Startseite Prägungen der Stadt Köln

Alfred Noss
Die Münzen der Städte Köln und Neuss, 1474-1794
Köln, 1926.

- daraus Auszüge zur Münzgeschichte -

hier Teil II




II. Vom Beginn der Talerprägung bis zum Ende des Goldguldens, 1547-1634
Einleitung [S.69-71]

Während des letztverflossenen Jahrzehnts hatten gelegentliche Besprechungen zwischen den maßgebenden niederrheinischen Münzständen, Kurköln, Jülich und Stadt Köln, stattgefunden, ohne daß ein greifbares Ergebnis dabei heraus gekommen wäre. Als aber Erzbischof Adolf von Köln gleich nach seiner Wahl 1547 zu prägen begonnen hatte, entschloß sich der kölner Rat, diesem Beispiel zu folgen und ließ sowohl Goldgulden wie silberne Guldengroschen schlagen. Während letztere anfänglich mit den goldenen Stücken gleich bewertet worden waren, verschob sich nach und nach das Verhältnis zu Gunsten des Goldes. Einerseits war dieses in Deutschland seltener geworden und deshalb im Preise gestiegen, anderseits hatte man aber auch in Nord- und Mittel-Deutschland den Gehalt der Silberstücke etwas verringert und prägte nun auf den sog. sächsischen Fuß zu 8 aus der Mark bei 14 Lot 8 gr Feinheit. Damals wurden die großen Silberstücke schon allgemein Taler genannt als Abkürzung von Joachimstaler Guldengroschen, der Herkunftsbezeichnung für solche Münzen der Grafen von Schlick aus deren höchst ergiebigen böhmischen Bergwerken; in Frankreich nannte man sie Jocondales.

Als Münzmeister verpflichtete der Rat am 1. September den Ludwig Gronwalt, Bürger zu Köln, der bis dahin in gleicher Eigenschaft in Diensten der Stadt Dortmund gestanden war. Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir ihn als einen Verwandten betrachten der beiden Gronwalts, Johann und Dietrich, welche, ebenfalls Kölner Bürger, lange Jahre das Amt des bergischen Münzmeisters in Mülheim bekleidet und dabei ihren Wohnsitz in Köln gehabt hatten. Für Ludwig Gronwalt ist ein Bestallungs-Entwurf vom 1. September 1547 vorhanden. Nach diesem sollte er prägen:
SchrotKornRauhgewichtFeingewicht
Goldgulden72 aus der Mark18 Karat 5 gr3,248 g2,493 g
Taler2 Lot jeder10 ₰ 18 gr29,232 g26,192 g
halbe und Orts-Taler [1/4 Taler] nach advenant, d. h. im Verhältnis. Von Scheidemünzen ist keine Rede. Der Fuß des Talers wurde 2 gr unter dem sächsischen bestimmt.

Als Wardein wählte man Johann Eltmann, der seine Behausung vor der Münze hatte. 1551 wird er als städtischer Zinsmeister genannt. Möglicher Weise gehört er zur Familie des früheren städtischen Münzmeisters Johann von Eltmer (seit 1518), die Namen schwanken ja damals sehr in der Schreibung. Ob die Anstellung Gronwalts auf den Entwurf hin gleich erfolgt ist, steht nicht fest, anscheinend ist sie aber doch noch 1547 vollzogen worden, wenn auch das folgende Stück [Taler 1547] trotz der Jahreszahl erst im Anfang des folgenden Jahres geprägt sein könnte.

116. Taler 1547. ... [S.70]

Es entsprach den Bestimmungen der Eßlinger Münzordnung von 1524, daß auf den für den Umlauf im ganzen Reich bestimmten Münzen der Reichsadler mit dem Namen und Titel des Kaisers geführt wurde. Die Fürsten pflegten sich nicht danach zu richten, weil sie dies als unvereinbar mit ihren Hoheitsrechten ansahen. Die Städte hingegen hielten sich gern daran, denn sie glaubten dadurch ihre Reichsunmittelbarkeit besonders zu betonen. Deshalb haben die meisten deutschen Städtemünzen den Namen des jeweils regierenden Kaisers. In Anknüpfung an das altrömische Kaisertum führte dieser seit Karl dem Großen den Titel Augustus, der Erhabene, etwa dem modernen Majestät entsprechend. Angeblich war das Wort im Zusammenhang mit Augur; im Griechischen wurde es mit σεßαστόζ gegeben. Diesem setzte man, zuerst, wie es scheint, unter Friedrich I. das Wort semper vor. Die hie und da bestehende Ansicht, als komme solcher Zusatz schon bei den späteren römischen Kaisern vor, läßt sich auf Münzen nicht nachweisen. Nachdem der Gebrauch des Deutschen in kaiserlichen Urkunden eingeführt war, übersetzte man, bei Lacomblet erstmals (III. S. 473) am 3. Februar 1357 "Allzeit Mehrer des Reichs", indem man Augustus von augure ableitete - trotz der wiedererwachten humanistischen Studien. Dieser Unsinn hat sich bis zur Auflösung des Reichs 1806 erhalten.

Von Anfang an muß es mit der Prägung gehapert haben. Schon aus dem Jahre 1548 liegen drei undatierte Briefe Gronwalt's an den Rat vor, auf denen der Eingangsvermerk ebenfalls fehlt. Im ersten sagt er, er habe gehofft, daß man ihm auch andere Münzen als Goldgulden und Taler zu prägen gestatten werde, oder aber, daß der Rat auf den Schlagschatz verzichtet hätte, denn bei ausschließlicher Arbeit auf der Kurfürsten Gehalt könne er nicht zurecht kommen. Deshalb habe er bereits eine Zeit lang nicht geprägt und auf einen Reichsfuß gewartet. Im zweiten Brief heißt es, der Wardein Johann Eltmann sei in Schwachheit gefallen und gestorben. Er, Gronwalt, habe nur eine geringe Anzahl Taler auf die Verschreibung gemünzt. Er bittet nochmals um eine Ermäßigung des Schlagschatzes, dann wolle er wieder prägen, damit die Kölner Bürger ihr Silber nicht nach Mülheim und Neuß zu tragen brauchten. Der dritte Brief enthält ähnliche Wünsche. Man vermißt den mächtigsten Anreiz zu einer Änderung und das Nächstliegende, den Hinweis nämlich, daß die Kölner ihr Silber auch über den Rhein nach Deutz in die kurfürstliche Münzen bringen könnten und damit die unliebsame Konkurrenz stärken. Der Rat wird aber trotzdem zwischen den Zeilen gelesen und eine Erleichterung gewährt haben, denn es ist in den Jahren 1549 und 1550 weiter geprägt worden.

Zu einem Goldgulden mit der Jahreszahl 1548 hat das Historische Museum in Köln zwei Vs. Stempel, 284 und 285, von denen der eine wenig oder gar nicht gebraucht ist. v. Merle 1. 12. verzeichnet zwei solche Stücke; mir ist keins vorgekommen, so daß ich die Goldprägung dieser Zeit überhaupt nicht belegen kann.

117. Taler 1548. ... bis 120. Taler 1550. ... [S.71-72]

Prägungen 1550-1574 [S.72-78]

In diesen Jahren spann sich ein lebhafter Gedankenaustausch zwischen dem Kurfürsten von Köln, dem Herzog von Jülich, Kleve und Berg und der Stadt Köln wegen der unheilvollen Zustände im Münzwesen, zunächst im Hinblick auf den für 1549 nach Speier anberaumten Reichstag, auf welchem eine allgemeine Regelung beabsichtigt war. Bei einer Zusammenkunft in Köln am 23. August 1549 faßten die Räte alle Bedenken zusammen, welche die Gesandten geltend machen sollten. Gegen die vorgeschlagene Prägung von ganzen, sechstel, zwölftel, vierundzwanzigstel und zweiundsiebzigstel Goldgulden hatte man nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß die rheinischen Münzen deshalb nicht abgeschafft würden, ohne welche Handel und Wandel nicht auskommen könnten.

Wenige Wochen später, am 28. September, erließen die genannten drei Stände ein Mandat, worin der Goldgulden auf 8 Mark 6 ß oder 51 Albus, der Taler auf 48 Albus gesetzt wurde. Der Raderalbus, der seit 1526 nicht mehr geprägt worden war, aber immer noch das Beste des umlaufenden Kleingelds vorstellte, sollte fortan 20 der kuranten Heller gelten.

Auf dem Reichstag wurden am 4. November 1549 vom kaiserlichen Kommissar Grafen Reinhard von Solms Zeichnungen zu den in Aussicht genommenen Münzen nach Sechstel-Teilung vorgelegt, die noch vorhanden sind. Es waren Stücke zu 72, 36, 20 (Schreibfehler statt 24), 12, 6, 3 und 1 Kreuzer vorgesehen. Sie alle haben einerseits den schlichten Stadtschild, anderseits den Reichsadler mit 2 Köpfen, nur der Kreuzer zeigt einen einköpfigen Adler. Wenig Phantasie also und langweilige Gleichförmigkeit. Außerdem ist noch ein Stück dabei ohne Wertangabe mit einem Reichsapfel im Vierpaß an Stelle des Adlers, in der Größe des Zwölfers. Solche Münzen waren in ihrer Nüchternheit dem Niederrhein nicht schmackhaft, auch hatte man für die Einteilung des Goldguldens in Kreuzer weder Interesse noch Verständnis; sie fanden deshalb schon bei den Gesandten gar keinen Anklang. Die Zeichnungen waren die bildliche Erläuterung zu dem Münzedikt, welches die Stimmenmehrheit auf dem speierer Reichstag nach heißem Bemühen fertig gestellt hatte und welches am 10. Oktober 1549 veröffentlicht worden war. Nach diesen Mustern sollten alle Stände münzen, nur natürlich mit verändertem Wappen; das der Fursten und Grafen durfte auf einem Blumenkreuz liegen. Dem König Ferdinand allein war vorbehalten sein Bildnis auf die Gepräge zu setzen. Das 72 Kreuzerstück hatte man Guldener genannt. Bis herab zum 6 Kreuzerstück sollten aus der feinen Mark gleichmäßig 8½ Goldgulden geprägt werden, ohne Rücksicht auf die verschiedene Höhe der Münzkosten. Die Münzen waren mit Geltung im ganzen Reich ausgestattet, aber für die einzelnen Landschaften besondere Scheidemünzen vorgesehen; für die Kurfürsten und ihre Münzverwandten waren dies:
aus der MarkGehaltWert der feinen Mark
Weißpfennig =1/28 Goldgulden765 Lot fein8½ Goldgl.13 Kr. 1½ ₰
½ Weißpfennig = 1/56 Goldgl.152½5 Lot fein8½ Goldgl.15 3/7 Kr.
Pfennig = 1/224 Goldgulden6885 Lot 9 gr8½ Goldgl.31 ¼ Kr.

Als die Höhe des Unverstands dünkt uns heute, daß der Pfennig feinhaltiger ausgebracht werden sollte, als der Weißpfennig. Ein Schreibfehler liegt nicht vor, denn so steht es in zweierlei Ausfertigungen, außerdem stimmt die Berechnung.

Zweimal jährlich mußte in jedem Kreis eine Probation abgehalten werden, zu der jeder Stand seinen Münzmeister, und seinen Wardein nebst bevollmächtigten Räten zu senden verpflichtet war. Die Ausfuhr von Edelmetallen aus dem Reich wurde verboten.

Das Eigentümliche bei den Verhandlungen war jedoch, daß der König Ferdinand Goldwährung gewünscht hatte, die rheinischen Kurfürsten aber unter Aufgabe ihres früher so hartnäckig behaupteten Standpunkts nunmehr Silberwährung verlangten.

Obwohl die niederrheinischen Stände die neue Reichsmünzordnung weit von sich gewiesen hatten, gingen sie doch daran, einstweilen die in derselben befohlene Organisation im Umfang des maximilianischen Reichskreises zu schaffen. Auf einem niederrheinisch-westfälischen Kreistag zu Essen am 3. April 1551 wählten sie den jülicher Wardein Johann von Homberg, Bürger zu Köln, zum gemeinen Kreiswardein. Der Kreis zahlte ihm alle Reisekosten für ihn selbst und einen Diener, außerdem für seine Arbeit 1 Taler den Tag. Die Kosten für Materialien sollte er vorlegen und später verrechnen. Zur Deckung dieser Ausgaben mußten die Stände bei dem Ratsherrn Friedrich Bachhofen von Echt in Köln Geld hinterlegen. Für die Umlegung wurde jeder eingeschätzt und die Beträge in einer Matrikel verzeichnet. Zusammen waren es 1065 Taler, davon trafen z. B. auf Jülich-Kleve-Berg 270, Münster 102, Abteien Werden und Essen je 6, Köln aber 90 und Neuß 25. Dies gibt einen Begriff von der Wohlhabenheit in beiden Städten.

In Nürnberg wurden derweil von Reichs wegen alle kursierenden Münzen geprüft und neu bewertet. Am 27. Mai 1551 war man damit zu Ende. Die Goldgulden der Stadt Köln befinden sich unter den vollgültigen; Taler, die 14 Lot fein und etwas darüber halten und von denen 8 Stück etwas weniger als eine kölnische Mark wiegen, setzte man auf 68 Kreuzer. Zu diesen wurden die Kölnischen von 1547 bis 1550 gerechnet. Die Grenze für die Taler scheint tief gezogen, wir sahen, daß der erste Fuß der städtischen viel besser war.

Zwei Tage vorher war ein kaiserliches Münzedikt ergangen, als Erweiterung des speierer Abschieds. Reichsmünzgewicht wurde die kölnische Mark. Außer den schon bestimmten Sorten durften noch Landheller geschlagen werden, doch nicht höher als auf 11 Gulden zu 60 Kreuzer aus der feinen Mark. Alle früheren Taler wurden auf 68 Kreuzer gesetzt. Das Münzregal zu verkaufen oder zu verleihen war verboten, der Landesherr mußte seine Münze auf eigene Rechnung und Gefahr betreiben, sonst drohte Verlust der Gerechtsame. Diese heilsame Beschränkung wurde indessen selten eingehalten und kaum je erzwungen. Die Goldgulden fanden Anerkennung als Reichsmünzen.

