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Die sächsisch-hessischen Gedenkprägungen auf
die Gefangennahme Herzog Heinrichs IX. von
Braunschweig-Wolfenbüttel im Jahre 1545

Günther Röblitz
in: moneytrend 1/1990, S.10-13


Die Gepräge auf die Gefangennahme des Braunschweigers Heinrich IX. enthalten das Bild seiner drei Widersacher Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen und Herzog Moritz von Sachsen. Deshalb fanden sie Eingang in die Münzwerke von Sachsen und Hessen, aber auch von Braunschweig. Dabei traten mehrfach Missverständnisse und Irrtümer zu der Ausprägung dieses hochinteressanten Zeitdokuments auf. Zudem fehlt bis heute eine detaillierte Dokumentation der Gepräge. Beides ist Grund, hier darauf einzugehen.

Zum Anlass der Ausgabe von Gedenkmünzen

Hintergrund des hier zu erörternden Ereignisses ist die durch Luther ausgelöste Reformierung der Katholischen Kirche. Sie war stets verknüpft mit handfesten politischen Ambitionen der Territorialfürsten.

Im März 1531 versammelten sich in Schmalkalden der Kurfürst Johann von Sachsen, sein Sohn Johann Friedrich, die Herzöge Philipp, Ernst und Franz von Braunschweig-Lüneburg, der Landgraf Philipp von Hessen und weitere weltliche Dynasten sowie die Städte Strassburg, Ulrn, Konstanz, Reutlingen, Memmingen, Lindau, Biberach, Isny, Lübeck, Magdeburg und Bremen, um das Bündnis des evangelischen Religionsschutzes und dessen Verteidigung zu schliessen. Später kamen Goslar, Braunschweig und König Christian III. von Dänemark hinzu.

Als Reaktion darauf vereinigten sich katholische Mächte im Juni 1538 in Nürnberg zum Nürnberger Bund, auch Heilige Liga resp. Heiliger Bund genannt. Der gegen die Schmalkalder gerichteten Allianz gehörten neben Kaiser Karl V., seinem Bruder König Ferdinand, dem Kurfürsten von Mainz, dem Erzbischof von Salzburg und den Herzögen von Bayern auch der Albertiner Georg von Sachsen sowie die Braunschweiger Herzöge Erich von Calenberg und Heinrich IX. von Wolfenbüttel an. Letzterer wurde zum Oberst der sächsischen Provinz des Bundes gewählt. Jedoch blieb dieser Zusammenschluss ein recht loser.

Nach schweren Klagen und Beschuldigungen der Reichsstände gegen Heinrich IX. im Jahre 1541 und neuen Verwicklungen des Herzogs mit Goslar und Braunschweig rüsteten 1542 die Hauptvertreter des Schmalkaldischen Bundes, Johann Friedrich und Moritz von Sachsen sowie Philipp von Hessen, gegen Heinrich IX. Am 21. Juli 1542 begannen die Feindseligkeiten. Die Heerhaufen der Schmalkalder rückten in das Land ein, unterwarfen Schöningen, Steinbrück und am 12. August auch Wolfenbüttel. Die beteiligten Bundesfürsten erklärten, das eroberte Braunschweiger Land nicht wieder aus den Händen geben zu wollen.


In Goslar geprägter Gemeinschaftstaler des sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich und des hessischen Landgrafen Philipp von 1542.   [Ø 40 mm]

Friedrich Johann von Sachsen und Philipp von Hessen liessen seit 1542 in Goslar Taler und seine Teilstücke prägen, die wohl vor allem für den Geldumlauf in dem eroberten Braunschweiger Land gedacht waren. In der Literatur werden sie mitunter als "schmalkaldische Bundestale" bezeichnet. Diese Benennung ist jedoch unzutreffend und deshalb irreführend. Es handelt sich nicht um Geld, welches vom Schmalkaldischen Bund herausgegeben wurde, sondern um Gemeinschaftsprägungen der beiden Bundesfürsten, wie das auch eindeutig in den Umschriften zum Ausdruck kommt.

