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Sachsen
Die Söhne Johann Friedrichs I. während seiner Gefangenschaft, 1547-1552
Am 24.4.1547 endete mit der Schlacht bei Mühlberg der Schmalkaldische Krieg. Der Kaiser hatte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen besiegt und gefangen genommen. Johann Friedrich wurde zunächst zum Tod veruteilt, später zu lebenslanger Haft. Die Verwaltung des ihm verbliebenen Territoriums übertrug er daher an seine Söhne. Tatsächlich aber leitete der Vater aus dem Gefängnis heraus - wo man ihm viele persönliche Freiheiten ließ - die wichtigsten Staatsgeschäfte selbst, so auch das Münzwesen.
Johann Friedrich hatte neben der Kurwürde auch den Ernestinischen Anteil an den Berg- und Münzstätten in Schneeberg und Buchholz verloren. So wurde in Saalfeld in Thüringen eine neue Münzstätte eröffnet. Im März 1551 konnten die ersten 1146 Taler ausgeliefert werden. Die Johann Friedrich übersandten Muster fanden seinen Beifall.

Während Johann Friedrichs Gefangenschaft wurden Taler und Halbtaler geprägt. Man folgte dabei einer Empfehlung aus dem Beratungsbericht vom 28.2.1550:   "... man halte es nicht für ratsam, daß des Kurfürsten Söhne nach der neuen Reichsmünzordnung [von 1551] münzen zu lassen, ehe sie veröffentlicht ist, denn Kurfürst Moritz, der größere Berkwerke und damit mehr Silber besitzt, wird sich kaum dazu bewegen lassen, den Anfang mit der neuen Reichsmünzordnung zu machen. Wenn die jungen Herzöge ganze, halbe und viertel Taler nach dem sächsischen Münzfuß schlagen lassen wollen, so wird empfohlen, auf die eine Seite das Brustbild des Kaisers Karl V., auf die andere das sächsische Wappen zu setzen."


1/2 Taler 1551, Saalfeld.    Ø 33 mm, 13,99 g.   Schulten 3165 (dort irrtümlich als 1/4 Taler bez.)
Vs.:   ·MONEta·FILIORum·IOHannes·FRIDericus·SENIORIS·DVx·SAXoniae
"Münzprägung der Söhne von Johann Friedrich Senior, Herzog von Sachsen"
Vierfeldiges Wappen (Thüringen und Meißen; darunter: Pfalzsachsen und Landsberg; Mitte: Sachsen),
darüber die Jahreszahl

Rs.:   D·G·CAR·V·ROM·IMP·SEMP·AVG·
Geharnischtes Hüftbild Karls V. r., mit der Rechten das Zepter schulternd, die Linke am Schwertgriff.


Taler 1551, Saalfeld.     Ø 40 mm   Schnee 141; Schulten 3163; Dav.9742.
Vs.:   MONE·FILIOR·IOH·FRID·SENIORIS·DV·SAX (Mz.)
Gesamtwappen: In der Mitte das Wappen Sachsens.
Das Kurwappen (gekreuzte Schwerter) musste fehlen.

Rs.:   ·DEi·Gratia·CAROLus·V·ROManorum·IMPerator·SEMPer·AVGustus·
"Von Gottes Gnaden Karl V., römischer Kaiser, immer erhaben"
Geharnischte und gekrönte Hüftbild des Kaisers.

Die Tatsache, dass weltliche Fürsten ihren Kaiser auf Talern abbilden, ist einmalig in der Geschichte.
Mit der Darstellung des Kaisers wurde der Gefahr des Verbotes entgegengewirkt, denn der Münzfuß der Prägung entsprach nicht der noch gültigen aber allgemein unbeachteten 1. Reichsmünzordnung von 1524.
Diese nach dem sächsischen Münzfuß ausgeführten Taler wurden 1571 in einem kursächsischen "Münzvalvationsbüchlein" als vollwertige Taler nach der 3. Reichsmünzordnung von 1559 ausgewiesen.
Bis 1547 hatten Albertiner und Ernestiner nach einheitlichen Münztypen und in gemeinsamen Münzstätten geprägt. 1551 zerbrach diese Münzeinheit endgültig. Nun prägten sie als eigenständige Münzstände in eigenen Müzstätten.

Moritz von Sachsen hatte 1547 in der Schlacht bei Mühlberg auf der Seite des Kaisers Karl V. zur Niederlage und Gefangennahme Johann Friedrichs beigetragen. Doch 1551/2 führte er die Fürstenverschwörung gegen den Kaiser an. Diese wiederum veranlasste den Kaiser Johann Friedrich freizulassen. So begann 1552 Johann Friedrichs 2. Regierungszeit, in der seine Münzen auch wieder sein Bildnis tragen konnten.

Lit.:
• Lothar Koppe: Die Münzprägung der Ernestiner nach 1547 durch Johann Friedrich und seine Söhne
    in: Jahrbuch Thüringer Münz- und Medaillenkunde 7 (1995/96) 106-119,   leicht gekürzt als PDF
• Wieland Jung: Der Schmalkaldische Bund - Numismatische Zeugnise zur Geschichte. Teil I
    in: Beiträge zur Münzkunde in Hessen-Kassel, Heft Nr.16 (1989)

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