Die ungünstige Bewertung der Taler nach sächsischem oder ähnlichem Fuß war wohl der Grund, weshalb Köln die kaum begonnene Prägung solcher Stucke wieder einstellte und den Münzhammer einstweilen gänzlich ruhen ließ. Die nächsten Jahre sind sehr arm an Nachrichten über das städtische Münzwesen; es war ein Fortwirtschaften in der Hoffnung auf eine Besserung der Verhältnisse. Dagegen drohte ein politisches Ereignis die ruhige Entwicklung der Verhältnisse zu gefährden. Die Stadt sah sich 1552 gezwungen, durch allerlei Maßregeln auf ihre wirksame Verteidigung Bedacht zu nehmen. Heinrich II. von Frankreich war als Bundesgenosse deutscher Fürsten unter Führung des Herzogs Moritz von Sachsen in das Stift Lüttich eingedrungen, befand sich also auf Reichsboden und nicht allzu fern von Köln. Ein weiterer Vormarsch hätte für die Stadt unmittelbare Gefahr gebracht, indessen dazu kam es nicht. Die Franzosen zogen sich zurück, als der Kaiser sich anschickte, sie im eigenen Lande anzugreifen. Dieser damals noch verfrühte Alarm war in Wirklichkeit das Vorspiel zu den Jahrhunderte langen Kriegsnöten, die dem Niederrhein in so ausgiebigem Maß bestimmt waren.

1553 setzten die drei befreundeten Stände den Taler auf 49 Albus, sonst findet sich in den Akten nichts aus der Zeit. Von 1557 liegt seitens des Kreiswardeins Johann von Homberg ein Gutachten vor über die neuen Sorten des Münztages von Speier aus diesem Jahr, welcher die früheren Bestimmungen wiederholt hatte. Er sollte feststellen, ob Gewinn oder Verlust dabei sein werden. Zur Zeit, sagt Homberg, könne er das eigentlich nicht, da man mit dem Münzmeister und Anderen ihrer Belohnung halber noch nicht einig geworden sei. Deshalb beschränkte er sich auf die Betrachtung der für die Kurfürsten und deren Münzverwandte gestatteten Landmünzen. (Vgl. obige Tabelle). Der Weißpfennig wird dabei zu 81 statt 76 aus der Mark angenommen, der halbe aber mit dem alten Satz von 152½ beim gleichen Feingehalt von 5 Lot, so daß zwei halbe Weißpfennige mehr Feinsilber enthalten hätten, als ein ganzer. Hier muß also ein Fehler stecken, wahrscheinlich ist 162½ zu lesen. Homberg errechnete, daß bei den Weißpfennigen an der feinen Mark höchstens 6 Albus 3¾ Heller für alle Unkosten und Arbeitslohn übrig bleiben würde, bei den halben aber 6½ Albus 3¾ Heller, bei den Pfennigen, die diesmal zu 5 Lot 6 gr angegeben sind, 13 Albus 3 Heller. Der Silberpreis ist mit 8½ Goldgulden 8 Albus 3 Heller eingesetzt. Mit so geringem Spielraum konnte natürlich kein Mensch münzen, was Homberg ausdrücklich hervorzuheben sich vorsichtig enthält.

Der städtische Münzmeister Ludwig Gronwalt wurde im Mai 1557 beim Rat vorstellig, weil das Gerücht gehe, daß man ihn seines Amts entsetzen wolle. Der Rat beschloß darauf, dies solle keineswegs geschehen, da Jener stets gerecht und manchmal noch besser als der Fuß geprägt habe. Im Gegenteil sollten die Pagamentsherren mit ihm wegen des Schlagschatzes verhandeln, und einen Wardein vorschlagen.

Demnach war der Münzmeister zwar noch städtischer Beamter und genoß die Vorrechte eines solchen, erhielt aber keine Bezahlung, da nicht geprägt wurde. Aus demselben Grunde gab es derzeit keinen Wardein, welcher fest besoldet zu werden pflegte. Die Stadt scheint damals die Verhandlungen beim Reichstag hoffnungsvoll beurteilt und die Wiederaufnahme der Ausmünzung in nahe Aussicht genommen zu haben.

Um 1560 begann Kurköln wegen empfindlichen Mangels an kleinem Geld Heller zu prägen, deren 12 einen Kurantalbus gelten sollten. Von dieser Tatsache machte die Stadt am 17. Juni 1560 dem Herzog von Jülich Mitteilung in einem Schreiben über ein gemeinsam zu erlassendes Mandat; man könne jetzt schlecht die kleine Münze verbieten, wenn sie in Deutz gerade frisch geschlagen werde. Nachher scheint sich Jülich aber auch zur Hellerprägung entschlossen zu haben, doch es sieht nicht so aus, als wenn die Stadt gleichfalls dem Beispiel gefolgt sei. Weder sagen die Akten etwas über eine Hellerprägung, in dieser Zeit, noch haben sich solche Münzchen erhalten, welche dahin gehören müssen oder auch nur können. 1564 wurde die Hellermünze auf Abrede zwischen Kurköln und Jülich still gesetzt, von der Stadt wird dabei nichts gesagt.

Im letzteren Jahr kamen die Beratungen zwischen Kurköln, Jülich und Stadt Köln wieder in Gang, in deren Verlauf wichtige Verhandlungen in Neuß im Februar 1565 stattfanden. Dort wurde geklagt, daß die Raderalbus auswärts umgeprägt würden und statt ihrer Schreckenberger [aus Sachsen] und niederländisches Geld umlaufe. In der Stadt Köln gäbe es fast nur Sechshellerstücke, wie Kurköln und Jülich sie prägten. Die städtischen Gesandten erneuerten die Bitte an die beiden anderen Konferenzteilnehmer, mit deren Prägung aufzuhören, was angeblich schon längst geschehen war. Kurköln möchte wieder Raderalbus schlagen lassen, wie dies Trier im Vorjahr getan hatte. Da aber die Reichsmünzordnung von 1557 Raderalbus wie Taler verboten hatte, so wurden sie überall eingeschmolzen und Ersatz dafür gab es nicht. Dies alles geschähe, obwohl der niederrheinisch-westfälische Kreis die neue Ordnung gar nicht angenommen habe. Unter den Umständen war natürlich die Ausgabe von neuen Raderalbus aussichtslos. Die Münzmeister wollten einen groben Silberpfennig an Wert gleich einem Goldgulden geschlagen wissen, denn neue Taler würden sofort verschwinden. Man solle deshalb Stücke zu 60 Albus gleich 10 Mark prägen, ferner 6 und 3 Albus. Der Goldgulden stand damals auf 58 Albus, man wollte ihn augenscheinlich bei dieser Gelegenheit heraufsetzen.

Kurköln erklärte sich bereit, gemeinsame Gepräge zu 12, 6, 2 und 1 Albus herstellen zu lassen, die den halben Betrag in Raderalbus werten sollten; alle Sorten nach dem gleichen Muster: Vs. Wappen auf Blumenkreuz, Rs. drei zusammen gestellte Schilde von Kurköln, Jülich und Stadt Köln. Letzterer Gesandte waren damit einverstanden, nur wollen sie ein etwas anderes Gepräge wählen, für 60 und 6 Albus den Stadtschild auf Blumenkreuz und die Schilde der drei Könige auf der Rs., für 2 und 1 Albus Christus über dem Stadtschild und Rs. wie die fürstlichen Münzen. Der beabsichtigte Fuß war folgender:
aus der Mark (Mk.)Feingehaltaus der f. Markrauhfein
Goldgulden107½ St. = 1½ Mk.18 Ka. 6 gr3,263 g2,515 g
60 Albus7 St. = 1 Mk. 3/10 Lot10 ₰ fein8½ Goldfl. (fl)34,034g28,362g
6 Albus568 ₰ 2 gr8½ fl 6 Alb.4,176 g2,812 g
3 Albus705 ₰8½ fl 10½ Alb.3,340 g1,391 g
2 Albus1225 ₰ 20 gr8½ fl 10 Alb.1,916 g0,931 g
1 Albus2115 ₰8½ fl 11½ Alb.1,108 g0,461 g
Die Spannung für die erhöhten Kosten bei den geringeren Sorten scheint auch hier reichlich knapp bemessen.

Nach Verlauf einiger Wochen, während welcher zu Hause Instruktionen eingeholt worden waren, erklärten die Räte, die Münzvorschläge nicht gut heißen zu können, da sie gegen die geltende Reichsordnung verstießen, (die doch der Kreis nicht angenommen hatte!). Die Stadt Köln dürfe auch nicht gleichzeitig mit ihrem Wappen prägen und außerdem ihren Schild auf den kur- und fürstlichen Münzen haben. Das war zu viel der Ehren fur eine Stadt, zumal eine, über die der kölner Erzbischof noch landesherrliche Rechte beansprucht, freilich ohne sie durchsetzen zu können. Die Stempel zu den Sechshellerstücken sollten immerhin von den Münzmeistern eingefordert werden, damit auch ungeheißenes Prägen unmöglich sei.

Endlich kam 1566 zu Augsburg eine Reichsmünzordnung zu Stande, die für den niederrheinisch-westfälischen Kreis annehmbar war. Sie erhob den bis dahin hart verfolgten nord- und west-deutschen Taler zur Reichsmünze und setzte dessen Fuß fest auf 8 aus der Mark bei 14 Lot 4 gr Feingehalt oder 9 Taler gleich 10 Gulden 12 Kr. aus der feinen Mark (29,232 g rauh, 25,984 g fein). Dies entsprach vermutlich dem Befund; der etwas höhere sächsische Fuß war schon lange nicht mehr genau beobachtet worden. Wie die Gleichung ergibt, war die Bewertung des Talers dieselbe wie früher, nämlich 68 Kreuzer.

Die weiteren Bestimmungen von Belang der am 30. Mai 1566 verkündeten Ordnung s. Band III., S. 33 f.

Am 31. Juli berieten sich Kurköln, Jülich und Stadt Köln zu Köln über die neuen Verhältnisse, welche befriedigend gefunden wurden. Zwar hatten die unterhaltig, auf niederländischen leichten Fuß münzenden Stände wie Heerenberg, Batenburg, Brederode, Lüttich, Jever und Andere ihre Tätigkeit noch nicht eingestellt und wollte sich die burgundische Regierung nicht dem Reichsgesetz entsprechend verhalten, aber man war doch der Meinung, daß jetzt zu Behuf des hantierenden Mannes ganze, halbe und viertel Taler auf Reichsfuß geschlagen werden könnten. Ein entsprechender Beschluß wurde aber trotzdem noch nicht gefaßt, sondern der Vollversammlung des Kreises vorbehalten. Eine solche entschied am 6. Dezember 1566, den Kreisständen die Prägung der vorgesehenen Reichsmünzen zu empfehlen und als Landmünzen dreierlei Sorten zuzulassen.

aus der MarkGehalt [1 ₰ = 1/12]in der feinen Markrauhfein
6 Albus51½8 ₰ fein 10 fl 13½ Alb.4,540 g3,027 g
3 Albus77½6 ₰ fein10 fl 15 Alb.3,017 g1,508 g
1½ Albus1305 ₰ fein10 fl 18 Alb.1,797 g0,749 g

Alle drei Sorten sollten gleichmäßig einerseits den Reichsadler mit dem kaiserlichen Namen und Titel, anderseits das Wappen des ausprägenden Standes tragen. Der Taler stand auf 55 Albus, der Gulden auf 45 oder 15 Batzen gleich 60 Kreuzer, der Albus wurde also zu 1½ Kreuzer gerechnet.

Der seit 11. April 1565 angestellte stadtkölnische Wardein Johann von Worringen erhielt das Amt des Kreiswardeins, deshalb muß der bisherige, im Jahre 1551 berufene Johann von Homberg wohl gestorben sein. Worringen wurden 50 Goldgulden Jahresentlohnung nebst einem Kleid von 10 Talern Wert außer seinen Reisekosten zugebilligt. In Köln war Ludwig Gronwalt noch Münzmeister. Mit der Herstellung gleichmäßiger Stempel sollte von Kreises wegen ein geeigneter Künstler betraut werden. Dafür wurde vorläufig am 8. Februar 1567 bis zur Bestätigung durch den erst kommenden Probationstag Arndt de Greeve in Kleve gewählt, der im Ruf großer Geschicklichkeit stand. Mehrere Kreisstände machten dazu geltend, daß der Transport der geschnittenen Eisen von Kleve an ihre Münzstätten zu kostspielig und zeitraubend sei, deshalb beschloß man nachträglich, im Ganzen drei Kreiseisenschneider anzustellen und zu vereiden, nämlich je einen in Kleve, in Lüttich und in Köln. Später wurde auf Antrag von Ostfriesland noch ein vierter mit dem Wohnsitz in Osnabrück angenommen. Auf wen die Wahl in Köln gefallen ist, wird nicht mitgeteilt.

Im Mai 1567 fand zu Köln im Minoritenkloster der erste Probationstag statt. Dort erledigte von nun an der niederrheinisch-westfälische Kreis in der Regel seine Münzgeschäfte. Seitdem besitzen wir ziemlich vollständige Angaben über die von der Stadt geschlagenen Sorten und Mengen, welche ich hier abschnittweise zusammen gefaßt wiedergebe. Im Frühjahr enthielt die Rechenschaft jedesmal die Prägungen seit der Herbstprobation des Vorjahres bis Ende April, im Herbst diejenigen des Sommers. Auf diese Weise setzt sich die Jahreserzeugung aus drei Gruppen zusammen: Januar bis April, Mai bis September, Oktober bis Dezember, welche ich in einer Zahl vereinigt habe.

Prägungen 1566-1574 [in Mark]
GoldguldenTaler6 Albsus3 Albus3 SchillingHeller
1566206
156753½85871431204
156892½24916
156925635803
1570119½16491
1571127½8341
1572472782670
1573511147160
1574211126428

Taler mit der Jahreszahl 1566 sind nicht bekannt; es ist wahrscheinlich, daß man schon vor Ablauf des Jahres einen kleinen Vorrat mit der kommenden Jahreszahl geschlagen hat, um zu Neujahr bereits die neuen Stücke ausgeben zu können. Dasselbe könnte auch für einzelne spätere Jahrgänge zutreffen. Denn nicht von allen Jahren haben sich die ausgewiesenen Münzen erhalten, aber es muß die Möglichkeit beachtet werden, daß man unter alten Stempeln weiter geprägt haben mag, besonders wo es sich, wie bei Gold, um geringe Mengen handelte. Halbe und Viertel Taler werden nicht getrennt aufgeführt, sondern stecken immer in den Talerposten, da sie vom selben Gehalt sind. Von Köln kennt man Vierteltaler überhaupt nicht.

