinatsbrief vom 7.7.1607 das Münzrecht (nach älterem Formular) erlangt, welches er aber trotz schon früher vorhandener Münzungsabsicht (Stempel von 1607 und besonders von 1609 zeugen dafür), sei es wegen der widrigen politischen Zeitumstände, sei es aus Mangel einer eigenen Münzstätte, erst nach dem Erwerb von Troppau wirklich auszuüben begann. Von 1614-1620 (ein Groschen von 1622 stammt von einem aus 1620 später geändertem Stempel) ist von dort eine an Umfang und Sorten reiche Münzung ausgegangen, die in Gold einfache und doppelte Dukaten, Abschlage zu 3, 4, 5, 6, 10 Dukaten, und in Silber Doppeltaler, Taler, Halbtaler und Groschen umfaßt. Die letzteren sind schon 1615 als unterwertig befunden worden, doch veranlaßte die Rücksicht auf den verdienten Fürsten zu einer nur relativen Verurteilung unter Hinweis auf noch schlechtere Reichsgroschen anderer Herkunft. Während der Kipperzeit hat Fürst Carl auf Wunsch des Kaisers nicht gemünzt, sich aber gerne an den ertragreichen Münzunternehmungen dieser Tage, so an der Pachtung der Münze von Neisse beteiligt.

Die von Fürst· Carl 1620 eingestellte Münzung wurde für seinen minderjährigen Sohn Karl Eusebius (*1611, reg. 1627-84) durch dessen Vormund und Onkel Gundacker wieder aufzunehmen versucht, der im Jahre 1629 neben einem Probetaler (NZ 23, 1891, S.289) eine umfangreiche Prägung von Groschen und Kreuzern vornehmen ließ. Dieses Unternehmen stieß aber auf den Widerstand der kaiserlichen Behörden, die noch im gleichen Jahre die Fortführung der Münzung untersagten.

Die Münzprägetätigkeit der Karolinischen Linie trägt alle Merkmale der vor Leopold I. liegenden neufürstlichen Münzung. Sie geht in der hauseigenen Münzstätte vor sich, ist von namhaften Ausmaße und bevorzugt die gewinnbringende Prägung kleiner Münzsorten. Sie steht damit in striktem Gegensatz zu der im engeren Sinne österreichisch-neufürstlich zu nennenden Münzung der Gundackerschen Linie, die charakteristischer Weise durch eine Zäsur von 100 Jahren von der ersteren getrennt ist, nach Umfang und Sorten ein anderes Bild zeigt, und nicht mehr in der eigenen Münzstätte, sondern in der kaiserlichen in Wien vor sich gegangen ist.


b) Gundacker'sche Linie

Die Linie des oben als Vormund von Karl Eusebius erwähnten Gundacker (reg. 1585-1658), der drei Kaisern als Diplomat und in der Verwaltung diente und am 12.9.1623 Reichsfürst wurde, erlangte durch das Palatinat vom 14.11.1633 auch für sich das Münzrecht, doch ist es infolge des 1629 über seine vormundschaftliche Münzung ergangenen Verbotes (s.o.) auch zu keiner weiteren eigenen mehr gekommen. Seine unmittelbaren Nachfolger haben das Münzrecht ebenfalls ruhen lassen. Erst sein Urenkel Josef Johann Adam (*1690, reg. 1721-32), unter dessen Vater 1719 die von der ausgestorbenen Karolinischen Linie 1712 überkommenen Herrschaften Vaduz und Schellenberg zu einem reichsunmittelbaren Fürstentum Lichtenstein erhobenen wurde, und der seinerseits 1723 Sitz und Stimme im Reichsfürstenrate erlangte, hat nach einer Prägepause von 100 Jahren auf das Münzrecht zurückgegriffen und unter jetzt freilich ganz veränderten Umständen im Jahr 1728 Dukaten (Nr.44), Taler (Nr.45) mit Goldabschlägen zu 10 Dukaten (Nr.43) und Halbtaler (Nr.46), dann noch einmal im folgenden Jahre 1729 Dukaten (Nr.47) und Halbtaler (Nr.49), vielleicht auch Taler (Nr.48), prägen lassen. Für die Silbermünzung kann eine Notiz der Hauptmünzamtsrechnung vom Jahre 1729 beigebracht werden, derzufolge 810 Taler und 1045 Halbtaler ausgemünzt worden sind.

43. Goldabschlag vom Taler 1728 zu 10 Dukaten, Wien

44. Dukat 1728, Wien (Details)

45. Taler 1728, Wien (Details)

46. Halbtaler 1728, Wien

47. Dukat 1729, Wien

48. Taler 1729, Wien

49. Halbtaler 1729, Wien

Da Josef Johann Adams Sohn und Nachfolger Johann Nepomuk Karl, der selbst nicht münzte, ohne männlichen Erben verstarb, folgte ihm aus der jüngeren Linie ein Vetter seines Vaters und erster Besitzer des karolinischen Erbes von 1712, der berühmte Feldherr und Neuschöpfer der österreichischen Artillerie, Fürst Josef Wenzel (*1696, reg. 1748-72), dem Maria Theresia im kaiserlichen Zeughaus ein Denkmal setzen ließ. Er hat nur mit der Jahrzahl 1758 Dukaten (Nr.50), Taler (Nr.51) und Halbtaler (Nr.52) prägen lassen. Für Dukaten und Halbtaler sind auch Stempel von 1768 erhalten geblieben. Nach Joachim (M. B. II, 269) soll der Anlaß zur Prägung (wie bei Khevenhüller) ein Wunsch des Kaisers Franz I. gewesen sein, der in seiner Sammlung ein Gepräge des Fürsten Josef Wenzel vertreten haben wollte. Das Hauptmünzamt führt im Jahre 1762 die Herstellung von 144 Dukaten, 500 Talern und 500 Halbtalern, und wiederum im Jahre 1765 eine weitere von 200 Talern und 400 Halbtalern an, doch muß - da Stücke mit diesen Jahreszahlen nicht bekannt geworden sind - in beiden Fällen mit alten Stempeln (wohl denen von 1758) gemünzt worden sein.

50. Dukat 1758, Wien (Details)

51. Taler 1758, Wien (Details)

52. Halbtaler 1758, Wien

Fürst Josef Wenzel starb kinderlos und Erbe wurde sein Neffe Franz Josef (*1726, reg. 1772-81), Geheimer Rat und Vließritter (seit 1771). Seine Münzung des Jahres 1778 mit Dukaten (Nr.53), Talern (Nr.54), Halbtalern (Nr.55) und Zwanzigern (Nr.56) schließt die Prägetätigkeit des Hauses Liechtenstein im alten Reiche ab.

53. Dukat 1778, Wien (Details)

54. Taler 1778, Wien (Details)

55. Halbtaler 1778, Wien (Details)

56. 20 Kreuzer 1778, Wien (Details)




LOBKOWITZ

Die Familie Lobkowitz, die im 17. Jhdt. auf dem Höhepunkte ihrer Geltung stand, ist böhmischer Uradel und seit dem beginnenden 15. Jhdt. sicher nachweisbar. Von dem vielverzweigten Geschlecht kommt hier nur der Chlumetzer Nebenast der Linie Popel-Lobkowitz in Betracht, aus dem Ladislaus II. (†1584) von Maximilian II. im Jahre 1574 die oberpfälzische Herrschaft Neustadt a. d. Waldnab erhielt, die 1641 zur gefürsteten Grafschaft Sternstein erhoben wurde und die Grundlage für die Reichsstandschaft bis 1803 bildete. Sein Sohn Zdenko Adalbert (1568-1628), Gegner der Utraquisten und als oberster Kanzler von Böhmen ein entschiedener Verfechter der kaiserlichen und kirchlichen Sache, wurde deshalb von den böhmischen Ständen verbannt und enteignet, nach dem Siege Ferdinands II. aber von diesem für seine treuen und erfolgreichen Dienste am 17.8.1624 für sich und seine Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Reichsfürstenstand erhoben. Sein reichbegabter einziger Sohn Wenzel Eusebius (1609-77), als Staatsmann und Feldherr gleich bedeutend, gelangte im Dienste dreier Kaiser zu den höchsten Hof- und Staatswürden, erwarb am 21.7.1646 von Ferdinand III. das schlesische Fürstentum Sagan mit dem Herzogstitel und erhielt am 15.2.1647 das große Palatinat mit dem Münzrecht. Im Jahre 1675 fiel er bei Leopold I. in Ungnade, wurde auf seine Herrschaft Raudnitz an der Elbe verbannt, und seiner Güter verlustig erklärt. Die letztere Maßnahme wurde aber nach seinem bald darauf erfolgten Tod zugunsten seiner Familie aufgehoben und sein Sohn Ferdinand August Leopold (1655-1715), 1691 Prinzipalkommissär in Regensburg, erlangte wieder die volle kaiserliche Gunst.

Das Münzrecht der Familie aber ist älter als das erwähnte Palatinat von 1647, das seinerseits eine Bestätigung und Vermehrung der dem Zdenko Adalbert am 17.8.1624 - also gleichzeitig mit der Fürstung - verliehenen Palatinatsrechte darstellt. Das letztere ist mir nicht bekannt geworden, doch lassen sich aus den Vorakten des Palatinates von 1647 sichere Anhaltspunkte dafür gewinnen, daß mindestens schon Fürst Zdenko anläßlich der Standeserhöhung das Münzrecht erhalten hat. Fürst Wenzel Eusebius hat 1647 eine Liste derjenigen Rechte aufgestellt, die er schon besaß, und eine andere mit denjenigen, die er in seinen neuen Palatinatsbrief hineinbekommen wollte. Unter den schon in seinem Besitz befindlichen nennt er auch das Münzrecht, das im neuen Palatinat (mit altem Formular) an erster Stelle steht. Somit kann das Münzrecht mit ziemlicher Sicherheit auf 1624 zurückverlegt werden, dürfte wahrscheinlich aber sogar vor diesem Stichjahre bestanden haben. In einem Konzept zum Fürstenbrief für Zdenko Adalbert findet sich nämlich ein Randvermerk, demzufolge das "jus cudendae monetae aureae et argenteae" schon anläßlich der 1574 erfolgten Erwerbung der Herrschaft Neustadt (s.o.) erteilt worden sein soll.

Wie alt immer das Münzrecht der Lobkowitz nun auch sein mag, von den glänzenden Vertretern der Familie ist es nicht ausgeübt worden. Wohl gibt es von Zdenko Adalbert ein Stück mit dem Zwittercharakter der Schautaler (C. Sch. 5272), das die numismatische Literatur vielfach als Münze führt, doch kommt ihm wie so vielen bekannten Stücken gleicher Art die Eigenschaft als Münzgeld nicht zu (vgl. Anm. S.13). Ebenso möchte ich das oft als Dukat bezeichnete Goldstück Ferdinands (Monn. or S.207 u. a. a. O.) als Wahlspruch- oder Wappenjeton ansprechen. Wirkliche Münzen stammen erst von dem minderjährigen Urenkel Ferdinands, dem Fürsten Franz Josef Maximilian (*1722, reg. 1784 bis 1816), für den seine Mutter Maria Gabriele von Savoyen-Carignan und der Vetter August von Lobkowitz als Vormünder im Jahre 1794 Dukaten (Nr.57), Taler (Nr.58) und Zwanziger (Nr.59) prägen ließen. Nach der Schlagschatzeintragung im Kassajournal des Wiener Hauptmünzamtes 1793/94 umfaßte diese Münzung 200 Dukaten, 300 Taler und 1300 Zwanziger. Fürst Franz Josef Maximilian, den die scharfe Zunge der Gräfin Lulu von Thürheim als "gutmütiges Kind und den größten Musiknarren, den man finden konnte" bezeichnet, ist als Gönner Beethovens und Förderer Theodor Körners bekannt. Ohne Bindung an den Hof- und Staatsdienst, führte er in Wien und auf seinen böhmischen Gütern ein seinen Passionen gewidmetes Leben, das im Zusammenhang mit den finanziellen Krisen der Zeit und seiner mißglückten Staatstheaterdirektion im Jahre 1813 zum Bankerott führte. Unter ihm erfolgte der Verkauf des Fürstentums Sagan an den Herzog von Kurland und 1786 die Übertragung des dadurch verloren gegangenen Herzogstitels auf die oben genannte Majoratsherrschaft Raudnitz. Nach Erlangung seiner Großjährigkeit hat Fürst Franz Josef Maximilian nicht mehr gemünzt, so daß das glänzende Geschlecht der Lobkowitz in der Numismatik nur durch die vormundschaftlichen Prägungen von 1794 vertreten ist.

57. Dukat 1794, Wien

58. Taler 1794, Wien

59. 20 Kreuzer 1794, Wien




MANSFELD

Das innerhalb der Numismatik gerade zu einem Spezialbegriff gewordene alte Reichsgrafengeschlecht der Mansfeld ist in dem Bornstedter Aste der Vorderortischen Linie auch zu Österreich in Beziehung gekommen. Bruno III. (†1644) erhielt 1628 das böhmische Inkolat, seine Söhne die niederösterreichische Landstandschaft und der zweite auch die böhmische Fürstenwürde. Sie hatten im österreichischen Hof- und Staatsdienst hohe Ämter und Würden inne. Als sie nach wenigen Geschlechterfolgen ausstarben und mit ihnen der Mannesstamm der Grafen von Mansfeld überhaupt erlosch, wurde das österreichisch-böhmische Haus Colloredo der Erbe ihres Namens und Wappens.

Ungeachtet dieser Beziehungen zu Österreich ist für diese Arbeit aus der historischen und numismatischen Einheit der Münzprägung der Grafen von Mansfeld, über die ja seit jüngster Zeit ein erschöpfendes Corpus vorliegt, nur das herausgenommen worden, was den Ausgang der Mansfeldischen Münzung an den Anfang einer österreichischen knüpft. Es sind dies die in Prag hergestellten Gepräge des Fürsten Heinrich von Mansfeld-Fondi (†1780) vom Jahre 1774 (Nr.23 bis 25), die das unmittelbare Vorbild für die Spruchmünzen seines Schwiegersohnes Franz Gundacker von Colloedo-Mannsfeld (Nr.21-22) abgegeben haben und daher auch im Zusammenhang mit diesen beschrieben worden sind. Es soll aber auch hier nochmals erwähnt werden, daß·das Münzrecht der Fürsten Colloredo nicht aus dem Erbe der Mansfeld stammt, sondern dem Hause schon 1763 anläßlich der Standeserhöhung verliehen worden war (siehe Colloredo-Mannsfeld).