Nach seiner Niederlage verliess Heinrich IX. in Begleitung seiner Söhne das Land und betrieb bei Kaiser Karl V. seine Restitution. Im Jahre 1545 bestimmte der Kaiser auf dem Reichstag zu Worms, dass das Land der Wolfenbütteler Linie bis zum rechtlichen Austragen des Streits unter Sequester gestellt werden sollte. Die vorgesehenen Kommissarien dieser Sequestration traten jedoch nie in ihr Amt ein. Braunschweig-Wolfenbüttel blieb in Verwaltung der Schmalkalder.

Daraufhin rüstete Heinrich IX. auf eigene Faust, fiel in sein Land ein und belagerte am 29. September 1545 Wolfenbüttel. Auf Grund der Nachricht, dass die Heerhaufen der Schmalkalder zum Entsatze Wolfenbüttels heranziehen, eilte Heinrich mit seinen Truppen diesen entgegen. Vom vereinigten Heere der Bundesfürsten Philipp von Hessen, Ernst von Grubenhagen und Moritz von Sachsen eingeschlossen, musste sich Heinrich IX. am 21. Oktober 1545 in der Schlacht bei Bockelom ergeben.

Mit seinem Sohn Karl Viktor wurde er gefangengenommen und über Kassel in das befestigte Ziegenhain gebracht. Braunschweig- Wolfenbüttel blieb bis zum Sieg der kaiserlichen Truppen über den Schmalkaldischen Bund bei Mühlberg im Jahre 1547 in dessen Händen.

Zahlreiche Lieder, Flugschriften und auch Gedenkmünzen verkündeten der Welt die Gefangennahme des Herzogs und seines Sohnes Karl Viktor. Speziell auf die Gedenkmünzen, die aus dem genannten Anlass herausgegeben wurden, soll nunmehr näher eingegangen werden.

Zum Niederschlag der Prägungen in der Literatur

Tentzel (1, 150 ff., Tab.12/II) hat sich bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Schrift und Bild mit der Gedenkprägung ausführlich befasst. Bei ihm ist zu lesen: "AIß nun Hertzog Heinrich zu Braunschweig auß seinem Lande verjagt war / unterließ er nicht / nebst andern Häuptern der Catholischen Liga, eine Armee heimlich zusammen zu bringen / und den Potestirenden wiederum eins zuversetzen. Mit solchem Volck ist er an. 1545. ins Lüneburgische und Braunschweigische gerückt / und endlich gar auff den Landgraffen zu Hessen / und Hertzog Moritzen zu Sachsen / bey denen sich Chur-Fürst Friedrichs Räthe und Truppen befunden / loß gezogen / aber so unglücklich / daß er mit sammt seinem ältesten Sohne / Carl Victore, sich dem Landgraffen gefangen ergeben müssen ... Derohalben die drey Allirten eine sonderbahre Medaille prägen lassen / welche ich in Gold und Silber gesehen / und Num. 2. vor Augen gestellet habe. Auff der ersten stehen sie alle drey im gantzen Harnisch / und sind ... an ihren Wappen-Schildern ... wohl zuerkennen ... Die Überschrift bestehet in folgenden Buchstaben: IVSTVS.N.RELINQ. ... Die auff dem Revers theils mit Lateinischen / theils Teutschen Buchstaben / gesetzte und von dem unerfahrenen Künstler übel geschriebene und getheilte Schrifft ist sonst leicht zuverstehen."

150 Jahre später finden sich bei Hoffmeister (2, 97 ff.), dem Bearbeiter der hessischen Münzen, genaue Angaben zu den Gedenkprägungen: Neben einem Stück in Gold, welches 12½ Dukaten (etwa 43,5 g) wiegen soll, teilt er Silberstücke in zahlreichen Stempelvarianten der Wertgrössen 1 und 2 Taler mit. In einem Nachtrag führt er im Band 3 (2, 12) auch ein Exemplar in Kupfer an6. Folgt man seiner Auflistung, die er aus der Literatur übernahm, ohne sie am Objekt zu überprüfen, müsste es von der Vorderseite fünf und von der Rückseite gar acht verschiedene Stempel gegeben haben. Darauf ist im dritten Abschnitt zurückzukommen.