Es sollten alljährlich zwei Probationstage gehalten werden, zu welchen besondere Einladungen nicht erlassen zu werden brauchten. Jeder Stand, der geprägt hatte, war verpflichtet, zum 1. Mai und zum 1. Oktober zwei Bevollmächtigte und die Münzbeamten nebst deren Fahrbüchse mit den Proben nach Köln zu schicken. Wer fehlte, konnte zur Strafe suspendiert, beim zweiten Mal aber wegen beharrlichen Ungehorsams des Münzrechts beraubt werden. Die nicht münzenden Stände konnten nach Belieben die Tage beschicken oder auch nicht. In der Praxis wurde diese Bestimmung in der Regel mild und mit Nachsicht gehandhabt. Die Verwaltungskosten für die Münzgeschäfte des Kreises veranschlagte man auf 452 Taler, deren Verteilung nach einem eigens dafür ausgearbeiteten Schlüssel vorgenommen wurde. Köln zahlte dazu 16 Taler, zum Vergleich gebe ich noch Münster 22, Jülich, Kleve, Berg 32 (der höchste Satz) Arenberg 4, Werden 4, Essen 8, aber Kampen, Deventer und Zwoll 24, Nimwegen 14, Neuß 12. Die letzten Ansätze sind im Vergleich zu Köln so hoch, daß man an einen Irrtum glauben möchte. In der Tat stimmt die Endsumme 432 des Textes nicht mit der Summe der einzelnen Posten, welche 452 ergeben. Es können also ein paar Schreibfehler vorliegen.

Der Herzog von Alba als Gouverneur der Niederlande teilte der Mai-Versammlung von 1568 mit, daß er keine Büchsen und Gesandte mehr schicken werde, da eine Einigung über gemeinsame Währung mit dem niederrheinisch-westfälischen Kreis nicht möglich sei. Dabei ist es trotz aller Einwände des Kreises geblieben. Auf dem ersten Probationstag 1567 waren Gesandte der damaligen Statthalterin Margarethe von Parma erschienen, welche deren Absicht kund gegeben hatten, Taler auf Reichsfuß zu prägen, und auch etliche solcher Stücke bei sich führten.

Die Unfreundlichkeiten Alba's gegen die Nachbarn, welche seinen geflüchteten Protestanten Unterkunft gewährten, begannen alsbald. Meister Ludwig Gronwalt beschwerte sich bei der Herbstprobation 1568, daß ihm in Herzogenbusch eine Sendung mit 6-7000 von ihm geprägten Taler angehalten und beschlagnahmt worden sei. Die Taler seien für antwerpener Kaufleute bestimmt. Als Grund der Beschlagnahme habe man angegeben, daß sie an Schrot und Korn zu gering seien. Während die Prüfung der Büchsenproben in Köln eher einen zu hohen Gehalt ergeben hatte, war von dem fremden, unvereidigten, nicht beamteten Probierer ein Gehalt von nur 10 ₰ 15¼ gr festgestellt worden statt des amtlichen Satzes von 10 ₰ 16 gr. Wenn die letztere Probe auch richtig gewesen wäre, dann hätte Gronwalt noch immer das übliche Remedium für sich in Anspruch nehmen können. Der Kreis wurde dieserhalb bei Alba vorstellig, bis zum August 1569 war die Freigabe der Sendung noch nicht erreicht. Wie die Sache schließlich ausgelaufen ist, erfahren wir nicht.

Bereits im Mai 1569 gelangte ein Kreisbeschluß zur Annahme, laut welchem jährlich nur noch ein Probationstag abgehalten werden solle, weil vielen Ständen die Reisekosten drückend waren. Die neue Ordnung wurde aber nur zwei Jahre lang beobachtet, da die Nachbarkreise Verwahrung eingelegt hatten. Seit 1571 gab es wieder zwei Probationstage. Hie und da fiel einmal einer aus wegen ansteckender Krankheiten oder Unsicherheit der Straßen durch Truppenzüge.

Die Aufbringung der Kreiskosten wurde im Mai 1570 in anderer Weise als bisher geregelt, nämlich so, daß von jeder vermünzten Mark ein kleiner Betrag an den Kreissekretär erlegt werden mußte, von Gold 6 Heller, von Silber 1 Heller. Daraus glaubte man alle Ausgaben für den Generalwardein, die Kanzleikosten und dergl. bestreiten zu können. Bei reger Tätigkeit in den Münzen mochte dies zutreffen, in schwachen Jahren gewiß nicht.

Die Schlüssel zu den Fahrbüchsen wurden nicht im Besitz des betreffenden Standes belassen, sondern der Obhut zweier unbeteiligter Stände anvertraut. Diejenigen zur kölnischen Büchse bewahrten Münster und Jülich, die beiden "kreisausschreibenden" Fürsten.

Die seit 1572 geschlagenen städtischen Heller untersuchte der Generalwardein des Kurfürstenkreises und fand sie 60 auf 1 Lot, 2 Lot fein gleich 14 Goldgulden 3 Batzen 1 Kr. 1 ₰ aus der feinen Mark (0,243 g rauh, 0,030 g fein). Das stimmt mit der amtlichen Probe des niederrheinisch-westfälischen Kreises überein.

Im Dezember 1574 starb hochbetagt der städtische Münzmeister Ludwig Gronwalt. Die Stadt wollte seinen Neffen Herbert Gronwalt an seiner Statt annehmen, der ihn schon lange seines vorgeschrittenen Alters halber vertreten halte. Sie begehrte von den in Köln residierenden Räten, sie möchten den Nachfolger ohne Aufschub vereidigen, weil bis zum nächsten Probationstag noch lange sei und ein Stillstand der Münze gerade im Winter untunlich scheine. Damit war die düsseldorfer Regierung einverstanden und es geschah demgemäß am 22. Dezember.

121. Goldgulden 1567 ... bis 126½. Taler 1567 ... [S.79-81]

P F DECRETO auf Talern 1567-1570 [S.81]

P F DECRETO in der Rs.-Umschrift entspricht der Vorschrift der Reichsmünzordnung. Seit langem unterliegt sie Mißdeutungen, die eine zähe Lebensdauer haben. Im 18. Jahrhundert las man das P·F· in Verbindung mit dem Genitiv des kaiserlichen Namens als publicare fecit. Wenn aber der Name ausgeschrieben als Nominativ stand, oder so ergänzt werden sollte, half sich z. B. Madai durch die barbarische Auflösung zu permisit fieri. In Wirklichkeit gehört P·F· zum kaiserlichen Titel und bedeutet das von den spätrömischen Vorgängern (dort seit um 254) übernommene pius felix. Wer daran noch zweifeln möchte, sei auf eine Inschrift Karls' V. in der Alhambra bei Granada verwiesen, welche diese Worte ganz ausgeschrieben hat und die ich mir vor bald fünfzig Jahren (1878) im Hinblick auf die irrigen Deutungen bei vielen Numismatikern notierte. Die Umschrift bedeutet einfach: "auf Reichsfuß", wie schon Grote sagt. Eine Unregelmäßigkeit weist der Titel bei diesem Taler auf durch das Fehlen des ROManorum. Zwar gab es damals in der europäischen Welt nur einen einzigen Imperator, doch ist die Auslassung ungewöhnlich und kommt nur unter Maximilian II. vor und auch da nur auf den Talergeprägen, während die Goldgulden und die Scheidemünzen ROM haben. Mangel an Raum kann nicht wohl der Grund für die Streichung sein, denn man hätte kleinere Buchstaben wählen oder DECRETO abkürzen können.

127. Halber Taler 1567 ... bis 163. Halber Taler 1570 ... [S.81-95]

Klippen ab 1570 [S.95f]

Wir finden in diesem Jahre zum ersten Mal viereckige Abschläge der Kurantmünzen, sogenannte Klippen und zwar gleich von beiden Reichssorten, vom Goldgulden wie vom Taler. Solche eckigen Stücke haben nicht für den Umlauf dienen sollen, sondern waren eine Art von Schatzmünzen, doch nicht in dem Sinne, wie sie die braunschweiger Herzöge aus der reichen Ausbeute ihrer Harzgruben schlagen ließen, wobei sie ihre Untertanen zwangsweise anhielten, solche zu erwerben und aufzubewahren. Der allgemeinen Annahme gemäß waren die Klippen zu Ehrengeschenken bestimmt und wurden jeweils auf besonderen Befehl des Münzberechtigten hergestellt. Eine Stütze findet diese Meinung durch die Angabe eines werdenschen Münzgesellen, daß man auf Befehl seines Herrn, des Abts, im Oktober 1616 und im Frühjahr 1617 viele vierkantige Abschläge von Talerstempeln und auch ein paar von halben Talern gefertigt habe. Später mögen auch wohl die Münzmeister aus Privatspekulation solche Abschläge gemacht und verkauft haben. Dafür gibt es Belege aus dem städtischen Betrieb, welche später zu erwähnen sein werden. Anfänglich gab es nur Klippen von hochwertigen Münzen, vornehmlich von den silbernen, später aber auch von den minderen Sorten, selbst von Kupfermünzenstempeln, in Köln auch von Ratszeichen. Daß derartige Stücke auch in den Verkehr als Geld gekommen sind, ist natürlich nicht ausgeschlossen, war aber nicht die Absicht. Deshalb sind die Klippen meist schön erhalten. In Valvationen und Münzmandaten kommen sie nie vor, mit Ausnahme von denen, die mit besonderen Stempeln als Notmünzen geschlagen und sofort in den Umlauf geleitet worden waren.

Die Mode der Klippen kam um diese Zeit in Deutschland auf und beschränkte sich auch so ziemlich auf das Reich. In anderen Ländern, z. B. in Frankreich und in geringerem Umfang auch in den Niederlanden, wurden zum gleichen Zweck Dickabschläge der Kurantmünzenstempel bevorzugt, die als pieds-forts bekannt sind. Während die Fürsten "Gnadenpfennige, an einem übergult Kettlein hangend" als Belohnung für geleistete Dienste vergaben, waren die Städte in solchen Fällen auf die Klippen angewiesen, wenn nicht die Gelegenheit einen Becher mit Goldstücken oder ähnliche kostbarere Geschenke erheischte. Köln verehrte auch wohl einmal ein Schaustück an einer Kette, wofür wir S.50 ein Beispiel kennen gelernt haben [Klippe Dreikönigentaler o.J. (1620-30)]. Wegen des solcher Gestalt stets vorhandenen Bedarfs erklärt es sich, warum wir so viel mehr Klippen von städtischen Münzen besitzen, als von fürstlichen. Gerade von Köln haben sich viele solcher Stücke in den verschiedensten Gewichten erhalten. Da sie keine eigentlichen Münzen sind, führe ich sie nicht für sich allein auf, sondern zusammen mit den Rundstücken, von deren Stempeln sie abgeprägt sind.

164. Goldgulden 1571. ... bis 167. Taler 1571. ... [S.96-97]

Stempelrutschungen (Doppelschlag), 1567-71 [S.97f]

Auf die Herstellung von so vielen Talern, wie in den Jahren 1567 bis 1571 geschlagen worden sind, war die städtische Münze nicht vorbereitet gewesen. Wohl an Silber und Stempeln, nicht aber an Arbeitskräften. Die wenigsten Münzknechte am Rhein hatten damals Erfahrung im Prägen von Stücken mit so großem Durchmesser. Es erforderte besondere Geschicklichkeit, mit einem einzigen wuchtigen Schlage auf den mit der linken Hand umfaßten Oberstempel, den Stoß, das Münzbild vollkommen klar und sauber herauszubringen. Sobald mehrmals zugeschlagen wurde, gab es Verschiebungen, entweder des Schrötlings oder des Oberstempels. Diese machen sich durch Undeutlichkeiten im Gepräge häßlich bemerkbar. Solche Stempelrutschungen kommen auf den Talern dieser Zeit sehr häufig vor. Ich habe mein Material an Abgüssen daraufhin untersucht und finde an mehr oder weniger erheblichen Rutschungen folgendes Bild:
Taler von:Gesamtzahlmit Doppelschlagin Prozenten
156710  550
1568371951
1569342162
1570261454
157111  655

Man könnte einwenden, daß dies ein Zufallsergebnis sei; dem ist indessen entgegen zu halten, daß es sich hier um Sammlungsobjekte und nicht um Fundstücke handelt und ferner, daß ich stets die geringeren Abgüsse entfernt habe, sobald ein besserer aus denselben Stempeln einkam, daß also gewissermaßen eine doppelte Auslese statt gefunden hat. Man darf deshalb doch wohl den Schluß ziehen, daß die Münzarbeiter zu jener Zeit noch nicht alle den Anforderungen gewachsen waren.

Die übrigen Taler sind tadellos rein geprägt, sie stammen vielleicht immer von denselben erfahrenen Münzern, deren es natürlich damals auch gegeben hat. Ich erwähnte früher, daß die Dreikönigentaler sämtlich mangelhaft heraus gekommen sind und machte diesen Umstand als Beweis ihrer nichtamtlichen Herkunft geltend. Hier möchte ich hervor heben, daß zwischen diesen und den Talern von 1567 bis 1571 in so fern ein Unterschied besteht, als erstere aus einer Zeit - erstes Drittel des 17. Jahrhunderts - stammen müssen, wo die zünftigen Münzarbeiter durch lange Übung über die erforderliche Erfahrung im Prägen breiter Münzstücke verfügen mußten.

168. Heller o. J. ... bis 180. Halber Taler 1574. ... [S.98-103]

Prägungen 1575-1582 [S.103-196]

Prägungen 1575-1582 [in Mark]
GoldguldenTaler2 Albus3 Schilling6 HellerHeller
1575    9601220
1576317
1577106543
157818957742?
15794369250281??
158025328?
158134?335?1084
158254709681851311

Die Fragezeichen bedeuten hinter Zahlen, daß die Summen entweder nicht vollständig oder nicht richtig auf die Jahrgänge verteilt zu sein scheinen, ohne Zahlen, daß nach Andeutungen in den Akten wahrscheinlich geprägt worden ist.

1575 wurde der Goldgulden auf 60 Albus gesetzt, tatsächlich lief er aber zu 63 um, während der Taler auf 56 stand. Der Kreis verbot, die Hellerprägung und glaubte damit die weitere Steigerung zu verhüten.