MONTFORT

Das 1787 ausgestorbene alte Grafengeschlecht der Montfort stammt von dem Pflazgrafen Hugo von Tübingen (†1182) und durch dessen Gemahlin von den in der Mitte des 12. Jhdts. im Mannesstamme ausgestorbenen mächtigen Grafen von Bregenz ab. Hugo (†1230), der jüngere Sohn dieses Paares, erhielt das Erbe der Mutter und nannte sich als erster der Familie nach der Stammburg "Fortifels" und dem Hauptorte seiner Besitzungen Graf zu Montfort, Herr zu Feldkirch. Im 13. Jhdt. wurden nördlich des Bodensees die Herrschaften Tettnang und Argen mit dem später als Münzstätte bekannten Dorfe Langenargen erworben. Die ältere Linie Montfort-Tettnang wurde 1520 von der Bruderlinie Montfort-Rothenfels beerbt, mit der die neuere Münzgeschichte der Grafen von Montfort beginnt. An der Spitze stehen die noch schautalerartigen Gepräge Wolfgangs II. (†1540), für den Ulrich Ursentaler gearbeitet haben soll. Eine bedeutende Prägetätigkeit entwickelte sein Neffe Ulrich (†1574), der sich beim 1567 erfolgten Verkauf der Herrschaft Rothenfels das Recht, silberne Münzen zu prägen, mit kaiserlicher Zustimmung vorbehielt, dieses bald auf Goldmünzen erweitert bekam, in Tettnang (noch nicht Langenargen!) eine Münzstätte einrichtete und dort von 1567 bis 1574 verschiedenste Münzsorten, vorwiegend aber Kleingeld, münzte.

Weder die Münzprägungen der Montforter Grafen aus der Linie Rothenfels noch die spätere ihrer zwar aus Österreich kommenden, aber dauernd nach Schwaben übersiedelten Erben und Stifter der neuen Linie Montfort-Tettnang gehören in eine Münzgeschichte der österreichischen Neufürsten im engeren Sinne, obwohl die numismatische Tradition sie gerne diesen zuteilt und führende österreichische Spezialkataloge (Welzl v. Wellenheim, Montenuovo, Windischgrätz) sie als solche aufgenommen haben. Da aber dieses Geschlecht einst fast ganz Vorarlberg besaß und in der Verwaltung Vorderösterreichs führende Stellungen eingenommen hat, soll doch der besondere Charakter seiner Prägetätigkeit, der diese zeitlich und inhaltlich in striktem Gegensatz zu der hier vorzugsweise behandelten neufürstlichen Repräsentationsmünzung stellt und daher für die letztere einen kontrastvollen Hintergrund abzugeben imstande ist, in ganz großen Zügen dargestellt werden.

Die 1574 in das Erbe der Rothenfelser Linie getretene neue Linie Montfort-Tettnang hat das Münzrecht zunächst durch 46 Jahre ruhen lassen. Nachdem dann 1620 und 1621 von einem Schwager der Brüder Johann (†1625) und Hugo (†1662) mit deren Namen und Wappen wieder begonnen worden war, zog der letztere vor Ablauf der Pachtzeit die durch die Kipperzeit einträglich gewordene Nutzung des Münzrechtes an sich zurück und führte im Rahmen einer Betriebsgesellschaft in der jetzt erst eingerichteten Münzstätte Langenargen eine bis 1629 reichende umfangreiche und gewinnbringende Prägetätigkeit aus. Nach der Zerstörung Langenargens durch die Schweden ist von 1632-1674 wieder eine lange Prägepause eingetreten, bis· dann die sogenannte kleine Kipperzeit einem neuen Gesellschaftsunternehmen die gründlich ausgenützte Gelegenheit zu einem andern Münzgeschäft bot, das sich vornehmlich in der Prägung von Gulden und Fünfzehnern abwickelte.

Der Höhepunkt finanzieller Ausnützung des Münzrechtes durch die Grafen von Montfort liegt aber im 18. Jhdt. und ist durch die Grafen Anton d. J. (†1733, Abb.18) und Ernst (†1758, Abb.19) gekennzeichnet, denen sich als letzter Münzherr, aber mit wesentlich verringerter Wirkungsmöglichkeit, Graf Franz Xaver (†1780, Abb.20) anschließt, der sich 1763 zur Stillegung seiner Münzstätte gezwungen sah. Das kennzeichnende Merkmal für den Montforter Münzbetrieb dieser Zeit ist - wie Schoettle sagt - die massenweise Herstellung unterwertiger Kreuzerstücke durch mehr als ein Vierteljahrhundert hindurch. Von 1726-1732 sollen für 1 Million Gulden (= 60 Millionen Stück) Kreuzer von Langenargen ausgegangen sein, doch bezweifelt Loehr wohl mit Recht die technische Möglichkeit einer solchen Massenprägung, nach der mehr als 27.000 Stück auf einen Tag gekommen wären. Die sicher leistungsfähigere Münzstätte Wien hat vergleichsweise in den Jahren 1659-1665 täglich durchschnittlich 13.000 Fünfzehner hergestellt.

Eine volkswirtschaftlich nicht uninteressante fiskalische Maßnahme war die Ausgabe von Rentengeld durch die Grafen Anton und Ernst. Es handelt sich dabei um eine Art Vorausnahme künftiger Steuerleistungen, die bei Fälligwerden von dem Steuerzahler mit den unterwertigen Münzen abgegolten werden konnten.

Neben der Herstellung minderwertiger einheimischer Sorten haben die Grafen von Montfort aber auch eine ganze Reihe fremder Gepräge nachgeahmt. Als solche Beischläge sind neben den in Massen nachgemachten sogenannten Konstanzer Ratsschillingen nach Loehr Groschen von Chur, kaiserliche Fünfzehner, Sechsteltaler von Preußen oder Ansbach, halbe Orte von Lüneburg und nachbarliche Karolinen zu nennen.

Der Sortenreichtum der Montforter Münzprägung kann aus den bei Binder-Ebner gegebenen Verzeichnis ersehen werden. Die dort beschriebenen 371 Gepräge zeigen deutlich das Mißverhältnis auf, das zwischen der politischen Bedeutung dieses klein gewordenen Grafengeschlechtes und seiner Prägetätigkeit bestanden hat. Die Unterschiede gegenüber den neufürstlichen Münzungen in Österreich sind in die Augen springend. Bei den Montforts ist alles auf Gewinn und nicht auf Repräsentation gestellt. Die bedeutende, wenn auch unheilvolle Rolle, die sie in der deutschen und im besonderen süddeutschen Münzgeschichte gespielt haben, trägt eindeutig geldwirtschaftlichen Charakter. Die Praktiken ihrer Münzgeschäfte noch im 18. Jhdt. wäre unter österreichischer Landeshoheit um diese Zeit nicht mehr möglich gewesen und unterscheidet ihre Prägetätigkeit auch von dieser Seite her wesentlich von der ihrer österreichischen Standesgenossen.




NOSTITZ-RIENECK

Das Adelsgeschlecht der Nostitz ist slawischen Ursprungs und schon gegen Ende des 14. Jhdts. in der Lausitz weit verbreitet. Für die Numismatik kommt nur die Linie Nostitz-Rieneck in Betracht, deren Stifter Johann Hartwig (1610 bis 1683), Obersthofkanzler von Böhmen und Inhaber des Goldenen Vließes, im Jahre 1651 in den Reichsgrafenstand erhoben wurde, 1673 vom Kurfürsten von Mainz einen Teil der fränkischen Grafschaft Rieneck erhielt und daraufhin 1674 mit Sitz und Stimme in das fränkische Reichsgrafenkollegium eingeführt wurde. Auf seinen in Wien im Türkenjahre 1683 "medius pestem inter et hostem" erfolgten Tod gibt es eine von seinem Neffen veranlaßte Gedenkmedaille. Münzen der Familie Nostitz sind aber nur von seinem jüngeren Sohne Anton Johann (†1736) vorhanden, der Oberstkämmerer des Königreiches Böhmen und Burggraf von Eger war. Er ließ im Jahre 1719 Dukaten (Nr.60), Taler (Nr.61) und Halbtaler (Nr.62) in Nürnberg prägen, zu denen je ein Rückseitenstempel vom Dukaten und Halbtaler in Wien erhalten geblieben sind. Die Rechtsgrundlage dieser Münzung konnte ich bisher urkundlich nicht feststellen. In dem von mir eingesehenen Reichsgrafendiplom für Johann Hartwig von 1651 wird kein Münzrecht erwähnt. Es wäre aber möglich, daß es in einem mir noch nicht erreichbar gewesenen Privilegienbrief von 1675 enthalten ist. Auch scheint es nicht ausgeschlossen, daß Graf Anton Johann auf das Münzrecht, das den alten Grafen Rieneck 1398 verliehen wurde, zurückgegriffen hat.

60. Dukat 1719, Nürnberg

61. Taler 1719, Nürnberg (Details)

62. Halbtaler 1719, Nürnberg




ORSINI-ROSENBERG

Die Fürsten Orsini-Rosenberg sind Kärntner Ursprungs und sollen entgegen älteren Ansichten zu dem 1611 erloschenen Geschlecht der böhmischen Rosenberg in keiner verwandtschaftlichen Beziehung stehen. Nicht weniger bezweifelt wird auch die amtlich anerkannte Stammesgleichheit mit den römischen Ursini oder Orsini, von denen sich die Rosenberg in Böhmen und Kärnten herleiten sollen.

In Johann Andreas von Rosenberg, Oberstburggraf in Kärnten, erhielt das Geschlecht 1648 den Reichsgrafenstand. Sein Sohn Wolfgang Andreas (†1695), der Stammvater der fürstlichen Linie, erlangte nach durchgeführtem Untersuchungsverfahren 1684 das Recht, sich "von Ursini und Rosenberg" zu schreiben. Des letzteren Enkel Wolfgang Franz Xaver (1723-96) wurde der erste Reichsfürst Orsini von Rosenberg.

Wolfgang Franz Xaver, von dem ein Zeitgenosse sagt, daß er eine wichtige politische Rolle hätte spielen können, wenn er ebensoviel Ehrgeiz wie Talent bessesen hätte, begann seine erfolgreiche Laufbahn unter Maria Theresia und wurde der vertraute Freund Josefs II. Noch Franz II. hat ihn 1792 in seinen Ämtern als Staats- und Konferenzminister und Oberstkämmerer bestätigt. Anläßlich der Frankfurter Krönung Leopolds II., an dessen Florentiner Hof er 1765 bis 1772 Obersthofmeister gewesen war, wurde er von diesem mit Dekret vom 9.10.1790 in den Reichsfürstenstand erhoben.

Das Wiener Münzkabinett verwahrt die Stempel zu einem Taler des Fürsten Franz vom Jahre 1793 (Nr.63), der nie zur Ausprägung gelangt ist. Ein späterer Abschlag ist 1874 in die kaiserliche Sammlung gekommen, ein zweiter ist mir aus der Sammlung Hollschek (ex Slg. Windischgrätz?) bekannt geworden. Ob die politischen Ereignisse, der Tod des Fürsten oder andere Umstande die zeitgerechte Ausprägung des Talers verhindert haben, ist nicht festzustellen. Ungeklärt aber ist es auch, auf welcher Rechtsgrundlage diese Münzung hätte vorgenommen werden sollen. Der Fürstenbrief von 1790 enthält das Münzrecht nicht. Eine vor oder nach ihm liegende Verleihung ist mir bis jetzt nicht bekannt geworden. C. Ernst erwähnt in seinem unten zitierten Aufsatz, daß die Münzbehörde anläßlich der 1853 von J. v. Arneth angeregten Nachprägung einiger Rosenberg'schen Taler den Nachweis des Münzrechtes erbracht haben wollte, sagte aber leider nichts darüber; ob dieser - wenn wirklich verlangt - der Familie gelungen ist. Daß ein Rückgriff auf das alte Münzrecht der böhmischen Rosenberg, mit denen ja Stammesgleichheit angenommen wurde, vorliegen könnte, soll als immerhin bestehende Möglichkeit nicht unerwähnt bleiben.

63. Taler 1793 (Nachprägung 1853), Wien (Details)








PAAR

Die Familie Paar, die der Tradition nach aus Italien stammen soll und sicher seit dem 16. Jhdt. in Österreich nachweisbar ist, spielt im österreichischen Postwesen mutatis mutandis die gleiche Rolle wie die Familie Thurn-Taxis im Reiche, mit der sie ja zeitweise in heftige Kompetenzstreitigkeiten verwickelt war. Die Paar waren in vielen Geschlechterfolgen durch fast drei Jahrhunderte hin durch mit wechselndem Wirkungskreis in der Postverwaltung Österreichs, Böhmens und Ungarns, aber auch der Reichshofpost (im Unterschied zur Reichspost der Thurn-Taxi) führend tätig und seit dem Jahre 1624 bis zur Verstaatlichung des Postwesens im Besitze des Amtes und weiterhin wenigstens des Titels eines Obersten Reichshof- und Generalerblandpostmeisters. Im Jahre 1636 wurde das Geschlecht in den Reichsgrafenstand und am 5.8.1769 von Kaiser Josef II. in den Reichsfürstenstand nach Primogenitur erhoben.

Der erste Fürst der Familie war Johann Wenzel (1719-92), von dessen persönlichen Verdiensten sowohl die Erholung der beiden Frauen Josefs II. nach Wien als auch die sichere Beförderung der kaiserlichen Schwestern Maria Karolina und Maria Amalia (zu denen 1770 nach Maria Antoinette kam) in die Heimat ihrer späteren Gatten in der Fürstungsurkunde besondere Erwähnung finden. Das mit der Standeserhöhung gleichzeitig erteilte Münzrecht wird ebenfalls im Fürstenbriefe und nicht - wie es sonst in solchen Fällen üblich ist - in dem vom gleichen Tage datierten großen Palatinate ausgesprochen.

Fürst Johann Wenzel hat von dem erlangten Münzrechte bald Gebrauch gemacht und im Jahre 1771 im Wiener Hauptmünzamte Dukaten (Nr.64), Taler (Nr.65) und Halbtaler (Nr.66) schlagen lassen, denen im Jahre 1781 neben einer Münzung mit alten Stempeln noch eine neue Dukatenemission (Nr.67) gefolgt ist.

64. Dukat 1771, Wien

65. Taler 1771, Wien

66. Halbtaler 1771, Wien

67. Dukat 1781, Wien

Über den Umfang der Prägung des Fürsten Johann Wenzel informieren zwei Schlagschatzeintragungen im Kassajournal des Wiener Hauptmünzamtes. Demnach wurden am 1. Juni 1771 je 200 Dukaten, Taler und Halbtaler und am 6. Juni 1781 600 Dukaten, 500 Taler und 500 Halbtaler zur Ausmünzung gebracht.

Aus der zweiten der beiden Notizen ist die Tatsache zu entnehmen, daß im Jahre 1781 neben den oben beschriebenen Dukaten (Nr.67) auch noch Taler und Halbtaler in einem gegenüber 1771 wesentlich erhöhtem Ausmaß geprägt wurden. Bis heute sind solche Sorten vom Jahre 1781 nicht bekannt geworden. Da die Erfahrung mit großer Wahrscheinlichkeit gegen eine restlose Vernichtung der monetären Überlieferung spricht, muß angenommen werden, daß 1781 nur die Dukaten mit neu angefertigten Stempeln, die Taler und Halbtaler aber mit den alten von 1771 hergestellt worden sind. Dazu würde. passen, daß die Stempel der ersten Prägung, die wahrscheinlich vom Münzeisenschneider Ignaz Jetzl stammen, bald nach dem Abschluß der Münzung von 1771 um 19 Gulden an den Fürsten Paar verkauft wurden und daher diesem bei seiner zweiten Bestellung im Jahre 1781 zur Verfügung stehen konnten. Wie oben bei der Beschreibung des Talers von 1771 (Nr.65) zu sehen ist, gibt es von diesem zwei stempelgleiche Stücke mit verschiedener Randgestaltung. Da sich unter den auf unsere Tage gekommenen Talern mit der Jahreszahl 1771 sowohl solche der Emission 1771 als auch andere der mit den alten Stempeln vorgenommenen Emission von 1781 befinden müssen, möchte ich als Kriterium für ihre Unterscheidung die Art der Rändelung heranziehen und der älteren Ausgabe die Stücke mit dem Laubrand, der jüngeren diejenigen mit dem Schriftrand zuteilen. Dieselbe Überlegung gilt auch für die Halbtalerprägung des Jahres 1781, doch läßt sich der kennzeichnende Unterschied bei dieser noch nicht nachweisen, kann aber auch bisher der Beobachtung entgangen sein.