Von besonderem Interesse ist seine Auffassung zum Charakter der Gepräge. Er (2,98 f.) meint: "Jeder Unbefangene wird sogleich einsehen, dass alle diese Medaillen in Gold und Silber nur Volksmedaillen sind und keineswegs von den darauf befindlichen Fürsten geschlagen wurden, wie z. B. in Rehtmeier's Braunschweig. Chronik S.908 behauptet wird ... Solche Medaillen haben keinen officiellern Charakter, als die... Volkslieder damaliger Zeit."

Fiala, der die braunschweigischen Münzen der Sammlung des Herzogs von Cumberland aufarbeitete, kommt nur wenige Jahrzehnte später zu einem anderen Ergebnis. Mit Urkunden belegt er (3, 24 u. 75f.), dass diese Münzen, von denen er Stücke zu 1 und 2 Taler mitteilt, 1545 in der Goslarer Stadtmünze geprägt wurden. Er lässt keinen Zweifel daran, dass sie von den dargestellten Fürsten ausgingen. In der Sammlung ermittelte er zwei unterschiedliche Vorder- und Rückseitenstempel.


Die Gedenkmünze von 1545 in der Zeichnung von Tentzel (1, Tab.12/11)   [Ø 52 mm]

In der Folgezeit fanden die Gepräge als Gedenkmünzen in den Wertgrössen der gängigen Zahlungsmittel zumeist Eingang in die neu erschienenen Münzwerke. Haupt (5, 213) nimmt 1974 einen doppelten "Schautaler" in seine Sächsische Münzkunde mit auf. Schulten 7 weist sie ebenfalls 1974 in den vier Wertgrössen ½, 1, 1½ und 2 Taler aus. Ein Gleiches tut Schnee8 1982, der noch ein Stück zu 3 Talern anführt und auf Goldabschläge hinweist. Lediglich Davenport9 spart sie in seinem Katalogwerk aus. Die angeführten Literaturbezüge sind in Tabelle 1 nochmals zusammengefasst.

Tab. 1 :   Nummerierung der Gedenkmünzen von 1545 in der angeführten Literatur
Werk½ Taler    1 Taler1½ Taler    2 Taler3 Taler     Gold
Hoffmeister (2)    346,347, 5940  348, 349, 350  344
Fiala (3)154153S.76  
Haupt (5)S.213
Schulten (7)1255125412531252
Schnee (8)128127126125124S.67

Gewiss sollten die Gepräge primär dazu dienen, das für die damalige Zeit herausragende politische Ereignis der Gefangennahme Heinrichs IX. von Braunschweig-Wolfenbüttel reichsweit bekannt zu machen. Sicher waren dabei die differenzierten Werte auf verschiedene Zielgruppen orientiert. So gesehen, sind diese Gepräge als ausserordentlich bedeutsame Zeitdokumente zu verstehen. Jedoch die Tatsache, dass bei den Silberstücken Wertstufen gewählt wurden, die den gebräuchlichen Münzen entsprachen, lässt darauf schliessen, dass man ihnen zugleich eine Geldfunktion zuordnete. Sie sind somit nicht zu den Medaillen, sondern zu den Gedenk- oder Schaumünzen zu zählen. Deshalb gebührt ihnen sowohl in der hessischen als auch in der sächsischen Numismatik ein berechtigter Platz. Und deshalb sind sie auch besonders begehrt für Sammlungen von Hessen- und Sachsen- wie überhaupt von Talermünzen.

Beschreibung und Dokumentation der Gepräge

Die Auswertung von 9 Originalstücken in öffentlichen Sammlungen (Tab. 2) und etwa 15 Fotos in Münzwerken und Katalogen führte zu dem Ergebnis, dass zur Herstellung der Gedenkmünzen zwei Vorder- und zwei Rückseitenstempel verwendet wurden. Im Hinblick auf die Angaben bei Hoffmeister (2) macht dies nochmals sichtbar, wie erforderlich es ist, die hessische Münzgeschichte neu zu bearbeiten.