In dieses Jahr gehört jedenfalls ein undatiertes Gutachten der drei Münzmeister von Jülich, Kleve und Stadt Köln, welche wieder 18 Hellerstücke, aber auf verringertem Fuß, prägen wollten. Schon 1573 war eine Erleichterung gewährt worden, von welcher aber der Münzmeister keinen Gebrauch gemacht und sich lieber des Prägens enthalten hatte. Es heißt in dem Schriftsatz:
Die Mark fein kostet 9 Reichstaler zu 56 Albus weniger 7 Albus
macht an 18 Hellerstücken :331⅓ Stück
Den Gesellen von 8 Mark 9 Taler tut p. Mark fein :11⅓ Stück
Denselben Fürgewicht auf 8 Mark 1 Lot :3 Stück
Kohlen und Tiegel :3 Stück
Schickung auf 1 Mark 1 Mark 4 Lot :3⅓ Stück
Dem Eisenschneider und die Eisen verstalen :3 Stück
Abgang beim Gießen und Weißmachen :7 Stück
Holz, Weinstein, Salz :2 Stück
Unterhalt der Werkzeuge :3 Stück
für Kapellen, Blei, Kerzen u. A. :2 Stück
"item dem Müntzmeister für sorg anxt müe unnd arbeit lauffen
unnd renen sein gelt zu verschösschen zu Notturfft seiner
haushaltungs gepurt Im zum wingsten uff die Mk. fine" :4 Stück
Summe: Als Gesammtabgang mit Silberkauf373 Stück

Also muß die Mark fein gestückelt werden zu 373 [oder 165¾ aus der rauhen Mark]. Wenn die Mark halten soll 5 ₰ wie die vorigen gemacht sind, dann muß sie zu 156 gestückelt werden. 3 und 6 Albus nach Advenant.

Trotz dieser Berechnung setzte der Probationstag vom Oktober 1575 als neuen Fuß für die 18 Hellerstücke fest 148 aus der Mark, 5 ₰ fein [Feinheit 5/12]; von 3 und 6 Albus wollte man einstweilen absehen. Vor allem sollte jedoch für die Verringerung die kaiserliche Genehmigung eingeholt werden. Die kaiserliche Kanzlei antwortete, es solle mit dem Münzen auf beregten Fuß bis zur Entscheidung eines Reichstags gewartet werden.

Diese erfolgte indessen nicht und darum verfügte der Kreis 1577 aus eigner Machtvollkommenheit die Prägung neuer 18 Hellerstücke, weil die alten gegen den hohen Stand des Reichstalers zu gut seien und deshalb ausgeführt würden. Auch die neuen wurden ausgeführt, dem Münzmeister wurde darum zur Erschwerung geboten, niemand einen größeren Betrag davon auszufolgen. Der Fuß von 1575 wurde öffentlich nicht geändert, doch wahrscheinlich in der Stille erleichtert, denn es fanden Stückelungen bis zu 154 bei der Probierung keine Erinnerung.

Eine Streitsache aus dem Jahre 1578 macht uns mit dem Namen des Kreiseisenschneiders in Köln, Jacob Lamberts, gebürtig aus Arnheim, und des Eisenschneiders der Stadt, Meister Daniel, bekannt. Jener sollte von diesem im Kreuzgang des Minoritenklosters beleidigt worden sein, als der ravenbergische Münzmeister bei Lamberts Stempel bestellen wollte. Letzterer ist wohl der 1567 angestellte, damals nicht namhaft gemachte Künstler, wer aber Meister Daniel ist, wissen wir nicht.

Über die im Kreise geprägten 18 Hellerstücke kamen bald von verschiedenen auswärtigen Seiten Klagen ein, daß sie zu hoch ausgebracht seien und wegen ihres Gepräges mit halben Batzen verwechselt würden. Die drei süddeutschen Kreise fanden bei der Untersuchung eines solchen Stücks von jülicher Gepräge den Fuß mit 157 aus der Mark 6 Lot 6 gr fein; 1,489 g rauh, 0,589 g fein, gleich 13 fl 13¼ Kr. aus der feinen Mark, zu hoch 2 fl 51¼ Kr. Das ist etwa 11 % unter dem bewilligten Fuß; danach hätten sich die Münzmeister doch schadlos gehalten. Die amtlichen Proben in Köln ergaben sogar mehr als den vorgeschriebenen Gehalt, sagen aber nichts über den Schrot der jülicher Stücke. Der Kreis antwortete auf eine solche Beanstandung am 8. Oktober 1579, die 18 Hellerstücke seien wegen großen Mangels an Scheidemünze geschlagen und so berechnet worden, daß der Taler nicht ohne Schaden ausgeführt werden könne. Zwar seien sie als Landmünzen ausgegeben, aber trotzdem anderweitig in Umlauf gebracht worden, weshalb man sie auswärts verboten habe. Es finde sich nun, daß nur wenige im Kreis verblieben seien und deshalb sei beschlossen worden, ihre Prägung gänzlich einzustellen. Dagegen wolle man 6 Hellerstücke schlagen, die nach Größe und Aufschrift leicht als solche zu erkennen sein würden. Da solches Gepräge, Gehalt und Wert anderswo nicht gebräuchlich seien, würden diese Münzen im Kreise bleiben.

Nicht gesagt wurde, daß man den niederrheinisch-westfälischen Kreis nicht verantwortlich machen könne, wenn Geldschieber auswärts mit seinen Geprägen Betrügereien versuchten und daß es Sache der auswärtigen Behörden sei, den öffentlichen Verkehr gegen Derartiges zu schützen. Daß ferner ein 18 Hellerstück nicht den Anspruch mache, ein halber Batzen zu sein und deshalb die Vorwürfe zu Unrecht gemacht worden seien. Der Verzicht auf diese gewiß stichhaltigen Argumente beweist, daß damals noch ein gewisser Musterschutz für die Gepräge anerkannt worden sein muß. Im 12. und 13. Jahrhundert sind nach Luschin [Allg. Münzkunde S.208] vielfach kaiserliche Schutzbriefe zu Gunsten eines bestimmten, eingeführten Münztypus ergangen, so daß es ausdrücklich verboten war, ein Gepräge genau nachzuahmen. Der Schwabenspiegel nennt einen Münzberechtigten, der solches tut, geradezu einen Fälscher. Trotzdem geschah es, wie hunderte von Beispielen lehren, durch die Jahrhunderte durch fortgesetzt und nur in seltenen Fällen konnte Abhilfe erzwungen werden. Unser Fall zeigt, daß man aber immerhin den Vorwurf scheute.

Für die neuen Sechsheller hatte die Probationsversammlung den Fuß auf 262½ aus der Mark 2½ ₰ fein 0,890 g rauh, 0,185 g fein gleich 10½ Taler aus der feinen Mark festgesetzt, wobei der Taler auf 60 Albus kommt. Die Heller durften etwas geringer als bisher gemacht werden:
62 auf das Lot   32 gr fein   0,235 g rauh, 0,026 g fein   gleich 12 Taler 24 Albus.

Dem kölnischen Münzmeister wurde die Prägung von 100 Mark fein zu Sechshellern und 25 Mark fein zu Hellern erlaubt.

1580 finden wir Beschwerden gegen den Kreiseisenschneider Lamberts, weil er zu langsam arbeite und zu viel verlange. Deshalb wünschen einige Münzmeister, daß noch ein oder zwei andere neben ihm angestellt werden sollten, was der Kreis jedoch ablehnt.

Die neuen städtischen Heller probierte am 6. Mai 1580 der Kurfürstenkreis und fand sie zu 19 Gulden 6 Kr. aus der feinen Mark, die jülicher dagegen zu 27 Gulden 46½ Kr.! Ersteres war schon viel zu hoch. Entsprechend der Verschlechterung der Heller sank auch ihr Wert, der Raderalbus stand bereits auf 25 Heller in der Stadt, in Neuß 28, auf dem platten Lande gar auf 30 Heller. Im folgenden Jahr fiel die Prüfung an derselben Stelle etwas günstiger für die kölnischen Heller aus: 1104 p. Mk. 1½ Lot und 4 gr fein. 1582 wurden sie schon auf 66-68 p. Lot ausgebracht und zwar ohne Rüge von Seiten des Probationstags.

In diesem Jahr begegnet wieder eine neue Münzsorte, doch nur in der Prägeliste, nicht in den Verhandlungen. Jene hat im Herbst die Eintragung:
"Halbe Batzen"   1 Werk von 68 Mark 6 ₰ ½ gr fein befunden. 11 Stück wiegen 1 Lot ½ Quentchen (1,495 g rauh, 0,750 g fein).

Man suchte fortgesetzt nach einem brauchbaren Wert, der auch vielleicht außerhalb des Kreises angebracht werden konnte, und verfiel dabei, wenn man aus der Bezeichnung schließen darf, auf den Gedanken, niederrheinische und kurfürstliche Albus einander anzugleichen, obwohl damals ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen beiden bestanden haben muß. Leider fehlen mir verläßliche Angaben über die letzte Art Albus aus jener Zeit, während welcher keiner der Kurfürsten solche geprägt hat, so daß man nicht bestimmt urteilen kann. Das Feingewicht aber zeigt, daß das "halber Batzen" genannte Münzstück 2 kölnischen Albus entsprechen sollte. Der Versuch scheiterte, der erhoffte Erfolg blieb aus; die Sorte wurde deshalb nicht weiter geprägt und wir hören nichts mehr davon.

Derselbe Wert wurde auch von Kurköln in Deutz geschlagen, ebenfalls nur einmal. (Köln III. 103).

181. Taler 1575. ... bis 213. Heller o. J. ... [S.106-117]

Prägungen 1583-1603 [S.117-121, 137]

Prägungen 1583-1603 [in Mark]
GoldguldenTaler    Acht HellerHeller
1583    28?728?11391099
1584673001550
158542801817
158654?641?3001
158783?337?1104
158872673758
1589541467
1590611803
1591511278
159239966
1593551257
1594401120
159510692
159643?1157?
159720?441?
159834796
159928450
16004?84?
160124?660?
16025246
160316?687?374

Das Jahr 1583 bedeutet einen wichtigen Abschnitt in der kölnischen Münzgeschichte, weil damals mit der althergebrachten Dutzendrechnung für den Kleinverkehr gebrochen worden ist und man statt ihrer die Viertelung eingeführt hat, welche am Niederrhein, vom Westen kommend, längst Heimatrecht erworben hatte. Durch den Anschluß an den kurrheinischen Münzverein war sie 1511 zeitweise bei Seite geschoben worden. Mehrere Jahre schon war man auf der Suche gewesen nach einem brauchbaren Wert an Stelle der als unpraktisch empfundenen Drei- und Ein-Schillingstücke. In vielfachen Beratungen hatten sich die Kreisstände um eine annehmbare Lösung dieser Frage bemüht. Im Mai 1583 kam der Probationstag endlich zu einem Beschluß, der seitdem für die niederrheinische Währung bis zu ihrem Untergang maßgebend geblieben ist; nämlich: "daß in diesem Kreis ein Pfenning .... zu machen und denselben vermög des Reichsdallers per tollerantiam und bis zu der erwarteten Reduction ersteigern zu lassen, und daß neben den ein zwolfftheil desselben stucks .... zu pringen." Diese Münzen waren Acht Albus und Acht Heller und auf folgenden Fuß berechnet:
aus der MarkGehaltrauhfeinfeine Mark
Acht Albus50¾8 ₰ fein4,608 g3,072 g609 Albus
Acht Heller2242½ ₰ fein1,044 g0,217 g716⅘ Albus
Nach der Einführungsbestimmung sollte nun das Achtalbusstück einen dem jeweiligen Kurs des geprägten Reichstalers angepaßten erhöhten Umlaufswert erhalten. Als im Jahre 1567 die Kreismünzverfassung in Kraft trat, galt der Reichstaler 56 Albus, 1583 stand er auf 66. Somit hätte das Achtalbusstück gleich bei der Ausgabe etwa 9 Albus 5 Heller werten müssen. Von einem solchen Satz findet sich in den Akten gar nichts, deswegen kann er aber natürlich doch bestanden haben. Diese ungewöhnliche Maßnahme sollte ein Schutz sein gegen das Aufwechseln der hochhaltigen Sorten, mußte aber zwangsläufig dahin führen, daß die Achtheller verschlechtert wurden, da für diese die Prägekosten im Verhältnis des Wertes so viel höher waren. Der Fuß der beiden Sorten ist so gegeneinander ausbilanziert, daß das Erträgnis aus der feinen Mark bei beiden ziemlich gleich auskommt, wenn man die 609 Albus der ersten auf den Talerkurs von 66 umrechnet, was 717¾ Albus ergibt. Der Agioaufschlag ist nur ein Versuch, der Scylla, der Verschleppung des guten neuen Geldes ins Ausland zu entrinnen, führte aber mit mathematischer Sicherheit zur Charybdis der weiteren Verschlechterung des Kleingeldes, ohne das hochwertige dadurch im Lande behalten zu können.

Jülich und Kurköln schlugen die Achtalbusstücke alsbald, die Stadt aber hat die Prägung derselben nach Ausweis der amtlichen Listen verschmäht, wohl in der richtigen Voraussicht, daß ein solches Beginnen doch keinen dauernden Erfolg haben würde. Als Mittelding zwischen den groben Münzen und dem kleinen Geld sind damals neben den alten Raderalbus fremde Sorten umgelaufen, über deren reiche Mannigfaltigkeit ihre gelegentlichen Tarifierungen sowie Funde Aufschluß geben.

Die Achtheller sind dagegen auch von Köln sofort und in ausgiebiger Menge geschlagen worden. Bald finden wir für sie den Namen Fettmännchen, dessen Etymologie viel umstritten ist. Die wahrscheinlichste Erklärung hat Edw. Schröder [Frankfurter Münzzeitung 1906 Nr.63] gegeben. Danach hatte man in Groningen Viertel Stüber von schlechtem Gehalt geprägt, welche ihres kümmerlichen Äußern wegen vom Volk den Spottnamen Magermännchen erhalten hatten. Die Achtheller werteten das Doppelte, erinnerten aber nach einigem Umlauf durch ihre traurige Beschaffenheit an die groninger Stücke. In Anerkennung Ihrer höheren Kaufkraft hieß man sie deshalb Fettmännchen. Acht Heller waren die Hälfte des alten klevischen Stübers und wurden aus diesem Grunde am Niederrhein gern begrüßt und bald eingebürgert. Trotz Münzverein war doch die alte Rechnungsweise nie ganz verschwunden. Die Münzen wurden sogleich, außer von der Stadt Köln, von Jülich-Berg, Kleve und Aachen, auch von Kurköln in Massen ausgegeben. Lange wußte sich die numismatische Wissenschaft nicht mit ihnen auseinander zu setzen, noch v. Merle führt sie als Albus auf, was in die meisten Verzeichnisse übergegangen ist. Erst in neuerer Zeit ist die richtige Bezeichnung auf Grund der Akten festgestellt und danach allgemein aufgenommen worden [Noss, Der Niederrheinsche Albus, MBNG 11 (1892), S.13].