Außer dem Fürsten Johann Wenzel hat nur noch sein Sohn Wenzel (*1744, Fürst seit 1792, †1812), ein bekannter Kunstliebhaber und selbst Zeichner und Radierer, von dem Münzrechte Gebrauch zu machen Gelegenheit gehabt. Von ihm sind aus dem Jahre 1794 Taler (Nr.71) mit Goldabschlag zu 10 Dukaten (Nr.68), Halbtaler (Nr.72) mit Goldabschlag zu 5 Dukaten (Nr.69) und einfache Dukaten (Nr.70) bekannt. Seine Münzen die auch in Wien geprägt wurden und zu denen J.N. Wirt die Stempel geschnitten hat, unterscheiden sich von denen seines Vaters im wesentlichen nur durch das Fehlen der Kollane des Stephansordens, dem der jüngere Paar nicht angehörte. Für den Sommer 1794 ist die Prägung von 291 Dukaten, 250 Talern und 400 Halbtalern aus dem Kassajournal des Hauptmünzamtes nachweisbar; falls damit der ganze Umfang der Münzung des Fürsten Wenzel erfaßt ist, so war diese wesentlich geringer als die väterliche.

68. Goldabschlag vom Taler 1794 zu 10 Dukaten, Wien

69. Goldabschlag vom Halbtaler 1794 zu 5 Dukaten, Wien

70. Dukat 1794, Wien

71. Taler 1794, Wien

72. Halbtaler 1794, Wien

Beide Fürsten Paar führen auf ihren Münzen nur den als förmliches Familienkennzeichen anzusprechenden Titel eines "Obersten Reichshof- und Generalerblandpostmeisters". Über die Auflösung der stark gekürzten lateinischen Umschrift in diesem Sinne habe ich mich bei der Beschreibung des Dukaten von 1771 (Nr.64) ausgesprochen. Zu der Zeit, da dieser Titel auf die Münzen der Fürsten Paar gesetzt wurde, standen hinter ihm aber keine wirklich bedeutenden Rechte mehr. Nachdem schon 1722 das einträgliche Postlehen vom Staate eingezogen worden und der Familie nach dem Verluste der Nutzung immerhin noch die Verwaltung der Posten geblieben war, erfolgte durch die Neuordnung des Postwesens unter Maria Theresia eine weitere Schmälerung der Paar'schen Rechte. Fürst Johann Wenzel, der das Postlehen in Form einer Pacht vergeblich wiederzugewinnen versuchte, erzielt nach anfänglich fast völliger Ausschaltung insoferne einen vorübergehenden Erfolg, als ihm die Leitung der 1755 gegründeten Hofpostmission, die die administrativen Postangelegenheiten zu betreuen hatte, übertragen wurde. Aber schon Josef II. löste 1783 diese Kommission wieder auf und beschränkte im Zuge einer gleichzeitigen Dezentralisierung der Postverwaltung den Wirkungskreis des Fürsten Paar auf die bloßen Personalangelegenheiten. Der Inhalt seines Amtes, zu dem der stattliche Titel auf den Münzen im Widerspruch stand, war damit auf ein Minimum herabgesunken. Das besserte sich auch nicht mehr unter dem Nachfolger Fürst Wenzel und blieb so bis zum Jahre 1813, wo auch dieser letzte Rest einstiger Postgerechtsame an die staatliche Verwaltung überging. Das Recht der Münzprägung war damals aber schon durch die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches der Familie verloren gegangen.




PERNSTEIN-GLATZ

Die Familie Pernstein oder Bernstein, das bedeutendste Geschlecht des mährischen Uradels und als solches auch die "Rosenberge von Böhmen" genannt, hat als zweite österreichische Familie nach den Grafen von Hardegg von 1537-1549 die Grafschaft Glatz pfandweise besessen. Inhaber war Johann von Pernstein (†1548), Landeshauptmann von Mähren, von dem in der Zeit von 1540-1546 eine stattliche Münzreihe ausgegangen ist, die sechs Jahrgänge Dukaten und Taler vom Dreifachen bis zum Achtelstück umfaßt. Dazu kommt ein undatierter zweiseitiger Pfennig in zwei Varianten (mit und ohne Münzbuchstaben '"G"). Sie tragen alle das Familienwappen (= Büffelkopf) mit dem von Glatz (= Schrägbalken) und dazu den böhmischen Löwen. Der von S.-J. (Taf. XXXVII, 12) aus dem Berg'schen Münzbuch (Fol. 32 verso, Abb.2) übernommene Pfennig gehört nicht zu Pernstein-Glatz; gleicherweise scheidet das ebenfalls dort (Nr.13) verzeichnete rechenpfennigartige Gepräge eines "Bernstainischen Groschens" aus.

Die Prägetätigkeit Johanns von Pernstein hört 1546 unvermittelt auf. Schon 1540 waren Klagen über Metallaufkauf zu ungunsten der neuen Prager Münze laut geworden. Die Einstellung der an sich normgerechten Münzung aber war ein Teil der auch andere schlesische Münzstände betroffenen Maßnahmen, die Ferdinand I. im Interesse der Stärkung der landesfürstlichen Münzung unternommen hat.




PORCIA-ORTENBURG

Von dem verdienten Geschlecht der Porcia aus Friaul ist als einer seiner bedeutendsten Vertreter Graf Johann Ferdinand (1605-65), der Erzieher und später leitende Minister Leopolds I. zu nennen. Dem vielen Beweisen seiner Gunst fügte der Kaiser am 17.2.1662 die Erteilung der Reichsfürstenwürde und die Bestätigung und Vermehrung eines schon auf das Jahr 1369 zurückgehenden Palatinates hinzu. Im Jahre 1664 wurde Fürst Johann Ferdinand als Personalist in den Reichstag eingeführt, doch erlangte die Familie erst durch die Erwerbung der schwäbischen Herrschaft Tettensee, die von Leopold I. im Jahre 1689 zur gefürsteten Grafschaft erhoben wurde, endgültig Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat. Im Jahre 1662 kaufte er von der Familie Widmann die einst im Besitze der Grafen von Cilli gewesene.Grafschaft Ortenburg in Kärnten.

Mit dem Palatinate vom 17.2.1662 war auch das Münzrecht (in der Fassung des älteren Formulars) verbunden, doch hat Fürst Johann Ferdinand in den wenigen ihm noch verbliebenen Lebensjahren davon keinen Gebrauch mehr gemacht. Als seine direkte Deszendenz mit dem Enkel Franz Anton im Jahre 1698 ausstarb, ging die Fürstenwürde auf den Vetter Hieronymus über, der aber zugunsten seines Sohnes darauf verzichtete. Letzterer, Fürst Hannibal Alphons Emanuel (1679-1742), Landeshauptmann in Kärnten, hat auf das seit seinem Urahn Johann Ferdinand ruhende Münzrecht zurückgegriffen und im Jahre 1704 Dukaten münzen lassen, von denen aber außer dem Wiener Stück in der Literatur nur noch ein zweites Exemplar bekannt geworden ist, das 1897 im Besitze der Marchesa Teresa Visconti Sanseverino, die mütterlicherseits aus dem Hause Porcia stammte, war. Der besonders im Revers (Wappen) unsorgfältig gearbeitete Dukat, dessen Mache an den freilich viel älteren Dukaten des Johann Weikard von Auersperg erinnert (Nr.2), soll aus der Münzstätte St. Veit in Kärnten hervorgegangen sein (Nr.73).

73. Dukat 1704, Wien




ROSENBERG

Von dem 1619 ausgestorbenen reichen und mächtigen Geschlecht der böhmischen Rosenberg, deren alte Münzstätte in Krumau schon bei der Besprechung der Eggenberg kurze Erwähnung fand, sind der Numismatik nur diejenigen Münzen bekannt, die seit 1582 in der schlesischen Bergstadt Reichenstein geschlagen worden sind. Doch ist das Münzrecht schon in der vorhabsburgischen Zeit in die Familie gekommen und sogar von Ferdinand I., freilich nach Inhalt und Form fest umschrieben, erneuert worden. Da die den Rosenberg zu münzen erlaubten Prager Groschen, Weißpfennige und Pfennige nach landesfürstlichen Schlag sein sollten und als Unterscheidungszeichen nur die (nicht ganz klar ausgedrückte) Anbringung der leicht als bloße Rosette verkennbaren Wappenrose der Rosenberg vorgeschrieben wurde, ist die Erkennbarkeit möglicher Rosenberg'scher Gepräge aber sehr fraglich gemacht worden.

Als Wilhelm von Rosenberg (†1592) im Jahre 1581 von den Fürsten von Münsterberg-Öls die Herrschaft Reichenstein erwarb, bekam er noch im selben Jahre auch das von den früheren Inhabern besessene Münzrecht übertragen. Von dort ist in den Jahren 1582-1590 eine überaus reiche Goldprägung ausgegangen, die einfache und doppelte sowie vier- und fünffache Dukaten umfaßte und ihren Höhepunkt im Jahre 1591 mit der Ausmünzung von 2467 Dukaten erreichte. Vom Jahre 1587 stammt überdies ein wohl als Probeprägung zu wertender Taler, von dem nur wenige Stücke bekannt geworden sind.

Der Nachfolger Wilhelms, sein Bruder Peter Vok (1592-99, †1611), mit dem das Geschlecht erlosch, hat die Goldmünzung fortgesetzt und von 1592-1595 rund 7500 Dukaten geprägt. Da sich der Bergwerksbetrieb als verlustreich erwies, wurde im Oktober 1596 die Prägetätigkeit eingestellt und im Jahre 1599 Reichenstein an Joachim Friedrich von Liegnitz-Brieg verkauft.




SCHLICK

Die Grafen Schlick stehen unter den österreichischen Münzherren sowohl nach dem Alter als vor allem auch wegen der währungsgeschichtlichen Bedeutung ihrer Münzprägung an erster Stelle. Nachdem die Pioniertat des Erzherzogs Sigismund von Tirol im Jahre 1484 den Unzialis geschaffen hatte und Sachsen seit 1500 diesen Weg weiter gegangen war; ist in der Ausbildung der großen Silbermünze die reiche Prägung von Joachimsthal eine Epoche von weit wirkender Bedeutung gewesen. Sie hat der neuen Münzsorte auch den Namen "Taler" gegeben, der sich die ganze Weit erobert hat und im amerikanischen "Dollar" zum Symbol finanzieller Weltgeltung geworden ist.

Die Familie Schlick, deren Herkunft und Standesverhältnisse durch falsche Urkunden, zu denen auch die Münzrechtsverleihung von 1438 gehört, verdunkelt worden sind, stammt aus dem Egerlande und ist bis Kaspar Schlick (†1449), dem Kanzler dreier Kaiser, mit dem das Geschlecht in die Geschichte tritt, bürgerlich gewesen. Die durch spätere Bestätigungen sanktionierte und auf allen Münzen genannte Grafenwürde von Passaun (Bassano bei Treviso, Oberitalien) soll auf eine ihm und seinen Brüdern gemachte Verleihung zurückgehen. Für die Münzgeschichte kommt die von Kaspar II. († vor 1516) gestiftete Schlackenwerther Linie in Betracht, die in der Person des im Jahre 1526 in der Schlacht bei Mohacs gebliebenen Grafen Stefan, dem Gründer von Joachimsthal, einen ihrer bedeutendsten Vertreter gehabt hat. Mit ihm beginnt auch die selbständige Münztätigkeit der Grafen Schlick; die zeitlich, räumlich und inhaltlich in drei voneinander deutlich zu unterscheidende Epochen zerfällt, die am besten nach den Hauptorten der Münzung - Joachimsthal, Plan, Prag - darzustellen sind.


a) Joachimsthal

Als Stefan Schlick im Jahre 1516 in dem erst 1517 förmlich gegründeten St. Joachimsthal den Silberbergbau aufnahm, dürfte er zunächst an die selbständige Vermünzung seines Bergsegens noch nicht gedacht haben. Jedenfalls wurde das gewonnene Silber in den ersten Jahren an zwei Nürnberger Patrizier, deren einer Jakob Welser war, verkauft. Zur Aufnahme einer eigenen Münzprägetätigkeit mag ihm dann aber die überaus reiche Ausbeute der neuen Silbergruben die Veranlassung gegeben haben. Nach einer im Jahre 1519 durch einen Nürnberger durchgeführten vorbereitenden Versuchsprägung, erlangte er vom böhmischen Landtage im Jahre 1520 das intabulierte Recht, in seiner inzwischen eingerichteten Münzstätte Joachimsthal sowohl böhmische Groschen nach Kuttenberger Art als auch ganze, halbe und Viertelgulden (Taler) nach sächsischem Vorbild schlagen zu lassen. Im selben Jahre noch wurde die Zulassung der neuen Silbermünze in Sachsen vertraglich gesichert und von da an auch zweimal jährlich (zum Ostermarkt und zur Michaelismesse) Münzproben nach Leipzig geschickt.

Die selbständige Prägung der Grafen Schlick, die auf den Namen aller Brüder, aber nur mit Nennung Stefans (auch über seinen Tod hinaus) erfolgte, reicht von 1520-1528 und umfaßt vier-, drei-, zwei- und einfache, 1526 auch anderthalbe, halbe und Vierteltaler; dazu böhmische Groschen (Hl. Joachim/Löwe) und seit 1527 sogenannte Neugroschen (Böhm. Königskrone/Löwe). Die Großsilberstücke tragen Namen und Wappen der Schlick mit dem Hl. Joachim auf der einen und dem böhmischen Löwen mit dem Titel des Landesfürsten auf der anderen Seite. Über den Umfang der Münzung konnte Fiala aus Mangel an Quellen nur durch Mitteilung der Reinerträgnisse der Bergwerke in den Jahren 1516-1528 eine mittelbare Vorstellung geben. Erst durch Bamberg, dem die Leipziger Probationsregister zur Verfügung standen, ist es in jüngster Zeit möglich gewesen, authentische Angaben über das Ausmaß des in Joachimsthal wirklich vermünzten Silbers zu erhalten. Er errechnet für die acht Jahre von Mai 1520 bis Ende April 1528 eine Vermünzung von mindestens 275.000 Mark Silber, die 2.200.000 Talern (einschließlich der Teilstücke) entsprechen. Gegenüber dieser Leistung bleibt das benachbarte sächsische Annaberg weit zurück, das in derselben Zeit nur rund 44.000 Mark Silber zur Vermünzung bringen konnte.