Stempel 1 Vorderseite:
Oben .IVSTVS.N.RELINQ.
Darunter drei vollgeharnischte stehende Gestalten; die mittlere hält den kursächsischen Wappenschild und auf einem Band über dem Helm steht IOHANIƧ.FRIDE; in der Hand der linksseitigen befindet sich der hessische Schild und auf dem Band der Name PHILIPVƧ.; die rechtsseitige hält abermals den sächsischen Schild, jedoch als Herzschild nicht die Kurschwerter, sondern die Raute, und im Band darüber steht MAVRIT3.

Stempel 2 Vorderseite:
Oben .IVSTVS.N.RELINQI. Mittleres Band IHONIƧ.FRIDERI
Linkes Band PHILIPS
Rechtes Band MAVRIT3.

In Komposition und Gestaltung ist das Vorderseitenbild noch dem Spätmittelalter verhaftet. Das wird an dem verwendeten Flachrelief, den Schriftbändern und den verschnörkelten Schilden sichtbar. Insgesamt hält sich die Meisterschaft des Stempelschneiders in engen Grenzen. So kommen die Akteure von Bockelom auf den Münzen nicht in der Weise zur Geltung, wie man das gewiss beabsichtigt hatte.

Bereits Tentzel (1, 151 f.) weist darauf hin, dass die Spruchworte «IVSTVS N RELINQ» zweideutig ausgelegt werden können. "Denn sie sind entweder zu lesen: Iustus non relinquitur; der Gerechte wird nicht verlassen / wie es Hertzog Heinrich selbst zuvor auff seinen Müntzen geführet; daß es also die Schmalkaldischen Bunds-Genossen umgekehret / und auff ihre wieder Hertzog Heinrichen so glücklich verfochtene gerechte Sache gezogen hätten. Oder es heisst: Iustus nunc relinquitur: Der Gerechte wird nun verlassen. Das ist / der jenige / so sich viel Gerechtigkeit eingebildet / und damit weidlich geprahlet hatte / wird ietzo zur Straffe von GOTT verlassen."

Stempel 1 Rückseite:
Im Perl-, gewunden und Perlkreis 15 Zeilen Schrift in der Anordnung

·DES·Z1·
OCTOBRIS·ANNO
1545·WARD·HERTZO
G·HANNRICH·V·BRVNS·
MIT-SEINEM·SON·KARLL·
BEI·BOCKOLOM·DVRCH-DI·
KRISTLICHE·BVNTZ OBERST·
LANTGRAF·PHILIPS·VAN·H
ESSEN·BEISEIN·HERTZOG·
MORITZ·VAN·SACHSEN·E·
MIT·GROSER·HERES·KR
AFFT·ERLEGT·GEFFAN
GEN·VND·GEN·
KASSELL·GEF
VRT·

Stempel 2 Rückseite:
Alles wie Stempel 1, jedoch variant in den Zeilen 11, 12, 13:

MIT·GROSER·HERES·K
RAFFT·ELLEGT·GEFFA

NGEN·VND·GEN·
KASSELL·GEF
VRT·

Um den weit grösseren Kreis, der zwar die deutsche, nicht aber die lateinische Schriftsprache beherrschte, zu erreichen, wurde wohl der Text in Deutsch gehalten. Das ist für die damalige Zeit sowohl auf Umlaufmünzen als auch auf Gedenkgeprägen mehr die Ausnahme als die Regel. Tentzel (1, 152) entschuldigt die "übel geschriebene und getheilte Schrifft" mit der Unerfahrenheit des Künstlers.

Die zwei ermittelten Stempel sind in allen wesentlichen Zügen gleichgestaltet. Dabei ergab die Auswertung der Stücke in öffentlichen Sammlungen (Tab. 2) und der Fotos in Katalogwerken, dass stets Vorder- und Rückseitenstempel Nr.1 bzw. Nr.2 verwendet wurden. Eine Koppelung Vs. Nr.1 mit Rs. Nr.2 oder Vs. Nr.2 mit Rs. Nr.1 konnte nicht ermittelt werden. Das jeweilige Stempelpaar muss demnach gleichtzeitig verbraucht gewesen oder zu Bruch gegangen sein.