Die Hellerprägung wurde, nachdem ein ausreichender Betrag an Fettmännchen im Umlauf war, im ganzen Kreise durch Beschluß des Probationstages eingestellt.

Bald erfuhren jedoch die Achtheller eine Beanstandung. Im Oktober 1587 beschwerte sich der Kurfürstenkreis, daß die niederrheinischen Achthellerstücke bei ihm eingeführt und als halbe Batzen ausgegeben würden. Dies war dadurch erleichtert, daß die meisten derselben wie jene den Reichsadler auf einer Seite zeigten, freilich ohne die charakteristische Wertzahl Z im Reichsapfel auf des Adlers Brust; auch waren sie viel kleiner und leichter als die halben Batzen. Bei nur geringer Aufmerksamkeit waren sie also recht wohl zu unterscheiden. Trotzdem verfügte der Probationstag in Köln um des lieben Friedens willen, daß das Gepräge geändert werden müsse und weder Reichsadler noch Reichsapfel darauf zu sehen sein dürfe, außerdem müßten die Schrötlinge noch etwas kleiner sein. Empfohlen wurde das Anbringen eines oder mehrerer Helme; Köln hatte schon mit einem Helm geprägt, diese Fettmännchen konnten also bei den Klagen nicht gemeint sein. Bevor man aber zu einer Änderung übergegangen war, erledigte sich die Frage im Mai des folgenden Jahres auf andere Weise. Durch die fleißige Prägung waren, wie sich jetzt herausstellte, allenthalben die Acht Heller so zahlreich geworden, daß der Kreis dazu übergehen mußte, ihre weitere Erzeugung zu verbieten. Die Stempel mußten den Wardeinen eingeliefert werden. Kurköln wurde dieser Beschluß mitgeteilt mit dem Ersuchen, im allgemeinen Interesse die Prägung von Fettmännchen in Deutz ebenfalls einzustellen. Der Kurstaat kam aber diesem Verlangen nur zögernd und mit Rückfällen nach, wodurch die Stadt bei der unmittelbaren Nähe von Deutz manche Ungelegenheiten und vielfachen Anlaß zu Klagen hatte.

Im Herbst 1588 gestattete der Kreis dem Herzog von Jülich und der Stadt Köln ganze, halbe und viertel Ortstaler nach der Reichsordnung zu schlagen. Ort bedeutet das Viertel, es handelte sich also um viertel, achtel und sechzehntel Taler. Erstere zu schlagen stand nach dem Reichsmünzgesetz jedem Münzberechtigten ohnehin frei, Köln hat sie indessen nie ausgegeben: ebensowenig hat die Stadt von der Erlaubnis bezüglich der beiden anderen Sorten Gebrauch gemacht, dasselbe war bei Jülich der Fall. Man wundert sich, was der Beschluß des Kreises zu bedeuten haben konnte, der doch nur auf das Begehren der beiden einflußreichsten Stände gefaßt worden sein wird.

Der Reichstaler und der Goldgulden waren inzwischen auf 70 bzw. 76 Albus gestiegen, jetzt wurden sie auf 11 Mark, das sind 66 Albus, und 12 Mark oder 72 Albus herabgewertet.

Am 31. Januar 1590 setzte die Stadt nach dem Vorgang von Jülich die Achtheller auf 6 Heller. Es waren deren gar zu viele im Verkehr, nicht zuletzt wegen der immer noch fortdauernden Erzeugung in Deutz; sie trieben das bessere Geld aus dem Lande. Der Kreis folgte diesem Beispiel auf dem Probationstage vom Mai 1590 unter wiederholtem Verbot der weiteren Ausprägung. An Achthellern war nach einer amtlichen Zusammenstellung seitens der Stadt 10495 Mark geschlagen worden, von Jülich 4528, von Kleve 4275, von Köln also 1592 Mark mehr als von den Herzogtümern zusammen. Die erhaltenen Prägelisten geben nur 9369 Mark an, der Fehler wird in den Jahren 1583, 1586 und 1587 liegen. Jedenfalls war die Ausprägung recht reichlich, die richtige Ausbringung vorausgesetzt etwa 2350000 Stück; auf den Kopf der Einwohnerschaft gerechnet, scheint dies viel, wenn man den bedeutenden Umlauf an fremden Münzen berücksichtigt [Köln hatte um 1570-80 etwa 37000 Einwohner]. Im Jahr vorher hatte der kölner Rat mehrere Fäßchen mit Deutzer Fettmännchen, die in die Stadt eingeschmuggelt werden sollten, beschlagnahmt, was bei der kurfürstlichen Regierung recht peinlich empfunden worden war. Sie mußte Schanden halber die Übertreter zu bestrafen wenigstens verfügen.

Nachdem einige Jahre die Fettmännchen teils verboten gewesen, teils zu 6 Hellern umgelaufen waren, änderte sich das Bild. Zu 6 Hellern lohnte es sich, sie aufzukaufen und in auswärtigen Münzstätten zu Hellern oder Pfennigen umzuprägen, was besonders zu letzterem im oberrheinischen Kreise geschah. Infolgedessen herrschte bereits 1595 am Niederrhein empfindlicher Mangel an Scheidemünze, so daß der Herbstprobationstag eine Besprechung zwischen Jülich, Stadt Köln und Kurköln anregte, welche über die Ausprägung eines neuen Stückes schlüssig werden sollte. Dem Mangel an Umlaufswerten wurde derweil von Handel und Wandel abgeholfen durch Einführung der brabantischen 2½ Stüberstücke, dem zwanzigsten Teil des Philippstalers, die zu 4 Albus an den Mann gebracht wurden, wiewohl sie nur 3½ wert waren. 1599 begegnet dieselbe Beschwerde; die üblen Verhältnisse entbehrten also nicht der Dauerhaftigkeit. Wieder wurde vor dem brabantischen Gelde gewarnt, wieder Beratungen zwischen den beiden geldmächtigsten Ständen und Kurköln empfohlen "um auf einen kleinen Scheidpfennig zu denken". Ob es nicht vorteilhaft sei, kupferne Münzen zu prägen, da die geringen Sorten doch nur wenig Silber enthalten könnten? Zu Kupfermünzen konnte man sich aber damals von Kreises wegen nicht entschließen; einige Jahre später ließ Kleve solche auf eigene Faust ausgeben nach niederländischem Vorbild. Die anderen Stände wagten nicht zu folgen. Man vermochte sich eben nicht aus dem Bann der Theorie zu befreien, die da vorschrieb, daß jede, auch die kleinste Münze ihren Nennwert an Edelmetall abzüglich der Münzkosten enthalten müsse, in welch letztere Summe freilich ein nicht unerheblicher Schlagschatz für den Münzherrn eingerechnet zu werden pflegte.

Im Frühjahr 1602 starb der Kreiseisenschneider Jacob Lamberts, der nach Angabe seines Sohnes 32-33 Jahre im Dienst gewesen war. Um die erledigte Stelle bewarb sich dieser Sohn Johann neben dem deutzer Wardein Ulrich von Wernberg, der in seinem Schreiben angab, er habe früher Stempel zu Rechenpfennigen für den Koadjutor Ferdinand geschnitten. Johann Lamberts erhielt das Amt und wurde am 10. Mai vom Kreise in Pflicht genommen.

Ganz kurz danach ist auch der städtische Münzmeister Herbert Gronwalt gestorben. Sein Sohn Rainer schrieb am 10. Juli, ihm sei für den Todesfall des Vaters dessen Stelle versprochen und bat, ihn schnellstens zu vereidigen, damit das einkommende Bergsilber verarbeitet werden könne, so lange die jülicher Münze wegen Krankheit des Münzmeisters noch feiere. Außerdem klagte Gronwalt, daß ihm von 100 Talern Werk nur 12 Albus übrig blieben, davon könne er nicht leben. Auch komme aus dem Wechsel nur wenig Silber ein, keine 20 Taler im Jahr. Meister Rainer erklärte sich bereit, unter Zuziehung seines Vetters Johann Reeß zu arbeiten, der viele Jahre bei seinem Vater das "Direktorium", die Betriebsleitung, gehabt hätte. Die Mutter des Reeß war eine Gronwalt, er selbst geboren in Deutz. Der kölner Rat nahm in Würdigung der obwaltenden Umstände am 17. Juli 1602 den Rainer Gronwalt als Münzmeister an und ließ ihn bei der Herbstprobation vom Kreise vereidigen.

Wegen des empfindlichen Mangels an Scheidemünzen entschloß man sich jetzt die früher auf 6 Heller herabgesetzten, dann wieder auf 7 Heller erhöhten Achthellerstücke ferner zum vollen Nennwert umlaufen zu lassen. Derselbe Probationstag erlaubte dem kölnischen Münzmeister, 50 Mark fein in Hellern auszuprägen nach dem Fuß

70 auf das Lot   28 gr fein = 13 Reichstaler   0,208 g rauh; 0,020 g fein,
eine Bewilligung, die im Mai und Oktober 1603 für die gleiche Menge wiederholt worden ist.

Die Prägung der Reichsmünzen ging in dieser ganzen Zeit ihren regelmäßigen Weg, je nach dem Zufluß von Edelmetall, der entfernt nicht mehr so reichlich strömte, wie in den sechziger und siebziger Jahren.

214. Goldgulden 1583. ... bis 261. Halber Taler 1606. ... [S.121-136]

Der langjährige Kreiseisenschneider Jakob Lamberts war im Frühjahr 1602 gestorben, im Amt folgte ihm sein Sohn. Wir dürfen erwarten, daß sich dieser Wechsel auf den Stempeln bemerkbar macht, wenn auch die Werkstatt dieselbe blieb und somit alle Buchstaben und Punzen weiter verwendet werden konnten. Ein ganz kleiner Unterschied findet sich tatsächlich auf der Vs. des Talers. Der aufstrebende Teil des zwiefachen Löwenschweifs ist nämlich 1602 nach außen gebogen und endigt in einer Quaste, 1603 fehlt diese und der Bogen geht nach innen. Sonst ist an beiden Jahrgängen alles gleich. An Rs. gibt es schon 1602 zweierlei, die eine mit decreto am Schluß, wobei der Kaisername zum Genitiv zu ergänzen ist, die andere hat lediglich diesen mit den üblichen Titeln. Die erste Form verschwindet damit für einige Jahre und kehrt erst 1611 wieder. Daß man sie wieder für erforderlich hielt, ist insofern merkwürdig, als sie auf der zweiten Reichsmünze, dem Goldgulden, nie vorkommt. Ob die Veränderung lediglich auf den Wunsch des neuen Stempelschneiders, seine Arbeit von der des Vorgängers zu unterscheiden, zurück geführt werden kann, ist mindestens zweifelhaft. Man sollte sagen, daß dazu ein Befehl des Rats nötig gewesen wäre. Das Goldguldengepräge ist bei Vater und Sohn genau dasselbe, vermutlich aus dem früher erwähnten Grunde.

262. Goldgulden 1603. ... 263. Klippe des Talers 1603. ... [S.137]

Prägungen 1604-1618 [S.138-142, 159]

Prägungen 1604-1618 [in Mark]
GoldguldenTaler8 HellerHeller
16043930098190
1605441224758
16066840880
160711120444
16081670469290
1609433521100726
161042671819485
1611291122160800
1612524352
1613-14118?2648?258?
161565?934?178?
161642?1113?562?
161726?220?200?
1618???

Zu den 8-Heller-Stücke von 1604 [S.138f]

Endlich, nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Jülich, Stadt Köln und Kurköln, gelangte man zu einer Einigung bezüglich der neuen Scheidemünze. Es war indessen den Sachverständigen nicht gelungen, etwas Besseres zu finden als eine Neuauflage der Achtheller, allerdings auf wesentlich geringerem Fuß und mit gänzlich verändertem Gepräge. Letzteres ist abgesehen von seinem recht nüchternen Äußeren, welches an die schlimmsten Geschmacklosigkeiten der Deutschen Republik erinnert, ein merkwürdiges Denkmal unpraktischer Denkweise. Der Fuß der neuen Münzen war für Jülich, Köln und Aachen

260 aus der Mark 2½ ₰ [2,5/12=20,8%] fein = 11¼ Reichstaler
0,899 g rauh, 0,187 g fein
für Kleve etwas anders, doch auf das gleiche Feingewicht gestimmt. Jülich und Köln sollten auf die eine Seite die Zahl VIII, nämlich Heller, setzen, auf die andere aber die Zahl LXXIIII, "zu anzeig, das der Reichsdaller 74 Albus jetzo gelte." In unmittelbarer Beziehung zur Münze stand also diese zweite Zahl nicht; es erscheint zweifelhaft, ob den Zeitgenossen ihre geheime Bedeutung aufgegangen sein kann. Die Nachwelt hat sie jedenfalls nicht mehr verstanden. Grote (Werden S. 430) nennt ein solches Stück zuerst Albus mit einem Fragezeichen und hält die Zahl 74 für einen Fehler des Stempelschneiders statt 78, dann schwankt er zwischen der Bewertung als Albus oder Fettmännchen von 8 Hellern. Erst eine Durchforschung der Münzakten im Historischen Archiv in Köln hat Anfangs der neunziger Jahre die richtige Erklärung der mysteriösen Zahl gebracht. Die aachener Fettmännchen mußten die Zahlen VIIII und LXXXIIII tragen, da dort der Taler auf 84 Albus stand und die Münze deshalb auf den Wert von 9 Hellern auskam. Genau ist dies nicht, es müßte 93/37 sein, was natürlich als Umlaufswert nicht angängig war. Die klevischen Stücke wurden mit X und XCII bezeichnet, weil in diesen Gegenden der Taler auf 92 Albus getrieben worden war. Auch dies war ein Notbehelf, denn bei der Rechnung fehlen 4 Heller kölnisch am Taler. Man sieht, es begann schwer zu werden, die Gewohnheiten und Bedürfnisse auch nur der niederrheinischen Landschaften des Kreises unter einen Hut zu bringen.