Hatte schon König Ludwig der den Grafen Schlick vom böhmischen Landtag erteilten Münzungserlaubnis seine Sanktion versagt, so war dies nicht weniger von seinem Nachfolger Ferdinand I. zu erwarten, dem die möglichst einheitliche Gestaltung der Münzverhältnisse innerhalb seines um Ungarn und Böhmen vergrößerten Herrschaftsgebietes (mit drei verschiedenen Münzsystemen) sehr am Herzen lag. Er sah in dem böhmischen Landtagsbeschluß von 1520 einen Eingriff in die Rechte der Krone und veranlaßte die Stände zu einem Widerruf der den Grafen Schlick gegebenen Münzungserlaubnis. Schließlich kam es zu einem Vergleich, der die Fortführung des Münzbetriebes weiterhin wenigstens im Namen des Königs möglich machte. Da sich die Familie Schlick aber während des Schmalkaldischen Krieges auf Seite der Gegner Ferdinands I. stellte, wurde sie nach dem Siege bei Mühlberg (1547) abgeurteilt und verlor den Großteil ihrer Besitzungen einschließlich der Bergwerke und Münze von Joachimsthal, das nun für immer landesfürstliche Münzstätte wurde.


b) Plan

Nach der Familienkatastrophe vom Jahre 1547, deren Folgen sich aber allmählich abschwächten, haben die Grafen Schlick durch 80 Jahre jeder Münzung ferne gestanden. Erst vom Jahre 1627, also ein Jahrhundert nach Einstellung der selbständigen Prägetätigkeit, gibt es wieder eigene Schlick'sche Münzen. Münzherr ist diesmal der berühmte Kriegsmann und kaiserliche Feldmarschall Heinrich von Schlick (†1650), Geheimer Rat, Hofkriegsratspräsident und Vließritter, der als tatkräftiger Parteigänger der Gegenreformation die hohe Gunst Ferdinands II. besaß und von diesem im Jahre 1626 die später von Ferdinand III. wiederholte Bestätigung verschiedener Familienprivilegien, unter denen sich auch das gefälschte Münzrecht von 1438 befand, erlangte. Im Jahre 1643 wurde er in das schwäbische Reichsgrafenkollegium aufgenommen. Um 1625 richtete er sich in der von Stefan Schlick 1517 erworbenen Herrschaft Plan eine Münzstätte ein und begann eine äußerst lebhafte Prägetätigkeit, deren von Fiala als noch nicht eruierbar bezeichnete. Rechtsgrundlage natürlich der Bestätigungsbrief von 1626 mit seiner Sanktion des Münzrechtes von 1438 war. Graf Heinrich hat in den Jahren 1627-1649 in rascher Folge eine Fülle von Sorten gemünzt. In Gold 20, 10, 5 und einfache Dukaten, in Silber 3, 2 und einfache Taler (von beiden letzteren auch Klippen), halbe und Vierteltaler.

Da die Leistungsfähigkeit der Planer Bergwerke und Münze den hohen Anforderungen nicht genügte, hat Graf Heinrich zur Deckung seines großen Münzbedarfes auch die Münzstätte Nürnberg herangezogen, wo er Dukaten, Taler, Groschen und Kreuzer prägen ließ, zu denen nach einer Feststellung aus jüngster Zeit auch ein Heller von 1629 hinzukommt (Num. Časopis II [1926] S.52).

Im verringerten aber immer noch sehr beachtenswerten Umfang hat dann Graf Franz Ernst (†1675), der Sohn Heinrichs, die Münztätigkeit seines Vaters in Plan fortgeführt. Obwohl der Bergbau von 1652-59 ruhte und mit gekauftem Silber gemünzt werden mußte, hat er in den Jahren 1651-1663 eine sortenreiche Münzreihe hevorgebracht, die 5-Dukatenstücke, doppelte, einfache, halbe und Vierteltaler und Groschen umfaßt. Im Jahre 1665 aber mußte er zur Regelung der vom Vater übernommenen Schuldenlast die Herrschaft Plan verkaufen, und so fand auch die durch 40 Jahre bestandene zweite Münzstätte des Hauses Schlick ihr Ende.

Der von dem Grafen Heinrich inaugurierte zweite Typus der Schlick'schen Münzprägung unterscheidet sich darstellungsmäßig von der ersten selbständigen der Jahre 1520-1528 im wesentlichen nur dadurch, daß an Stelle des nicht mehr aktuellen Hl. Joachim nunmehr die Hl. Anna selbdritt und an Stelle des böhmischen Löwen der kaiserliche Doppeladler tritt. Dabei ist es dann bis zum Ende der Schlick'schen Münzprägung überhaupt geblieben.


c) Prag

Die dritte Phase Schlick'scher Münztätigkeit steht unter anderen Zeichen als die beiden vorhergegangenen. Sie findet nicht mehr in eigenen Münzhäusern, sondern in der landesfürstlichen Münzstätte Prag statt. Ihr Umfang ist auf ein mengenmäßig festgelegtes Ausmaß beschränkt und inhaltlich auf die repräsentationsfähigen Sorten - Dukaten, Taler, Halbtaler - reduziert. Die Emissionen in laufender Folge hören auf und die Münzherren prägen nur mehr ein- bis zweimal. Für die Durchführung der Münzung muß vorher die Bewilligung der zuständigen landesfürstlichen Behörde eingeholt werden. Kurz, die Prägetätigkeit dieser dritten Periode weist alle Kennzeichen auf, die der neufürstlichen Repräsentationsprägung zukommen, und die aus ihr hervorgegangenen Münzen sind daher auch in den beschreibenden Teil aufgenommen worden.

Graf Franz Josef (1656-1740), Sohn des letzten Besitzers von Plan, Geheimer Rat und königlicher Statthalter in Böhmen, hat in seinem langen Leben nur zwei mal - mit einer Pause von 40 Jahren - gemünzt. Das erste mal wurden nach erbetener Erlaubnis im Jahre 1677 Taler (Nr.74) und Halbtaler (Nr.75), das andermal anläßlich seiner zweiten Vermählung im Jahre 1716 ebenfalls Taler (Nr.78) mit Goldabschlägen zu 10 Dukaten (Nr.76) und Dukaten (Nr.77) hergestellt. Die Emmission von 1716 umfaßte 743 Dukaten und 2112 Taler.

74. Taler 1677, Prag (Details)

75. Halbtaler 1677, Prag

76. Goldabschlag vom Taler 1677 zu 10 Dukaten, Prag

77. Dukat 1716, Prag

78. Taler 1716, Prag (Details)

Franz Josefs Neffe und Nachfolger Franz Heinrich (1696-1766), Oberstlandmarschall in Böhmen und treuer Anhänger Maria Theresias während des böhmischen Königtums Karl Alberts von Bayern, erhielt im Jahre 1759 die Erlaubnis, je 2000 Gulden in Gold und Silber ausprägen zu lassen, die in Dukaten (Nr.79) und Talern (Nr.80) vorliegen.

79. Dukat 1759, Prag

80. Taler 1759, Prag

Mit dem Sohne Franz Heinrichs, dem Grafen Leopold Heinrich (1729-1770), Geheimer Rat und Ministerialbancodeputations- Vizepräsident, endet im Jahre 1767 die Münzung der Grafen Schlick mit Dukaten (Nr.81) und Talern (Nr.82).

81. Dukat 1767, Prag

82. Taler 1767, Prag

Allen von der Familie Schlick ausgegangenen Münzen ist es gemeinsam, daß sie kein Bildnis tragen.




SCHWARZENBERG

Die Familie Schwarzenberg, die durch ihre Erwerbungen in Steiermark und noch mehr in Böhmen (Krumau) zu einer österreichischen im alten Sinne geworden ist, leitet sich aus Franken, und zwar von demselben Geschlecht wie die Grafen von Seinsheim her. Ihr Stammvater ist Erkinger von Seinsheim, der im ersten Viertel des 15. Jhdts. die Herrschaft Schwarzenberg erwarb und 1429 in den Reichsfreiherrnstand erhoben wurde. Von seinen Nachfolgern in den fränkischen Besitzungen erhielt Freiherr Adolf (†1600), der aus den Türkenkriegen durch die Eroberung von Raab bekannte kaiserliche General, im Jahre 1599 die Reichsgrafenwürde. Sein Enkel Johann Adolf (†1683) erlangte am 14.7.1670 den Reichsfürstenstand, die Erhebung seiner Herrschaft Schwarzenberg zur gefürsteten Grafschaft und am 20.10.1671 mit dem großen Palatinat auch das Münzrecht. Mit ihm beginnt die Reihe der Münzherren aus dem Hause Schwarzenberg und geht in gerader Folge von Vater auf Sohn durch fünf Generationen hindurch. Auf das Vorhandensein und die Berechtigung älterer, vor der Verleihung von 1671 liegenden Münzrechtsansprüche soll hier nicht eingegangen werden, weil sie nicht Rechtsgrundlage einer faktischen Münzung geworden sind.

Die Münzgeschichte des Hauses Schwarzenberg stellt in jeder Hinsicht den Schulfall neufürstlicher Münzprägetätigkeit vor, wie sie sich in ihrer späteren Form seit Leopold I. herausgebildet hat. Obwohl an verschiedenen Orten durchgeführt, ist die von 1682-1783 reichende und von fünf verschiedenen Fürsten betriebene Münzung einheitlichen Charakters. Sie ist meist von vornherein für Geschenkzwecke und Regalierungen bestimmt, umfaßt fast ausschließlich repräsentative Münzsorten, enthält viele Goldprägungen und hat selbst in den wenigen Fällen, wo sie geldwirtschaftliche Aufgaben erfüllen sollte, nicht immer den Zweck ihrer Bestimmung erreicht. Die Belege dafür bringt die 1938 erschienene Monographie des fürstlichen Oberarchivars Dr. K. Tannich (s. u.), in der für jede einzelne Münzung der Anlaß festgestellt und damit ein treffliches Bild der Motive und Zwecke neufürstlicher Münzemissionen gegeben wird. Da ich diese ausgezeichnete Arbeit in dem Kreise meiner Vorauszusetzenden Leser erfreulicherweise weit verbreitet weiß, kann ohne wiederholendes Abschreiben auf die dort gegebene Münzgeschichte und Münzbeschreibung verwiesen werden. Hier soll nur eine verzeichnisartige Übersicht über die Münzprägungen der in Betracht kommenden fünf Fürsten Schwarzenberg, deren Porträts die Abb. 27-31 bringen, gegeben und anschließend versucht werden, aus dem umfänglicheren Buche von Tannich das Wesentliche zur Münzgeschichte der Fürsten Schwarzenberg und für die Begründung der oben gegebenen Charakterisierung ihrer Prägetätigkeit zusammenzufassen.

Das Münzrecht der Fürsten Schwarzenberg war mehrfach fundiert, da sie außer ihrer fränkischen Stammgrafschaft auch die reichsunmittelbare (1789 verkaufte) Herrschaft Gimborn im rheinisch-westfälischen Kreise und durch die Heirat des Fürsten Ferdinand mit der Erbtochter des letzten Grafen von Sulz die Landgrafschaft Klettgau (1810 an Baden) besaßen. Als Münzstätten haben sie zwar vorzugsweise Wien und einmal auch Kremnitz benützt, aber in ihrer nichtösterreichische Besitz- und Aufgabensphäre für die Gimborner Prägungen Köln und für Franken Nürnberg herangezogen. Wann, wie oft und für welche Münzsorten dies der Fall war, möge aus dem folgenden Münzverzeichnisse entnommen. Es haben gemünzt:

1. Johann Adolf (*1615, Fürst 1670-1683)
Wien: Dukaten und Taler 1682. (Tannich 1) (Tannich 2)

2. Ferdinand (*1652, reg. 1683-1703)
Wien: Dukat 1693 (Tannich 5), 1695; Taler 1696 mit Bildnis d. Fürsten u. seiner Gemahlin.
Kremnitz: Taler 1696 mit dem Bildnis des Fürsten und seiner Gemahlin (Tannich 11)
Nürnberg: Taler 1696 mit Abschlag zu 10 Dukaten.
Köln: Gimborner Taler 1697 (Tannich 14); Glmborner 5 Dukaten 1701.

3. Adam Franz (*1680, reg. 1703-32)
Wien: Dukat 1721, 1725, 1728, 1729, 1731, 1732
    Taler 1721 (Tannich 18) mit Goldabschlag zu 10 Dukaten
    Taler 1725, Ausbeutetaler 1729
    Talerabschlag 1732 zu 10 Dukaten (vom Talerstempel 1729).
Köln: Dukat 1710.

4. Joseph Adam (*1722, reg.1732-82)
Wien: Dukat 1768 (Tannich 42); Taler 1741 (Tannich 39) mit Goldabschlag zu 10 Dukaten.
Nürnberg: Konventionstaler 1766 (Tannich 41), Konventionskreuzer 1765.

5. Johann Nepomuk (*1742, reg. 1782-89)
Wien: Dukat 1783; Taler 1783 mit Goldabschlag zu 10 Dukaten (Tannich 46); 20 Kreuzer 1783 (Tannich 47)

Zur Entstehungsgeschichte dieser Münzen gibt Tannich charakteristische Details. Schon, das schönste, jedenfalls eindrucksvollste Gepräge, der Taler 1696 mit dem Doppelbildnis des Fürsten Ferdinand und seiner Gemahlin Maria Anna von Sulz, diente der Demonstration eines Rechtes und wurde von dem Fürsten "zu sonderbaren Ehren seiner Gemahlin, wie auch ihres wegen der Landgrafschaft Kleggau haltenden und nunmehr dem Hause Schwarzenberg consolidirten juris monetandi" veranlaßt. Von den großen Goldstücken ist der Geschenkzweck nicht wegzudenken. Ausdrücklich als Donative nachweisbar sind die Gimborner 5 Dukaten 1701, die zu "Regalierungszwecken" in einem Prozeßvergleich gebraucht wurden, und ferner die Goldabschläge des Talers 1732 zu 10 Dukaten, die einem Besuche Kaiser Karls und seiner Gemahlin ihre Entstehung verdanken. Aber auch für die Silbermünzen gilt im wesentlichen dasselbe. Wie sehr auch sie zum Teil wenigstens als Geschenkstücke gewertet werden dürfen, zeigt z. B. in eindringlicher Weise der Taler 1741, dessen Prägung in Konkurrenz gegen ursprünglich geplanten Medaillen auf die Großjährigkeit Josef Adams beschlossen wurde und schließlich erst bei der Erbhuldigung 1745, also auch für ein repräsentatives Ereignis zustande kam. Josef Adam zieht dabei den vorgeschlagenen Geschenkmedaillen eine Talermünzung vor, "weil den geringeren Personen ... das gemünzt Geld weit angenehmer als ... Medaillen zu sein pflege". Nur die Gimborner Taler von 1697 und die Nürnberger Konventionsprägung des Fürsten Josef Adam sind auf geldwirtschaftliche Entstehungsgründe zurückzuführen. Die ersten wurden zwar auf ein direktes Begehen des Münzdirektoriums des westphälischen Kreises, dem wegen Gimborn auch Schwarzenberg angehörte, geprägt, konnten aber gerade wegen ihrer Güte, von der man eine Erhöhung des Taler-Agios befürchtete, im Kölner Lande nicht ohne Verlust in den Verkehr gebracht werden und mußten schließlich doch wieder vorzugsweise als Geschenk Verwendung finden. Nur die Konventionsmünzen Josef Adams, die ursprünglich Taler sowie 5, 2, 1/2 und 1 Kreuzer umfassen sollten und dann auf Silberkreuzer 1765 und Taler 1766 beschränkt wurden, haben dem Zwecken des Geldumlaufs unmittelbar gedient. Als Münzstand des fränkischen Kreises sahen sich auch die Fürsten Schwarzenberg veranlaßt, anläßlich der (vorübergehenden) Einführung des 20-Gulden-Fußes quotenmäßig für den Ersatz des aus dem Verkehr gezogenen unkonventionsmäßigen Geldes mitzusorgen; die Münzung verblieb aber in bescheidenen Grenzen. - Teile von Münzemissionen scheinen gar nie in den Verkehr gekommen zu sein. So sind noch 1720 von den Talern des Fürsten Ferdinand (†1703) 1500 Stück vorhanden, die dann wahrscheinlich 1725 umgeprägt worden sind. Der letzte Münzherr, Fürst Johann Nepomuk erfaßt den ganzen Kreis seiner Untertanen mit Bewidmungen; er schickt von seinen Geprägen je 20 Dukaten, 50 Taler und 600 Zwanziger nach Schwarzenberg und Thiengen (Klettgau), damit bei den nächsten Auszahlungen die Bediensteten und Pensionisten einige Stücke bekommen sollten, wie er es denn auch bei der Bezahlung der Handwerker so zu halten anordnet.