Tab. 2 :   Dokumentation der Gedenkmünzen von 1545 in öffentlichen Sammlungen
Angaben: Gewicht in g / Nummer des Stempels
Sammlung (*)    ½ Taler    1 Taler1½ Taler    2 Taler3 Taler     Gold
Berlin 43,11 g / 1    
Dresden 59,21 g / 2    
Gotha 34,53 g / 1
Hannover 1 42,89 g / 1
Hannover 2 27,20 g / 2     57,92 g / 1
Kassel14,18 g / 2    28,80 g / 1
Leningrad
.../ .
erwähnt bei Schnee
Magdeburg 28,59 g / 1
Weimar 57,60 g / 1 16,42 g / 1

(*) Die genauen Namen der angeführten Sammlungen lauten:
Berlin = MK der Staatlichen Museen zu Berlin
Dresden = MK der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
Gotha = MK der Museen der Stadt Gotha
Hannover 1 = MK des Kestner-Museums Hannover,
Hannover 2 = Niedersächsisches MK der Deutschen Bank
Kassel = MK des Hessischen Landesmuseums Kassel
Leningrad = MK der Staatlichen Ermitage Leningrad
Magdeburg = MK des Kulturhistorischen Museums Magedburg
Weimar = Münzsammlung des Schlossmuseums Weimar

Die Auswertung ergab ferner, dass mit beiden Stempelpaaren Wertgrössen vom Doppeltaler bis zum Taler hergestellt wurden. Bei den Goldabschlägen konnten nur Stücke vom Stempel 1 ermittelt werden.

Auf Grund der Gleichheit der Stempel, die für die Ausprägung der verschiedenen Wertstufen benutzt wurden, sind die Grössen einheitlich. In Folge von Unterschieden im Schrötling schwankt der Durchmesser der einzelnen Gepräge zwischen 50 und 52 mm.


Gedenkmünze von 1545, Stempelpaar 1 (Künker, Osnabrück: Aukt.220 (12.2012) Nr.7512)
Gedenkmünze von 1545, Stempelpaar 2  (Künker, Osnabrück: Aukt.189 (6.2011) Nr.1602)

An exakten Gewichtsangaben von Goldabschlägen stehen die Stücke in Gotha und Weimar zur Verfügung. Letzteres wiegt 16,42 g und ersteres 34,50 g. Deshalb bezeichnet es Fiala (3, 76) als 10 Dukaten schwer. Ob allerdings dies auch seine Wertgrösse darstellt, wie es Schnee (8,67, Standort irrtümlich Dresden) annimmt, ist zweifelhaft. Zur damaligen Zeit prägte man in Deutschland den Goldgulden zu 3,25 g rauh mit einem Feingehalt von 771/1000. Der Dukat hatte ein Gewicht von 3,49 g und war 986/1000 fein.

Bei·den Gewichten für die Silberstücke dürfte man sich auf die Vorgaben für die Kurrantmünzen in Sachsen und Hessen orientiert haben. Seit 1534 war vorgesehen, den Taler zu 903/1000 fein mit 29,20 g Rauhgewicht herauszubringen. Demnach hätte der Halbtaler 14,60 g, der anderthalbfache 43,80 g und der Doppeltaler 58,40 g zu wiegen. Bezieht man neben den 9 Stücken in öffentlichen Sammlungen (Tab. 2) noch die Angaben im Auktionskatalog der Firma Bourgey in Paris vom November 197710 für den Doppeltaler vom Stempel 1 = 57,95 g, für den Taler vom Stempel 2 = 28,90 g und ein Stück vom Stempel 1 = 17,95 g mit ein, so ergibt sich folgendes Bild:
a) Beim Doppeltaler errechnet sich aus vier Angaben ein Durchschnittsgewicht von 58,17 g. Das liegt dem angenommenen Richtwert von 58,40 g sehr nahe.
b) Der Durchschnitt der zwei Gewichte vom 1½ Taler liegt bei genau 43 g. Hier beträgt die Abweichung 0,80 g. Dagegen ist die Schwankungsbreite kleiner.
c) Das Durchschnittsgewicht vom Taler aus vier Werten beträgt 28,37 g. Es liegt um 0,83 g unter der Vorgabe.
d) Der Kasseler Halbtaler kommt mit 14,18 g dem Richtwert von 14,60 g ebenfalls sehr nahe. Hingegen fällt das angeführte Gepräge aus der Auktion Bourgey mit 17,95 g aus dem Rahmen. Es wurde deshalb im Katalog - sicher nicht besonders treffend - als Medaille ausgewiesen (10, Nr. 311).