Auf einige Jahre hinaus war aber durch die Reform wieder für eine gewisse Ordnung im Münzwesen gesorgt. Dauerndes zu schaffen war nicht möglich, so lange man sich nicht aus den Grundanschauungen der damaligen Geldlehre zu befreien wußte.

Es war keine leichte Arbeit gewesen, den richtigen Fuß für die neuen Fettmännchen heraus zu finden, zumal da der bisherige Feingehalt von 2½ ₰ bestehen bleiben sollte. 1603 hatte man
248 aus der Mark ins Auge gefaßt, gleich 10¾ Reichstaler, 1604 aber heißt es schon: da Kupfer jetzt gilt 11 Albus p. Pfd., muß man 16 p. Lot machen, also
256 aus der Mark gleich 11 Taler 33/16 Albus nach der Berechnung des Wardains, nach der unsrigen 11 Taler 5⅕ Albus. Es müssen sich noch andere Unstimmigkeiten gefunden haben, denn schließlich ging man dazu über, den Fuß noch ein wenig weiter auf das oben mitgeteilte Verhältnis zu verringern.

Von den Achthellerstücken durfte der kölnische Münzmeister bis zum nächsten Probationstag 40 Mark fein schlagen, man ging also ganz behutsam bei dem Experiment zu Werke, wahrscheinlich gewitzigt durch frühere üble Erfahrungen. Außerdem wurden 25 Mark fein in Hellern zugelassen, wobei 15-16 auf die Mark mehr als früher gestückelt werden durften. Im Mai 1605 wurde der Tod des städtischen Münzmeisters Reiner Gronwalt gemeldet, der vor dem 25. April erfolgt ist. Ihm war nur eine sehr kurze Amtsdauer beschieden gewesen. Sein Vetter Johann Rees bewarb sich mittelst Eingabe vom 25. April beim Rat um die Nachfolge. Rees war im Februar 1604 vom Herzog von Jülich zu seinem Münzmeister gemacht und ihm sogar freigestellt worden, ob er in Düsseldorf, Mülheim oder Siegburg prägen wolle. Er hatte Mülheim gewählt, jedenfalls um nahe bei der Heimat zu sein. Bei der Münzstätte war keine Wohnung, Rees mietete eine auf eigene Kosten, beanspruchte aber die Zuweisung einer Dienstwohnung. Vom Kreise wurde er zum jülicher Dienst im Mai 1604 angenommen und vereidigt. Dem kölner Rat war nun der ihm längst bekannte Rees, welcher schon so viele Jahre in der Münze tätig gewesen, als Münzmeister genehm, doch bedurfte es der Zustimmung des Herzogs Johann Wilhelm. Diese wurde leicht erlangt. Rees mußte sich aber ausdrücklich verpflichten, alles jülicher Bergsilber und was aus dem Lande selbst an Bruchgold und -silber einkommen würde, in Mülheim zu vermünzen. Die Anstellung erfolgte am 25. April. Eine nochmalige Vereidigung war nicht erforderlich.

Die Stadt sorgte besser für ihren Münzmeister, als es damals im Allgemeinen üblich gewesen zu sein scheint. 1627 schrieb ein Anwärter auf die Münzmeisterstelle in Düsseldorf an den Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm als nachahmenswerte Tatsache, daß die Stadt Köln ihrem Münzmeister, damals also unsrem Rees, nicht allein eine Dienstwohnung einräume und ihn vom Wachtdienst befreie, sondern ihm auch ein Gehalt zahle, damit er desto besser in der Lage sei, nach der Reichsordnung zu prägen.

Es stellte sich bald heraus, daß die Herbst 1604 mit solcher Vorsicht bemessene Menge der auszuprägenden Fettmännchen zu klein und der Fuß derselben immer noch zu gut gewesen war. Deshalb konnte die ganze Ausgabe leicht eingewechselt und mit Vorteil eingeschmolzen werden, was auch fast restlos geschehen sein soll. Auch der Münzmeister war natürlich bei der geringen Münzung nicht auf seine Kosten gekommen. Der Probationstag gestattete nunmehr in Erwägung dieser Umstände dem Johann Rees, sowohl für Jülich wie für Köln je 300 Mark fein an Fettmännchen und je 50-60 Mark fein an Hellern zu prägen, erstere zu 256 p. Mark 2 ₰ 10 gr (0,914 g rauh, 0,184 g fein) gleich 11½ Taler (genau 11 Taler 33⅓ Albus!) letztere zu 70 p. Lot 26 gr fein (0,208 g rauh, 0,0188 g fein) gleich 14 Taler aus der feinen Mark.

Rees, welcher seine Stadtwohnung sicher beibehalten hatte, ging also zwischen Köln und Mülheim hin und her. Obschon die Entfernung nicht groß ist, wird ihm dies doch unbequem geworden sein, auch war die Straße gewiß nicht immer ganz sicher. Bald schon, am 14. August 1605, wandte er sich an den Herzog mit der Bitte, ihm zu gestatten, daß er in Zukunft in Köln prägen dürfe, da in Mülheim wegen der umher schweifenden hispanischen Kriegsvölker die Münze nicht mehr genügende Sicherheit habe. Er fügte hinzu, daß der Herzog als Kreisstand das Recht besäße, in einer der vier verordneten Kreismünzstätten prägen zu lassen. Zu diesen gehore Köln. Der Herzog brauche somit Niemandes Gunst in Anspruch zu nehmen. Er, Rees, werde das jülicher Silber streng vom kölnischen getrennt zu halten wissen. Der Herzog hat die Zusammenlegung am 7. September bis auf Widerruf gestaltet; sobald die Gefahr vorüber sei, müsse wieder in Mülheim kontinuirt werden.

Seitdem wurde also im selben Betrieb für Jülich und Köln geprägt, als Münzort aber auf die jülicher Stücke ruhig weiter Mülheim gesetzt. Wenn Rees auch sein Rohmaterial tunlichst aus einander gehalten haben mag, so ist das mit den Stempeln nicht ausreichend geschehen. Es gibt kölnische Achtheller aus Mülheim und jülicher aus Köln, welche früher als ganz seltsame Abnormitäten angesehen wurden, durch die Verhältnisse jedoch ihre sehr einfache Erklärung finden.

Wegen der in Köln herrschenden Pest mußte im Herbst 1607 der Probationstag ausfallen, nachdem schon derjenige des Frühjahrs durch "Sterbläufe und Unsicherheit" so schwach besucht gewesen, daß die Probationsgeschäfte hatten verschoben werden müssen. Der Generalwardein Johann von Worringen war abständig und hochbetagt, deshalb wurde ihm im Mai 1608 als Hülfe Philipp Aldendorff aus Münstereifel, Bürger und Goldschmied zu Köln, beigeordnet, zunächst ohne Gehalt, so lange der ältere Kollege lebte, nach dessen Tod sollte er aber unmittelbar in das Amt einrücken. Die Stelle als Spezialwardein für die Stadt hatte Worringen schon aufgegeben; an seiner statt wurde sein Schwiegersohn der kölner Bürger und Goldschmied Konrad Duisburg am 14. Mai in Pflicht genommen.

Im gleichen Frühjahr, vor dem 5. Mai, starb der Kreiseisenschneider Jacob Lamberts. Am genannten Tage meldete sich dessen Sohn Dietrich als Anwärter für die erledigte Stelle. Gleichzeitig bewarb sich Peter Schlebusch, unter Hinweis auf die Tatsache, daß er schon eine Bestellung zu Stempeln für kölnische Goldgulden habe. Die Wahl fiel auf Schlebusch, der gelegentlich einmal nach seiner Wohnung als Meister Peter an der Drachenporz bezeichnet wird.

Das Jahr 1609 brachte ein Ereignis, welches sich zur Katastrophe auswirkte und dem Niederrhein den Anfang von nicht enden wollendem Unheil brachte, nämlich den am 25. März erfolgten Tod des letzten, geisteskranken Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg. Es ist hier nicht der Ort, den nun anhebenden Streit um sein schönes Erbe zu schildern, dessen fleißige Bewohner durch ergiebige Landwirtschaft und die mannigfachsten Gewerbe in viel beneidetem Wohlstand lebten. Das Für und Gegen setzte halb Europa in Bewegung und brachte zwei landfremde Elemente an den Niederrhein, die norddeutschen Brandenburger und die süddeutschen Neuburger. Nur in so weit wird unsere Darstellung davon berührt, als der verstorbene Herzog kreisausschreibender Fürst gewesen war und die Befugnisse dieses Amts nun so lange ruhen mußten, bis Klarheit über die Erbfolge geschaffen war. Deshalb fielen die Probationstage in den Jahren 1609 und 1610 einfach aus. Erst im Mai 1611 kam wieder ein ordnungsmäßig beschickter Tag zu Stande, auf welchem Aldendorff endgültig das Kreiswardeinsamt übertragen wurde, nachdem Worringen im Januar gestorben war. Weil sich im Lauf der Zeit im Kreise ein Überfluß an Scheidemünzen geltend gemacht hatte, mußte jetzt das weitere Prägen von Achthellerstücken für alle Stände verboten werden.

Im Herbst 1613 und im Frühjahr 1614 konnten keine Probationstage abgehalten werden, an ersterem Zeitpunkt wegen der Pest. Diese herrschte wieder für längere Zeit in Köln, wohin der Krieg viele Flüchtlinge zusammen drängte; im Sommer 1615 erlag ihr der mülheimer Münzmeister Peter Wintgens. Die Herbstversammlung von 1615 gestattete dem kölnischen Münzmeister, etwa 70 Mark feines Silber in Hellern zu prägen, 78 auf 1 Lot, 26 gr fein, 0,187 g rauh und 0,0169 g fein, was gegen den Fuß von 1605 eine Verschlechterung von 10% bedeutete.

In einem wie gewöhnlich undatierten Schreiben, wahrscheinlich aus 1616, wandte sich der Kreiseisenschneider Peter Schlebusch an die versammelten Räte mit der Bitte, die Bewerbung eines gewissen Hans Glognitz (so im Brief, vermutlich ist Schwertzge von der Liegnitz gemeint?) um eine zweite Eisenschneiderstelle neben ihm, Schlebusch, abzuweisen. Gegen die Münzordnung habe dieser schon für den Münzmeister der Äbtissin von Thorn alle Stempel geschnitten. Darauf scheint nichts Anderes erfolgt zu sein, als daß den Münzmeistern und Wardeinen nochmals eingebunden wurde, sie dürften ihre Stempel nur von dem Kreise vereidigten Erzeugern beziehen. Wenn wegen allzu großer Entfernung in dringenden Fällen ausnahmsweise ein Anderer beschäftigt würde, dann dürfe dies nur mit Vorwissen der Herrschaft geschehen. Die fertigen Stempel müßten auch stets nur an den Wardein und nicht an den Münzmeister abgeliefert werden.

Den unliebsamen Konkurrenten, welchen Schlebusch sich vom Halse halten wollte, glauben wir bereits zu kennen. Hans von der Liegnitz wohnte auf der Burgmauer in einem Hause, welches bis zur Schmierstraße (die heutige Komödienstraße) durchging. Er scheint aus Simmern auf dem Hundsrück gekommen zu sein, woselbst ein Stempelschneider Nikolaus Schwertzge von der Liegnitz seit den 1570er Jahren arbeitete und am 3. Mai 1583 zu Worms als gemeiner Eisenschneider des oberrheinischen Kreises angestellt wurde. Nach eigener Angabe schnitt Meister Hans seit 1569 Stempel für Trier, Kurköln und Andere. 1617 war er ein alter Mann.

Derselbe auf seine Rechte so eifersüchtige Schlebusch wurde bald in eine unangenehme Angelegenheit verwickelt. An der mülheimer Münzstätte, wo derzeit nur der Abt von Werden prägen ließ, waren mannigfache Unregelmäßigkeiten vorgekommen und unterhaltige Münzen geschlagen worden. Schlebusch sollte die Stempel zu einem Teil derselben geliefert haben und zwar nicht, wie die Vorschrift es verlangte, an den Wardein, sondern unmittelbar an den schuldhaften Münzmeister. Als Wardein diente der Generalwardein Philipp Aldendorff, hatte sich aber wenig um die Kontrolle gekümmert, sondern diese häufig seiner Frau überlassen oder auch gar nicht ausgeübt. Auch hatte er sich von dem schlechten Gelde geben lassen und dieses an verschiedenen Orten verwertet. Deshalb wurden sowohl Schlebusch wie Aldendorff im Mai 1617 durch den Probationstag von ihren Ämtern suspendiert. Ersterer scheint bald wieder zur Arbeit zugelassen worden zu sein, Aldendorff's Angelegenheit lag aber nicht so einfach. Die Untersuchung zog sich lange hin und endete damit, daß er im Oktober 1618 in Gnaden seines Amtes entlassen wurde. Es war allerlei Verdacht gegen ihn entstanden, welcher die Räte bedenklich gemacht hatte. Es sollte nun ein geeigneter Ersarz gesucht werden und mittlerweile der kölnische Spezialwardein Duisberg vertretungsweise als Generalwardein dienen. Nach Jahresfrist aber wurde Aldendorff mit Rücksicht auf sein Alter und weil man inzwischen seine Verfehlungen in einem milderen Licht gesehen hatte, als Generalwardein neu bestätigt.

Für die Jahre 1618 bis 1620 fehlen die Prägelisten gänzlich, nachdem sie in den vorher gehenden Jahren schon nicht mehr genau geführt worden waren. Krieg und Seuchen sind wohl für diese Unordnung verantwortlich zumachen, da die Stadt doch sonst musterhafte Pünktlichkeit walten ließ. Um diese Zeil begann allenthalben im Reich eine schwere Zerrüttung des Münzwesens fühlbar zu werden und um diese nicht ebenfalls durchmachen zu müssen, hat Köln offenbar nur sehr wenig prägen lassen, wahrscheinlich gar keine Scheidemünze, was sicherlich die gesündeste Politik war. Heute gibt es keine Scheidemünze aus jener Zeit.