Der Umfang der Münztätigkeit ist besonders bei dem Fürsten Ferdinand über das bei Neufürsten übliche Maß weit hinausgegangen. Von dem Doppelbild-Taler 1696 wurden in Wien und Kremnitz je 20.000 Stück gemünzt, 1696 in Nürnberg 2231 Reichstaler und 1697 in Köln 1800 Gimborner Taler. Die Münzung seines Sohnes Adam Franz ist trotz der reichen Jahrgangsfolge wertmäßig geringer gewesen. Aber selbst die Prägungen der beiden letzten Fürsten sind noch immer größer als die der meisten ihrer gleichzeitig münzenden Standesgenossen.
Lit.: K.Tannich, Die Münzen u. Medaillen der Fürsten zu Schwarzenberg. Schwarzenberg'sches Jahrbuch 1938, S.49-150, 25 Tafeln.




SINZENDORF

Die Familie Sinzendorf ist ein altes österreichisches Geschlecht, das urkundlich schon im 11. Jhdt. nachweisbar ist und sich nach seinem oberösterreichischen Stammsitz im Bezirk Kirchdorf a. d. Krems benannte. Von den beiden Hauptlinien zu Ernstbrunn (Niederösterreich) und Friedau (Unter-steiermark) kommt für die Numismatik nur die letztere in Betracht, die 1767 ausgestorben ist. Ihr entstammte der erste Münzherr, Graf Georg Ludwig (1616-80), der in der Geschichte der österreichischen Finanzverwaltung zu einer traurigen Berühmtheit gelangt ist. Nachdem ihm bereits eine Reihe von Ämtern und Würden, darunter das Reichserbschatzmeisteramt mit Reichsstandschaft zugefallen war, wurde er von Leopold I., um dessen Kaiserwahl er große Verdienste hatte, im Jahre 1657 zum Hauptkammerpräsidenten ernannt. In dieser Stellung, die er mehr als zwanzig Jahre innehatte, hat er in barocker Maßlosigkeit alle Möglichkeiten persönlicher Bereicherung ausgeschöpft und dadurch dem Staate, wie später nachgerechnet wurde, rund 2 Millionen Gulden Schaden zugefügt. Im Jahre 1680 wurde ihm wegen "Mißbrauch der Amtsgewalt, Meineid, Diebstahl, Unterschleif und Erpressung" der Prozess gemacht, von dessen wirtschaftlichen und diffamierenden Folgen ihn noch im selben Jahre der Tod befreite.

Zu den vielen Ehren, die dem Grafen Georg Ludwig zuteil wurden, zählt auch das am 19.11.1663 verliehene große Palatinat mit Münzrecht. Er hat es zunächst zwar nicht ausgeübt, ist aber kurz nachher mit dem Münzgeschehen der Zeit in anderer Weise in Berührung gekommen. Während seiner Amtsführung als Hofkammerpräsident erhielt ein Unternehmerkonsortium, die kaiserliche Erlaubnis, in der dem Grafen Sinzendorf gehörigen Grafschaft Neuburg am Inn eine Münzstätte einzurichten. Dies geschah in dem österreichisch gebliebenen Wernstein, von wo in den Jahren 1664-1665 kaiserliche Fünfzehner, Sechser und Groschen in großer Zahl ausgegangen sind. Die Rolle, die Graf Georg Ludwig dabei spielte, ist - wie Loehr in seiner Spezialuntersuchung sagt - völlig ungeklärt, doch erscheint es nicht ausgeschlossen, daß er in irgendeiner Art an dieser einträglichen Scheidemünzprägung interessiert war. Dagegen möchte ich nicht glauben, daß die im Jahre 1676 unter seinem eigenem Namen ausgemünzten Dukaten (Nr.83), Taler (Nr.84) und Halbtaler (Nr.85), wie in der Literatur (z.B. bei Bergmann, Medaillen auf berühmte Österreicher, II, S.402, Anm.**) ohne Quellenangabe zu finden ist, unterwertig ausgebracht worden sind. Dazu wäre das Quantum zu klein und die Sorten nicht richtig gewählt gewesen. Außerdem dürfte diese Prägung, die nach Gewicht und Feinheit (vorgenommene Stichprobe) normgerecht zu sein scheint, im Wiener Hauptmünzamte, das der Hofkammer unterstellt war, durchgeführt worden sein, wo noch heute zu jeder der drei damals gemünzten Sorten ein Porträtpunzen erhalten geblieben ist (Fiala, Stslg. I, S. 132/33, Nr. 542, 549, 550, aber irrtümlich Leopold I. zugeteilt). Aus dem Vorhandensein der Neuburger Münzstätte, deren Entstehung und Funktion aber die älteren Autoren noch nicht genügend kannten, wurde wohl irrig auf eine dort durchgeführte Eigenmünzung des Grafen Georg Ludwig geschlossen und die bekannten bayrischen Klagen über die schlechte Neuburger Scheidemünze von 1664-65 für die Beurteilung seiner Gepräge von 1676 übernommen. Dem auf Prunk und Aufwand gestellten Sinn des Hofkammerpräsidenten, für den der Gelderwerb bei aller Skrupellosigkeit nie Selbstzweck gewesen ist, mag die Ausgabe stattlicher Münzen nur eine besondere Ausdrucksform seines Repräsentationsbedürfnisses gewesen sein.

Die Nachkommen des so unrühmlich geendeten Hofkammerpräsidenten haben durch dessen Verfehlungen nicht zu leiden gehabt. Sein Sohn Philipp Ludwig (1671-1742), der fast 50 Jahre im Hof- und Staatsdienste verbrachte, und der Enkel Johann Wilhelm (1697-1766), mit dessen Bruder 1767 die Friedauer Linie ausstarb, haben beide hohe Stellungen und das Goldene Vließ erlangt. Der erstere war Obersthofkanzler und Konferenzminister, der letztere bei diplomatischen Missionen und in der Verwaltung der österreichischen Nebenländer führend tätig. Beide haben nur je einmal von ihrem Münzrecht Gebrach gemacht und Dukaten prägen lassen. Philipp Ludwig im Jahre 1726 (Nr.86), das für ihn ein Höhepunkt außenpolitischer Tätigkeit war, in Wien, Johann Wilhelm im Jahre 1753 (Nr.87) in Nürnberg. Von den Dukaten 1726 ist nach einer Schlagschatznotiz des Wiener Hauptmünzamtes die beträchtliche Post von 6050 Stücken gemünzt worden.

Die Münzen der an Würden so reichen Grafen von Sinzendorf sind an Titeln arm. Sie führen nur die der Familie 1654 verliehene erbliche Würde des Reichsschatzmeisters. Bei Johann Georg ist ihr noch die Vließritterschaft angeschlossen, bei Sohn und Enkel aber füllt sie entsprechend ihrer Bedeutung die ganze Umschrift der Rückseite aus.

83. Dukat 1676

84. Taler 1676 (Details)

85. Halbtaler 1676

86. Dukat 1726, Wien (Details)

87. Dukat 1753, Nürnberg (Details)




SPRINZENSTEIN

Das Geschlecht der Grafen und Herren von und zu Sprinzenstein ist italienischen Ursprungs und geht auf den Florentiner Humanisten und Rechtsgelehrten Paul Riccio, auch Ritius oder Ritz (†1541 oder 1542) zurück. Er war Rat Ferdinands I., wurde 1529 vom Bischof von Passau mit der Herrschaft Sprizenstein im oberösterreichischen Mühlviertel (Bez. Rohrbach) belehnt und 1530 mit seiner Deszendenz in den Reichsfreiherrnstand erhoben. Sein Sohn Hieronymus (†1570) erhielt 1536 die auf den späteren Münzen genannte landesfürstliche Herrschaft Neuhaus und 1555 die Erlaubnis, bei Ablegung des Geschlechtsnamens Riccio sich Freiherr zu Sprinzenstein zu nennen. Die Nachkommenschaft des ältesten seiner vier Söhne, dessen Linie allein damals noch blühte, wurde 1646 in den reichs- und erbländischen Grafenstand erhoben. Einer davon, Graf Ferdinand Max (1625-79), Rat Ferdinands III. und Inhaber hoher Hof- und Landeswürden unter Leopold I., erhielt 1671 für sich und sein Geschlecht das große Palatinat und 1672 die Obersterblandmünzmeisterwürde in Nieder- und Oberösterreich.

Mit dem Palatinatsbriefe vom 7.9.1671 erfolgte auch die Verleihung des Münzrechtes, als dessen Erbe nach dem söhnelosen Grafen Ferdinand Max der jeweilige Familienälteste in Aussicht genommen wurde. Als dieser Erbfall 1679 eintrat, ging das Münzrecht sowie die Obersterblandmünzmeisterwürde auf seinen Neffen Franz lgnaz (1639-1705) und von diesem dann wieder auf dessen Neffen Johann Ehrenreich (1667-1729) über. Beide Grafen, die hohe ständische Würden innehatten, haben nur je einmal und zwar in Augsburg münzen lassen. Von Franz Ignaz sind aus seinem Todesjahre 1705 stammende Taler (Nr.88) bekannt, Johann Ehrenreich hat im Jahre 1717 Dukaten (Nr.89) und Taler (Nr.90) geprägt. Ich möchte die Vermutung aussprechen, daß der Taler 1705, von dem auffällig viele Abschläge in Zinn und Kupfer existieren, nicht mehr zu Lebzeiten (wenn auch wohl nicht viel später) des Auftraggebers zustande gekommen ist. Das Exemplar des Wiener Münzkabinetts und auch das der Sammlung Hollschek ist ohne Randgestaltung und trägt in der unzentrischen Anbringung des Reversstempels den Charakter flüchtiger Herstellung.

Was für die Fürsten Paar die Postmeisterwürde und für die Grafen Sinzendorf das Reichsschatzmeisteramt war, das bedeutete mutatis mutandis für die Grafen Sprinzenstein die Erblandmünzmeisterwürde, die auch beide Münzherren dieses Hauses auf der Wappenseite ihrer Gepräge in aller Ausführlichkeit anbringen ließen.

88. Taler 1705, Augsburg

89. Dukat 1717, Augsburg

90. Taler 1717, Augsburg




TRAUTSON

Die 1775 im Mannesstamme erloschene Familie Trautson war Tiroler Uradel und besaß schon seit der Mitte des 15. Jhdts. das Obersterbmarschallamt dieses Landes. Zum Gegenstand der Münzgeschichte wird das Geschlecht mit dem Freiherrn Paul Sixtus (†1621), der als Obersthofmarschall Rudolfs II. zu dessen mächtigster Günstlingen zählte und von diesem im Jahre 1598 die Erhöhung der seit Ferdinand I. im Familienbesitz befindlichen Herrschaft Falkenstein (im nördl. Niederösterreich an der mährischen Grenze) zur Grafschaft und für sich und sein Geschlecht die Reichsgrafenwürde erhielt. Im Jahre 1600 verfiel er zwar der Ungnade seines kaiserlichen Herrn, wußte sich aber bei dessen Nachfolgern wieder zu zeitlebens festgehaltenen Ehren zu bringen. Von Mathias erwirkte er im Jahre 1615 die Bestätigung des Grafendiploms von 1598 und das Münzrecht für den jedesmaligen Inhaber des Seniorrates Falkenstein. Unter Ferdinand II., in dessen Regierungszeit der wesentliche Teil seiner Münztätigkeit fällt, wurde er Statthalter der niederösterreichischen Regierug.

Graf Paul Sixtus, eine Renaissancenatur, dessen herrliches Grabdenkmal in der Wiener Michaelerkirche ihn in Lebensgröße zeigt, hat in der österreichischen Münzgeschichte keinen guten Namen, da er - wie alle kleinen Münzherren ohne Land - das Prägen als einträgliches Geschäft betrieb. Nachdem seinem Ansuchen, in der Wiener kaiserlichen Münzstätte für sich prägen zu dürfen, auf dringendes Abraten der Hofkammer nicht stattgegeben worden war, richtete er sich auf seinem Schlosse Falkenstein ein eigenes Münzhaus ein, das er 1619 bei ausbrechenden Landunruhen mit einseitig gegebener kaiserlicher Erlaubnis nach Wien in das Haus zum "Roten Rosenkranz" (auf dem Grunde des späteren Prinz Eugen'schen Winterpalais in der Himmelpfortgasse) verlegte. Dort sollte zwar nur das von Falkenstein mitgebrachte Metall zur Vermünzung kommen, doch haben die Pächter des Betriebes den Aufkauf von Gold und Silber zum Nachteil der kaiserlichen Münzstätte in fast monopolartiger Weise zu organisieren verstanden. Jedenfalls ist die Münzprägetätigkeit des Grafen Paul Sixtus, über die sich schon bald nach der Einrichtung des Falkensteiner Münzhauses Klagen erhoben haben, erst recht nach ihrer Verlegung nach Wien ein Gegenstand dauernder Aufmerksamkeit vonseiten der Hofkammer gewesen, die gegen die entschiedene Parteinahme des Kaisers für den Grafen anzukämpfen hatte. Dieser setzte aber, unbekümmert um amtliche Ermahnungen, seine eigenwillige und gewinnbringende Prägetätigkeit bis zu seinem Tode fort, nachdem er sich noch 1620 vergeblich bemüht hatte, für sein in Klosterneuburg gelegenes Freihaus die Erlaubnis zur Verlegung der Falkensteiner Münze zu erhalten.

Von Paul Sixtus sind aus den Jahren 1617-1620 eine Reihe von großen Goldstücken und Talervielfachen bekannt, die zu den numismatischen Besonderheiten zählen. Der integrierende und für den Geldumlauf wesentliche Bestandteil seiner Münzung aber waren die noch heute in mehreren Varianten vorhandenen Taler von 1620 und vor allem die massenhaft ausgeprägten Groschen, die in allen zeitgenössischen Funden (der Fund von Raschala in N.-Ö. hatte z. B. 60 Stücke) vertreten sind.