Die in Tabelle 2 enthaltene Dokumentation zeigt weiter, dass im Unterschied zu der Mitteilung von Schulten (7, 139) die Stücke zu einem Taler nicht häufiger sind als die anderer Werte. Das konnte auch an ihrem Auftreten in Versteigerungskatalogen und den erzielten Preisen festgestellt werden11. Nach Sichtung zugängiger Katalogwerte sind wohl letztmalig solche Stücke auf der erwähnten Auktion der Sammlung Stucker von Münzen der Reformationszeit 1977 in Paris versteigert worden. Für den Doppeltaler war ein Schätzpreis von 2500, für den des Talers von 1000 Francs vorgegeben. Beider Erhaltungsgrad war sehr schön. Sowohl der doppelte als auch der einfache Taler fanden ihre Käufer für je 8200 Francs.

Aus ihrem raren Auftreten lässt sich schliesslich auch entnehmen, dass die Gedenkmünzen von 1545 von grosser Seltenheit sind. Das wiederum führt zu dem Schluss, dass 1545 nur eine recht begrenzte Zahl von Exemplaren in den einzelnen Wertgrössen geprägt wurde.

Literatur und Anmerkungen
Bei künftiger Erwähnung der gleichen Quelle wird im Text nur die Nummer der Anmerkung und nach einem Komma die Seitenzahl angegeben.
• 1 Tentzel, W. E.: Saxonia Numismatica. Ernestinisehe Linie. 2. Aufl. Dresden, Frankfurt, Gotha 1714, S.150 ff.
• 2 Hoffmeister, J. C.: Historisch-kritische Beschreibung aller bis jetzt bekannt gewordenen hessisehen Münzen, Medaillen und Marken. Bd.1. Leipzig 1862, S.97 ff. und Bd.3 und 4. Hannover 1880, S.231.
• 3 Fiala, E.: Münzen und Medaillen der Welfischen Lande. Bd.IV. Prag 1906, S.75 f.
Siehe u.a. auch Münz- u. Medaillen-Kabinett des Freiherrn Wilh. Knigge. Hannover 1901, S.10.
• 4 In der Darstellung der Ereignisse, welche zur Ausgabe der Gedenkmünzen führten, folgen wir vor allem Fiala (3, 8 ff).
• 5 Haupt, W.: Sächsische Münzkunde, Text. Berlin 1974, S.117.
• 6 Ein solches Stück von 22,38 g Gewicht befindet sich im Hessischen Landesmuseum Kassel. Das Münzkabinett der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden besitzt einen Zinnabschlag von 16,87 g (Inventarnummer 1953).
• 7 Schulten, W.: Die Deutschen Münzen aus der Zeit Karls V. FrankfurtiMain 1974, S.139.
• 8 Schnee, G.: Sächsische Taler 1500-1800. Frankfurt/Main 1982, S.67.
• 9 Davenport, J. S.: German Talers 1500-1600. Frankfurt/Main 1979.
• 10 Bourgey, Emile. Histoire numismatique de Protestantisme (CoUection Stucker). Auktionskatalog vom 21. bis 23.1.1977, Nr.309 bis 311.
• 11 Herrn Klaus-Peter Brozatus aus Gera ist herzlich zu danken für zahlreiche Angaben in Katalogwerken und für Fotos aus dem Katalog Bourgey.

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