264. Goldgulden 1604. ... bis 267. Acht Heller 1604. ... [S.142f]

Das Außere dieser Münzen ist wenig ansprechend und nur auf die Nützlichkeit gerichtet. Die zuerst angebrachte bescheidene Verzierung wurde sofort unterdrückt; die jülicher Stempel scheinen sie überhaupt nicht gehabt zu haben, wenigstens haben sich keine derartigen Stücke erhalten. Wenn wir uns auch heutzutage unter Verzicht auf jeden Ausdruck künstlerischer Kultur auf solche Gepräge einstellen müssen, so war dies damals doch noch nicht üblich, so daß der neue Typus Fettmännchen für die Zeit unerfreulich auffällt. Er hat sich in seiner Häßlichkeit fast 50 Jahre lang gehalten.

Auf den Münzen befindet sich zum ersten Mal seit 1535 wieder ein Abzeichen, das Kleeblatt. Bisher füllte bei allen Sorten das Münzbild den Scheitelpunkt des Schrötlings aus, so daß kein Raum rur ein solches Zeichen zur Verfügung gestanden war. Nur auf den Dreischillingen 1577-1579 ist der Platz frei geblieben und durch ein neutrales Ringel ausgefüllt worden. Ferner hat das Ratszeichen von 1597 dort einen Stern, da es aber keine Geldmünze ist, darf es vielleicht nicht zum Vergleich heran gezogen werden. Es fragt sich nun, welche Bedeutung das Kleeblatt haben kann. Nach der überwiegenden Gepflogenheit im übrigen Deutschland müßte es das Zeichen des Münzmeisters sein. Dies scheint indessen hier nicht zuzutreffen, weil das Blatt auf den jülicher Münzen bis lange über die dortige Amtszeit des Johann Rees hinaus vorkommt, diesem also wie man meinen sollte, nicht zugesprochen werden kann. Trotzdem muß aber das Kleeblatt auf den kölnischen Fettmännchen dem Münzmeister Johann Rees gehören, wie wir weiter unten sehen werden. Was es auf den Düsseldorfer Münzen bedeuten kann, steht auf einem anderen Blatt.

268. Heller ohne Jahr. ... bis 305. ... [S.144-158]

Mit dem Jahre 1611 wird die Reihe der datierten kölnischen Münzen unterbrochen, um erst 1619 wieder anzuheben. Das Prägegeschäft hat darum nicht geruht, die amtlichen, Listen gehen bis 1617. Wie bereits erwähnt, besteht die große Wahrscheinlichkeit, daß während Kaiser Mathias den Thron inne hatte, unter früheren Jahreszahlen, vornehmlich aber 1611, gemünzt worden ist. Für die Zeit von 1618 bis 1620 fehlen die Prägelisten. Damals wurden die Probationstage sehr unregelmäßig abgehalten und schlecht besucht, wegen Unsicherheit der Straßen und Verseuchung der Städte; auch sind die Protokolle wohl nicht sorgfältig geführt worden. Von 1619 bis 1620 gibt es zwar Münzen aber keine Akten über ihre Prägung. Eine kölnische Fahrbüchse war zur Herbstprobation gebracht worden, ihr Inhalt wird aber nicht mitgeteilt. Allerdings konnte dieser aus 1617 stammen, da im Frühjahr keine Probation gehalten worden war. Vermutlich aber ist der Münzhammer 1618 ebenfalls gehandhabt worden, jedoch, da Kaiser Mathias noch regierte, unter alten Stempeln.

Erst seit Ferdinand II. Regierungsantritt, der am 28. August 1619 gewählt wurde, findet sich wieder richtig datiertes städtisches Geld.

Prägungen 1619-1634 [S.159-163]

Prägungen 1619-1634 [in Mark]
GoldguldenTaler8 Albus4 Albus8 HellerHeller
1619    ???
1620???
16216130
162275705190
162343743234
162426?433?  9090
162546666699360
162660883680370
162736386130400310
162889130620260220
162934760350630230
1630171581224230256
1631401287836025089
163226676390140
163357181850750
16348344430140

Im Jahre 1620 begann in Deutschland die böse Kipperzeit, welche allerorts den Fürsten, die unterhaltige Münzungen vornehmen ließen, eine vorübergehende Bereicherung gebracht, dem Volksvermögen aber unermeßlichen Schaden zugefügt hat. Glücklicherweise braucht der Bearbeiter der stadtkölnischen Münzgeschichte sich bei dieser Nachtseite der menschlichen Sehnsucht nach Verbesserung nicht aufzuhalten, denn die Stadt hat sich von solchen Machenschaften vollkommen frei gehalten. Im ganzen niederrheinisch-westfälischen Kreise ist überhaupt sehr wenig davon zu spüren, was für die Einsicht der Stände ein rühmliches Zeugnis bildet. Die Stadt prägte, wie früher, ihre Goldgulden und Taler und auch, wie früher, in beschränkten Mengen ihre Möhrchen, so wie es der Verkehr erheischt haben wird.

Mit den possidierenden Fürsten und Kurköln vereinbarte der Rat das Münzmandat vom 1. September 1620 zur Regelung des Geldumlaufs. In diesem wurde gesetzt u. A.
Guter Goldgulden auf Reichsfuß gemünzt4 Gulden
alter Reichstaler3 fl6 Albus
brabanter oder burgunder Taler3 fl4 Albus
neuer brabanter Dukaton3 fl23 Albus
alter gewichtiger Königstaler3 fl12 Albus
fünf Königsörter oder ganze englische Schillinge
oder halbe Franken dem Königstaler gleich.
halbe alte und neue Kopfstücke und Realen8 Albus
halbe Realen, Blafferte und Stoters4 Albus
neue Metzer Blanken3 Albus6 Heller
Raderalbus2 Albus8 Heller
Raderschilling1 Albus4 Heller
Fettmännchen und Schillingspfennige8 Heller
Raderpfennige und Lübische2 Heller

Man sieht, die Bewertung der umlaufenden älteren Münzen ist genau entsprechend wie früher; von irgend einem Agio auf hochwertiges Geld, wie überall sonstwo, findet sich keine Spur.

Im gleichen Jahr 1620 mußte die Stadt militärische Schutzmaßnahmen treffen, weil die Truppen der Possidierenden, der Holländer, der Spanier u. A. in bedenkliche Nähe gekommen waren und dadurch die Gefahr eines Handstreichs bestand. Es wurden Kriegsmaterialien und Lebensmittel eingekauft und Söldner angeworben, als deren Obristen man einen Herrn von Sinzig gewonnen hatte. Zur Verwendung dieser Macht gegen einen Feind ist es indessen nicht gekommen.

1621 gab es nichts Neues. Aus dem Jahr 1622 fehlen alle Nachrichten; die beiden Probationstage mußten aus den üblichen Gründen ausfallen. In jenem Jahr hatten die anderen Reichskreise die Hände voll zu tun, um die Folgen der Kipperwirtschaft einigermaßen zu beseitigen, in unserem Kreise gab es keine solche Aufgabe. Die städtischen Münzen aus den Jahren 1621, 1622 und 1623 erwiesen sich in der Mai Probation 1623 als vollkommen gerecht; einige Werke Taler sogar um 1 Grän zu gut. Im Herbst 1623 und im folgenden Frühjahr kam die Kreisversammlung wieder nicht zu Stande. In den Nachbarkreisen, dem kurrheinischen und dem niedersächsischen, mit denen ein regelmäßiger Schriftenaustausch statt fand, war es nicht anders.

Der Stadt wurde Anfang 1624 die nicht ganz gefahrlose Ehre zu Teil, den spanischen Feldherrn Gonzales de Cordoba für den Rest des Winters in ihren Mauern zu beherbergen. Ihrer Selbständigkeit hat dies jedoch keinen Eintrag getan.

In der kölnischen Münzbüchse waren im Herbst 1624 wieder Fettmännchen, die seit 1611 nicht mehr geschlagen worden waren. Wegen ihrer haben jedenfalls Verhandlungen mit der Regierung in Düsseldorf statt gefunden, über die sich in den Akten nichts findet. Diese Achtheller sind auf einen neuen, natürlich verringerten Fuß ausgeprägt. Derselbe sollte sein:

17 aus dem Lot 2 ₰ 10 gr fein oder 0,860 g rauh, 0,173 g fein, das geprüfte Werk hielt nur 2 ₰ 9½ gr. Sie sind entsprechend dem Kurse von 78 Albus für den Reichstaler bestimmt, demselben, der im Mandat von 1620 festgesetzt worden war. Demgemäß änderte sich auf den Münzen die Zahl LXXIIII in LXXVIII, sonst blieben sie genau so nüchtern wie bisher. Auf demselben Probationstag erfolgte von Jülich, Kurköln und der Stadt Köln die Erklärung, daß sie an der 1620 erfolgten interimsweise verglichenen Münzvalvation unverbrüchlich festhalten wollten.

Im Frühjahr 1625 starb der Generalwardein Philipp Aldendorff. Es meldeten sich für die Stelle sein Sohn Heinrich und der städtische Wardein Duisberg, der Aldendorff's Geschäfte bereits einmal ein Jahr lang besorgt hatte, als dieser vorübergehend entlassen worden war. Die Räte hatten für den Fall keine Instruktion, der Tod muß also ganz kurz vor dem Termin eingetreten sein. Sie wollten deshalb nicht vorgreifen und ließen das Amt einstweilen unbesetzt; sie konnten dies umso eher tun, als der allenthalben geringen Ausmünzung halber ein Generalwardein nicht so sehr von Nöten war.

Die Stelle des Kreiseisenschneiders in Köln war durch den wahrscheinlich schon im Vorjahr erfolgten Tod des Peter Schlebusch ebenfalls frei geworden. Es bewarb sich 1926 außer dessen Sohn Franz um dieselbe der kölner Bürger Hans Schwertzke von der Liegnitz, vermutlich ein Sohn oder Enkel des früher erwähnten gleichnamigen Meisters. In seinem Schreiben sagte er, daß er seit August 1625 Eisen geschnitten habe, hauptsächlich für den kölnischen Münzmeister. Seines Wissens habe er keine Competitores. Letzteres hatte vielleicht eine gewisse Berechtigung, denn Seuchen, Krieg und Abwanderung müssen damals unter den gelernten Handwerksmeistern merkliche Lücken gerissen haben; der junge Schlebusch kam wohl als selbständiger Künstler noch nicht in Betracht. Am 16. Mai 1626 wurde Schwertzke angenommen und vereidigt.

Wenn auch durch die Wiederaufnahme der Achthellerprägung für den wirklichen Kleinverkehr gesorgt war, so blieb der sonstige Geldumlauf doch für mittlere Werte immer noch auf fremde Münzen, hauptsächlich lütticher und brabanter, angewiesen. Diesem Übelstand abzuhelfen, verlangte und erhielt die Stadt vom Probationstag die Erlaubnis, auch größere Sorten zu schlagen und zwar waren dies
-   8 Albus: 61½ p. Mark 8 ₰ fein = 9 Taler 36 Albus, 3,802 g rauh, 2,535 g fein.
-   4 Albus: 79¼ p. Mark 5 ₰ fein = 9 Taler 58 Albus 9⅗ Heller, 2,951 g rauh, 1,230 g fein.

Trotz dieser Bewilligung prägte die Stadt zunächst nur Vieralbus aus und wagte sich nicht an die Doppelstücke, wohl aus der Befürchtung heraus, daß die hochhaltigen Münzen, wie früher stets der Fall gewesen, sogleich von den Edelmetallschiebern verschleppt werden würden. Erst 1631 brachte man Achtalbus heraus, und dann auch nur vorsichtig und in beschränkter Menge.

Das Vieralbusstück wurde Blaffert genannt. Der Name soll vom französischen blafard, blaß, fahl, herkommen und ursprünglich den burgundischen Münzen des 15. Jahrhunderts eigen gewesen sein, denen man auf Kosten des Gehalts eine ansehnliche Größe zu geben bemüht gewesen war. Von dort sei er nach Südwestdeutschland gekommen, wo man als Plappert die Hälfte der damals größten Münzen, der Groschen, bezeichnet hat. Diese Ableitung scheint deshalb nicht ganz glaublich, weil die ersten Plapperte 2/3 fein waren, deshalb also den minnächtigen Namen nicht verdient hätten und weder durch Größe noch durch Farbe an die burgundischen Gepräge erinnern konnten. Daß letztere so genannt worden sind, steht auch wohl noch nicht einwandfrei fest.

Die niederrheinischen Münzen sind vielleicht in Anlehnung an die straßburger Plapperte vom Volk so getauft worden, können aber auch bei ihrem Gehalt von 5 ₰ beanspruchen, nicht als blafards angesehen zu werden. Im folgenden Jahr 1628, als die in Düsseldorf neu eröffnete Münze betriebsfähig war, wurde auch Jülich frei gestellt, dieselben Sorten wie Köln zu prägen; von diesen waren die Fettmännchen wieder etwas verringert auf
    272 p. Mark 2 ₰ 8 gr = 11 Taler 74 Albus 6 Heller, 0,860 g rauh, 0,167 g fein.

Außerdem schuf man noch zwei neue Werte, welche Köln bis zu je 50 Mark Feinsilber gleichfalls schlagen durfte:
- 2 Heller leichtes Geld :   1032 p. Mark 1½ ₰ fein = 14 Taler 4 Albus leicht
    588 Stück = 1 Taler (0,226 g rauh, 0,0283 g fein)
- 1 Heller leichtes Geld :   1408 p. Mark 22 gr fein = 15 Taler 66 Albus leicht
    1176 Stück = 1 Taler (0,166 g rauh, 0,0127 g fein).

Die sogenannte leichte Währung, von der wir hier zum ersten Mal hören, hatte sich auf bisher unaufgeklärte Weise im Unterquartier des Herzogtums Jülich, im kölnischen Niederstift und in der Stadt Neuß eingebürgert. Sie verhielt sich zur schweren oder kölnischen, d. h. städtischen, wie 5: 4.