Die hauptsächlich Taler und Groschen umfassende Münzung von Paul Sixtus' Nachfolger, seinem Sohne Johann Franz (†1663), Statthalter u. Landmarschall in Niederösterreich, stellt gewissermaßen einen Ausklang der väterlichen dar. Ihrem schon 1639 eintretenden Ende folgt bezeichnenderweise eine Prägepause von 70 Jahren, nach deren Ablauf die Praxis der Münzrechtsausübung eine andere geworden war.

Die nachleopoldinischen Münzherren des Hauses Trautson sind zwei Söhne des Grafen Johann Franz, der Kämmerer und oberösterreichische Regimentsrat Franz Eusebius (†1728) und sein jüngerer Bruder Johann Leopold Donat (†1724), Obersthofmeister Josefs I. Der erstere übte das Münzrecht als Nachfolger seines Vaters im Fideikommißbesitz aus, der letztere, der von Kaiser Josef I. am 19.3.1711 in den Reichsfürstenstand erhoben worden war, auf Grund eines am gleichen Tage erteilten Palatinatsbriefes. Franz Eusebius hat zweimal gemünzt: Im Jahre 1708 Dukaten (Nr.92) Taler (Nr.93) mit Goldabschlag zu 10 Dukaten (Nr.91) und im Jahre 1715 wieder Dukaten (Nr.94) und Taler (Nr.95). Von den Talern wurden 1708 laut Hauptmünzamtsrechnung 1753 Stück geprägt. Von Johann Leopold Donat sind nur einmal im Jahre 1719 Dukaten (Nr.97) und Taler (Nr.98) mit Goldabschlag zu 10 Dukaten (Nt.96) ausgegangen. Die Prägetätigkeit der beiden Brüder zeigt nichts mehr von dem geldwirtschaftlichen Charakter der großväterlichen und auch noch väterlichen Münzung, entspricht aber ganz derjenigen alle nachleopoldinischen Münzherren.

91. Goldabschlag vom Taler 1708 zu 10 Dukaten, Wien

92. Dukat 1708, Wien

93. Taler 1708, Wien

94. Dukat 1715

95. Taler 1715, Wien (Details)

96. Goldabschlag vom Taler 1719 zu 10 Dukaten, Wien(?)

97. Dukat 1719, Wien(?)

98. Taler 1719, Wien(?) (Details)




WALLENSTEIN

Unter den bisher behandelten neufürstlichen Münzherren haben wir manchen Staatsmann oder Feldherrn gefunden, dessen Namen in der Geschichte Österreichs einen vollen Klang hat. Zur universalhistorischen Gestalt aber ist nur einer von ihnen geworden, der "rätselhafte Friedländer" Albrecht Wenzel Eusebius von Wallenstein (1583-1634) aus dem ursprünglich wahrscheinlich deutschem Geschlecht Waldstein. Obwohl von Haus aus Protestant, ist er zum Katholizismus übergetreten und ein Parteigänger der Gegenreformation und Ferdinands II. geworden, zu dessen Geschichte Wallensteins rascher Aufstieg und tragisches Ende gehören. Die Einzelheiten seiner erfolgreichen Laufbahn, die ihn zum Reichsfürsten (1623), kaiserlichen Generalissimus (1625) und Herzog von Mecklenburg werden ließen, sind hier nicht näher anzuführen. Für die Münzgeschichte wichtiger ist der Erwerb der böhmischen Herrschaft Friedland, die Wallenstein im Jahre 1622 vom Fiskus erkaufte, 1624 zum Fürstentum erhoben und 1625 mit dem Herzogstitel ausgestattet wurde, sowie das 1627 in seinen Besitz gekommene schlesische Herzogtum Sagan, in dem die Fürsten Lobkowitz (s. d.) später seine Nachfolger wurden. Auf diese beiden Besitztitel gründete sich auch sein Münzrecht und dort hat der immer geldbedürftige Herzog - um mit Schiller zu reden - "Geld wie der Ferdinand" geschlagen. Die Beschreibung seiner Münzen, die aus vorleopoldinischer Zeit stammen, gehört nicht in das Programm dieser Arbeit. Dafür sei auf die ausführliche Zusammenstellung von A. Meyer verwiesen. Mehr münzgeschichtlicher Art ist die auf neuerschlossenen Archivalien beruhende bedeutende Arbeit von E. Nohejlová, die die Reihe der Gitschiner Münzmeister endgültig festlegt und weitgehend für die folgenden zusammenfassenden Ausführungen herangezogen worden ist.

Mit dem Lehensbrief vom 16.9.1628 für Sagan erhielt Wallenstein das Recht, sowohl in seiner Herrschaft Friedland als auch in dem neuerworbenen Herzogtum Sagan zu münzen. Auf dem Boden der ersteren hatte er dies bereit seit 1626 in der Hauptstadt Jičin (Gitschin) getan, in Sagan wurde jetzt eine Münzstätte eingerichtet. Wallenstein, der die Bedeutung eines geordneten Geldwesens für die Behauptung seiner Machtstellung kennen mußte, hat trotz aller Ablenkungen seines bewegten Feldherrnlebens ein dauernd wachsames Auge für seine beiden Münzstätten gehabt, von denen er Jičin unter Aufsicht des Landeshauptmannes von Friedland durch eigene Münzmeister, Sagan aber von Pächtern betreiben ließ. Von Jičin, wo besonders Goldstücke und grobe Silbersorten in großer Zahl geschlagen wurden, ist in den Jahren 1626-1634 eine sortenreiche Münzung ausgegangen, die der Zusammenstellung bei Meyer (S.108) entnommen werden kann. Die bisher festgehaltene Reihe der Münzmeister von Jičin wird durch die oben erwähnte Arbeit von E. Nohejlová wesentlich revidiert. Danach verschwindet vor allem der Münzmeister Tobias Sonnenschein als Inhaber des Münzzeichens "Sonne", das nunmehr dem Münzmeister Georg Reick (1626-30) zugeteilt wird. Das auf Talern von 1629 vorkommende "M" bedeutet den vorübergehend tätigen Michael Miller. Im Jahre 1630 verwendet der ein Monat als Münzmeister fungierende Wardein Heinrich Peckstsin das Zeichen eines von 2 Zainhaken durchbohrten Herzens. Die ganze Zeit von 1630-34 ist dann Sebastian Steinmüller Münzmeister, dem nicht nur das Zeichen "Wachsender Löwe" sondern auch das auf Groschen vorkommende Zeichen "Arm eine Kugel emporhaltend" zuzuschreiben ist, da das letztere nur aus einem schlecht geprägten Löwen verlesen wurde. Die Lilie auf den Münzen Wallenstein bezeichnet weder einen Münzmeister noch einen Wardein, sondern leitet nur die Umschrift ein.

In der zweiten Wallenstein'schen Münzstätte Sagan wurde nur von 1629 bis 1631 geprägt. Münzmeister waren der Hauptpächter Hans Ziesler und später der zweite Pächter H. R. Jakob. Im Jahre 1631 war die Münzung einige Monate unterbrochen und wurde nach kurzer Wiederaufnahme 1632 ganz eingestellt. Geschlagen wurden einfache sowie fünf- und zehnfache Dukaten, Taler, Halbtaler (mit Klippe) und vor allem Groschen, auf denen hier gegenüber Jičin der Hauptakzent lag. Nach den Wardeinrechnungen wurden von Oktober 1629 bis einschließlich März 1632 rund 6917 Breslauer Mark Silber vermünzt, die einer Summe von 816.000 Groschen entsprechen.

Ob Wallenstein außer seinen ständigen Münzstätten Gitschin und Sagan auch noch andere benützt hat, ist nach dem heutigen Stande der Forschung noch nicht zu beantworten. E. v. Bahrfeldt hat gezeigt, daß dies in Eisleben hätte der Fall sein können, weil im Juni 1627 der Herzog von Friedland durch seinen Zahlmeister bei Graf Christoph von Mansfeld anfragen ließ, ob er in dessen Münzstätte 2000 Goldgulden schlagen lassen dürfe. Die prinzipielle Erlaubnis dafür wurde zwar erteilt, doch ist nicht feststellbar, ob davon wirklich Gebrauch gemacht worden ist. Das auf den Goldgulden von 1628 angebrachte Zeichen "Sonne mit Zainhaken verbunden", das E. Nohejlová nicht endgültig erklären kann, könnte nach ihrer Meinung möglicherweise mit einer Münzung in Eisleben in Zusammenhang stehen.




WIDMANN-ORTENBURG

Das Geschlecht Widmann, das von 1640-1662 die schon im Abschnitt "Porcia" erwähnte alte Kärntner Grafschaft Ortenburg besaß, ist in der Münzgeschichte der österreichischen Neufürsten durch den 1647 Kardinal gewordenen Christoph Widmann (†1660) mit einigen ansprechenden Geprägen vertreten. Sein Vater war Hans Widmann, ein Villacher Kaufmann, der durch Bergbau zu Reichtum gekommen war und als Geschäftsführer der Rezzenico in Venedig eine Tochter dieses mächtigen Hauses zur Frau bekam. Auf diese Heirat gründete sich später die Erwerbung des Venezianer Adels und die Verwelschung der Familie überhaupt. Hans Widmann und seine Söhne haben unter Ausnützung der durch die Gegenreformation geschaffenen Konjunktur große Bodenerwerbungen, vor allem aus dem Besitz der wegen ihres protestantischen Glaubens ausgewanderten Familie Khevenhüller (s. d.) gemacht und im Jahre 1639 den Freiherrnstand erlangt. Nach dem Aussterben der Dynastie Salamanca kauften Christoph Widmann und seine Brüder die Grafschaft Ortenburg und wurden von Kaiser Ferdinand III. am 1.8.1640 in den Grafenstand mit gleichzeitiger Erteilung des großen Palatinates erhoben. Im Jahre 1655 erlangte der Kardinal für sich und seine Brüder auch noch die Bewidmung mit der 1640 vorbehaltenen Blutgerichtsbarkeit und dem Münzrecht, zu dessen Ausübung es aber nur von seiner Seite gekommen ist. Er hat in der St. Veiter landesfürstlichen Münzstätte im Jahre 1656 stattliche Taler (Nr.101) mit Goldabschlägen zu 10 Dukaten (Nr.99) und 5 Dukaten (Nr.100), im folgenden Jahre 1657 Doppeldukaten (Nr.102) und noch einmal im Jahre 1658 Dukaten (Nr.103) münzen lassen, zu denen die geschickte Hand des Hans Seel die Stempel geschnitten hat.

Als die Grafschaft Ortenburg im Jahre 1662 an den Fürsten Johann Ferdinand Porcia (s. d.) verkauft wurde, blieb das Münzrecht, das ja nicht an der Grafschaft haftete, sondern persönlich, verliehen worden war, bei der Familie der Grafen Widmann von Ortenburg, die es auch mit allen anderen Palatinatsrechten am 31.8.1662 bestätigt bekam. Zu einer weiteren Ausübung ist es aber, wohl infolge der bereits erwähnten Verausländerung des Geschlechtes, nicht mehr gekommen.

99. Goldabschlag zum Taler 1656 zu 10 Dukaten, St. Veit

100. Goldabschlag zum Taler 1656 zu 5 Dukaten, St. Veit

101. Taler 1656, St. Veit

102. Doppeldukat 1657, St. Veit

103. Dukat 1658, St. Veit




WINDISCHGRÄTZ

Das Geschlecht der Grafen Windischgrätz, dem noch kurz vor dem Ende des alten Reiches (1804) in der Person des aus der Revolutionsgeschichte von 1848 wohlbekannten Feldmarschall Alfred die Reichsfürstenwürde zuteil geworden ist, stammt aus Grätz (=Gratz, Graz) lm Wendischen, d. i. Windischgrätz (bei Cilli) und leitet seinen Ursprung über Ulrich von Kärnten von den Grafen von Weimar ab. Das durch mehrere Teilungen weit aufgespaltete Geschlecht erhielt 1551 die reichsfreiherrliche Würde und 1565 das auf den späteren Münzen genannte Ebstallmeisteramt von Steiermark, wo es schon seit dem Anfang des 15. Jhdts. die Landstandschaft besaß. Für die Numismatik kommt der ältere Zweig der Erasmischen Linie in Betracht, aus der Freiherr Gottlieb (†1695), mit dem der Aufstieg der Familie unter Leopold I. einsetzte, im Jahre 1658 zunächst für sich die (1682 auf die gesamten Nachkommen ausgedehnte) Reichsgrafenwürde erhielt und 1684 als Personalist im fränkischen Reichsgrafenkollegium Aufnahme fand. Aus seiner Deszendenz stammen die beiden Münzherren der Familie und der eingangs erwähnte erste Fürst Alfred.

Gottliebs Sohn, Graf Leopold Johann Viktorin (1686-1746), seit 1739 Vließritter; erhielt für seine als Diplomat und Staatsmann und ohne Schonung seines Vermögens geleisteten ersprießlichen Dienste von Kaiser Karl VI. am 14.2.1730 das große Palatinat mit dem Münzrecht für sich und den jeweiligen Ältesten seines Geschlechtes. Er hat es nicht lange ruhen lassen und im Jahre 1732 in Wien einfache Dukaten (Nr.106) und Taler (Nr.107) mit Goldabschlägen zu 20 Dukaten (Nr.104) und 10 Dukaten (Nr.105) münzen lassen, denen 1733 noch eine Dukatenemission (Nr.108) nachgefolgt ist. Der Dukat von 1732, den das Wiener Münzkabinett nicht besitzt, ist scheinbar nur in zwei Exemplaren bekannt, eines aus der Sammlung Windischgrätz selbst, das andere aus der Sammlung Fürstenberg, wenn das letztere, das 1933 zur Versteigerung kam, nicht auch identisch ist mit dem Stück der Sammlung Windischgrätz, das ich zuletzt in einer Auktion des Jahres 1930 feststellen konnte (vgl. die Zitate bei der Münzbeschreibung).

104. Goldabschlag vom Taler 1732 zu 20 Dukaten, Wien

105. Goldabschlag vom Taler 1732 zu 10 Dukaten, Wien

106. Dukat 1732, Wien

107. Taler 1732, Wien

108. Dukat 1733, Wien

Nach Leopold Johann Viktorin hat nur sein anders gearteter Enkel Josef Niklas (1744-1802), der sich nach anfänglichem Hofdienst der Beschäftigung mit verschiedenen Wissenschaften zuwandte und darin auch schriftstellerisch tätig war, noch einmal münzen lassen. Von ihm stammen aus dem Jahre 1777 einfache Dukaten (Nr.110), Halbtaler (Nr.111) mit Goldabschlag zu 5 Dukaten (Nr.109) und Zwanziger (Nr.112).

109. Goldabschlag vom Halbtaler 1777 zu 5 Dukaten, Wien

110. Dukat 1777, Wien

111. Halbtaler 1777, Wien

112. 20 Kreuzer 1777, Wien




ZRINYI

Die kroatische Familie der Grafen von Zrinyi (Zrin, Zrinski), die in der Türkenabwehr des 16. Jhdts. eine große Rolle spielte, ist in der Geschichte Österreichs vor allem durch den Ban Niclas Zrinyi d. J. (†1566), den heldenmütigen Verteidiger von Szigeth bekannt geworden. In einer Geschichte der österreichischen Münzherren aber darf sein gleichnamiger Vater Graf Niklas d. Ältere (†1534) nicht unerwähnt bleiben. Wie Newald in seiner "Geschichte des österreichischen Münzwesens unter Ferdinand I." erstmalig mitteilt, erhielt dieser am 18.11.1529 von Ferdinand I. die Erlaubnis, Pfennige nach den Bestimmungen der bestehenden Münzordnung zu schlagen. Das Gepräge sollte sich von dem der ungarischen Pfennige nur durch das Wappen unterscheiden. Als Münzstätte wurde Kostainica an der Una bestimmt, wo schon der Vater des Grafen Niclas Silbenbergwerke eröffnet hatte. Über die Einrichtung und das Personal der Münze, die an zwei Laibacher Bürger in Pacht vergeben wurde, bestehen mehrere archivalische Notizen von 1530 und 1532.

Diese Münzerlaubnis an den Grafen Niclas bildet eine auffallende Parallele zu der fast gleichzeitigen, die Ferdinand I. im Jahre 1532 den böhmischen Rosenberg erteilte. Auch dort sollte ein nicht näher bestimmtes Wappen (Familienwappen? Münstmeisterwappen?) das Unterscheidungszeichen gegenüber den landesfürstlichen Geprägen sein. Wahrscheinlich handelte es sich dabei nur um Beizeichen, deren Feststellung heute die einzige Möglichkeit fur den Nachweis der wirklich stattgefundenen Prägung abgeben kann. ln diesem Sinne verweist schon Newald auf zwei bei Weszerle, Tabulae Nummorum Hungaricorum, Abtlg. C, Taf. II, 12, 13 abgebildete Denare aus den Jahren 1530 (Beizeichen Anker) und 1531 (Beizeichen Flügelpaar), für die er die Möglichkeit ihrer Herkunft aus Kostainica zur Erwägung stellt. Später hat dann Harsányi den ersten als Herberstein'sche Prägung erklärt (Nr.200) und für den letzteren die Verwandtschaft mit den unter Ludwig II. 1526 geprägten Zrinyi-Denaren aufgezeigt (Nr.199). Dazu kam weiters der Denar von 1533 (Nr.192), dessen Beizeichen L-G dem Bestandinhaber der Münze Leonhart Grueber zugeteilt wurde. Bei den Denaren von 1530 mit dem Beizeichen N-S (Nr.194ff.) dessen Auflösung hypotetisch mit Hermanstadt (Nagy-Szeben) oder Nikolaus von Serin (Zrinyi) versucht wurde, handelt es sich aber nach noch unveröffentlichten neuen Feststellungen von Probszt weder um Hermannstadt noch um Zrinyi.

Während für die 1529 erteilte Münzungserlaubnis die effektive Münzüberlieferung fehlt oder nur vermutungsweise festgestellt werden kann, gibt es andrerseits von Niclas Zrinyi eine dem Sortenwerte nach nicht sicher bestimmbare (mit der Münzordnung von 1524 zusammenhängende?) mittlere Silbermünze, die neben undatierten Stücken solche mit der Jahreszahl 1527 aufweist, also vor das Stichjahr zurückreicht (vgl. Wdgr.954, Taf. IV, 7; Weszerle G, Taf. XXXVII, 6). Den Typus dieser Münzen - allenfalls für einen Vierteltaler gedacht - weist auch eine im Wiener Münzkabinett verwahrte Gußform zum Averse eines Zrinyi-Gepräges (Jeton?, Medaille?) auf, die das Brustbild des Grafen und die Umschrift DOMINVS ADIVTOR ET PROTECTOR MEVS in der Art der Münzen zeigt.




Anhang:
Die Münzung der geistlichen Fürsten Österreichs seit Leopold I.

Die Prägetätigkeit der geistlichen Münzherren Österreichs in der Neuzeit - in ihren rechtlichen Grundlagen nicht überall klargestellt und unbestritten - beschränkt sich auf wenige Stellen. Da das selbständige Erzbistum Salzburg mit seiner umfangreichen und ohne Unterbrechung durchgeführten Münzung nicht in den Rahmen dieser Arbeit fällt, kommen nur die Bistümer Brixen und Gurk sowie die Erzbistümer Olmütz und mit einem vereinzelten Fall auch Wien in Betracht. Die Inhaber aller vier Sitze trugen die Reichsfürstenwürde, Gurk hatte vorübergehend und Brixen sogar bis zum Jahre 1803 die Reichsstandschaft.




BISTUM BRIXEN

Das Fürstbistum Brixen, dem schon 1179 das Münzrecht verliehen wurde, ist früh in politische Abhängigkeit von seinen Nachbarn geraten. Die Territorialhoheit, die es bis zum Reichsdeputationshauptschluß von 1803 besaß, ist infolge der engen politischen Bindung an das Haus Österreich schon Jahrhunderte vor der wirklichen Einverleibung nur mehr eine scheinbare gewesen. So ist auch das bischöfliche Münzwesen der Neuzeit gegenüber dem starken monetären Einfluß Tirols zu keiner Selbständigkeit mehr gekommen. Die oft zu Brixen gezählten Prägungen des seit 1613 regierenden Bischofs Karl, Ehg. v. Österreich, die einst ernst zu nehmendes Zeugnis eigener Münzpolitik wären, sind von diesem für sein Bistum Breslau (1608-24) und zwar im schlesischen Neisse geschlagen worden. Die bodenständige Brixener Münzung ist nur gelegentlich und ohne Anspruch auf geldwirtschaftliche Funktionen. So vom Bischof Kaspar Ignaz Graf Künigl (Abb.46) Taler von 1710 (2 Varianten) mit einem 10 Dukatenabschlag (geänderte Jahreszahl 1716) und Dukaten von 1717 und 1745; ferner von seinem Nachfolger Leopold Grafen Spaur (Abb.47) ein einzelner Dukat von 1768. Taler 1710 und Dukat 1717 wurden in Augsburg (Mm. Holeisen und Stempelschneider Ph. H. Müller), die Dukaten 1745 und 1768 in Salzburg (M = Matzenkppf) geprägt. Den Charakter einer Zwitterprägung zeigt der höchst seltene medaillenartige Doppelkonventionstaler aus der Sedisvakanz des Jahres 1779.




BISTUM GURK

Die Münzgeschichte des 1072 gegründeten Bistums Gurk in Kärnten, die gleich der von Brixen ins Mittelalter zurückführt, weist im 18. Jhdt. zwei Versuche zur Wiederaufnahme des von Bischof Johann VI. von Schönburg (Taler 1552 und 1553) zuletzt gebrauchten Münzrechtes auf. Davon ist im Sinne einer Prägeerlaubnis für Verkehrsmünzen nur dem zweiten Erfolg beschieden gewesen, den Fürstbischof Franz Xaver von Salm-Reifferscheid (1783-1822) im Jahre 1795 unternahm. Das Bittgesuch führte nach langwierigem Instanzenweg und erst nach erfolgter Wiederholung im Jahre 1800 endlich zum Ziel. Schon im folgenden Jahre 1801 ließ Bischof Franz Xaver auf Grund der erhaltenen Bewilligung im Wiener Hauptmünzamte Taler herstellen denen im Jahre 1806 noch Dukaten und Konventionszwanziger gefolgt sind. Von den Dukaten ist im Dezember 1805 ein Posten von 332 Stück angefertigt worden. Die Talerstempel stammen von Ignaz Donner, die der Dukaten und Zwanziger hat. J. B. Harnisch geschnitten. Die Stempelsammlung des Münzkabinetts besitzt auch eine Studienarbeit von A. Scharff, die sich den Avers des Gurker Talers von 1801 zum Vorwurf genommen hat (Stslg. III, S.877, 2754 = 6289, Taf. XXXV, 4).

Über einen viel älteren Versuch des Bischofs Franz Xaver, eine Münzerlaubnis zu erlangen, berichten allein die monetären Zeugen eines wohl als Unikum zu wertenden Zehners von 1783 (Slg. Wdgr.2382, jetzt Slg. Hollschek) und der Silberabschlag von einem Dukatenstempel desselben Jahres (Well.9947), die in Vorwegnahme einer damals erhofften Prägeerlaubnis entstanden sein dürften.

Fürstbischof Franz Xaver von Salm-Reifferscheid (Abb.42), seit 1816 auch Kardinal, war als Sohn des Erziehers Josefs II. ein Spielgefährte des jungen Erzherzogs gewesen. Schon auf seine Priesterweihe, die 1775 in der Peterskirche durch Papst Pius VI. vorgenommen wurde, gibt es eine Medaille. Bekannter ist die auf seine 1799 unternommene Erstbesteigung des Glockners. Er war ein Freund der Wissenschaften und Förderer der Künstler (Schäffer v. Leonhardshof), unternehmend auch in weltlichen Dingen bis zur Überanspannung seiner finanziellen Kräfte, ein besonnener Führer bei den feindlichen Invasionen der Jahre 1805 und 1809. Dem Bischof, der gewohnt war, sich der Medaille zur Festhaltung denkwürdiger Ereignisse seines Lebens zu bedienen, mochte es ein begreifliches Bedürfnis sein, auch eigene Münzen, wie es erst 1781 in singulärer Weise der Erzbischof Migazzi von Wien getan hatte, prägen zu dürfen. In diesem Geiste ist er einer der letzten Vertreter neufürstlicher Münzung geworden.




ERZBISTUM OLMÜTZ

Das Bistum und spätere (seit 1777) Erzbistum Olmütz in Mähren, über dessen Münzrecht viel Tinte verschrieben wurde, bildet hinsichtlich der unerlaubten Praktiken seiner Münzprägetätigkeit gewissermaßen ein geistliches Seitenstück zu jener an Unregelmäßigkeit nicht ärmeren der Grafen von Montfort (s. d.). Die verschiedenen Inhaber des Bischofssitzes, unter denen sich mehrere Erzherzoge befanden, haben mit seltener Einmütigkeit der Auffassung in ihrer Münzbefugnis vor allem ein finanziell auszuwertendes Recht gesehen und zur Erreichung dieses Zweckes nichts unterlassen, was auf dem Gebiete der Münzrechtsausübung verboten war. Verpachtung der Münzstätte, Agiotage beim Ankauf von Münzmetall, geringhaltige oder doch übermäßige Ausprägung von Kleinmünzen, Weitermünzung verbotener Sorten mit alten Stempeln, all dies wurde ihnen wiederholt in Verbindung mit fruchtlosen Ermahnungen zur Last gelegt. Selbst als die erstarkte Zentralgewalt energisch wurde und im Jahre 1664 die Stilllegung der bischöflichen Münze in Kremsier verfügte, kümmerten die Bischöfe sich nicht darum, sondern münzten sogar die den kaiserlichen Münzstätten vorbehaltenen Sorten weiter. Ebenso erfolglos blieben weitere einschränkende Verbote, die 1708 und 1716 ergangen sind. Erst die von Maria Theresia im Jahre 1742 getroffene Entscheidung hat die endgültige Einstellung des Kremsierer Münzbetriebes zur Folge gehabt. Dem Bischof Ferdinand Julius Grafen Troyer (Abb.43) wurde als persönlicher Gnadenbeweis zwar noch gestattet, seine Münzen - Dukaten 1747, Taler 1752 und 1756, Halbtaler 1752, Dreißiger 1750 - in Kremsier herzustellen, nach seinem 1759 erfolgten Tode aber mußte die bischöfliche Münzstätte endgültig ihre Pforten schließen.

War schon die Prägebefugnis des Bischofs Troyer auf "Dukaten, Taler und deren gewöhnliche Divisionen" eingeschränkt gewesen, so hat der nächste Olmützer Münzherr, Anton Theodor Graf Colloredo (Abb.44) überhaupt nur mehr einmal, und zwar im Jahre 1779 Dukaten, Taler, Halbtaler, 20 und 10 Kreuzer prägen lassen. Eine gewissermaßen letzte Unregelmäßigkeit im Olmützer Münzwesen bilden die noch nach dem Ende des Römisch-Deutschen Reiches geprägten Dukaten, Taler, Halbtaler und Zwanziger des Erzherzogs Rudolf (Abb.45), eines Bruders des Kaisers Franz, die auf Grund einer Sonderbewilligung im Jahre 1820 hergestellt worden sind. Die Münzung dieser beiden letzten Olmützer Prägeherren ist einmalig und nimmt ihren Regierungsantritt zum Anlaß, im Falle des Grafen Colloredo auch die ihm als ersten Olmützer Bischof verliehene neue Würde eines "primus archiepiscopus", wie von den Münzumschriften ausdrücklich betont wird. Sie ist nicht mehr in Kremsier, sondern in Wien erfolgt und war in der kleinsten gestatteten Sorte auf die talerfein ausgemünzten Zwanziger beschränkt. Sie liefert uns alle Kennzeichen für die Feststellung, daß die einst so ganz andere Wege gegangene Münzprägetätigkeit der Olmützer Bischöfe unter dem Zwang der münzpolitischen Tendenzen einer zentralistischen Verwaltung sich schließlich auch in die engen Formen neufürstlicher Befugnisse finden mußte.




ERZBISTUM WIEN

Die österreichische Hauptstadt Wien ist zwar seit dem ausgehenden 12. Jhdt. ohne wesentliche Unterbrechung der Hauptsitz einer bedeutenden landesfürstlichen Münzprägetätigkeit gewesen, doch hat es als städtisches Gemeinwesen nie selbständig gemünzt, da die Wiener Pfennige aus der Zeit Kaiser Friedrichs II., während dessen Regierung Wien vorübergehend Reichsstadt wurde, wie auch das münzgeschichtliche Zwischenspiel nach dem Tode Kaiser Maximilians I. nicht in diesem Sinne zu werten sind. Nur als Sitz des im Jahre 1468 in Wien eingerichteten Bistums, das 1722 zum Erzbistum erhoben wurde, hat die "Kaiserstadt" ein Denkmal selbständiger Münzung aufzuweisen, das auf seinen geistlichen Oberhirten Kardinal Fürsterzbischof Christoph Grafen Migazzi (1714-1803), an den noch heute ein Platz in Wien erinnert, zurückgeht.

Am 23.4.1778 erteilte Kaiserin Maria Theresia dem Kardinal Migazzi auf seine Bitte die Erlaubnis zur Ausprägung von Dukaten und Talern. In seiner Eingabe hatte er u. a. darauf hingewiesen, daß die "uralte Erzkirche" auf die gleichen Gnaden Anspruch hätte wie die gefürsteten Bistümer, worunter vor allem Brixen und Gurk gemeint gewesen sein dürften. Für seine Absicht, die erhaltene Prägeerlaubnis gleich auszunützen, spricht ein vom Jahre 1779 datierter Talerstempel, von dessen Existenz aber nur ein in den Akten der Hofkammer erhalten gebliebener Zinnabschlag Zeugnis ablegt. Nach zweieinhalbjähriger Pause, über deren Ursache nichts bekannt ist, erbittet der Erzbischof von der Kaiserin die Münzungsbewilligung für 500 Dukaten und 2000 Taler, die ihm nach dem inzwischen eingetretenen Ableben Maria Theresias von Josef II. am 10.12.1780 auch erteilt wird. Da die ohne Befragung der Hofkammer 1778 gegebene grundsätzliche Prägeerlaubnis unverständlicherweise auf eine Münzung nach Leipziger Fuß gelautet hatte, ergab sich infolge der dadurch notwendig gewordenen Abänderung auf den Konventionsfuß eine neuerliche Verzögerung, bis endlich auf Grund der kaiserlichen Resolution vom 16.3.1781 die Ausprägung der gestatteten Dukaten und Taler von 1781, zu denen J. N. Wirt die Stempel geschnitten hat, im Wiener Hauptmünzamte zustande kam.