Diese an sich einfache Umrechnung kam aber auf den Taler nicht glatt aus. 78 Albus kölnisch machten genau 97½ Albus leicht, wurden aber, wie der Bruch 1/588 zeigt, zu 98 Albus leicht angenommen. Der niederrheinisch-westfälische Kreis war dieser besonderen, so ganz überflüssigen Währung abhold, zumal aber die Stadt Köln. Um so mehr müßte es Wunder nehmen, wenn sie doppelte und einfache leichte Heller geprägt haben sollte. Die Prägelisten sagen nichts von leichten Hellern, dagegen gibt es ein 2 Hellergepräge, welches in jenen nicht vorkommt, aber in diese Zeit gehören wird; einfache Heller sind fortgesetzt geschlagen worden. Letztere hatten nach dem Probierzettel 1 ₰ Feinsilber, also mehr als die Vorschrift für die leichten Heller. Die Angabe über die Stückelung fehlt jedoch. Damit ist keine Vermutung für den leichten Fuß gegeben; am Gewicht läßt sich nichts feststellen, ebensowenig würde eine Gehaltsprüfung zum Ziel führen, wenn man ganz bestimmt wüßte, welche Möhrchen von vielen für die Zeit in Frage kommen. Man kann deshalb nicht entscheiden, ob die vorhandenen Sorten dem neuen Fuß von 1628 entsprechen, wahrscheinlich ist es aber nicht, denn Köln war ja nicht gezwungen, danach zu prägen, sondern konnte seine alten schweren Heller beibehalten. Bei der bestehenden Abneigung gegen den leichten Fuß dürfte die Stadt kaum selbst darauf gemünzt haben. Für die schweren Doppelheller fehlte allerdings die Erlaubnis des Kreises. Diese Ausgabe war aber wohl nur ein Versuch, dem keine weitere Folge gegeben worden ist.

1629 wurden die kölnischen Vieralbus vom stellvertretenden Kreiswardein um 2 gr zu gering befunden. Der städtische Wardein Duisberg bestritt dieses Ergebnis und verlangte eine Gegenprobe, die vom jülicher Wardein vorgenommen wurde. Wie sie ausgefallen ist, erfahren wir nicht; vermutlich befriedigte sie, da keine Weiterungen nachkamen.

In Köln starb nach dem Ratsprotokoll kurz vor dem 8. Oktober 1629 der' städtische Münzmeister Johann Rees; das Protokoll des Probationstages vom 11. Oktober erwähnt diesen Sterbefall nicht. Statt seiner wurde am 7. November Hermann Cramer angestellt und am 16. desselben Monats für den Kreis vereidigt.

Einen Generalwardein gab es immer noch nicht, seine Wahl mußte stets verschoben werden, weil keine Geldmittel für die Zahlung des Gehalts vorhanden waren. Die Kreiskontributionen gingen nicht ein und es gab große, zum Teil uneinbringliche Rückstände. Schließlich wurde aber doch auf dem gemeinen Kreistag im Oktober 1631 - ein Probationstag war nicht zu Stande gekommen - der kölnische Wardein Duisberg mit dem Amt betraut. Konrad Duisberg, der bei dieser Gelegenheit Ratsverwandter genannt wird, also ein angesehener Mann war, übte neben seinen Ämtern das Goldschmiedsgewerbe weiter aus, wie das vermutlich die meisten Wardeine getan haben. Er war ein bedeutender Künstler und als solcher zu seinen Lebzeiten anerkannt. Der Kurfürst Ferdinand betraute ihn mit der Ausführung eines Schreins für die Gebeine des heil. Engelbert, welcher 1634 abgeliefert wurde und heute eine der kostbarsten Zierden des kölner Domschatzes bildet.

1633 war der Beschluß nötig geworden, die Prägung kleiner Münzen einzustellen, weil deren zu viele im Kreis vorhanden waren. Die Stadt hatte schon 1631 damit aufgehört. Die kurkölnische Regierung wurde ersucht, ebenfalls diese Maßregel zu ergreifen, der Erfolg entsprach indessen nicht der Erwartung. Solange in Deutz geprägt wurde, war die Stadt immer der Überschwemmung durch kurfürstliche Scheidemünzen ausgesetzt, die so gar leicht über den Rhein eingeschleppt werden konnten.

Nachdem die Münze 1635 nach Bonn verlegt worden war, ging es nicht mehr so bequem, dauerte aber doch fort; die Klagen darüber nehmen während des ganzen Jahrhunderts kein Ende. Im Mai 1634 beschwerte sich der Münzmeister Cramer beim Rat, daß ihm verboten sei, Achthellerstücke zu prägen, während der deutzer Münzmeister sie ununterbrochen weiter schlage und massenhaft in Köln einführe. Für solche Herstellung im Großen lasse Jener in- und außerhalb Köln alles Silber über den gewöhnlichen Preis aufkaufen, so daß für den städtischen Münzbetrieb nichts zu bekommen sei. Diese Verhältnisse scheinen Cramer so verbittert zu haben, daß er sich um die düsseldorfer Münzmeisterstelle beworben hat, den kölner Posten also daran geben wollte. Er schrieb dabei, daß er bei Johann Rees gelernt und von Jugend auf gedient habe. Die Bewerbung war jedoch erfolglos und Cramer blieb deshalb dem städtischen Dienst erhalten.

306. Goldgulden 1619. ... bis 356. Vier Albus 1633. ... [S.163-178]

Letzter Goldgulden, erster Dukat, 1634 [S.179-183]

357: Goldgulden 1634. ... [S.178f]

Hiermit schließt die Reihe der stadtkölnischen Goldgulden und auch der rheinischen überhaupt. Die Stadt hat sie am längsten und auch am stärksten geprägt. Sie sind seit 1567 mit ganz geringen Unterbrechungen Jahr für Jahr geschlagen worden. Allerdings liegen uns heute nicht mehr alle Jahrgänge vor, was zum Teil seinen Grund darin haben wird, daß man hie und da unter alten Stempeln gearbeitet hat, wenn es sich um kleine Mengen handelte. Es ist eine recht eintönige Reihe, da der althergebrachte Typus streng beibehalten wurde, um den Umlauf der Stücke nicht durch fremdartige Neuerungen zu gefährden. Gerade daß man 1624 die Ranken im Stadtwappen durch Funken ersetzt hat. Für den Forscher geben die Goldgulden in ihrer Gleichartigkeit einen willkommenen, aber bescheidenen Behelf für die Chronologie der Möhrchen, deren Wappen denjenigen auf den Goldmünzen in der Größe am nächsten stehen.

358. Vier Albus 1634. ... bis 360. Vier Albus 1634. ... [S.179-180]

Zur Zeit, als man am Rhein die Prägung des Goldguldens endgültig aufgab, hatte dieser seine frühere Vormachtstellung in der Handelswelt bereits gänzlich eingebüßt. In der Hauptsache war er noch an den Rheinzöllen gebraucht worden, deren Sätze in Gold berechnet waren, die man aber auch in Silber, allerdings zu ungünstigem Kurs, bezahlen konnte. Die Erbschaft hatte seit langer Zeit der Dukat übernommen und beherrschte als internationale Münze ein ungleich bedeutenderes Umlaufsgebiet. Er erforderte bei seinem Feingehalt von 23 Karat 8 gr und der geringeren Stückelung von 67 aus der Mark erheblich weniger an Münzkosten, auch hob die Verwendbarkeit im Welthandel seinen Kurs.

Bereits 1575 hatte der kölner Kurfürst Salentin diese Vorteile erkannt und in Deutz Dukaten prägen lassen. Darauf war ein Sturm der Entrüstung losgebrochen, nicht so sehr in dem zuständigen Kurkreise, als im niederrheinisch-westfälischen, den die Sache gar nichts anging. Diese unerhörte Neuerung, hieß es dort, werde den Untergang des altgeheiligten, unentbehrlichen Goldguldens besiegeln und die rheinische Welt in das tiefste Unglück stürzen. Der Kurfürst wurde ersucht, die angeblich unstatthafte Prägung sofort einzustellen, ja es erging eine langatmige Beschwerde an den Kaiser, obwohl der Dukat Reichsmünze war und jeder sonst Münzberechtigte ihn prägen durfte. Salentin schenkte den leidenschaftlichen Einsprüchen kein Gehör, der Kaiser konnte nichts tun, aber der Reichstag veränderte den Kurs der bei den Reichsgoldmünzen, so daß die bisherige Spannung von 9% zu Gunsten der Dukaten, welche deren Prägung vorteilhaft gemacht hatte, wegfiel. Der Kurfürst ließ daraufhin von den Dukaten ab.

Seitdem hatte Niemand am Mittel- und Niederrhein die verpönte Sorte zu schlagen versucht, doch auch die Goldgulden wurden nur noch selten und in geringfügigen Mengen geprägt, einzig die Stadt machte, wie schon gesagt, eine Ausnahme. 1634 stand der Goldgulden auf 4 Gulden 1½ Albus, der Dukat auf 5 Gulden 21 Albus. Jener hatte 2,504 g, dieser 3,441 g Feingewicht. Somit war Letzterer um etwa 5% vorteilhafter im Erträgnis und dabei noch wohlfeiler in der Herstellung. Köln, wo Handelssachverständige ihren Einfluß geltend machen konnten, hatte den Mut, trotz aller Vorurteile in richtiger Erkenntnis der Verhältnisse den Goldgulden über Bord zu werfen und sofort Dukaten auszuprägen. Die ersten tragen die gleiche Jahreszahl 1634 wie die letzten Goldgulden, scheinen aber doch erst 1635 geschlagen zu sein. Im Herbst 1634 hat kein Probationstag statt gefunden und deshalb konnten die in der Fahrbüchse enthaltenen Proben erst im folgenden Frühjahr untersucht werden. Dabei werden ausdrücklich die Goldgulden für 1634 und die Dukaten für den Anfang 1635 ausgewiesen. Daß außerdem noch eine Prägung vorgenommen worden sein soll, die nicht in der Liste aufgenommen war, ist nicht wahrscheinlich. 1636 folgte der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm in Düsseldorf mit Dukaten, wenig nachher, vermutlich 1638, sind in Bonn ebensolche ohne Jahreszahl entstanden, in kölnisch Westfalen gingen die ersten 1640 aus. Das Beispiel der Stadt hat also durchschlagend gewirkt.

361. Dukat 1634. ... 363. Dukat 1634. ...[S.181f]

Man stand jetzt mitten im Dreißigjährigen Krieg. Der Niederrhein war in den zwanziger Jahren, nachdem die Feindseligkeiten in Verbindung mit dem jülich-klevischen Erbfolgestreit abgeflaut waren, nicht sehr erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden, besonders als die katholisch-kaiserliche Sache fast überall den Sieg davon getragen hatte. Der Tag von Breitenfeld aber brachte die Schweden wieder hoch und änderte das Bild vollkommen. Zunächst machte sich dies für Köln dadurch bemerkbar, ,daß eine Anzahl geistlicher Fürsten aus Süd- und Westdeutschland in den Schutz der festen Stadtmauern flüchtete. Das Getriebe brachte viel Leben und für den Augenblick auch den Bürgern Verdienst und Gedeihen. Doch bald wälzte sich die schwedische Gefahr näher und näher.

Der Rat ließ das auf dem anderen Rheinufer liegende Deutz in Eile etwas befestigen, obwohl der Ort dem Kurfürsten gehörte. Die schwedischen Truppen standen bereits in Siegburg; ihr Befehlshaber erhob Einspruch gegen die Arbeiten in Deutz und als sie nicht gleich aufgegeben wurden, ließ er die Stellung im Dezember 1631 überrumpeln. Nachdem der Rat Hilfe an Soldaten und Bürgern über den Rhein geworfen hatte, zogen die Schweden wieder ab, doch wurde beim Rückzugsgefecht die Abteikirche und eine Anzahl Häuser durch eine Pulverexplosion in die Luft gesprengt. Für jetzt schien die Gefahr beschworen.

Die Stadt beanspruchte von Gustav Adolf die Neutralität. Dieser wollte sie an allerlei Bedingungen knüpfen, wie Gleichstellung der Reformierten mit den Katholiken, Aufnahme einer schwedischen Kontrollkommission und Anderes. Dazu konnte und wollte,· sich der Rat begreiflicher Weise nicht entschließen; zumal die erste Bedingung widersprach aller bisherigen Gepflogenheit. Die Protestanten waren schon mehrfach ausgewiesen worden, ohne daß man freilich die tatsächliche Ausführung mit aller Strenge durchgesetzt hätte. Immerhin war jeder nicht katholische Gottesdienst innerhalb der Stadt verboten und Andersgläubige konnten ihre überzeugung nur insgeheim hegen. Köln blieb also als Reichsstadt auf der Seite des Kaisers und suchte die Verhandlungen hinzuziehen. Dies bedingte die Verteidigungsfähigkeit. Um sie einigermaßen sicher zu stellen, beschloß der Rat, Deutz nun doch zu befestigen und zwar sollte der Kurfürst den Ort zu diesem Zweck abtreten, da man nicht auf fremden Boden bauen wollte. Ehe die Verhandlungen darüber zu einem Abschluß gekommen waren, begann man schon mit den Arbeiten, da die Zeit drängte. Wegen der Kosten gelang es aber nicht, mit dem Kurfürsten eine befriedigende Einigung zu erzielen; er ließ sich nur zu einem völlig ungenügenden Anteil bereit finden. Deshalb geriet der Bau ins Stocken, nachdem die Stadt in den Jahren 1633 bis 1635 bereits über 126000 Gulden daran gewandt hatte. In Folge des durch den nördlinger Sieg herbei geführten Umschwungs schien die Befestigung auch nicht mehr so dringlich; deshalb konnte man sogar den größten Teil der angeworbenen Truppen nebst deren Oberst von Merode wieder entlassen.

In dieser Zeit hob Kurfürst Ferdinand die Münzstätte in Deutz auf und richtete sie in seiner Residenz Bonn ein, wahrscheinlich im Winter von 1634 auf 1635. Damals rückte ein kaiserliches Heer an den Rhein, es begann die Zeit der unerschwinglichen Kontributionen, welche auch die Länder der gut katholischen Verbündeten aussaugten und sich in der Stadt Köln selbst nicht minder fühlbar machten. Unmittelbare Kriegshandlungen hatte die Stadt nicht mehr zu leiden, der schließliche Friede fand sie aber an politischer Macht wie in ihrer Wohlhabenheit stark geschwächt.



hier Teil II: Vom Beginn der Talerprägung bis zum Ende des Goldguldens, 1547-1634

weitere Teile:
Teil I: Von der Erlangung des Münzrechts bis zum Beginn der Talerprägung, 1474-1547
Teil III: Von der Aufnahme des Dukaten bis zum Leipziger Fuß, 1634-1693
Teil IV: Von der Einführung des Leipziger Fußes bis zum Untergang der städtischen Selbständigkeit, 1693-1794



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