Kardinal Migazzi (Abb.48), einer 1698 in den Grafenstand erhobenen Südtiroler Familie entstammend, genoß das besondere Vertrauen der Kaiserin Maria Theresia, die ihn zu wichtigen staatspolitischen Missionen verwendete. Als Bischof von Waitzen gilt er als dessen "neuer Schöpfer", den erzbischöflichen Stuhl von Wien hat er seit 1757 durch 46 Jahre und unter vier Kaisern innegehabt. Seiner Bedeutung als Kirchenfürst und Staatsmann scheint die Erlaubnis einer eigenen Münzprägung durchaus angepaßt, wenn sie ihm auch rechtlich nur als Inhaber des seit 1631 mit der Reichsfürstenwürde ausgestatteten Bischofssitzes erteilt werden konnte. In ihrer geistigen Grundlage und konkreten Gestalt ist die Münzung des Kardinals nur ein Seitenstück zu der Prägetätigkeit der weltlichen Neufürsten seiner Zeit.




Schlußwort:
Zusammenfassende Charakterisierung der neufürstlichen Münzprägung in Österreich

Die Prägetätigkeit der österreichischen Neufürsten gehört als Teil der österreichischen Münzgeschichte auch in den größeren Rahmen der gesamtdeutschen. Wenn die in den nunmehr abgeschlossenen Einzeluntersuchungen erzielten Teilergebnisse zu ihrer endgültigen Charakterisierung zusammengefaßt werden sollen, dürfen die Münzverhältnisse im Reiche nicht ganz außer Betracht gelassen werden.

Das Münzwesen des Römisch-Deutschen Reiches war ein Spiegelbild seiner politischen und wirtschaftlichen Lage. Der Vielfalt der Reichsteile entsprach eine Vielzahl der Münzstände, deren eigensüchtig verfolgte Interessen allgemein verpflichtende münzpolitische Maßnahmen zur Sanierung des Münzwesens auch dann zum Scheitern gebracht hätten, wenn die zerrüttende Wirkung der Glaubenskriege auf Staat und Kultur, Wirtschaft und Geldwesen nicht bestanden hätte. Dazu kamen als weitere Hindernisse gewisse währungstheoretische Vorurteile, technische Unvollkommenheiten und metrologische Erschwernisse. Die Münzherren, die in ihrer Prägebefugnis zum guten Teil nur ein finanziell zu nutzendes Recht erblickten, suchten ihren durch die besonderen Zeitumstände gesteigerten Geldbedarf durch Anwendung unerlaubter Münzpraktiken, die letzten Endes alle auf ein Verdrängen des guten Geldes durch unterwertige Kleinmünzen hinausliefen, zu befriedigen. Das Ergebnis war die "Münzcalada" unter Ferdinand II., eine der größten Geldkrisen in der neueren deutschen Münzgeschichte. Erst die nach dem Dreißigjährigen Krieg unter Leopold I. allmählich einsetzenden Reformen haben dann nach einem neuerlichen Rückschlag während der "kleinen Kipperzeit" unter seinen Nachfolgern zu einer dauerhaften Gesundung der Geldverhältnisse geführt.

Was sich die größeren und daher mit mehr Verantwortung behafteten Münzstände nicht immer versagten, haben natürlich die kleineren erst recht getan. Freiherr von Schrötter macht in einer seiner Arbeiten die Feststellung, daß die meisten kleineren deutschen Münzgewalten in der Neuzeit nur dann Bedeutendes prägten, wenn sie - was vor allem in Kriegszeiten der Fall war - Gewinn davon hatten. So ist die Münzung der kleinen Herren nicht nur keine geldwirtschaftliche Notwendigkeit gewesen, sondern außerdem ein störendes Moment im geldwirtschaftlichen Prozesse. Man erinnere sich, wie empfindlich die Prägetätigkeit der kleinen Grafen von Montfort in den normalen Geldverkehr ihrer Nachbarn eingegriffen hat.

Obwohl die finanzielle Auswertung des Münzrechtes nicht auf die Altfürsten beschränkt blieb, so hatten die Neufürsten im engeren Sinne doch nur insofern eine nennenswerte Möglichkeit dazu, als sie noch vor dem Dreißigjährigen Krieg zur Münzung kamen. Im besonderen gilt dies für die österreichischen Neufürsten, die nach dieser Zeit durch die zunehmenden münzreformatorischen Maßnahmen ihrer Landesherren keine Gelegenheit zu unerwünschten selbständigen Handlungen mehr hatten. Es ist kein Zufall, daß nur die unter Ferdinand II. gefürsteten Häuser noch zu einer richtigen Münzprägetätigkeit imstande waren. Unter ihnen befinden sich aber auch zwei typische Vertreter der Gewinnsucht kleiner Münzstände, Carl von Liechteilstein und vor allem Paul Sixtus von Trautson.

Der Dreißigjährige Krieg scheidet diesen älteren Typus neufürstlicher Münzprägung deutlich von dem folgenden jüngeren, der von der Zeit Leopolds I. seinen Ausgang nimmt. Die der älteren Richtung angehörigen Münzherren prägen in eigenen Münzstätten und fast ausschließlich mit dem aus eigenen Bergwerken gewonnenen Metall (Fürsten Eggenberg, Carl v. Liechtenstein, Kardinal Dietrichstein v. Olmütz, Wallenstein, die Planer Münzung des Grafen Heinrich Schlick). Ihre Emissionen sind sortenreich, gehen häufig, oft jahrgangsweise vor sich und stellen einen teilweise beträchtlichen Geldwert dar.

Im Gegensatz dazu steht die spätere Form der neufürstlichen Münzung. Sie gibt vor allem keine Möglichkeit einer Bereicherung mehr. Das österreichische Münzwesen, von Karl VI. auf neue Grundlagen gestellt und unter Maria Theresia durch die Schaffung des Konventionsfußes zur Gesundung gekommen, duldete neben der zentralen Münzgewalt nichts, was mehr als Titularrechte beanspruchte. Daß die Landesherren von Österreich, zu deren münzpolitischen Tendenzen immer die Ausschaltung selbständiger Münzungen gehört hatte, als Kaiser eine relativ große Anzahl von neuen Münzrechten vergabten, beweist jedenfalls für die Zeit von Leopold I. an den Wandel, der in der Auffassung und Bewertung dieses Rechtes eingetreten war.

Die jüngere Form neufürstlicher Münzprägetätigkeit, die an der Schwelle des leopoldinischen Zeitalters mit dem schönen Auersperg'schen Taler von 1654 in Erscheinung tritt, kennt nicht mehr den Gebrauch eigener Münzstätten, obwohl der Wortlaut des Urkundenformulars bis einschließlich Josef I. dafür die Möglichkeit bietet. Die Münzungen, für die später in jedem Einzelfalle eine Sonderbewilligung eingeholt werden muß, gehen in kaiserlichen Münzstätten oder reichsstädtischen Münzhäusern vor sich. Sie werden auf ein bestimmtes Quantum Metall oder durch Festlegung der Stückzahl oder des Geldwertes beschränkt, und dürfen fast ausschließlich nur Dukaten und Taler mit deren Teilstücken (wozu in der Zeit des Konventionsmünzfußes auch die talerfein gemünzten Zwanziger gehören) umfassen. Die früher oft jährlichen Emissionen sind nun auf eine bis höchstens zwei für den einzelnen Münzherrn reduziert und stellen in der Regel keine größeren Geldwerte dar. Meist stehen sie im Zusammenhang mit besonderen Anlässen im persönlichen oder Standesleben des Münzherrn. Regierungsantritte, Großjährigkeitserklärungen, Erbhuldigungen, Vermählungen, Besuche der kaiserlichen Herrschaften usw. waren die Anlässe, zu denen man die Münzen als Donative und für Regalierungen gerne verwendete. Im Kapitel "Schwarzenberg" ist eine Reihe von instruktiven Beispielen aus dem Buche von Tannich beigebracht worden und auch die übrige Darstellung hat manche Ergänzung dazu geliefert. Die großen Goldstücke kamen von Haus aus nur für Geschenkzwecke in Betracht, aber auch die Taler haben vielfach dieselbe Verwertung gefunden. Madai bemerkt bei der Beschreibung des Schlick'schen Talers von 1767 (Talerkabinett, 2. Forts. S. 128, 5869), daß von den geprägten Stücken gar wenig in Kurs kämen, weil die meisten verschenkt würden. Dasselbe aber ist für die Mehrzahl der Fälle anzunehmen und wäre aus den einzelnen Hausarchiven, soweit solche noch zur Verfügung stehen, auch sicher nachzuweisen.

Jede Münzprägung kann natürlich auch als Demonstrierung des Münzrechtsbesitzes und seiner Behauptung angesehen werden. Ob die Gefahr des Verlustes des Münzrechtes per non usum ein objektiv bestimmender Grund für die Vornahme von Münzungen war, müßte aber erst durch eine Untersuchung sicher festgestellt werden. Missong hat die Pausen zwischen den Münzungen der Fürsten Liechtenstein mit Verjährungsfristen in Zusammenhang gebracht, doch reicht diese Erklärung für die Vakanzen in der Prägetätigkeit anderer Münzherren vielfach nicht aus. Für die Sicherung des Münzrechtes stand ja die Privilegienbestätigung zur Verfügung, die in der Regel mit einem Regierungswechsel verbunden war. Die Zeit Maria Theresias scheint noch keine bestimmte Praxis in der Beurteilung verfallener Rechte von der Art der Münzprivilegien beobachtet zu haben. Das zwar spätere, aber doch auf dem Boden der vorausgegangenen Rechtsübung fußende Bürgerliche Gesetzbuch Josefs II. läßt ein Privilegium erst dann zum Erlöschen kommen, wenn einer entweder bei der Rechtserteilung vorgeschriebenen oder anläßlich eines Regierungswechsels generell ausgesprochenen Bestätigungspflicht nicht nachgekommen worden ist. Doch sollte das Privileg trotz Nichtausübung auch dann nicht erlöschen, wenn es - was bei den neufürstlichen Münzrechten doch sicher der Fall war - "mehr zur Aufrechterhaltung eines Standes oder Würde als zum Vorteile der Person" verliehen wurde.

Die Unterscheidung einer älteren und jüngeren Art in der neufürstlichen Münzprägung läßt sich am eindruckvollsten dort demonstrieren, wo diese durch beide Epochen hindurchläuft. Man vergleiche dafür die Münzung des Grafen Paul Sixtus Trautson (†1621) mit der seiner Enkelsöhne oder auch die des Fürsten Carl von Liechtenstein (†1627) mit der aus der Linie Gundackers. Bezeichnenderweise liegt in beiden Fällen eine Prägepause von 70 bzw. 100 Jahren dazwischen. Aber auch die zweite Prägeperiode der Grafen Schlick und selbst die so eigenwillige der Olmützer Bischöfe ist - wie die der wenigen geistlichen Münzherren überhaupt - in die gezähmte Form der zweiten Entwicklungsphase neufürstlicher Prägetätigkeit ausgelaufen. Zeitlich und dem von ihr erfaßten Personenkreis nach, nicht aber hinsichtlich des Geldwertes, nehmen die Münzungen nach dem Dreißigjährigen Kriege den größeren Raum innerhalb der Gesamtprägung der österreichischen Fürsten und Herren ein. In den rund 150 Jahren von 1650 bis zum Ausgang des Reiches haben etwa 25 weltliche Stände, die durch zirka 50 Münzherren vertreten waren, in summa nicht mehr als rund 150 Münzgepräge hervorgebracht.

Daß die neufürstliche Munzung durch den Dreißigjährigen Krieg in ihrer ersten Phase nicht nur begrenzt wird, sondern auch nur vor dieser Zeit geldwirtschaftlichen Charakter trägt, läßt sich in überzeugender Weise an der Zusammensetzung der Münzfunde erkennen. Unter den dem Münzkabinett bekannt gewordenen rund 50 größeren Funden der Jahre 1928-1945 befand sich als einziger Vertreter der späteren Form ein Taler des Fürsten Johann Wenzel von Paar vom Jahre 1771, während von den Münzherren aus der 1. H. d. 17. Jhdts. die Eggenberg, Dietrichstein, Liechtenstein, Schlick, Trautson, Wallenstein und das Bistum Olmütz mit mehr oder weniger zahlreichen Kleinmünzen Anteil haben. Da die Beschaffenheit der Funde den tatsächlichen Münzumlauf widerspiegelt, darf auch aus dem Fehlen neufürstlicher Prägungen aus der jüngeren Epoche auf ihre Bedeutungslosigkeit für den Geldverkehr geschlossen werden, selbst wenn man berücksichtigt, daß die sie wesentlich vertretenden Großsilberstücke im allgemeinen nicht Gegenstand von Münzfunden sind, da jeweils ein kleineres Nominale den Geldverkehr des Alltags beherrscht.

So hebt sich die jüngere Form der neufürstlichen Münzung deutlich von der vorhergehenden ab. Sie hat sich gegenüber der älteren Zeit so gewandelt wie das ihr zugrunde liegende Recht. Denn das spätere neufürstliche Münzrecht dient der Repräsentation und ist nach einer zeitgenössischen Kennzeichnung eben nichts anderes als ein "honorificum, Ducaten und Thaler und deren gewöhnliche Abtheilungen schlagen zu dürfen". Als vorzugsweises Ehrenrecht haben die Bewidmeten es auch empfunden und zur Erhöhung des äußeren Glanzes ihrer Familien ausgeübt. Außerdem boten die Großsilberstücke eine Gelegenheit zur Anbringung oft recht stattlicher Porträts, worin ja gerade die Stempelschneider der Barockzeit vorzügliches geleistet haben. Dementsprechend ist die Münzprägung der Neufürsten in der Blütezeit des österreichischen Hochadels von 1650-1800 nicht bloß eine Angelegenheit der Münzkunde gewesen, sondern als Gegenstand der allgemeinen Kulturgeschichte schlechthin zu werten. Ihrer Erfassung als der jüngeren Form innerhalb der gesamten neufürstlichen Münzung Österreichs und Abhebung gegenüber der vorangegangenen älteren sind in letzter Hinsicht die vorliegenden Untersuchungen gewidmet gewesen. Möge es nicht überflüssig empfunden werden, wenn dieser numismatisch einheitlichen, künstlerisch ansprechenden und standesgeschichtlich bedeutsamen Erscheinung auf dem Gebiete des österreichischen Münzwesens einmal auch eine selbständige zusammenfassende Bearbeitung und Darstellung zuteil geworden ist.


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